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Carina Diehl. Elternschaft und geistige Behinderung. Rechtliche Rahmenbedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit

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Academic year: 2022

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El ternschaf t und gei sti ge Behi nderung

Recht l i che Rahmenbedi ngungen und

Unt er st üt zungsmögl i chkei t en der Sozi al en Ar bei t

Car i na Di ehl

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I

Carina Diehl

Elternschaft und geistige Behinderung

Rechtliche Rahmenbedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten

der Sozialen Arbeit

(3)

II

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Impressum:

Copyright © Social Plus 2020

Ein Imprint der GRIN Publishing GmbH, München

Druck und Bindung: Books on Demand GmbH, Norderstedt, Germany Covergestaltung: GRIN Publishing GmbH

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III

Inhaltsverzeichnis

Einleitung ... IV Abbildungsverzeichnis ... VII Tabellenverzeichnis ... VIII

1 Das Phänomen „geistige Behinderung“ ... 1

1.1 Versuch einer Begriffsannäherung ... 1

1.2 Klassifikationssysteme ... 4

1.3 Leitkonzepte der Pädagogik bei geistiger Behinderung ... 10

2 Elternschaft und geistige Behinderung im rechtlichen, gesellschaftlichen und ethischen Diskurs ... 20

2.1 Rechtliche Perspektiven ... 20

2.2 Gesellschaftliche Perspektiven ... 28

2.3 Ethische Perspektiven ... 34

2.4 Die Bedeutung von Elternschaft ... 39

2.5 Kinderwunsch ... 44

2.6 Perspektive der Eltern mit einer geistigen Behinderung ... 46

2.7 Perspektive der Kinder von Eltern mit einer geistigen Behinderung ... 50

3 Empirischer Forschungsstand ... 62

4 Unterstützungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit ... 65

4.1 Chancen und Herausforderungen ... 65

4.2 Begleitete Elternschaft ... 69

5 Fazit ... 79

Literaturverzeichnis ... 85

(5)

Einleitung

IV

Einleitung

Das Thema Elternschaft und geistige Behinderung wird schon sehr lange tabui- siert und gilt als eine der größten Herausforderungen für die Glaubwürdigkeit sonderpädagogischer Forderung nach Selbstbestimmung, Normalisierung und Inklusion. Heutzutage herrscht teilweise sogar eine kategorische Ablehnung in Bezug auf Elternschaft und geistige Behinderung. Dies zeigen die Vorurteile in der Gesellschaft gegenüber Menschen mit einer geistigen Behinderung, z.B. dass sie ein „ewiges Kind“ bleiben sowie lern- und bildungsunfähig sind. Seit der Ande- rung des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992, was die Einschränkung der Sterilisa- tionsmöglichkeit impliziert, zeigt sich ein deutlicher Wandel in der Diskussion um Sexualität, Partnerschaft und Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Be- hinderung. Statt sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Menschen mit einer geistigen Behinderung Kinder haben dürfen, sollte der Frage nachgegangen wer- den, wie in den längst existierenden Familien Eltern(teile) mit einer geistigen Be- hinderung und ihre Kinder zusammenleben und welche Unterstützung hilfreich wäre. Obwohl das institutionelle Betreuungsangebot wächst, herrscht weiterhin ein Mangel in individueller, flexibler Unterstützung, die in erreichbarer Nähe wä- re. Häufig ist die Gefährdung des Kindeswohles der zentrale Einwand gegen das Recht auf Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Im Vor- dergrund dieser Diskussion ist die Frage, ob diese Kinder ein erhöhtes Risiko für Entwicklungsverzögerungen haben, da ihre Eltern vermeintlich den ständig ver- ändernden Erziehungsanforderungen nicht gewachsen sind. Die Debatte kon- zentriert sich außerdem auf Spekulationen in Bezug auf die biografische Belas- tung, die Eltern mit einer geistigen Behinderung zu haben scheinen. Fraglich ist hierbei, ob diese eventuellen Probleme zutreffend sind. Biografische Interviews mit erwachsenen Kindern haben gezeigt, dass es eine große Bandbreite im Um- gang mit der elterlichen Behinderung gibt, die von Kontaktabbruch bis zu einem sehr offenen, positiven Umgang mit der eigenen Herkunft reicht (vgl. Sanders 2013, S. 100f.). Grundsätzlich unterliegt diese Form der Sonderpädagogik einem stetigen Wandel, weshalb immer nur von einer momentanen Beschreibung der Situation ausgegangen werden kann. Die Pädagogik bei geistiger Behinderung ist laut Stöppler die jüngste und vielfältigste im Bereich der Sonderpädagogik. Im Vergleich zu anderen Behinderungen wurde dieser Teil lange von Bildung und Teilhabe ausgeschlossen. Stöppler macht deutlich, dass bei dieser Pädagogik vor allem die Fokussierung des Menschen im gesamten Lebenslauf von Bedeutung ist (vgl. Stöppler 2017, o. S.).

