• Keine Ergebnisse gefunden

Bericht zur Klärschlammverwertung im Land Brandenburg im Zeitraum 1999-2003

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bericht zur Klärschlammverwertung im Land Brandenburg im Zeitraum 1999-2003"

Copied!
12
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Frankfurt (Oder)

Abteilung 4 Landwirtschaft und Gartenbau Referat 43 Acker- und Pflanzenbau Fachbereich Bodenschutz und Düngung Berliner Straße, 14532 Güterfelde

Bericht zur Klärschlammverwertung im Land

Brandenburg im Zeitraum 1999 – 2003

(2)

Inhaltsverzeichnis

1. Aufgaben und Zielstellung ...3

2. Klärschlammeinsatz auf landwirtschaftlichen Flächen ...3

2.1 Herkunft der Klärschlämme ...3

2.2 Klärschlammeinsatz in den Landkreisen...4

3. Gehalte an Nähr- und Schadstoffen in den Klärschlämmen ...5

4. Schwermetallgehalte Brandenburger Böden 2003 im Vergleich zum Grenzwert AbfKlärV und Vorsorgewert BbodSchV ...8

5. Pflanzenbauliche Aspekte des Einsatzes von Klärschlamm auf landwirtschaft- lichen Nutzflächen ...9

Anhang...12

(3)

1. Aufgaben und Zielstellung

Die Verwertung von Klärschlämmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ist aus Sicht des Verbraucherschutzes, des Eintrages von Schadstoffen mit Düngemitteln in den Boden sowie der damit verbundenen ökonomischen und ökologischen Folgen in einer breiten Diskussion.

Unter diesen Voraussetzungen ist der exakte Nachweis von Stoffströmen aus dem Abfallbereich in die Anwendung von Düngemitteln und damit in den Boden sowie deren Auswirkungen auf die Nahrungskette von entscheidender Bedeutung für eine gesellschaftliche Akzeptanz der Kreislaufwirtschaft im pflanzenbaulichen Bereich.

Mit der Führung des Klärschlammkatasters und der Vorlage des Berichtes wird den Anforderungen des KrW-/AbfG § 8 entsprochen, indem ein Überblick gegeben wird, wieviel Klärschlamm aus Brandenburg und anderen Bundesländern auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen in welcher Menge und Qualität verwertet wurde.

Mit einer kritischen Wertung der erzielten Ergebnisse sind auch Schlussfolgerungen für den weiteren Einsatz von Klärschlamm und anderen Düngemitteln in der Landwirtschaft des Landes Brandenburg zu ziehen.

2. Klärschlammeinsatz auf landwirtschaftlichen Flächen 2.1 Herkunft der Klärschlämme

Seit Beginn der regelmäßigen Datenerfassung werden im Land Brandenburg neben den einheimischen auch immer Klärschlämme aus anderen Bundesländern zur landwirt- schaftlichen Verwertung eingesetzt (Tab. 1).

Tabelle 1: Verwertung von Klärschlämmen aus verschiedenen Bundesländern im Zeitraum 1999 bis 2003 (Angaben in t TS)

Bundesland 1999 2000 2001 2002 2003

Verän- derung zu 2002 Brandenburg 21908 20942 21752 19725 19862 137

Baden-Württemberg 0 176 0 0 651 651

Bayern 0 0 106 97 150 53

Hessen 93 0 0 1219 1312 93

Mecklenbg.-Vorp. 250 0 0 0 82 82

Niedersachsen 5194 3282 4880 5146 5402 256 Nordrhein-Westfahlen 3414 1772 898 584 1806 1222

Rheinl.-Pfalz 0 0 0 0 153 153

Sachsen-Anhalt 133 0 0 363 43 -320

Sachsen 0 632 437 413 841 428

Schleswig-Holstein 678 253 100 253 304 51

Thüringen 445 0 0 0 0 0

SUMME 32115 27058 28173 27801 30606 2805 Wie aus der vorliegenden Tabelle ersichtlich, hat sich der Klärschlammeinsatz 2003 gegenüber den Vorjahren in der Landwirtschaft des Landes Brandenburg leicht erhöht.

Wesentliche Mengen werden aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen und Hessen eingeführt. Erstaunlich ist, dass seit mehreren Jahren auch wieder Klärschlamm aus Baden- Württemberg nach Brandenburg transportiert wird.

