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zusätzliche Exemplare für Überlandhilfe, 1 Exemplar für die Stadtverwaltung, BürgerService/Feuerwehr

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Academic year: 2022

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Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen nach DIN 14095 (aktuellste Fassung inkl. Änderungen) Ergänzende Hinweise, Merkblatt für die Stadt Ostfildern, Stand September 2016

Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen sind nach den Vorgaben der DIN 14095 (aktuellste Fassung) zu erstellen.

Dieses Merkblatt enthält lediglich ergänzende Hinweise, gültig für die große Kreisstadt Ostfildern.

1. Die Feuerwehrpläne sind in einem blauen Ringordner mit Rücken- und Fronttasche zu liefern. Anzahl der Ausfertigungen:

1 Exemplar für die Brandmeldezentrale (Feuerwehrinformationszentrale) am Objekt, 2 Exemplare für die örtliche Feuerwehr, ggf. zusätzliche Exemplare für Überlandhilfe, 1 Exemplar für die Stadtverwaltung, BürgerService/Feuerwehr.

Der komplette Feuerwehrplan ist der Feuerwehr zusätzlich als PDF - Datei auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen.

2. In die Fronttasche des Ringordners ist ein Übersichtsplan in DIN A 4 einzulegen.

Der Ordnerinhalt ist mit einem Register in der angeordneten Reihenfolge zu unterteilen:

 Inhaltsverzeichnis

 Schnellauskunft (Ansprechpartner Tag und Nacht, aktuelle Telefonnummern)

 Umgebungsplan (topographische Karte mit 12 Radialsektoren mit den Radien 1000 m, 2000m und 3000 m)

 Pläne, siehe Anhang B der DIN 14095 (aktuellste Fassung)

 Übersichtsplan (Lageplan)

 Geschosspläne (Darstellung von Gebäudeteilen)

 Detailpläne falls erforderlich

 ggf. Abwasserplan, Textliche Erläuterungen, allgemeine Informationen, Objektbeschreibung Hinweis auf Besonderheiten

 betrieblicher Alarmplan (falls notwendig)

 aktuelle Aufstellung über gefährliche Güter (Sicherheitsdatenblätter)

 Nachweisblatt über Aktualisierung und Verteilerlisten

3. Die Pläne sind zu laminieren oder in Prospekthüllen (in Papierform als Farbkopien oder als Farblaserausdrucke) vor Feuchtigkeit zu schützen.

4. Die DIN A3 Pläne sind nur mittig zu falten und die Rückseite (DIN A4) ist als Vorderansicht wie folgt deutlich lesbar zu beschriften:

 Angabe des Objekts

 Geschossangabe (ggf. kleiner Übersichtsplan/Ansicht/Schrägperspektive)

 Adresse des Objekts/Blatt-Nr./Feuerwehrplan-Nr./Datum) Die Plannummer wird von der Feuerwehr vergeben (s.u.).

5. Im Schriftfeld der Pläne müssen der Planinhalt, die Seitenzahl, das Datum und der Planersteller enthalten sein.

Über dem Schriftfeld ist die Seitenansicht oder Schrägperspektive darzustellen, bei dem das betreffende Geschoss hervorgehoben wird.

6. Bei kleineren Objekten ist die Legende im jeweiligen Plan darzustellen, bei größeren Objekten kann die Legende ausklappbar (DIN A3) hergestellt werden.

7. Die Pläne sind nach dieser DIN, Ziffer 6 auszuführen (Format, Maßstab, Ausrichtung usw.).

8. Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen sind nach DIN 14034 – 6 (aktuellste Fassung) darzustellen.

9. Vor Fertigstellung der Pläne ist der Feuerwehr (s.u.) ein Entwurf zur Genehmigung vorzulegen.

Hinweis: Feuerwehrpläne müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.

Für Rückfragen: Stadt Ostfildern, Brandschutz/ Feuerwehr, Telefon 0711-3404135

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