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Einleitung

V Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert geistige Behinderung als eine

„signifikant verringerte Fähigkeit, neue oder komplexe Informationen zu verstehen und neue Fähigkeiten zu erlernen und anzuwenden (beeinträchtigte Intelligenz).

Dadurch verringert sich die Fähigkeit, ein unabhängiges Leben zu führen (beein- trächtigte soziale Kompetenz). Dieser Prozess beginnt vor dem Erwachsenenalter und hat dauerhafte Auswirkungen auf die Entwicklung.“ (Weltgesundheitsorganisa- tion, 2016)

Aus der Definition ergibt sich bereits die Vermutung, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung nur eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit besitzen. Vie- le Klischees und Fehlinterpretationen beeinflussen und bestärken zudem das Denken über die Vereinbarkeit von Elternschaft und geistiger Behinderung. Oft wird Eltern mit einer geistigen Behinderung vorgeworfen, dass sie aufgrund ihrer Einschränkungen nur mangelhafte elterliche Kompetenzen zeigen und die Kinder daher vernachlässigt werden. Folglich wird häufig vermutet, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht in der Lage sind, ihre elterlichen Pflich- ten auszuführen. Außerdem besteht oft das Vorurteil, dass die Kinder ebenfalls geistig behindert sind oder es werden können. Diese ablehnenden Reaktionen der Gesellschaft erschweren es, selbstbestimmt über die Thematiken Sexualität und Elternschaft bzw. Familienplanung zu entscheiden. Die rechtliche Perspektive un- terstreicht jedoch in Artikel 23 der UN-Behindertenrechtskonvention, dass auch Menschen mit geistiger Behinderung das Recht haben, eine Familie zu gründen.

Heutzutage trifft man dementsprechend auf eine Rechtslage, die Menschen mit einer Behinderung das Recht zuspricht, Eltern zu werden. In der Praxis der Sozia- len Arbeit ist dies jedoch laut Franc bisher nicht gänzlich angekommen und es mangelt immer noch an regionalen Unterstützungsmöglichkeiten, damit das Spannungsfeld von Kindeswohl und Elternrecht in eine Balance gebracht werden kann (vgl. Franc 2016, o.S.).

Es wird deutlich, dass es verschiedene Perspektiven bzw. Ansichten auf die The- matik Elternschaft und geistige Behinderung gibt. Um Elternschaft aus verschie- denen Dimensionen zu beleuchten, beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Beantwortung der Frage, welche Perspektiven sich im Hinblick auf die Eltern- schaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung ergeben und welche Unter- stützung die Soziale Arbeit bietet. Zunächst soll jedoch das Phänomen der geisti- gen Behinderung beleuchtet werden. Dazu wird anfangs versucht, sich diesem Phänomen begrifflich anzunähern. Anschließend werden die verschiedenen Klas- sifikationssysteme ICD-10, DSM-V sowie ICF erläutert. Nachdem das grundlegen-

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Einleitung

VI

de Wissen zum Phänomen der geistigen Behinderung vorhanden ist, soll ab- schließend auf die Leitkonzepte der Pädagogik – Normalisierung, Selbstbestim- mung, Inklusion und Empowerment – in Bezug auf Elternschaft und geistige Be- hinderung eingegangen werden. Die Schwerpunkte der vorliegenden Masterar- beit bilden Kapitel zwei und drei. In Kapitel zwei geht es um die allgemeineren Perspektiven in Bezug auf Elternschaft und geistige Behinderung. Wichtig sind dabei vor allem die rechtliche, die gesellschaftliche und die ethische Perspektive.

