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Einstein Gymnasium Angermünde. Einführung in die gymnasiale Oberstufe (GOST)

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Academic year: 2022

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(1)

Einstein – Gymnasium Angermünde

Einführung in die gymnasiale Oberstufe (GOST)

(2)

H. Henschke

(Oberstufenkoordinatorin)

(3)

Der Weg dorthin:

Einführungsphase

• Vorbereitung in Klasse 10 auf das Kurssystem der Oberstufe ab Klasse 11

Qualifikationsphase

• Absolvieren von Kursen in 11 und 12 Ziel: Zulassung zum Abitur

• Abiturprüfung

(4)

Jahrgangsstufe 10

Jahrgangsstufe 11

Abschluss Sek I

und gleichzeitig

Einführungsphase der gymnasiale Oberstufe

Qualifikationsphase Jahrgangsstufe 12

Kurshalbjahr 11/I Q1

Kurshalbjahr 11/II Q2

Kurshalbjahr 12/I Q3

Kurshalbjahr 12/II Q4

Der Unterricht findet ab 11/I auf Leistungskursniveau (LK) und Grundkursniveau(GK) statt.

Jeder Kurs erstreckt sich über ein Schulhalbjahr (Kurshalbjahr).

Gymnasiale Oberstufe an Gymnasien

(5)

Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wird am Ende der Klasse 10 am Gymnasium erworben, wenn

in jedem Fach mindestens Note 4 erreicht hat oder

keine Note 6, höchstens eine Note 5 und mindestens eine Note 3 zum Ausgleich erreicht hat.

o Der Ausgleich für ein Note 5 in der Fächergruppe I (De, Ma, En und 2. FS) muss durch ein anderes Fach dieser Fächergruppe erfolgen.

Achtung: Sek I V, §14

Auf das Endzeugnis 10 werden die Noten aus 9 (WAT, Info, Mu/Ku, LER/Reli) übertragen, wenn das Fach nicht in 10 unterrichtet

wurde. Diese fließen in die Berechnung der am Ende der Jahrgangsstufe 10 erworbenen Abschlüsse ein

(6)

Fachhochschulreife

Wer den Bildungsgang frühestens nach zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase (also nach Klasse 11) abbricht, erwirbt unter bestimmten Bedingungen in der Regel den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

Nach einer 1 Jährigen fachpraktischen Ausbildung stellt das staatliche Schulamt auf Antrag ein Zeugnis über die

Fachhochschulreife aus.

Dieser Abschluss ist die Berechtigung zum Besuch

einer Fachhochschule und damit zum Studium.

(7)

Die Schüler legen durch die Fächerwahl für 11 ihre Schullaufbahn fest und haben dann bis zum Abitur

keine Möglichkeit mehr, Fächer zu wechseln .

Die Wahl unterliegt bestimmten

Bedingungen (Belegverpflichtung).

(8)

grundsätzliche Belegungsverpflichtung

 Deutsch, Mathematik, Fremdsprache

 Kunst oder Musik,

 Geschichte und ein weiteres Fach (Geo oder PB)

 eine NaWi (Ch oder Bio oder Ph)

 Seminarkurs

 Sport (wenn nicht bewertbar, halbjährliches Attest mit Ersatzfach)

(9)

Kurswahl

(genau 10 Fächer; nur Fächer aus Klasse 10)

2 Leistungskurse (LK; je 5 Stunden pro Woche)

8 Grundkurse (GK; je 3 Stunden pro Woche) o Ausnahme: Mathematik 4 Stunden

Seminarkurs 2 Stunden

(10)

1 Deutsch (AF I)

2 Englisch (AF I)

3 Mathematik (AF III)

4 Geschichte (AF II)

5 Biologie oder Chemie oder Physik (AF III)

6 Geografie oder Politische Bildung (AF II)

7 Kunst oder Musik (AF I)

8 Seminarkurs (kein AF)

9 Sport (kein AF)

10 freie Wahl (auch Latein I, Informatik III)

11 Zusatzangebot

Pflichtbelegung in 11/12

(KMK 15.02.2018, GOST 2018, Möglichkeiten des Einstein-Gymnasiums)

(11)

Jeder Schüler wählt aus dem Angebot der Schule eine der achte Leistungskurskombinationen:

DE|MA EN|MA

DE|BIO EN|BIO MA|BIO DE|GEO EN|GEO MA|GEO

Eines der Fächer DE, EN, Ma muss LK sein!

