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Flüchtlingsrat Nds. e.V. • Langer Garten 23b • 31137 Hildesheim Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Langer Garten 23b 31137 Hildesheim

Olaf Strübing Tel.: 05121 15 605 Fax: 05121 31 609 os@nds-fluerat.org www.nds-fluerat.org Hildesheim, 05.01.2016

Protokoll Initiativentreffen am 05.12.2015 AG 2: Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit Moderation: Olaf Strübing

Stolpersteine:

 Der Zugang zu Integrationskursen, Einstiegskursen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und auch zu sogenannten ESF-BAMF-Sprachursen ist beschränkt.

 Asylsuchende und Geduldete haben zunächst nur einen eingeschränkten Arbeitsmarktzugang, der oft zu Ablehnungen von Arbeitserlaubnisanträgen führt.

 Beim Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse gibt es hohe bürokratische Hürden.

Lösungsansätze:

 Arbeitsmarktprojekte (z.B. FairBleib, AZF 3) können in ESF-BAMF-Sprachkurse vermitteln, die grundsätzlich auch Asylsuchenden und Geduldeten offenstehen. Das Sprachniveau A1 als Zugangsvoraussetzung kann mit ehrenamtlicher Unterstützung erreicht werden.

 Wenn eine Stellenausschreibung und der auf die Stelle abzielende Antrag auf Arbeitserlaubnis auf die Fertigkeiten des Antragstellers zugeschnitten werden, steigen die Chancen, dass dem Antrag stattgegeben wird.

 Wenn man in Deutschland einen Beruf ausüben möchte, der reglementiert ist (d.h. die Berufsausübung ist durch ein Gesetz geregelt), muss man das Abschlusszertifikat laut Anerkennungsgesetz als gleichwertigen deutschen Abschluss anerkennen lassen. Erst mit Anerkennung des Abschlusses darf man auf dem deutschen Arbeitsmarkt arbeiten. Die mit dem Anerkennungsverfahren verbundenen Kosten können von der BA bezahlt werden (Vermittlungsbudget; § 44 SGB III).

 Auf der sogenannten Positivliste der BA sind u.a. reglementierte Mangelberufe aufgeführt.

Wenn eine Arbeitserlaubnis für einen auf der Liste aufgeführten Beruf beantragt wird, findet keine Vorrangprüfung statt. Eine Prüfung der Arbeitsbedingungen (z.B. Lohnhöhe) findet dennoch statt.

 Finanzstarke Vereine (z.B. Lions Club, Rotary, etc.) können auf freiwilliger Basis Kosten übernehmen, die Geflüchtete oft nicht selbst bezahlen können (z.B. Fahrtkosten zu

Mitglied der

Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL

GLS Gemeinschaftsbank eG K t o : 403 046 0700 BLZ: 430 609 67 IBAN: DE28 4306 0967 4030 4607 00 BIC: GENODEM1GLS Steuer-Nr.: 30/212/41346

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Deutschkursen).

 Private Initiativen bündeln Ressourcen, die sonst nebeneinander agieren. Das Projekt pro:connect (https://www.proconnect-ev.de/sitecore/content/proconnect/MainPage) beispielsweise bringt arbeitssuchende Geflüchtete, Arbeitgeber und Regeldienste (z.B.

Agenturen für Arbeit und Ausländerbehörden) zusammen und organisiert die Beratung. Es gibt eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle.

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