Dadurch kann ein Uberblick gegeben werden, aus welchen Blickwinkeln die The- matik betrachtet werden kann. Kapitel drei fokussiert sich auf individuellere Per- spektiven, die sogenannten subjektorientierten Perspektiven auf Elternschaft und geistige Behinderung. Es soll zunächst geklärt werden, was Elternschaft sowie die verschiedenen Dimensionen des Kinderwunsches von Eltern mit einer geistigen Behinderung bedeuten. Weiterhin spielen hier vor allem die Perspektive der El- tern mit einer geistigen Behinderung selbst eine wichtige Rolle sowie die Per- spektive der Kinder von Eltern mit einer geistigen Behinderung. Im vierten Kapi- tel soll es um die empirische Forschung in Bezug auf Elternschaft und geistige Be- hinderung gehen. Es wird deutlich werden, dass dieser Bereich in Deutschland bisher sehr wenig erforscht wurde und daher dringend Forschungsbedarf be- steht. Im letzten Kapitel werden die Unterstützungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit herausgearbeitet. Dafür werden zunächst die Chancen und Heraus- forderungen der professionellen Praxis erläutert, um abschließend die Hilfemaß- nahme Begleitete Elternschaft vorzustellen. Neben der Gründung, Bedeutung und rechtlichen Rahmenbedingungen der Begleiteten Elternschaft ist weiterhin wich- tig, welche Anforderungen sich in diesem Bereich an die pädagogischen Fachkräf- te stellen und inwiefern diese Maßnahme hilfreich ist.

(8)

Abbildungsverzeichnis

VII

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Wechselwirkungen zwischen den Komponenten der ICF ... 9 Abb. 2: „Parental Skills Model“ nach McGaw und Sturmey ... 41

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Tabellenverzeichnis

VIII

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Sichtweisen und deren Merkmale ... 4 Tab. 2: Kriterien der geistigen Behinderung ... 6 Tab. 3: Wolfensbergers Weiterentwicklung des Normalisierungsprinzips ... 12

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Das Phänomen „geistige Behinderung“

1

1 Das Phänomen „geistige Behinderung“

Das erste Kapitel beschäftigt sich mit dem Phänomen der geistigen Behinderung.

Dazu soll sich zunächst begrifflich an das Phänomen angenähert werden. An- schließend werden die Klassifikationssysteme ICD-10, DSM-V und ICF vorgestellt.

Um das erste Kapitel abzuschließen, wird sich mit den verschiedenen Leitkonzep- ten der Pädagogik bei geistiger Behinderung beschäftigt. Dabei wird vor allem darauf eingegangen, was die verschiedenen Konzepte für die Thematik Eltern- schaft und geistige Behinderung bedeuten.

1.1 Versuch einer Begriffsannäherung

In jedem Buch zur Pädagogik bei geistiger Behinderung ist der Hinweis zu finden, dass es schwierig ist, den Begriff „geistige Behinderung“ eindeutig zu definieren (vgl. Stöppler 2017, o.S.). Kulig et al. machen deutlich, dass das Phänomen der geistigen Behinderung ein doppelgesichtiger Begriff ist. Auf der einen Seite be- stimmt er die pädagogische Praxis, hilft bei der Strukturierung der Theoriebil- dung, verteilt juristisch gesehen Leistungsansprüche und ist auch im moralischen Sinn immer wieder die Grundlage der Diskussion über Inklusion oder Exklusion bestimmter Personengruppen. Auf der anderen Seite entzieht er sich einer ein- deutigen Bestimmung. Der Terminus der geistigen Behinderung hat in vielen the- oretischen und praktischen Feldern einen hohen Strukturwert, ist selbst aber nicht eindeutig strukturiert (vgl. Kulig et al. 2006a, S. 116). Auch Stöppler ist der Meinung, dass es für den Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung keine einheitliche Beschreibung oder Kennzeichnung gibt. Als Grund nennt er hierfür, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung keine homogene Gruppe mit festgesetzten und umschriebenen Eigenschaften bilden. Es ist leichter die Perspektive eines gehörlosen, blinden oder gehbehinderten Menschen anzuneh- men, als jene eines Menschen mit geistiger Behinderung. Beispielsweise können Barrieren von geh- oder sehbehinderten Menschen verstanden werden, indem man sich die Augen verbindet oder mit einem Rollstuhl fährt. Die Barrieren für Personen mit einer geistigen Behinderung lassen sich im Gegensatz dazu nicht auf eine solche Art und Weise erfahrbar machen. Grundsätzlich sind die Adjektive und Substantive, die geistige Behinderung beschreiben sollen, vorwiegend nega- tiv konnotiert. Hierzu zählen beispielsweise schwachsinnig, blödsinnig, geistig eingeschränkt, praktisch bildbar, geistesschwach oder Krüppel, Mongo, Menschen mit geistigem Handicap, Menschen mit Lernschwierigkeiten etc. (vgl. Stöppler 2017, S. 16f.). Imbezillität oder Oligophrenie – Begriffe, die früher in der Medizin