(4)

2.2 Klärschlammeinsatz in den Landkreisen

In den Landkreisen werden sehr unterschiedlich Mengen an Klärschlamm eingesetzt. Eine Zunahme gegenüber der Vorjahre ist in den Landkreisen Oberhavel, Potsdam-Mittelmark und Barnim zu verzeichnen (Tab. 2).

Tabelle 2: Verwertung von Klärschlamm in den Landkreisen im Zeitraum 1999-2003 Kreis 1999

t TS

2000 t TS

2001 t TS

2002 t TS

2003 ha

2003 t TS

t TS/ha Verände- rung zu 2002 t

BAR 1.960 1.070 684 806 382 1.820 4,8 1.014

EE 357 1.318 1.538 1.477 764 2.268 3,0 791

HVL 268 582 638 695 243 685 2,8 -10

LDS 814 414 1.005 1.478 162 549 3,4 -929

LOS 2.335 1.679 641 665 125 267 2,1 -398

MOL 2.305 3.168 2.924 3.701 1.064 3.159 3,0 -542

OHV 4.258 3.063 6.627 1.419 1.063 3.393 3,2 1.974

OPR 3.316 3.050 2.557 2.236 966 2.195 2,3 -41

OSL 46 1.049 844 1.515 363 1.929 5,0 414

PM 3.663 2.014 1.525 2.291 1.246 4.083 3,3 1.792

PR 10.871 8.835 7.602 10.064 4.738 8.589 1,8 -1.475

SPN 195 166 78 246 151 325 2,2 79

TF 1.727 648 1.092 804 305 678 2,2 -126

UM 0 0 418 404 238 676 2,8 273

SUMME 32.115 27.058 28.173 27.801 11.809 30.606 3,0 2.805

Obwohl der Klärschlammeinsatz im Landkreis Prignitz insgesamt um ca.1400 t abgenommen hat, wurde dort immer noch die weitaus größte Menge verwertet. Die sehr unterschiedliche Verteilung des eingesetzten Klärschlamms hat ihre Ursachen wahrscheinlich nicht in der unterschiedlichen Akzeptanz der Landwirte, sondern wird viel mehr vom Sitz der Lieferfirmen und den Transportwegen bestimmt (Abb. 1).

Abbildung 1: Klärschlammeinsatz ausgewählter Landkreise in Abhängigkeit von ihrer Herkunft (2003) in t TS

0 2000 4000 6000 8000 10000

PR PM BAR EE

sonstige HE SN NW NS BB

(5)

3. Gehalte an Nähr- und Schadstoffen in den Klärschlämmen

Klärschlamm entspricht nach Düngemittelverordnung (BGBL I Nr. 57 S. 2373 vom 04.12.2003) einem organischen NP-Dünger nach Abschnitt 3. Für diesen Düngemitteltyp ist festgelegt, dass bezogen auf die Trockenmasse mindestens 1% N und 0,3 % P2O5 enthaltenen sein müssen. Weitere, darüber hinaus einsetzbare Ausgangsstoffe sind in Anhang 2, Tabellen 11 und 12 aufgeführt. Neben den düngemittelrechtlichen Anforderungen nach DüMV §§ 2, 4, 6 und 7 sind auch die Nachweispflichten, insbesondere die schadstoffseitigen Bestimmungen nach AbfKlärV zu beachten.

Im Rahmen der Voranzeigen zur Klärschlammverwertung haben die zuständigen Behörden geprüft, ob die abfall- und düngemittelrechtlichen Vorschriften (AbfKlärV, DüMV, DVO) eingehalten worden sind. Danach wurden nur Klärschlämme eingesetzt, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Neben den wertgebenden Inhaltsstoffen Stickstoff und Phosphor sind in geringeren Mengen auch Ammonium-N, Kalium und Magnesium enthalten (Abb. 2).

Abbildung 2: Nährstoffgehalte im Land Brandenburg eingesetzter Klärschlämme im Zeitraum 1999-2003 [g/kg der TS]

Im Verlauf der Jahre sind die Nährstoffgehalte an N, P, K und Mg im Mittel annähernd gleich geblieben. Eine deutliche Abhängigkeit zeigt sich zwischen den Kalkgehalten, der Trockenmasse und dem Anteil an organischer Substanz in der TS (Abb. 3).

