Frauen*vollversammlung 2019
Gemeinsam neue Impulse setzen..
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Vorstellung des Teams
3. Bericht aus der Gleichstellungsarbeit 4. Themensammlung
5. Input: Sexuelle Belästigung
6. Diskussion, Feedback, Anregungen
Was ist Gleichstellung?
Grundgesetz, Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstam- mung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und
Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
„Agentinnen des Wandels“
BAG Frauenbeauftragte
1. Gleichstellung an der FH SWF wo kommen wir her?
1993 Erstmalig Wahl eines Frauenbeirates an der Märkischen Fachhochschule
1994 Wahl der 1. Frauenbeauftragten
Dipl. Ing. Hildegard Burchart (bis 2004)
1999 Einführung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) von nun an Gleichstellungsbeauftragte
Frauenbeirat wird Gleichstellungskommission 2004-2019 Dipl. Soz. Wiss. Dagmar Driesen
2. Gleichstellung an der FH SWF Who is Who?
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Dr. phil. Bettina Kretzschmar
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Henrike Freitag
2. Gleichstellung an der FH SWF Who is Who?
dezentrale Gleichstellungsbeauftragte an den Standorten:
Hagen:
Nicole Hüser Susanne Höfker
Meschede: Verena Jürgens Anja Kiko
Soest: Dr. Margitta Boin Pia Antonia Heers Iserlohn: N. N.
2. Gleichstellung an der FH SWF Who is Who?
Hochschullehrer*innen Prof. Marjolein de Wilde
FB Maschinenbau - Automatisierungstechnik,
Prof. Dr. Andreas de Vries
FB Technische Betriebswirtschaft
akademische
Mitarbeiter*innen Petra Heckmann (Vorsitzende)
FB Maschinenbau - Automatisierungstechnik,
Martin Poschmann
FB Informatik und Naturwissenschaften
Mitarbeiter*innen in
Technik u. Verwaltung Anna Krause (stellv.
Vorsitzende)
Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Christian Klett
Hochschulmarketing Standort Meschede
Studierende Teresa Schrott
FB Maschinenbau – Automatisierungstechnik
Matthias Steltner
FB Maschinenbau - Automatisierungstechnik,
Die Gleichstellungskommission
3. Frauenanteile an der FH SWF
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Prozent
Jahre
Studierende 2009-2019
Frauen Männer
3. Frauenanteile an der FH SWF
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Prozent
wissenschaftliche Beschäftigte 2009-2019
Frauen Männer
3. Frauenanteile an der FH SWF
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Prozent
Professuren 2009 - 2019
Frauen Männer
3. Frauenanteile an der FH SWF
Teilzeit & Befristung
65 % teilzeitbeschäftigt (von 280) 46 % befristet (von 243)
46 % unbefristet (von 687) Führungspositionen
7 Dezernate, davon 4 Dezernentinnen 8 Fachbereiche, davon keine Dekanin 16 Prodekane, davon 1 Frau
22 Sachgebiete, davon 10 Sachgebietsleiterinnen
4. Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Herstellung von Chancengleichheit an der Hochschule
• Beratung
• Gremienarbeit
• Unterstützung bei der Umsetzung einer
geschlechtergerechten Personalpolitik (Ausschreibung, Einstellungsverfahren, Berufungsverfahren)
• Förderung von Frauen
• Überregionale Netzwerkarbeit = Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in
Nordrhein-Westfalen (LaKof) und Bundeskonferenz für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (BuKof)
• Projektleitung des Familienbüros
Das Familienbüro
Leitung des Familienbüros
Beratung und Unterstützung zu Vereinbarkeit Familie und Beruf/Studium
Lena Reisner N. N.
5. aktuelle Arbeitsschwerpunkte
• Stärkere Verankerung des Themas
Gleichstellung in allen Strukturen der FH
• Erarbeitung von Prävention und Strukturen zum Thema sexuelle Belästigung
• Gendergerechte Sprache
• Gendercontrolling
• Vereinbarkeit Familie und Beruf
„Frauen verstehen in 50 Sekunden“
Florian Schröder in einer NDR Talkshow 2016
5. Weitere Ideen für Arbeitsschwerpunkte
Welche weiteren Themen sollten wir an der FH zum Thema Gleichstellung noch angehen?
Gehen Sie auf www.menti.com
5. Themenvorschläge für 2020
• Mental Load
• Präsenztraining für Frauen – „überzeugend und wirksam auftreten“
• Wie sich Frauen erfolgreich für ihre Finanzen engagieren
• Die Rente finanziell gut vorbereiten
5. Themensammlung
Welche Themen wünschen Sie sich für Workshops und Vorträge?
Gehen Sie auf www.menti.com
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Bilder: google
Was ist sexuelle Belästigung?
Fall 1:
A. trägt ein neues Kleid, Kollege Z. in anerkennendem Ton:
„Oh, bist du heute schick! Das Kleid steht dir wirklich gut.“A.
lacht und sagt: „Nicht wahr? Das ist momentan auch mein Lieblingsstück!“
Fall 2:
W. ist seiner Kollegin beim Ausziehen des Mantels behilflich.
Er wendet sich dabei grinsend an die übrigen Anwesenden und sagt: „Das ist meine Lieblingsbeschäftigung: Frauen ausziehen!“
Was denken Sie?
Was ist sexuelle Belästigung?
Fall 3:
M. schaut des Öfteren im Büro von K. vorbei. Jedes Mal kommt er ihr körperlich sehr nah und berührt K. stets wie zufällig an diversen Körperteilen. K. ist das sehr unangenehm, sie stellt M.
jedoch nicht zur Rede, da sie zweifelt, ob das Verhalten absichtlich oder versehentlich ist.
Fall 4:
Bei einem betrieblich organisierten Diskobesuch sagt die
Vorgesetzte E. zu ihrem Mitarbeiter: „Wow, haben sie das enge Outfit heute für mich angezogen?“
Was denken Sie? Machen Sie den Knasttest
Autor: Freddy Radeke
– Extra 3 (NRD)
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht von sexueller Belästigung, wenn
„[…] ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen,
Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der
betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen,
Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“
§ 3 Abs. 4 AGG
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
In den meisten Fällen sind Frauen von sexueller Belästigung betroffen.
Das Gesetz verbietet sexuelle Belästigung aber grundsätzlich und schützt somit auch Männer, Trans*-Personen und
intergeschlechtliche Menschen
• Sexuelle Belästigung ist durch Würdeverletzung und Unerwünschtheit bestimmt.
• Jede sexuelle Belästigung ist am Arbeitsplatz verboten, egal ob die verursachende Person die Belästigung beabsichtigt hat und die Belästigung erkennbar abgelehnt wurde.