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Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Abkommen zur Änderung des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 in der durch das Abkommen vom 21. Oktober 1971 und die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 geänderten Fassung zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der

Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen

NATOTrStatZAbkÄndAbk

Ausfertigungsdatum: 18.03.1993 Vollzitat:

"Abkommen zur Änderung des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 in der durch das Abkommen vom 21.

Oktober 1971 und die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 geänderten Fassung zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 18. März 1993 (BGBl. 1994 II S. 2598)"

Fußnote

G v. 28.9.1994 II 2594

In Kraft gem. Bek. v. 30.6.1998 II 1691 mWv 29.3.1998 (+++ Änderung

des G v. 18.8.1961 II 1183 (NATOTrStatVtrG) durch Art. 2 G v. 28.9.1997 II 2594 des G v. 3.1.1994 II 26 (StreitkrNotWG) durch Art. 3 G v. 28.9.1997 II 2594 abhängig vom Inkrafttreten des Übereinkommens +++)

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