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Frauen*vollversammlung Gemeinsam neue Impulse setzen..

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Academic year: 2022

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Frauen*vollversammlung 2019

Gemeinsam neue Impulse setzen..

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Tagesordnung

1. Begrüßung

2. Vorstellung des Teams

3. Bericht aus der Gleichstellungsarbeit 4. Themensammlung

5. Input: Sexuelle Belästigung

6. Diskussion, Feedback, Anregungen

(3)

Was ist Gleichstellung?

Grundgesetz, Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von

Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstam- mung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und

Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

„Agentinnen des Wandels“

BAG Frauenbeauftragte

(4)

1. Gleichstellung an der FH SWF wo kommen wir her?

1993 Erstmalig Wahl eines Frauenbeirates an der Märkischen Fachhochschule

1994 Wahl der 1. Frauenbeauftragten

Dipl. Ing. Hildegard Burchart (bis 2004)

1999 Einführung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) von nun an Gleichstellungsbeauftragte

Frauenbeirat wird Gleichstellungskommission 2004-2019 Dipl. Soz. Wiss. Dagmar Driesen

(5)

2. Gleichstellung an der FH SWF Who is Who?

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Dr. phil. Bettina Kretzschmar

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte

Henrike Freitag

(6)

2. Gleichstellung an der FH SWF Who is Who?

dezentrale Gleichstellungsbeauftragte an den Standorten:

Hagen:

Nicole Hüser Susanne Höfker

Meschede: Verena Jürgens Anja Kiko

Soest: Dr. Margitta Boin Pia Antonia Heers Iserlohn: N. N.

(7)

2. Gleichstellung an der FH SWF Who is Who?

Hochschullehrer*innen Prof. Marjolein de Wilde

FB Maschinenbau - Automatisierungstechnik,

Prof. Dr. Andreas de Vries

FB Technische Betriebswirtschaft

akademische

Mitarbeiter*innen Petra Heckmann (Vorsitzende)

FB Maschinenbau - Automatisierungstechnik,

Martin Poschmann

FB Informatik und Naturwissenschaften

Mitarbeiter*innen in

Technik u. Verwaltung Anna Krause (stellv.

Vorsitzende)

Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Christian Klett

Hochschulmarketing Standort Meschede

Studierende Teresa Schrott

FB Maschinenbau – Automatisierungstechnik

Matthias Steltner

FB Maschinenbau - Automatisierungstechnik,

Die Gleichstellungskommission

(8)

3. Frauenanteile an der FH SWF

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Prozent

Jahre

Studierende 2009-2019

Frauen Männer

(9)

3. Frauenanteile an der FH SWF

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Prozent

wissenschaftliche Beschäftigte 2009-2019

Frauen Männer

(10)

3. Frauenanteile an der FH SWF

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Prozent

Professuren 2009 - 2019

Frauen Männer

(11)

3. Frauenanteile an der FH SWF

Teilzeit & Befristung

65 % teilzeitbeschäftigt (von 280) 46 % befristet (von 243)

46 % unbefristet (von 687) Führungspositionen

7 Dezernate, davon 4 Dezernentinnen 8 Fachbereiche, davon keine Dekanin 16 Prodekane, davon 1 Frau

22 Sachgebiete, davon 10 Sachgebietsleiterinnen

(12)

4. Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Herstellung von Chancengleichheit an der Hochschule

• Beratung

• Gremienarbeit

• Unterstützung bei der Umsetzung einer

geschlechtergerechten Personalpolitik (Ausschreibung, Einstellungsverfahren, Berufungsverfahren)

• Förderung von Frauen

• Überregionale Netzwerkarbeit = Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in

Nordrhein-Westfalen (LaKof) und Bundeskonferenz für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (BuKof)

• Projektleitung des Familienbüros

(13)

Das Familienbüro

Leitung des Familienbüros

Beratung und Unterstützung zu Vereinbarkeit Familie und Beruf/Studium

Lena Reisner N. N.

(14)

5. aktuelle Arbeitsschwerpunkte

• Stärkere Verankerung des Themas

Gleichstellung in allen Strukturen der FH

• Erarbeitung von Prävention und Strukturen zum Thema sexuelle Belästigung

• Gendergerechte Sprache

• Gendercontrolling

• Vereinbarkeit Familie und Beruf

„Frauen verstehen in 50 Sekunden“

Florian Schröder in einer NDR Talkshow 2016

(15)

5. Weitere Ideen für Arbeitsschwerpunkte

Welche weiteren Themen sollten wir an der FH zum Thema Gleichstellung noch angehen?

