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Die Umweltpolitik im Wandel der Zeit Die Legislaturplanungen von 1995-1999, 1999-2003, 2003-2007

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Die Umweltpolitik im Wandel der Zeit

Die Legislaturplanungen von 1995-1999, 1999-2003, 2003-2007

Einleitung

Die Legislaturplanung dient dazu, eine Richtung der Politik des Bundesrates für die vier Jahre einer Legislaturperiode zu geben. Sie bildet die Grundlage für Gesetzgebung und das Führen der Verwaltung.

Dem Parlament dient die Legislaturplanung zur Kontrolle der Regierung und zur Festlegung eigener Ziele. Themen, die den Weg in die Legislaturplanung nicht schaffen, haben keine Chance im Parlament diskutiert zu werden. Jedoch hat die

Legislaturplanung keinen bindenden Charakter.

Das Parlament kann auch bei der Entstehung der Legislaturplanung nicht

ausgeschlossen werden, denn das Wissen, über die Probleme, die gelöst werden sollen liegt bei den Kommissionen. Sie sind es, welche die Probleme als solche zu erkennen und mit Fachkenntnissen zu beurteilen haben.

Überblick über die Legislaturplanungen, Ziele

Legislaturplanung 1995-1999

In dieser Legislaturplanung werden die 6 wichtigsten Aufgabenbereiche aufgelistet, darunter der Aufgabenbereich mit dem Titel „Raumordnung, Umwelt,

Infrastruktur“:

Als Voraussetzungen für die Wohlfahrt werden eine leistungsfähige Infrastruktur, eine intakte Umwelt und eine ausgewogene Entwicklung des Raumes genannt. Das Ziel ist es ökologische und ökonomische Anliegen zu verbinden, im Sinne einer Politik der

nachhaltigen Entwicklung.

In Sachen Umweltschutz sollte der Bundesrat seine Politik weiterentwickeln:

Umweltanliegen sollten vermehr in andere politische Teilbereiche wie Verkehr, Energie und Raumplanung einfliessen

Es soll ein Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung erstellt werden

Mit Gesetzesänderungen will man die Anwendung des Verursacherprinzips fördern

Weitere umweltpolitische Schwerpunkte waren:

Die internationale Zusammenarbeit

Die Erhaltung der Biodiversität

Eine Luftreinhaltepolitik

Im Bereich der Infrastruktur wollte sich der Bundesrat für ein „leistungsfähiges und umweltverträgliches Verkehrssystem“ einsetzen. Konkret heisst das:

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Die Schieneninfrastruktur muss ausgebaut werden

Der Verkehr soll auf die Schiene verlagert werden:

- Bundesgesetz über LSVA soll erstellt werden - Alpeninitiative soll umgesetzt werden

Der Bundesrat setzt sich zum Ziel, eine Vorlage über die CO2 – Abgabe vorzulegen

Was die Energiepolitik betrifft so waren die Ziele:

Den Verbrauch fossiler Brennstoffe und der Elektrizität zu stabilisieren

Beitrag einheimischer erneuerbarer Energien zu vergrössern

In Bezug auf die Erfüllung der Ziele des Aktionsprogramms Energie 2000 sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert und freiwillige Massnahmen gestärkt werden

Legislaturplanung 1999-2003

Ein Ziel in dieser Legislaturplanung lautet: „Umwelt- Verkehrs- und

Energiepolitik auf der Grundlage der Strategie nachhaltige Entwicklung Schweiz“

Konkret bedeutet das:

Der Bundesrat wollte das Aktionsprogramm Energie 2000 mit einem Nachfolgeprogramm weiterführen, die Ziele waren:

Den Energieverbrauch zu stabilisieren

Den CO2 – Ausstoss zu reduzieren

Den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen

Das Programm setzt dabei au ein marktorientiertes Handeln von Staat, Wirtschaft und Privaten

Auch eine Revision der Atomgesetzgebung wurde als notwendig angesehen hinsichtlich

Dem Ende der bestehenden Kraftwerke

Der bevorstehenden Marköffnung im Energiebereich

Den Problemen mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle

Die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene war auch in dieser Legislaturplanung ein Thema

In Bezug auf die Erfüllung der Ziele des Aktionsprogramms Energie 2000 sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert und freiwillige Massnahmen gestärkt werden

Die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur war ein zentrales Anliegen des Bundesrates

Die NEAT sollte durch die Einnahmen der LSVA finanziert werden

Legislaturplanung 1999-2003

Das Ziel hier lautet: „Den Lebensraum nachhaltig sichern“

Um eine nachhaltige und ausgewogene räumliche Entwicklung sicherzustellen, will man sich auf folgende Punkte konzentrieren:

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Die Infrastrukturen der Städte und Agglomerationen sollen optimiert werden

Obwohl sich die Bevölkerung und Wirtschaft in den Agglomerationen

konzentriert, müssen sich auch ländlich und Berggebiete eigenständig entwickeln können

Die Siedlungsfläche wächst in der CH um 1m2 pro Sekunde, man möchte daher die Bodenbeanspruchung pro Kopf stabilisieren

Viele landwirtschaftliche Betriebe müssen modernisiert werden um den Wandel der Zeit zu überleben. Dies erfordert oft Neubauten. Man will zwar am Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet festhalten, jedoch braucht es da eine Revision des Raumplanungsgesetzes: Die Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen sollen angepasst werden

Um die natürliche Lebensgrundlage zu erhalten setzt der Bundesrat 3 Prioritäten:

Zum Schutz des Klimas möchte man mit dem CO2 – Gesetz erreichen, dass der CO2 – Ausstoss bis 2010 um 10% sinkt

Eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldessoll den Schutz vor Naturgefahren und die Erhaltung der Artenvielfalt gewährleisten (-> Das Waldprogramm Schweiz soll umgesetzt werden)

Das schweizerische Chemikalienrecht soll mit dem der EU harmonisiert werden, welches strengere Prüf- und Beurteilungspflichten vorsieht für Stoffe die

chronisch toxisch wirken und für solche die sich in der Nahrungskette anreichern.

Fazit

Hauptsächlich wird in der Umweltpolitik sehr allgemein formuliert. Sehr häufig sind es lediglich Ideen ohne mögliche Lösungsansätze. Beim Entschluss ein Bundesgesetz zu verfassen steht sehr oft nichts über den genaueren Inhalt des Gesetzes.

Allerdings scheint es mir, dass doch im laufe der Jahre eher konkrete Ansatzpunkte in der Legislaturplanung zu finden sind als allgemeine Formulierungen wie

„leistungsfähige, umweltschonende Infrastruktur“.

Mir scheint auch dass die Umweltpolitik ein wenig selbstständiger geworden ist, und weniger einfach als Einfluss in andere Teilbereiche angesehen wird (was aber auch schlichtweg mit der Gliederung der Legislaturplanung zu tun haben könnte). Ob sich der Stellenwert der Umweltpolitik dadurch vergrössert oder verkleinert kann ich nur anhand der Legislaturplanung nicht sagen. Hauptthemen der Umweltpolitik sind die

Energiepolitik und (Verkehrs-) Infrastruktur.

Literatur:

Legislaturplanung 1995-1999

Die Legislaturplanung des Bundesrates1999-2003 kurz erklärt http://www.admin.ch/ch/d/cf/rg/archiv.html

Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007

http://www.admin.ch/ch/d/cf/rg/plan.html#p

Referenzen

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