0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0

1999 2000 2001 2002 2003

N NH4-N P2O5 K2O MgO

(6)

Abbildung 3: Gehalt an Trockensubstanz (TS) und organischer Substanz (oTS) in Abhängigkeit vom Kalkgehalt

Obwohl die Art und Weise der Behandlung der Klärschlämme und deren Herkunft sowie der Einsatz von Konditionierungshilfsmitteln, insbesondere Kalk, die Inhaltsstoffkonzentrationen im KS bestimmen, konnten bei den tatsächlich ermittelten Gehalten an Schwermetallen diese Zusammenhänge allerdings nicht nachgewiesen werden.

Im Verlauf der Jahre kann aber tendenziell von einer leichten Abnahme der Schwermetallgehalte ausgegangen werden (Abb. 4).

Abbildung 4: Gehalt an Schwermetallen eingesetzter Klärschlämme im Zeitraum 1999-2003 im Vergleich zu den Grenzwerten (%) nach AbfKlärV

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

40%

45%

50%

1999 2000 2001 2002 2003

Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

0 50 100 150 200 250

CaO in kg/t

%

TS oTS Polynomisch (oTS)

(7)

Zwischen den Kläranlagen aus verschiedenen Bundesländern lassen sich in den Gehalten an organischer Substanz, Stickstoff und Kalk sowie in den Schwermetallen deutliche Unterschiede nachweisen (Tab. 3).

Tabelle 3: Ausgewählte Inhaltsstoffe in Klärschlämmen Brandenburger Kläranlagen im Vergleich zu Klärschlämmen aus einigen Kläranlagen anderer Bundesländer

Kläranlage TS oTS pH N P2O5 CaO Cd Cu Zn

% % TS % TS g/t TS

Median BB 21,2 55,9 7,5 4,5 5,7 15,8 0,960 201 671

NS 32,7 38,9 9,9 2,4 5,3 22,2 0,890 309 524

NW 30,4 30,0 9,7 2,7 4,2 17,8 1,230 382 743

ST 41,3 18,4 12,2 1,8 3,5 36,4 0,511 481 351

HE 27,3 49,9 9,1 4,2 7,3 26,9 1,140 222 1040

gesamt 28,3 42,5 9,9 3,4 5,4 21,3 0,862 325 791

Während nur einige Brandenburger Klärschlämme mit Kalk konditioniert in der Landwirtschaft eingesetzt werden, ist das bei den über weite Entfernungen transportierten Klärschlamm nahezu ausschließlich der Fall. Hohe Kalkmengen werden dabei offensichtlich in ST, HE und NS eingesetzt, während in NW möglicherweise andere Hilfsmittel verwendet werden.

Kupfer und Zink sind in Klärschlämmen die Schwermetalle, bei denen im Vergleich mit dem Grenzwerten die relativ höchsten Gehalte gefunden werden. Gleichzeitig muss aber darauf verwiesen werden, dass eben diese auch essentielle Spurenelemente für die Pflanzen sind und mit Ernteprodukten in einer Menge von ca. 100 g/ha*a bzw. 300 g/ha*a von der Fläche abgefahren werden. Daraus ergibt sich, dass eine begrenzte Zufuhr dieser Elemente mit Düngemitteln notwendig ist. Bei den anderen Schwermetallen werden im Bezug auf die Grenzwerte nach AbfKlärV im Durchschnitt aller Proben nur geringere Gehalte gefunden. Bei diesen Schwermetallgehalten handelt es sich um Schadstoffe für die Pflanzen, die bei wiederholter Zufuhr unmittelbar, wenn auch über einen sehr langen Zeitraum, im Boden angereichert werden.

Neben den Schwermetallen und AOX wurden auch die organischen Schadstoffe PCB und PCDD/PCDF bestimmt, aber nur in geringen Mengen nachgewiesen. Bei importierten Klärschlämmen wurden vereinzelt zusätzlich zu den Nachweisen nach AbfKlärV auch die Bestimmung der PAK und MKW als Indikator für industrielle Klärschlammherkünfte gefordert.

Die dafür vom Landesumweltamt vorgegebenen Richtwerte von 20 mg PAK/kg TS (Summenparameter) bzw. 10000 mg MKW/kg TS wurden bei allen untersuchten Klärschlämmen eingehalten.

