• Keine Ergebnisse gefunden

Bebauungsplan liegt aus; Bebauungsplan Nr. 520 „Gewerbegebiet Rheinhorststraße“ Stadtteil: Oggersheim

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bebauungsplan liegt aus; Bebauungsplan Nr. 520 „Gewerbegebiet Rheinhorststraße“ Stadtteil: Oggersheim"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus wird das Amtsblatt im Internet auf www.ludwigshafen.de veröffentlicht.

Herausgabe

Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich

Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 43/2017 ausgegeben am: 19. Juli 2017

Bebauungsplan liegt aus;

Bebauungsplan Nr. 520 „Gewerbegebiet Rheinhorststraße“

Stadtteil: Oggersheim

Der Stadtrat der Stadt Ludwigshafen am Rhein hat in seiner Sitzung am 06.07.2015 beschlossen, den bereits vor Jahren gefassten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 520 „Gewerbegebiet Rheinhorststraße“ zu erneuern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 520 ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Er wird begrenzt

im Norden: durch die Flurstücke Nr. 3209, 3259/5, 3260/7, 3257/5 sowie Teile des Flurstücks Nr.

3265/3,

im Osten: durch die Rheinhorststraße, die Flurstücke Nr. 3143/104, 3143/103, 3143/56 sowie Teile des Flurstücks Nr. 3143/113,

im Süden: durch die Rheinhorststraße, Rosenwörthstraße, die Flurstücke Nr. 3142/3 und 3142/4, im Westen: durch die Flurstücke Nr. 3114/17, 3114/16, 3114/26, 3148/2 sowie Teile des Flurstücks Nr.

3143/110.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, diesen Bereich als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festzusetzen. Vor dem Hintergrund, dass Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten Gewerbegebiete als Standorte wählen, sollen im Bebauungsplan nun die nötigen Einschränkungen getroffen werden, um den Standort wirkungsvoll für klassisches Gewerbe zu sichern und weiter zu entwickeln.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 520 „Gewerbegebiet Rheinhorststraße“ liegt nach Beschluss des Bau- und Grundstücksausschuss vom 27.03.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung und den textlichen Festsetzungen während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) in der Zeit vom

31. Juli 2017 bis einschließlich 30. August 2017

bei der Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20, 3. Obergeschoss, Zimmer 301, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Ebenso kann in diesem Zeitraum der Planentwurf mit Begründung im Internet eingesehen werden unter

www.ludwigshafen.de über den Pfad: Nachhaltig/Planen, Bauen, Wohnen/Bauleitplanung/Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, da keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltprüfung bedürfen, neu begründet wird, zumal der Rahmen der zulässigen Nutzungen durch die Planänderung eingeschränkt wird.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen, da keine Beeinträchtigung von Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB besteht.

(2)

Während de Niederschrif Gemäß § 3 Auslegungs Beschlussfa nicht kannte nicht von B soweit mit i nicht oder v Ludwigshaf Stadtverwal gez.

Klaus Dilling Beigeordne Geltungsbe

28. T

Der Stadtra Flächennutz Der Beschl Bezeichnun

er Dauer der ft bei der Sta Abs. 2 S. 2 sfrist abgege assung über e und nicht h Bedeutung is hm Einwend verspätet gelt fen am Rhein

ltung

ger eter

ereich:

Teiländerun

at der Stadt zungsplan´99 uss beruht ng „Nördlich d

r Planausleg adtverwaltun , 2. HS Baug ben werden

den Bauleit hätte kennen st und dass dungen gelte tend gemach n, den 23.06

g des Fläch

Ludwigshaf 9 Ludwigsha auf § 2 Abs der Dürkheim

ung können g – Bereich S gesetzbuch w können und plan unberüc n müssen un

ein Antrag end gemacht ht wurden, ab

.2017

hennutzungs Stadt fen am Rhe afen am Rhe s. 1 Bauges mer Straße W

Anregungen Stadtplanung wird darauf h d dass nicht f

cksichtigt ble nd deren Inha nach § 47 t werden, die ber hätten ge

splan`99 – „ tteil: Oggers ein hat in se in im Teilber setzbuch. De West“.

n zu den Pla g – vorgebra hingewiesen fristgerecht a eiben könne alt für die Re

der Verwalt e vom Antra eltend gema

„Nördlich de sheim einer Sitzung reich Nr. 28 z er Teiländer

nungen schr acht werden.