(12)

Angebot / Besonderheit des Einstein-Gymnasiums:

Jeder Schüler darf ein 11. Fach zusätzlich wählen.

Die Entscheidung, welches Grundkursfach als 11.Fach

angeboten wird, fällt erst nach Auszählung der Wahlbögen im Rahmen der Möglichkeiten.

Das 11. Fach kann durch schriftliche Mitteilung an den Oberstufenkoordinator zu jedem Semesterende

wieder abgewählt werden.

(13)

Die Leistungsbewertung

in der Qualifikationsphase erfolgt in Punkten:

Grün: Maßstab Sek I

1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3- 4+ 4 4- 5+ 5 5- 6

15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00

95% 90 %

95% 85 % 80% 75 % 70 % 65 % 60 % 55 % 50 % 45% 40 % 33 % 27 %

16% 20 % 0 %

(14)

Bewertungsbereiche 1. Klausuren

2. Sonstige Mitarbeit

3. mündliche Leistungsfeststellung in En

(einmalig in 12/I)

4. anderer Leistungsnachweis (ALN) (freiwillig)

(15)

1. Klausuren

ein Drittel der Semesternote

- in Jahrgangsstufe 11 7 Klausuren

in jedem Leistungskurs (2) (mindestens 135 min)

in 5 Grundkursen (90 min)

(Pflicht: Deu, Ma, 1FS, 1NaWi, 1GeWi) - in Jahrgangsstufe 12 4 Klausuren

in jedem Abiturprüfungsfach (90-300 min) (in 12/II unter Abiturbedingungen)

(16)

2. Sonstige Mitarbeit

„Restanteil“ an Semesternote 1/3 bei ALN und Klausur oder

2/3 bei ALN oder Klausur oder

3/3 wenn keine ALN und keine Klausur

• schriftliche Lernerfolgskontrollen („Test“)

• praktisch-experimentelle Leistungen

• gestalterische Leistungen

• Unterrichtsaktivität

(mündliche Beiträge im Unterricht gewichtet nach Qualität und Quantität)

(17)

3. mündliche Leistungsfeststellung in En

ein Drittel der Semesternote

- einmalig zu erbringende Leistung in 12/I

- erfolgt als Gruppengespräch mit 2 – 4 SchülerInnen - umfasst 15 bis 25 Minuten

(18)

4. anderer Leistungsnachweis (ALN)

ein Drittel der Semesternote

- freiwillige Leistung in einem selbstgewählten Fach - ist in der Regel in 11/I oder 11/II

Die Wahl des Faches, des Themas, die Aufgabenstellung, die erwartete Leistung, die Bearbeitungszeit und die

Bewertungsmaßstäbe werden in Abstimmung mit der den Kurs unterrichtenden Lehrkraft festgelegt.

(19)

Bewertung in der Qualifikationsphase

• Jedes Halbjahr/Semester wird abgeschlossen mit einer Note.

• Bei 10 Fächern in 4 Semestern erhält jeder Schüler insgesamt 40 Noten von denen 38 Noten unter

bestimmten Voraussetzungen zur Zulassung zum

Abitur führen.

(20)

38 (8 LK + 30 GK) Kursnoten bestimmen über die Zulassung zum Abitur und gehen in die Berechnung der Abiturnote ein.

Dabei sein müssen („einzubringen sind“) alle Semesternoten

Mathematik (4) Deutsch (4)

einer Fremdsprache (4)

einer Naturwissenschaft (4) (Ch/Bio/Ph)

(oder 2+2, wenn zwei Naturwissenschaften belegt wurden)

der gewählten Abiturprüfungsfächer

die Kursnoten ab 11/I

entscheiden über die Zulassung zum Abitur

ergeben 2/3 der Gesamtpunktzahl für Abiturdurchschnittsnote

(21)

Mindestanforderungen

• nach jedem Halbjahr/Semester wird geprüft, ob die

Zulassungsvoraussetzungen für das Abitur noch erfüllt oder schon gefährdet (Elterninformation) sind .