Bei nachträglicher Prüfung verschiedener Klärschlämme im Rahmen der amtlichen Düngemittelkontrolle wurde auch festgestellt, dass die angegebenen Nähr- und Schadstoff- gehalte im weiten Bereich schwanken, aber Verstöße gegen die AbfKlärV nicht vorlagen.

(8)

4. Schwermetallgehalte Brandenburger Böden 2003 im Vergleich zum Grenzwert AbfKlärV und Vorsorgewert BbodSchV

Gemäß AbfKlärV werden im Rahmen der Voranzeigen zur Klärschlammausbringung auch die Gehalte an pflanzenverfügbaren Nährstoffen und Schwermetallen in den Böden bestimmt. Auf Grundlage dieser Daten lassen sich Aussagen zu den Schadstoffgehalten der Böden im Land Brandenburg ableiten und mit den Grenzwerten nach AbfKlärV und den Vorsorgewerten nach BBodSchV vergleichen (Abb. 5).

Abbildung 5: Schwermetallgehalte Brandenburger Böden 2003 im Vergleich zum Grenzwert AbfKlärV und Vorsorgewert BbodSchV (Sand)

Die im Land Brandenburg vorherrschenden diluvialen Sandböden sind nicht nur arm an den pflanzenverfügbaren Nährstoffen K, Mg und Ca, sondern weisen auch niedrige Schwermetallgehalte auf, die nicht nur unter den Grenzwerten der AbfKlärV, sondern auch unter den wesentlich strengeren Vorsorgewerten nach der Bodenschutzverordnung liegen.

Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die Schwermetallgehalte in Abhängigkeit von den Feinerde- bzw. Tonbestandteilen sowie anthropogener Einflüsse erheblich von diesen Werten abweichen können. Überschreitungen der Vorsorgewerte sind bei den zur Klärschlammverwertung eingereichten Flächen dennoch kaum aufgetreten.

Obwohl diese Ergebnisse nicht repräsentativ für das Land Brandenburg sind, bestätigt sich auch hier der Trend aus der regelmäßigen Bodenuntersuchung, dass in den Böden verbreitet geringe Gehalte an Kupfer und überwiegend ausreichende Gehalte an Zink vorliegen.

Diese geringen Schwermetallgehalte, die damit auch gute Voraussetzungen für die Erzeugung besonders gesunder Lebensmittel bieten, dürfen aber nicht durch Zufuhr belasteter Düngemittel bis zu den Vorsorgewerten „aufgefüllt“ werden, sondern müssen in dieser Form erhalten bleiben. Das wird nur möglich sein, wenn besonders schadstoffarme Düngemittel eingesetzt werden, wozu auch Klärschlämme definierter Herkunft gehören können.

14,50 100

40

26,40 150

60

8,89 100

30

7,78 60

20

4,38 50

15

0,06 1

0,1 0,11

1

0,4

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

Pb Zn Cr Cu Ni Hg Cd

Gehalte Grenzwert AbfKlärV Vorsorgewert BBodSchV (Sand)

mg/kg Trockenmasse

0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 mg/kg TM

0,7 0,8 0,9 1,0

(9)

5. Pflanzenbauliche Aspekte des Einsatzes von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflächen

Vor einem Einsatz von Klärschlamm ist vom Landwirt abzuwägen, welcher Nutzeffekt für Boden und Pflanze kann erzielt werden, mit welchen Risiken kann er verbunden sein und welche ökonomischen und ökologischen Auswirkungen sind zu erwarten.

Aus pflanzenbaulicher Sicht sind zunächst die im landwirtschaftlichen Stoffkreislauf anfallenden Wirtschaftsdünger, Ernterückstände und Nebenprodukte als Nährstofflieferanten zur Versorgung des Bodens mit organischer Substanz zu verwerten. Nur der darüber hinaus bestehende Bedarf sollte durch die Zufuhr anderer Düngemittel nach den Anforderungen der Düngeverordnung, d.h. nur in Höhe des Bedarfs der Pflanzen und des Bodens gedeckt werden. Das gilt auch für Klärschlamm, der als Düngemittel unterschiedliche Mengen an organischer Substanz, Stickstoff, Phosphor, Kalk und in geringe Mengen Kalium und Magnesium sowie die Spurenelemente Kupfer und Zink enthält.

