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Jugend- und Auszubildendenvertretung. Seminare IG Metall Geschäftsstelle. Betriebsräte. Grundlagen. Arbeitsrecht. Arbeits- und.

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Academic year: 2022

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-Schwerbehinderten- vertretungWeitere FachseminareTarifvertrag und EntgeltArbeits- und Gesund heitsschutzArbeitsrechtBetriebsräte GrundlagenSeminare IG Metall Geschäftsstelle

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» Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I 144

» Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II 146

» Wie weiter nach der Ausbildung? 147

Jugend- und Auszu- bildendenvertretungSchwerbehinderten- vertretungWeitere FachseminareTarifvertrag und EntgeltArbeits- und Gesund heitsschutzArbeitsrechtBetriebsräte GrundlagenSeminare IG Metall Geschäftsstelle

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Anmelden

Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Niederbayern Interessant für Jugend- und

Auszubildendenvertretungen Freistellung

§ 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG

Mitwirkung der Jugend­ und Auszubildendenvertretung I

Wie organisiert man die Arbeit als JAV-Mitglied? Wie führt man eine Jugendversammlung durch, was gehört alles dazu? Wie arbeitet man am besten mit dem Betriebsrat zusammen? Wie läuft eine gute JAV-Sitzung?

Das JAV-Seminar vermittelt den Teilnehmern/-innen die Grundlagen für die JAV-Arbeit, die Rechte und Pflichten sowie die Handlungsmöglichkeiten und außerdem auch die wichtigsten Gesetze und Regelungen rund um die Ausbildung. Dennoch ist die Rechtslage zu kennen nur der erste Schritt. Darüber hinaus bekom- men die Teilnehmer/-innen praktische Tipps für die tägliche Arbeit als JAV-Mitglied - ein optimaler Einstieg in die JAV-Arbeit mit allen wirklich wichtigen Basics!

» Die Vertretung der Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer/-innen und der Auszubildenden durch Betriebsrat und JAV

» Allgemeine Aufgaben der JAV nach § 70 BetrVG

» Geschäftsführung der JAV nach § 65 BetrVG

» Regelungen der betrieblichen Berufsausbildung nach §§ 96-98 BetrVG

» Organisation und Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung nach § 71 BetrVG

» Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes

» Arbeitsorganisation in der JAV Grundlagenseminar

-Schwerbehinderten- vertretungWeitere FachseminareTarifvertrag und EntgeltArbeits- und Gesund heitsschutzArbeitsrechtBetriebsräte GrundlagenSeminare IG Metall Geschäftsstelle

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Hinweis

Als weiterführendes Seminar emp- fehlen wir „Mitwirkung der JAV II“.

Termin Seminar-Nr. Ort Unterkunft u.

Verpflegung

17.01. - 22.01.2021 JAV1_Ndb_21-01 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries 810,00 €* 31.01. - 05.02.2021 JAV1_Ndb_21-02 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries 810,00 €* 14.02. - 19.02.2021 JAV1_Ndb_21-03 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries 810,00 €* 28.02. - 05.03.2021 JAV1_Ndb_21-04 IGM Jugendbildungs-

zentrum, Schliersee 871,25 € 11.04. - 16.04.2021 JAV1_Ndb_21-05 IGM Jugendbildungs-

zentrum, Schliersee 871,25 € 02.05. - 07.05.2021 JAV1_Ndb_21-06 IGM Jugendbildungs-

zentrum, Schliersee 871,25 € 11.07. - 16.07.2021 JAV1_G1_21-01 IGM Jugendbildungs-

zentrum, Schliersee 895,25 € 19.09. - 24.09.2021 JAV1_G1_21-02 IGM Jugendbildungs-

zentrum, Schliersee 895,25 €

*Dies sind die Preise für 2020, eventuelle Preiserhöhung 2021 vorbehalten.

