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' fiir. - ei'nen bundeswéit einheitlichen technischen Standard zur e'l'ektronischen

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Empfehlungen gem. § 7 Abs. 4 SGB XI '

Empfehlungen

des GKV—Spitzenverbandes1 fiir '

ei'nen bundeswéit einheitlichen technischen Standard zur e'l'ektronischen - Datenfl bermittlung zwischen den Landesverbéinden de'r Pfleg'ekassen und

den nach. Landesrecht zustfindigen Stellen2 ffl r die Anerkennung der Angebote zur Unterstt'jtzung im Alltag

vom 06.09.20163

1 Der GKV—Spitzenverband ist der Spitzenverband .Bund der Pftegekassen geméi’rs § 53 SGB XI

~ 2 Die nach Landesrecht zustandigen‘ Stellen fl]: die Anerkennung dar Angebote zur Unlerstmzung im Ailtag warden ais ,,zusiéndige Stellen“ bezeichnet.

3 Den Empfehlungen haben die Lander zugestimmt.

(2)

Empfehlungen gem. § 7 Abs. 4 $63 XI

Inhah

Ailgemeines ... 3

1 Ubermittlungsarten und Datenfl fi ss ... ... 4

1.1 Datenerfassung {Jber ein Webportai ... 4

1.2 DatenfernUbErtragung von Dateien (Listen) im CSV—Format ... 4

1.3 Weiterleitung der Daten an die Veréffentlichungsstellen ..._ 6 , 1.4 Datenflussmodell ... 6

2 Bereitstellung d'er Daren ... 7

3 Zu Ubermittelnde Daten... 7

3.1 Angebots—ID... ... 7

3.2 Datensat-zbeschreibung ...‘ ..._... ... 8

4 Datenschuti / Verschlflsselung ... 12

5 Anpassung der Empfehlungen ... 12

(3)

Empfehiungen gem. § 7 Abs. 4 563 X!

Allgemeines

Mit den Anderungen in § 7 Abs; 3 und 4- 563 XI durch das zweite Pflegestz‘irkungsgesetz '(PSG ll) werden die' Landesve‘rbfinde der Pflegekassen dazu verpflichtet, Vergleichslisten ijber die Leistungen und Vergfitungen der zugelassenen Pfleg'eeinrichtungen sowie der Angebote zur Unterstutzung 4 im Alltag nach § 453 $68 XI (Leistungs— und Preisvergleichslisten) zu erstellen und quartalsweise zu aktualisieren. Hierzu vere‘inbaren sie mit den nach Landesrecht zustéindigen Stellen fiJr die Anerkennung der Angebote zur Unterstfltzung im Alltag das Néihere zur Ubermittlung von Angaben im Wege elektronischer Datenflbertragung insbesondere zu Art, lnhalt und Umfang cler Angebote, Kosten und regionaler Verfi‘jgbarkeit dieser Angebote einschliefllich der Finanzierung des

yerfahrens ffir die Ubermittlung.

Die vorli'egenden Empfehlungen fofgen der Regelung aus § 7 Abs. 4 Satz 4 und 5 868 Xi, wonach der GKV—SpitZenverband mit Zustimmung der Lé‘mder Empfehlungen ffir einen vbundesweit einheitlichen technischen Standard zur eiektronischen Datenfibermittlung abgibt. Sie dienen als Grundlage fur die 0, g. Vereinbarungen mit dem Ziel, durch Vereinheidichung und Standardisierung der elektronischen Datenfjbermittlung, den Vehualtungsaufwand ffJ'r die zusténdigen Landesbehérden und die Landesverba‘nde der Pflegekassen mbglichst gering zu halten und den zustéindigen Lande’sbehérden und Landesverbénden der Pflegekassen zur Unterstfltzung méglichst konkrete Orientierungen zu geben. Durch eine bundesweit einheitliche Datensatzstruktur wird auI’Serdem ein‘

Vergfeich der Leistungen und Preise der Angebqte zur Unterstfltzung im‘ Alltag erméglicht.

Die. Empfehlu'ngen soilen von den Partnem der oben genarmten Vereinbarungen fibernommen werden.

Diese Empfehlungen bedijrfen der Zustimmung der Lander,

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Empfehiungen gem. § 7 Abs. 4 SGB Xi i Ubermittiungsarten und Datenfiuss

Die zustandigen Stellen iibermitt‘ein die mit den Landesverbénden der Pflegekassen vereinbarten Daten (zu den Daten vgi. Abschnitt 3 der 'Empfehlungen) auf dem Weg der elektronischen Dateniib‘ertragung. Zur Reduzierung des Ubermittlungsaufwandes in den Lindern soilen die Landesverbéinde der Pflegek‘assen eine gemeinsame Datenannahmestelie beauftragen, die von alien zusténdigen Stelien die, Ubermittelten Daten annimmt und an die Landesverbénde der Pflegekassen weiterleitet. Diese Funktion iibernimmt die bereits bestehende und von den Verbéinden der Pflegekassen auf Bundesebene getragene DatenClearingStelle Pfiege (DCS).