Bei der Stickstoffwirkung des Klärschlammes wird davon ausgegangen, wie hoch der Ammoniumanteil am Gesamtstickstoff ist und wieviel des organisch gebundenen Stickstoffs im Anwendungsjahr von den Pflanzen in Abhängigkeit vom Ausbringungszeitpunkt, der Einarbeitung in den Boden, dem Witterungsverlauf, der Pflanzenart u.a. ausgenutzt werden kann. Aus dieser unsicheren N-Wirkung ergibt sich, dass eine sachgerechte N-Versorgung der Pflanzen mit Klärschlamm allein kaum möglich ist.

Der im Klärschlamm enthaltene Phosphor ist, langfristig gesehen, zur Ernährung der Pflanzen anzurechnen, so dass bei Vorliegen der Gehaltsklassen D und E im Boden eine Begrenzung der Klärschlammgabe hinsichtlich des Bedarfes vorzunehmen ist. Obwohl langfristig verfügbar, wird die unmittelbare Wirksamkeit des Phosphors wesentlich von dem Verfahren der P-Fällung bestimmt. So kann mit Fe- und Al-Salzen gefällter P nur eingeschränkt zur unmittelbaren Pflanzenernährung beitragen. Daher sollten bei aktuellem P- Mangel im Boden besser pflanzenverfügbare P-Mineraldünger angewendet werden.

Kalk ist in erster Linie ein Bodendünger, weil er für die Nährstoffversorgung der Pflanzen im Boden den optimalen pH-Wert, Gehaltsklasse C, einstellt. Daher dürfen bei pH-Werten im Boden unter 5 (Gehaltsklasse A und B) Klärschlämme erst nach vorheriger Aufkalkung aufgebracht werden. Andererseits kann bei hohen pH-Werten im Boden der Einsatz mit Kalk konditionierter Klärschlämme limitiert sein, weil durch zu hohe Kalkgaben der optimale Bereich überschritten und damit die Verfügbarkeit von Nährstoffen auch eingeschränkt sein kann.

Die im Klärschlamm enthaltenen Spurenelemente Kupfer und Zink sollten nach pflanzenbaulichen Empfehlungen zu besonders bedürftigen Kulturen mit einer Bodendüngung in Höhe bis 3 bzw. 5 kg/ha im Abstand von mehr als 10 Jahren verabreicht werden. Aus dieser Sicht ist eine Klärschlammgabe von 5 t TS/ha mit einer Zufuhr von 2 kg Cu (bei 400 g/t TS) und 4 kg Zn (bei 800 g/t TS) aus pflanzenbaulicher Sicht nur alle 8 bis10 Jahre zu begründen.

Aus diesen pflanzenbaulichen Anforderungen ist eine Düngung mit Klärschlamm jeweils auf den Bedarf der Pflanzen zu bemessen, wobei eine P-Vorratsdüngung bis zu 3 Jahren nicht immer zu empfehlen ist.

Beim Einsatz Brandenburger Klärschlämme ist festzustellen, dass die flüssigen Substrate nur in geringen Mengen, aber trockensubstanzreiche bis zu 5 t/ha (Tab.4) verabreicht werden.

(10)

Tabelle 4: Mengen, TS-Gehalte und Ausbringungsmengen von Klärschlämmen verschiedener Herkünfte

KA Bundes-

land

Menge TS Menge FS %TS Gehalt

ha t TS/ha

Altfriedland BB 544 10.571 5,14 332 1,64

Bad Wilsnack BB 32,44 1.077,74 3,01 74 0,44

Briest BB 415 2.047 20,26 247 1,68

Eberswalde BB 1.379 3.928 35,12 293 4,71

Seelow BB 69 313 22,00 32 2,13

Salach BW 651 1.526 42,63 146 4,46

Neustadt BY 53 215 24,90 15 3,64

Marburg HE 216 788 27,43 116 1,86

Gießen HE 79 258 30,44 41 1,94

Stadt Osnabrück NS 9.304 30.938 30,07 1.860 5,00

Meppen NS 114 375 30,32 23 4,99

Lippe-Verband NW 240 1.148 20,90 59 4,07

Wentholthausen NW 209 712 29,30 49 4,29

Oranienbaum SA 43 217 19,60 9 4,90

Mit Klärschlämmen werden dem Boden neben den wertgebenden Inhaltsstoffen auch Schadstoffe zugeführt, da Klärschlämm im Abwasserreinigungsprozeß eine Schadstoffsenke darstellt, in der alle den Wasserkreislauf gefährdenden Stoffe akkumuliert sein können.

