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Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien desNordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppenhinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationiertenausländischen Truppen

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Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen

NATOTrStatZAbk

Ausfertigungsdatum: 03.08.1959 Vollzitat:

"Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3.

August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1218)"

Fußnote

G v. 18.8.1961 II 1183

Inkraft gem. Bek. v. 16.6.1963 II 745 mWv 1.7.1963

Überschrift: Diese Vorschrift gilt nicht in Berlin (West) gem. § 3 Nr. 6 Buchst. a G v. 25.9.1990 I 2106 und nicht in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gem. Artikel 11 und Anl. I Kap. I Nr. 6 EinigVtr v.

31.8.1990 iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 908

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d) Art. 1 Satz 1 Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Partei- en des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der