Um die bestehenden, unterschiedlichen Datenhaltungen bei der 'Vieizahi von zustfindigen Steilen zusam'men’ffihren zu kennen, sollen die LandesVerbfinde djer Pflegekassen zwei Arten der Datenfibermittlung vors‘ehen, die von den zustéindigen Stelien nebeneinander genutzt werden kbnnen.

1.1 DatenerfasSung fiber ein Webportal

Die Landesverbéinde der Pflegekassen stellen ein gemeinsames Webportai zur Verfijgung.

Das Portal wird den zusténdigen ‘Stellen zur Verfijgung gestelit und ist unabhangig Von den dort verwendeten Systemen fiber das Internet erreichbar.

Uber eine Eingabemaske kénnen die vereinbarten Daten zu Angeboten, Leistungen und Preisen etc. direkt erfasst Werden. Des Weiterenbkénnen bestehende Eintréige gepflegt werden. Durch die Nut2ung ein'es zentralen Webportais fiir die Datenerfassung entffillt die Entwicklung spezieller Anwendungen.

Bei der Erfassung der Daten fiber das Portal ké'mnen Priifungen imple’mentiert werden, wodurch die Eingahe von nicht plausiblen Stamrn— oder Preisdaten vermieden wird.

Hierdurch wird die Datenquaiitéit deutlich erhijht und ein Korrekturaufwand vermieden.

Die Mitarbeiter der zust‘ain'digen Stellen registrieren sich zu diesem Zweck bei dem Portal.

Eine Zugriffskontrolle (Benutzername/Passwort) muss sich'ergestelit sei’n.

Das Webportai soll es regi‘s‘triert‘en Nutzern erméglichen, Auswertungen IL'Iber die fijr ihren Zustéindigkeitsbereich erfassten Daten abzurufen bzw. zu exportieren. Der Export erfolgt Em CSV—Format. Die Datenstruktur entspricht der Datensatzbeschreibung gemfiB Abschnitt‘

3.2.

1.2 Datenferniibertragung von Dateien (Listen) im CSV—Format

Die zustandige Steile erzeugt eine Datei im CSV—Format und Ubermitteit diese per' Datenfernflbertragung an die Datenannahmestelle der Landesverbande der Pfiegekassen.

Die Datei muss der im Abschnitt 3 dieser Empfehlungen beschriebenen Struktur entsprechen, urn eine automatisierte Verarbeitung der Daten zu ermfiglichen.

(5)

Empfehlungen gem. § 7 Abs. 4 568 XI Die Datenfernflbertragung erfolgt via E—Mail. Dabei gilt die Spezifikation der Schnittstelle‘n zur E-Mail—Kommunikation des GKV~Spitzenverbandes mit der Ausnahme, class eine- Nutzdatenverschlfisseiung nicht erfolgt und das Krankenkaésen—Kommunikqtionssystem (KKS) nicht zu verwenden ist. Die Spezifikation wird vom GKV—Spitzenverband in der jeweils aktuellen Fassung alif www.Qi<V-datenau5tausch.de veréffentlicht. Fiir eine An’lieferung per‘ Mail ist (vorab .eine Registrierung des Absenders bei 'der Datenannahmestelie erforderlich.

Fiir eine eindeutige Zuordnung der ber‘mittelten Da'teien und der Steuerung der Weiteren Datenverarbeitung in der DCS ist eine einheitliche Festlegung zum Aufbau des Dateinamens der CSV—Dateien erforderlich. Der Dateina'men setzt sich Wie folgt 'zusammen:

iSstelliger Dateiname <B> {99><999><QQ><jJJJ><99>LSV

<B> Kennzeichnet die Datei als Liste VOn BetreuungSangeboten

<99> zweistellige Nummer des Bundeslandes geméill dem Schiiisselverzeichnis aus der Technischen Anlage 3 zum Datenaustausch nach § 105 563 XI

<999> dreistellige Nummer der zustéindigen Stelle im Bundesland; Die Nummern werden von den Lindern selbst vergeben und den Landes’verbénden cler Pflegekassen bzw. der DCS vorab rals Schifisseltabelle zur Verfijgung ‘gestellt.