• Wer die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt hat und

keinen Antrag auf Wiederholung stellt bzw. bereits wiederholt hat, muss spätestens nach dem 4. Zeugnis die Schule

verlassen.

(Wiederholung einer Jahrgangsstufe (10 oder 11 oder 12) vor dem Abitur auf Antrag ist nur einmal möglich)

(22)

Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn in den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase

kein Kurs mit 00 Punkten (Note 6) und

• von den LK höchstens vier (drei) Halbjahresergebnissen weniger als 05 Punkte (schlechter als Note 4)

und

• von den einzubringenden GK höchstens vier Halbjahresergebnissen weniger als 05 Punkte bewertet wurden

und

• die Gesamtpunktzahl mindestens 200 Punkte (gewichtet) beträgt (erfüllt, wenn durchschnittlich mindestens 05 Punkte erreicht wurden)

(23)

1. Phase 2. Phase

38 Kursnoten 4 Abiturprüfungen

(aus 11/I bis 12/II)

300 – 900 Punkte

Abiturdurchschnittsnote

4,0 -1,0

auf dem Zeugnis der allgemeinen

Hochschulreife

(24)

Abiturprüfung

• die Abiturprüfung umfasst drei schriftliche

und eine mündliche Prüfung

• aus jedem Aufgabenfeld (AF) ist ein Fach zu wählen (!!!)

• unter den vier Abiturprüfungsfächern müssen sich mindestens zwei der Fächer Deutsch,

Mathematik oder Fremdsprache befinden

• zu Beginn des Schulhalbjahres 12/I legt jeder Schüler seine Abiturprüfungsfächer verbindlich fest

(25)

Schriftliche Abiturprüfung

• zu den die drei schriftlichen Prüfungsfächer gehören o beide Leistungskurse

o ein Grundkurs

Hinweis:

Bei Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der Muttersprache erfolgt der Abzug eines Notenpunktes in allen Fächern, außer in den Sprachen.

(26)

VV LRSRV vom 17. August 2017

§5 (3)

In der Sekundarstufe II kann eine

Abweichung von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung nur zugelassen werden, wenn die LRS durch einen

Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie …attestiert wurde.

Dieses Attest muss am 1. Schultag der Jahrgangsstufe 11 vorliegen.

§8 (2)

Soweit Abweichungen von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung … vorgenommen werden, ist dies auf allen Zeugnissen (wie folgt) zu vermerken.

„Es sind Abweichungen von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung im Bereich Lesen und Rechtschreiben vorgenommen worden.“

(27)

Mündliche Abiturprüfung

• Das mündliche Prüfungsfach ist ein weiteres Grundkursfach.

• Der Seminarkurs darf nicht als Prüfungsfach gewählt

werden

.

(28)

Auslandsschuljahr (längstens für ein Jahr)

(nur nach Klasse 10 möglich)

• Beratungsgespräch mit Oberstufenkoordinator notwendig!

• Antrag mit Formular (Formblatt) an Schulleiterin

• Genehmigung erfolgt durch Schulamt

„Nach Rückkehr wird die Schullaufbahn in der Regel in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, die der zuletzt abgeschlossenen Jahrgangsstufe folgt…“

(29)

Schullaufbahnberatungen

I. Vorbereitung auf die Qualifikationsphase

bis 04.12.2020 Abgabe der Wahlbögen beim Klassenleiter

endgültige Entscheidung über das Kursangebot durch die

Schulleitung auf Grundlage der schulischen Gegebenheiten und des Wahlverhaltens

• Alle Schüler der 10. Klassen, die die Berechtigung erhalten werden in die Jahrgangsstufe 11 des Einstein-Gymnasiums automatisch übernommen.

(30)

II. Beratung zur Qualifikationsphase und zum Abitur

• Beratung der Schüler zu Beginn 11/I

• Elterninformation 2. Elternsprechtag 11/II

• Festlegung der Abiturprüfungsfächer 1. Woche 12/I

• Beratungen zur Gesamtqualifikation Ende 12/II

Individuelle Beratungen durch Tutoren oder Oberstufenkoordinator

(heike.henschke@lk.brandenburg.de) können

jederzeit vereinbart werden.

Referenzen

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