, dass Stellu abgegebene n, sofern die echtmäßigke ungsgerichts gssteller im cht werden k

er Dürkheim

g am 26.06.

zu ändern.

ungsplan er

riftlich oder m

ungnahmen w Stellungnah e Gemeinde eit des Bebau

sordnung un Rahmen de können.

mer Straße W

.2017 besch

rhält die Nr.

mündlich zur

während der hmen bei der deren Inhalt uungsplanes nzulässig ist, er Auslegung

West“

hlossen, den

28 und die r

r r t s , g

n

e

(3)

im Norden: An die Flurstücksgrenze des Schützenvereins Flurstück Nr. 700/10 sowie an die Flurstücksgrenze Flurstück Nr. 702/4,

im Osten: An die westliche Begrenzungslinie der Lambsheimer Straße , im Süden: An die nördliche Begrenzungslinie der Dürkheimer Straße,

im Westen: An das Firmengelände der Firma Roma KG Flurstück Nr. 700/23 und 700/24.

Die Änderung des Flächennutzungsplans´99 erfolgt im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 542a „Nördlich der Dürkheimer Straße West“. Auf der Fläche befand sich früher ein Bau- und Gartenmarkt, der aber inzwischen abgebrochen wurde. Teile der Flächen werden als Stellplatzanlage genutzt. Außerdem dient die Fläche als Zufahrt für den dahinter liegenden Schützenverein. Teilweise ist Baumbestand vorhanden.

Ziel der Planung ist die Änderung der bestehenden Darstellung von Gewerbliche Baufläche in Sonderbaufläche für großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandel.

Steuernde Festsetzungen zur Sicherung der raumordnerischen und baurechtlichen Verträglichkeit werden auf der nachgeordneten Ebene der verbindlichen Bauleitplanung getroffen.

Wenn die Planung fortgeschritten ist, wird der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie später im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit der Beteiligung eingeräumt werden.

Ludwigshafen am Rhein, den 07.07.2017 Stadtverwaltung

gez.

Dieter Feid Beigeordneter Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen der Gemeindeordnung über die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) oder über die Einberufung und die Tagesordnung zu Sitzungen des Stadtrates (§ 34 GemO) ist nach

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Stadtverwaltung geltend gemacht wird.

(4)

Geltungsbe

Der Stadtra Bebauungs Der Beschl Bezeichnun Der Geltung im Norden:

im Osten:

im Süden:

im Westen:

Ziel des B zentrenrelev zentrenrelev Dabei ist si werden, un Beeinträcht

ereich:

Beb

at der Stadt plan Nr. 542 uss beruht ng „Nördlich d

gsbereich de An die Flurstüc An die w An die n An das Bebauungspl vanten Möbe vanter Rand cherzustelle nd dass d igungen des

auungsplan Bebauu

Ludwigshaf 2a „Nördlich d auf § 2 Abs der Dürkheim es Bebauung

Flurstücks cksgrenze Fl westliche Be nördliche Beg

Firmengelän anverfahrens eleinzelhand

sortimente b n, dass auf urch die Z s Verkehrsflu

n Nr. 542a „N ungsplan wir

Stadt fen am Rhe der Dürkheim

s. 1 Bauges mer Straße W

splans ergib grenze des urstück Nr. 7 grenzungslin grenzungslin nde der Firma

s ist die F del bis zu ein bis zu maxim

dem Grunds Zu- und Ab sses in der D

Nördlich de rd im Vollve tteil: Oggers ein hat in se mer Straße W

setzbuch. De West“.

bt sich aus de s Schützenv 702/4, nie der Lamb nie der Dürkh a Roma KG Festsetzung

ner maximale al 10% bzw.