Neben den, in Klärschlämmen untersuchten organischen Schadstoffgruppen sind weitere, bisher nur wenig untersuchte Stoffgruppen wie Chlorbenzole, Organozinnverbindungen, DDT und deren Metabolite sowie endokrin wirksame Substanzen (Nonylphenol, Bisphenol-A) enthalten.

Während die Schwermetalle im Boden angereichert werden, ist noch nicht vollständig geklärt, wie sich die Vielzahl nur zum Teil untersuchter organischer Stoffgruppen im Boden umsetzten und so eine zusätzliche Gefahr für den Boden, das Grundwasser oder die Nahrungskette darstellen können.

6. Zusammenfassende Wertung der Ergebnisse

• Mit der Führung des Klärschlammkatasters und der Vorlage dieses Berichtes wird den gesetzlichen Anforderungen der AbfKlärV, § 8, zur Führung des Aufbringeplans, sowie des Düngemittelgesetzes, § 8 zur Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln, entsprochen und ein Beitrag zum Nachweis von Stoffströmen im landwirtschaftlichen Produktionsprozess geleistet.

• Klärschlamm kann auf Grund seiner Gehalte an organischer Substanz und den Pflanzennährstoffen Stickstoff und Phosphor als organisches NP-Düngemittel in flüssiger oder fester Form eingesetzt werden. Die Höhe der Klärschlammgabe ist dabei für jeden Schlag, in Abhängigkeit von Standortverhältnissen, Versorgungszustand des Bodens, Nährstoffbedarf der Fruchtarten, Zufuhr an Nährstoffen aus Nebenprodukten und anderen Düngemitteln nach guter fachlicher Praxis gesondert zu bemessen.

(11)

• Diesem Grundsatz folgend, werden auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen einheimische, flüssige Klärschlämme in Mengen um oder unter 1 t TS/ha (40 m3/ha) eingesetzt, wogegen konditionierte oft in Höhe der nach AbfKlärV zulässigen Menge von 5 t TS/ha zugeführt werden.

• Die als Düngemittel eingesetzten Klärschlämme zeigten in den letzten Jahren leicht abnehmende Gehalte an Schwermetallen, die im Vergleich mit den nach AbfKlärV derzeit noch gültigen Grenzwerten nur gering sind. Insbesondere Blei, Chrom, Nickel und Quecksilber sind in kommunalen Klärschlämmen verschiedenster Herkunft in Konzen- trationen enthalten, die nur ca. 1/10 der Grenzwerte betragen. Bei Cadmium ist mit mittleren Konzentrationen von ca. 1 mg/kg TS und bei Cu und Zn von 300 bzw. 800 mg/kg TS zu rechnen.

• Auf Grund seiner Funktion als Schadstoffsenke im Abwasserreinigungsprozess kann der Klärschlamm neben Schwermetallen mit einer Vielzahl bisher nicht untersuchter organischer Stoffgruppen sowie Arzneimittelrückständen, Tensiden, endokrin wirksamer Substanzen, Organozinnverbindungen u.a. belastet sein.

• Dadurch bleibt bei der insgesamt dem Boden mit dem Klärschlamm zugeführten Schadstofffracht, ein Restrisiko bestehen. Das kann u.a. die Vermarktung der Produkte, die auf mit Klärschlämmen gedüngten Flächen erzeugt worden sind, einschränken.

• Obwohl wesentliche Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Klärschlamm- verwertung nicht zu verzeichnen sind, ist der Einsatz von Klärschlamm zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, unter Berücksichtigung der EU- Klärschlammrichtlinie (Richtlinie 1782/2003, Anhang 3, Artikel 3) zur Gewährung der EU-Flächenbeihilfen weiterhin besonders zu überwachen.

