Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus wird das Amtsblatt im Internet auf www.ludwigshafen.de veröffentlicht.
Herausgabe
Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich
Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de
Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 43/2017 ausgegeben am: 19. Juli 2017
Bebauungsplan liegt aus;
Bebauungsplan Nr. 520 „Gewerbegebiet Rheinhorststraße“
Stadtteil: Oggersheim
Der Stadtrat der Stadt Ludwigshafen am Rhein hat in seiner Sitzung am 06.07.2015 beschlossen, den bereits vor Jahren gefassten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 520 „Gewerbegebiet Rheinhorststraße“ zu erneuern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 520 ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Er wird begrenzt
im Norden: durch die Flurstücke Nr. 3209, 3259/5, 3260/7, 3257/5 sowie Teile des Flurstücks Nr.
3265/3,
im Osten: durch die Rheinhorststraße, die Flurstücke Nr. 3143/104, 3143/103, 3143/56 sowie Teile des Flurstücks Nr. 3143/113,
im Süden: durch die Rheinhorststraße, Rosenwörthstraße, die Flurstücke Nr. 3142/3 und 3142/4, im Westen: durch die Flurstücke Nr. 3114/17, 3114/16, 3114/26, 3148/2 sowie Teile des Flurstücks Nr.
3143/110.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, diesen Bereich als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festzusetzen. Vor dem Hintergrund, dass Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten Gewerbegebiete als Standorte wählen, sollen im Bebauungsplan nun die nötigen Einschränkungen getroffen werden, um den Standort wirkungsvoll für klassisches Gewerbe zu sichern und weiter zu entwickeln.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 520 „Gewerbegebiet Rheinhorststraße“ liegt nach Beschluss des Bau- und Grundstücksausschuss vom 27.03.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung und den textlichen Festsetzungen während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) in der Zeit vom
31. Juli 2017 bis einschließlich 30. August 2017
bei der Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20, 3. Obergeschoss, Zimmer 301, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Ebenso kann in diesem Zeitraum der Planentwurf mit Begründung im Internet eingesehen werden unter
www.ludwigshafen.de über den Pfad: Nachhaltig/Planen, Bauen, Wohnen/Bauleitplanung/Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, da keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltprüfung bedürfen, neu begründet wird, zumal der Rahmen der zulässigen Nutzungen durch die Planänderung eingeschränkt wird.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen, da keine Beeinträchtigung von Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB besteht.
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im Osten: An die westliche Begrenzungslinie der Lambsheimer Straße , im Süden: An die nördliche Begrenzungslinie der Dürkheimer Straße,
im Westen: An das Firmengelände der Firma Roma KG Flurstück Nr. 700/23 und 700/24.
Die Änderung des Flächennutzungsplans´99 erfolgt im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 542a „Nördlich der Dürkheimer Straße West“. Auf der Fläche befand sich früher ein Bau- und Gartenmarkt, der aber inzwischen abgebrochen wurde. Teile der Flächen werden als Stellplatzanlage genutzt. Außerdem dient die Fläche als Zufahrt für den dahinter liegenden Schützenverein. Teilweise ist Baumbestand vorhanden.
Ziel der Planung ist die Änderung der bestehenden Darstellung von Gewerbliche Baufläche in Sonderbaufläche für großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandel.
Steuernde Festsetzungen zur Sicherung der raumordnerischen und baurechtlichen Verträglichkeit werden auf der nachgeordneten Ebene der verbindlichen Bauleitplanung getroffen.
Wenn die Planung fortgeschritten ist, wird der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie später im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit der Beteiligung eingeräumt werden.
Ludwigshafen am Rhein, den 07.07.2017 Stadtverwaltung
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Dieter Feid Beigeordneter Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen der Gemeindeordnung über die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) oder über die Einberufung und die Tagesordnung zu Sitzungen des Stadtrates (§ 34 GemO) ist nach
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Stadtverwaltung geltend gemacht wird.
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Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein
- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Antrag der Fa. BASF SE vom 27.02.2017 zur wesentlichen Änderung der Formaldehyd-Fabrik.
Vorhaben: Nutzungserweiterung des Lagerbehälters B 302 im Tanklager T 405.
Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, Bau T 405, Anlage-Nr. 04.05, Flurstücks-Nr.: 4003/36.
Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgten Vorprüfungen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.
Ludwigshafen am Rhein, 19.07.2017 Stadt Ludwigshafen am Rhein gez.
Dieter Feid Beigeordneter
Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen
Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de.
Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!
Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.
Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.