stück ausreic bfahrtssituati Dürkheimer S

r Dürkheime erfahren auf

sheim einer Sitzung West“ aufzust er Bebauung

em beigefügt vereins Flur bsheimer Stra heimer Straß

Flurstück Nr eines Sond en Verkaufsf 800 m² Verk chend Stellp

on der PK Straße und d

er Straße W fgestellt;

g am 26.06.

tellen.

gsplan erhäl

ten Lageplan rstück Nr.

aße, ße,

r. 700/23 und dergebietes

fläche von 1 kaufsfläche.

lätze für die KW und LK der Lambshe

West“;

.2017 besch

lt die Nr. 54

n und wird be 700/10 sow

d 700/24 für großfläc 10.000 m², e

Nutzung na KW keine eimer Straße

hlossen, den

42a und die

egrenzt:

wie an die

chigen nicht inschließlich

achgewiesen zusätzlichen entstehen.

n

e

e

t h

n n

(5)

Eine Zufah Vereinsbetr Der Bebauu umfasst neb zur Umweltp Da die Zie Darstellung eine Teiländ Wenn die Öffentlichke die Möglich Ludwigshaf Stadtverwal gez.

Dieter Feid Beigeordne Hinweis:

Eine Verlet GemO) ode

§ 24 Abs. 6 Bekanntma können, geg Geltungsbe

hrt zum Sch rieb durch die ungsplan Nr.

ben den früh prüfung gem ele des Beb

en des Fläc derung des F Planung eitsbeteiligun

keit der Bete fen am Rhein

ltung

eter

zung der Be er über die E 6 Gemeindeo

chung schrif genüber der ereich:

hützenverein e Planung ni . 542a „Nörd hzeitigen Bet mäß § 2 Abs.

bauungsplan chennutzung Flächennutzu

fortgeschrit ng nach § 3 A

eiligung einge n, den 05.07

estimmungen inberufung u ordnung unbe ftlich unter B

Stadtverwal

ist zu gew cht beeinträc dlich der Dür

eiligungssch 4 BauGB.

ns Nr. 542a splans`99 ü ungsplans no tten ist, w Abs. 1 BauG

eräumt werd .2017

n der Geme und die Tage eachtlich, we ezeichnung tung geltend

währleisten.

chtigt wird.

rkheimer Stra hritten nach §

a „Nördlich übereinstimm

otwendig.

wird der Ö B sowie im R den.

eindeordnung esordnung zu enn sie nicht der Tatsach d gemacht wi

Ebenso ist

aße West“ w

§§ 3 Abs. 1 u

der Dürkhe men, wird pa

Öffentlichkei Rahmen der

g über die A u Sitzungen d t innerhalb e

en, die eine ird.

Sorge dafü

wird im Vollve und 4 Abs. 1

eimer Straße rallel zum B

t im Rah Offenlage ge

Ausschließun des Stadtrate eines Jahres

solche Rech

ür zu tragen

erfahren aufg 1 BauGB auc

e West“ nic Bebauungsp

men der emäß § 3 Ab

ngsgründe (§

es (§ 34 Gem nach dieser htsverletzung

n, dass der

gestellt; dies ch die Pflicht

cht mit den lanverfahren

frühzeitigen bs. 2 BauGB

§ 22 Abs. 1 mO) ist nach r öffentlichen g begründen r

s t

n n

n B

h n n

(6)

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein

- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antrag der Fa. BASF SE vom 27.02.2017 zur wesentlichen Änderung der Formaldehyd-Fabrik.

Vorhaben: Nutzungserweiterung des Lagerbehälters B 302 im Tanklager T 405.

Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, Bau T 405, Anlage-Nr. 04.05, Flurstücks-Nr.: 4003/36.

Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgten Vorprüfungen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.

Ludwigshafen am Rhein, 19.07.2017 Stadt Ludwigshafen am Rhein gez.

Dieter Feid Beigeordneter

Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen

Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de.

Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!

Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche

3 und 4 i.V.m § 7 des UVPG hat ergeben, dass nach Einschätzung der Stadtverwaltung Ludwigshafen das Vorhaben aufgrund überschlägiger Prüfung unter