Fachbereich Bodenschutz und Düngung Güterfelde, September 2004

(12)

Anhang

Tabelle 5: Nährstoffgehalte in Brandenburg eingesetzter Klärschlämme verschiedener Herkunft [% t TS] 2003

Land TS oTS pH N P2O5 K2O MgO CaO

BB 21,2 55,9 7,5 4,5 5,9 0,75 0,61 15,8

BW 42,5 33,4 7,6 2,6 2,9 0,15 0,81 21,4

BY 24,9 k.A. 12,3 2,0 5,2 0,44 1,25 22,9

HE 27,3 49,9 9,1 4,2 7,3 0,54 1,08 26,9

MV 16,8 19,5 7,9 2,4 2,6 0,33 0,26 15,8

NS 32,7 38,9 9,9 2,4 4,9 0,33 0,85 22,2

NW 30,4 35,3 9,7 2,7 5,7 0,35 0,64 17,8

RP 46,6 48,6 11,5 3,0 3,9 0,47 0,71 23,2

SA 28,3 43,8 7,2 4,8 4,9 0,97 0,85 8,3

SN 18,5 49,7 7,3 3,0 5,7 0,71 0,57 11,5

ST 41,3 18,4 12,2 1,8 3,5 0,22 0,44 36,4

Gesamt

(Medianwert) 28,3 42,5 9,9 3,4 5,4 0,4 0,7 21,3

Tabelle 6: Schadstoffgehalte in Brandenburg eingesetzter Klärschlämme verschiedener Herkunft [g/t TS] 2003

Land Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn AOX

BB 22 0,96 28 201 22 0,43 671 266

BW 18 0,43 36 325 24 0,15 512 42

BY 33 0,94 110 270 120 0,47 721 43

HE 65 1,33 61 269 37 1,35 1114 159

MV 32 0,86 27 366 18 1,12 944 178

NS 27 0,61 28 290 21 0,47 524 67

NW 78 1,35 44 602 38 0,65 743 205

RP 55 1,1 45 365 22 0,92 621 120

SA 10 0,58 10 310 15 0,44 801 176

SN 35 0,81 22 325 12 0,41 828 123

ST 24 0,5 17 481 9 0,47 696 76

Gesamt

(Medianwert) 32 86 28,4 325 21,7 0,5 791 123

Abbildung

Tabelle 1: Verwertung von Klärschlämmen aus verschiedenen Bundesländern        im Zeitraum 1999 bis 2003 (Angaben in t TS)
Abbildung 1: Klärschlammeinsatz ausgewählter Landkreise in Abhängigkeit von ihrer Herkunft                       (2003) in t TS 0200040006000800010000PR PM BAR EE sonstigeHESNNWNSBB
Abbildung 2: Nährstoffgehalte im Land Brandenburg eingesetzter Klärschlämme im Zeitraum                        1999-2003  [g/kg der TS]
Abbildung 3: Gehalt an Trockensubstanz (TS) und organischer Substanz (oTS) in                       Abhängigkeit vom Kalkgehalt
+5

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Kinderschutz, Frühe Hilfen und Netzwerke Gesunde Kinder zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit.. der Netzwerke Kinderschutz, Frühe Hilfen und Gesunde Kinder im

Mit 636,9 Betten je 100.000 Einwohner lag die Bettendichte 2002 über der Soll-Bettendichtezahl des Zweiten Krankenhausplanes des Landes Brandenburg – Erste Fortschreibung von

Diese Internetpräsentation erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Sie darf

In Gegen- wart von Benzin, Diesel, Kerosin oder Lösungsmitteln löst sich Bitumen auf, so dass die genannten Inhaltsstoffe freigesetzt werden können (UBA, 1995). Es

Nunmehr kann das vereinfachte Verfahren auch zur Anwendung kommen, wenn durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart

Mit einer kritischen Wertung der erzielten Ergebnisse sind auch Schlußfolgerungen für den weiteren Einsatz von Klärschlamm und anderen Düngemitteln in der Landwirtschaft des

d) jeweils dreißig Ar bestockter Rebfläche oder Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag stehen, oder Hopfen oder Tabak oder Baumschulen oder Gemüseanbau im Freiland oder

2016 wurden 27 neue Standorte AuA im Land Brandenburg durch das LASV anerkannt. 2017 wurden 40 neue Standorte zu AuA im Land Brandenburg durch das LASV