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Das Phänomen „geistige Behinderung“

2

für angeborene Formen des „Schwach-sinns“ verwendet wurden – stellen eine weitere Auswahl der Bezeichnung für eine geistige Behinderung dar. Es wird deutlich, dass es eine Vielfalt an Begriffen für das Phänomen gibt, keiner aber festgeschrieben wird. Scheinbar soll das Trauma der geistigen Behinderung durch eine euphemistische Namensgebung ertragbar gemacht werden. Oft werden Be- griffe nur so häufig verändert, wenn die Sache, die beschrieben werden soll, nur schwer zu ertragen ist. Laut Bender soll offenbar der Stigmatisierung insoweit entgegengewirkt werden, indem man immer wieder versucht, moralisch wert- freie Termini zu finden – dies geschieht aber nur oberflächlich. Durch diese Be- strebungen werden lediglich neue sprachliche Etikettierungen entworfen, um al- tes Leid unsichtbar zu machen. Ein weiterer Grund für die sich ständig wechseln- den Begrifflichkeiten kann sein, dass Menschen unbewusst Schuldgefühle entwi- ckeln, die sich aufgrund der eigenen, eher negativen Gefühle in Bezug auf Men- schen mit einer geistigen Behinderung herausbilden. Damit diese Schuldgefühle entlastet werden, ist man ständig auf der Suche nach neuen, wertschätzenden Termini, damit das Phänomen der geistigen Behinderung umschrieben werden kann (vgl. Bender 2012, S. 15).

In Deutschland wurde der Begriff der geistigen Behinderung 1958 von der El- ternvereinigung Lebenshilfe eingeführt. Damals sollten die bis dato negativen Be- zeichnungen wie „imbezil“ durch einen nicht abwertenden Begriff ersetzt werden.

Heute wird der Terminus „Menschen mit geistiger Behinderung“ oft genutzt (vgl.

Stöppler 2017, S. 17). Es ist dennoch nach wie vor schwierig, eine allgemein gel- tende Definition zu finden, da auch Autoren stets unterschiedliche Begrifflichkei- ten verwenden. Als Beispiel sei hierfür Lenz et al. genannt, da diese Autoren den Terminus „intellektuell beeinträchtigt“ favorisieren und somit den Begriff der geistigen Behinderung vollkommen verschwinden lassen (vgl. Lenz et al. 2010, S.

19). Ein weiterer Grund für die Schwierigkeit der Begriffsbildung resultiert dar- aus, dass nicht die geistige Behinderung oder der Mensch mit einer geistigen Be- hinderung existiert. Nach Fornefeld ist es sogar unmöglich, eine allgemeingültige Definition für geistige Behinderung zu finden, da das Phänomen von Individuali- tät geprägt ist (vgl. Fornefeld 2013, S. 59). Es zeigt sich, dass die Thematik sehr komplex ist. Geistige Behinderung setzt sich aus vielen verschiedenen Komponen- ten und Bestandteilen zusammen, welche bei jedem Menschen unterschiedlich und auf ganz eigene Art und Weise miteinander verflochten sind. Die Ausprägun- gen von einer geistigen Behinderung sind dementsprechend sehr verschieden (vgl. Speck 2012, S. 53). Zudem ist die Einstellung und Bewertung von Behinde-

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