Gehen Sie auf www.menti.com

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5. Themenvorschläge für 2020

• Mental Load

• Präsenztraining für Frauen – „überzeugend und wirksam auftreten“

• Wie sich Frauen erfolgreich für ihre Finanzen engagieren

• Die Rente finanziell gut vorbereiten

(17)

5. Themensammlung

Welche Themen wünschen Sie sich für Workshops und Vorträge?

Gehen Sie auf www.menti.com

(18)

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Bilder: google

(19)

Was ist sexuelle Belästigung?

Fall 1:

A. trägt ein neues Kleid, Kollege Z. in anerkennendem Ton:

„Oh, bist du heute schick! Das Kleid steht dir wirklich gut.“A.

lacht und sagt: „Nicht wahr? Das ist momentan auch mein Lieblingsstück!“

Fall 2:

W. ist seiner Kollegin beim Ausziehen des Mantels behilflich.

Er wendet sich dabei grinsend an die übrigen Anwesenden und sagt: „Das ist meine Lieblingsbeschäftigung: Frauen ausziehen!“

Was denken Sie?

(20)

Was ist sexuelle Belästigung?

Fall 3:

M. schaut des Öfteren im Büro von K. vorbei. Jedes Mal kommt er ihr körperlich sehr nah und berührt K. stets wie zufällig an diversen Körperteilen. K. ist das sehr unangenehm, sie stellt M.

jedoch nicht zur Rede, da sie zweifelt, ob das Verhalten absichtlich oder versehentlich ist.

Fall 4:

Bei einem betrieblich organisierten Diskobesuch sagt die

Vorgesetzte E. zu ihrem Mitarbeiter: „Wow, haben sie das enge Outfit heute für mich angezogen?“

Was denken Sie? Machen Sie den Knasttest

Autor: Freddy Radeke

– Extra 3 (NRD)

(21)

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht von sexueller Belästigung, wenn

„[…] ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen,

Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der

betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen,

Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

§ 3 Abs. 4 AGG

(22)

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

In den meisten Fällen sind Frauen von sexueller Belästigung betroffen.

Das Gesetz verbietet sexuelle Belästigung aber grundsätzlich und schützt somit auch Männer, Trans*-Personen und

intergeschlechtliche Menschen

• Sexuelle Belästigung ist durch Würdeverletzung und Unerwünschtheit bestimmt.

• Jede sexuelle Belästigung ist am Arbeitsplatz verboten, egal ob die verursachende Person die Belästigung beabsichtigt hat und die Belästigung erkennbar abgelehnt wurde.

(23)

Formen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Verbal

• sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze

• aufdringliche und beleidigende Kommentare über die Kleidung, das Aussehen oder das Privatleben

• sexuell zweideutige Kommentare

• Fragen mit sexuellem Inhalt, z. B. zum Privatleben oder zur Intimsphäre

• Aufforderungen zu intimen oder sexuellen Handlungen, z. B. „Setz dich auf meinen Schoß!“

• sexualisierte oder unangemessene Einladungen zu

einer Verabredung

(24)

Formen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Non-Verbal

• aufdringliches oder einschüchterndes Starren oder anzügliche Blicke

• Hinterherpfeifen

• unerwünschte E-Mails, SMS, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug

• unangemessene und aufdringliche

Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken

• Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials

• unsittliches Entblößen

(25)

Formen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

physisch

• jede unerwünschte Berührung (Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen, Küssen), auch wenn die

Berührung scheinbar zufällig geschieht

• wiederholte körperliche Annäherung, wiederholtes Herandrängeln, wiederholt die übliche körperliche Distanz (ca. eine Armlänge) nicht wahren

• körperliche Gewalt sowie jede Form sexualisierter

Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung

(26)

sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Haben Sie sich jemals an ihrem Arbeitsplatz an der FH-SWF verbal, non-verbal oder physisch sexuell belästigt gefühlt?

» Wenden Sie sich gerne jederzeit an uns!

(27)

Was können wir tun?

Das AGG sieht für Betroffene drei zentrale Rechte vor:

• Beschwerderecht (§ 13 AGG)

• Leistungsverweigerungsrecht (§ 14 AGG)

• Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz (§ 15 AGG)

Unsere Aufgaben: Arbeitsgruppe zusammenstellen, Verfahren entwickeln, Ansprechpersonen definieren,

Leitfaden entwerfen, Öffentliche Aushänge machen u.v.m.

(28)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Referenzen

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