Seminargebühr: 1.150,00 €

Jugend- und Auszu- bildendenvertretungSchwerbehinderten- vertretungWeitere FachseminareTarifvertrag und EntgeltArbeits- und Gesund heitsschutzArbeitsrechtBetriebsräte GrundlagenSeminare IG Metall Geschäftsstelle

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Termin Seminar-Nr. Ort Unterkunft u.

Verpflegung 26.09. - 01.10.2021 JAV2_G2_21-01 IGM Jugendbildungs-

zentrum, Schliersee 895,25 € Seminargebühr: 1.150,00 € Anmelden

Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Niederbayern Interessant für Jugend- und

Auszubildendenvertretungen Vorkenntnisse

Kenntnisse, wie sie in den Grund- lagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert.

Freistellung

§ 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG

Ziel des Seminars ist die Vermittlung von Fachkenntnissen über die Arbeit der Jugend- und Auszubildenden- vertretung, wie sie sich aus den politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen der einzelnen Betriebe sowie nach dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Berufsbildungsgesetz, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und der dazugehörigen Rechtsprechung ergeben. Es werden neben der reinen Wissensvermittlung auch teilnehmer- orientierte Problemstellungen und Themen behandelt. Methoden und Techniken werden erprobt, um die konkreten, selbstgesteckten Ziele der JAV beteiligungsorientiert umzusetzen.

» Arbeitsfelder der JAV

» Zusammenarbeit zwischen JAV und Betriebsrat

» Erläuterung/Erarbeitung aktueller Rechtsprechung anhand von Fallbeispielen

» Vertiefung der allgemeinen Aufgaben der JAV

» Die Qualität der beruflichen Bildung und Handlungsmöglichkeiten zur betrieblichen Umsetzung

» Organisatorische Voraussetzung der Arbeit der JAV

» Planvoll und zielgerichtet als JAV arbeiten

Mitwirkung der Jugend­ und Auszubildendenvertretung II

Aufbauseminar

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Interessant für Betriebsräte

Jugend- und

Auszubildendenvertretungen Referenten

Markus Brönner, Manuela Hauer Vorkenntnisse

Kenntnisse, wie sie in den Grund- lagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert.

Freistellung

§ 65 Abs. 1 i.V.m. § 37. Abs. 6 BetrVG Hinweis

Das Seminar richtet sich an „Ju- gend“-Verantwortliche im Betriebsrat und JAVis, da die betriebliche Umset- zung der vermittelten Seminarinhalte durch den Betriebsrat gemeinsam mit der JAV erfolgt.

Termin Seminar-Nr. Ort Unterkunft u.

Verpflegung 17.01. - 20.01.2021 JAVs_19_21-01 IGM Jugendbildungs-

zentrum, Schliersee 871,25 € Seminargebühr: 879,00 € Viele Auszubildende fragen sich bereits lange vor ihrer Abschlussprüfung: Werde ich unbefristet übernom- men? Was werde ich verdienen? Welche Karriere-, Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten habe ich?

Das sind Themen, wo Betriebsrat und JAV Beteiligungsrechte haben. Das Seminar vermittelt den Teilneh- mern/-innen die Rechte bei Personalplanung, Eingruppierung, Maßnahmen der Berufsbildung und der Um- setzung von Tarifverträgen zu Themen, die Azubis am Ende der Ausbildungszeit bzw. beim Berufseinstieg betreffen.

» Was KollegInnen am Ende ihrer Ausbildung und nach der Ausbildung bewegt

» Rechte des Betriebsrats bei der Personalplanung und bei Maßnahmen zur Berufsbildung Maßnahmen der Berufsbildung (§§ 96-98 BetrVG)

» Relevante Tarifbestimmungen insbesondere der Übernahmeregelungen, Ersteingruppierung und Bildungsteilzeit

» Außerbetriebliche Weiterbildungsmöglichkeiten (z.B. Aufstiegs-, Meister-BAföG, Stipendien)

Wie weiter nach der Ausbildung?

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