<QQ> Quartal der Datenlieferung (.,Q1“, ,,Q2", ,,Q3“ Oder ,,Q4“)

<JJJJ> Jahreszahl der Datenlieferung

<99> ‘ iaufénde Nummer der Datenlieferung fijr das Quertal .CSV Datei'endung

.Beispiel: "802001 (12201601 .CSV“ Es handeit sich um die er'ste Datenlieferung fflr das 2. Quartal 2016 durch die zustéindige§teiie mipugjeruNum‘r‘ijer _ ""001.“ au‘é‘llB‘éyérfi .. ,i 4 _

Darilber hinaus so]! durch einen einheitiichen Aufba’u des Betreffs der EmMails ebenfalls die ZUOrdnung und Steuerung der Weiterverarbeitung in der DCS erméglicht‘ werden. Daher soil der Dateiname oh‘ne die Endung ,..CSV“ als Betreff derE~MaiI angegeben warden.

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Emp‘fehlungen gem. § 7 Abs. 4 568 XI 1.3 Weiterleitung der Daten an die Veraffentlichungssteilen

Auf Grundlage der an die DCS Ubermittelten Dateien und 'der direkt {Jber das Webpo‘rtal erfassten Daten wird bei der DCS eine Datenbank aller bestehenden Angebote aufgebaut.

Von der DCS werden diese Daten mittels elektrdnisc'her DatEnaustauschverfahren an die Vervrbffentlichungsstellen gemafl § 7 Abs. 3 $68 XI weitergeleitet. Dahei ,soll auf bereits

bestehende Strukturen aufgebaut warden. ‘

1.4 Datenflussmodell

ErZeugt CSV—Datei und flbersendet diese per E—Mail an DCS ode; erfasstDaten direk:

Uber'Webportal der DC'S.

Nach Landesrecht lustfindige Stelie"

1. Nimmt CSV-Dateien an und préi Daté'n

2. Speicnert 1m Penal erfasste und per E—Mall ubermiflene Dalen 3. Leitet Daten an Landesverbande weiier-

Webpurtal der DCS rur Dalenufassu‘ug- und Jpflcge CSV‘Datni mit Darenfiber_ nnnrknnnte Angehote

nach 5453 563 XI DCS als Datenannahmestelle

der Landesverbfinde der Pflegekassen

1. Erstellt L-eistungs« und

T : Preisvergleichslista

-Veriiffent!ichung _ landesverbéinde der 2. VerdffentlichtLeistungsmnd im Internet ” LL ‘ E Pflegekassen _' Preisverglea’chsliste im Internet

3. Leitet Leistungs~ und Preisvergleichsliste an Pflegekasse und PKV-Verband waiter

' Pflegekasse 3:

‘Gilt analog 'fiir Tragervon weiieren Angebcten Verband

’im Sinne vom§ fl Abs. 4 Saiz 2 SGB XI.

Diese Empfehlungen bez‘iehen sich au:C die Datenijbermittlung zwischeh den zusténdigen Stellen und -d_e_r DCS ais Datenannahmestellle der Landesverbz'inde der Pflegekassen. Die weitere Datenijbermittlung der DCS an die Landesverbéinde der Pflegekassen und von dort

an die Pflegekasse regeln diese im Inne‘nverhéilltnis.

(7)

Empfehiungen gem. § 7 Abs. 4 563 XI 2 Bereitstellung der Daten

Die Landesverbénde‘ der Pfiegekassen .sincl verpflichtet, die Leistungs~ und Preisvvergleichslisten quartaisweise zu aktualisieren ('vgi. § 7 Abs. 3 Satz 2 SEE XI). Sofern eine zustéindige Steile: die Daren ber die Angebote aus ihrem Bereich nicht kontinuierlich . fiber das Webportal der DCS erfasst und aktualisiert, Ubermittelt diezusté‘mdige Stelle der DCS mindestens ein Mal je Quartal ei‘ne 'CSV—Datei mit dem aktueiien Datenbestand. Den Lieferrhytts und evtl. Stichtage'vereinbaren die VertraQSpartnerlnach § .7 Abs. 4.5at2 i 563 XI.

3 Zufibermitteinde Daten

Fiir die-Erstellung der Leistungs.— und Preisvergleichsli'sten benétigen die Landesverbéinde der Pflegekassen detaillierte Informationen fiber alle im Land anerkannten Angebote zur' Unterstl‘ltzung I'm Alltag. Dabei sind insbesondere lnformationen erforderlich:

i der Name des Angebotes, . der Name des Anbieters, . die Anschrift des Angebotes, . die'Zielgruppe der Leistungen, - die konkret angebotenen Leistungen,

. die Form d'er Leistungserbringung und

- die Preise der Leistungen.

» Die Leistungsm und Preisvergleichsiisten sollen einen Vergleich der Angebote auch fiber Landesgrenzen hinweg erméglichen. Es wird daher empfohlen, den einheitlichen Datensatz geméiiS Abschnitt 3.2 zu Verwenden.

3.1 Angebots—ID

Die zustéindigen Stellen vergeben fiirjedes von ihnen anerkannte Angebot eirie Angebots—

ID. jede Angebots-«lD muss bundesweit einem einzigen Angebot eindeUtig zugeordnet werden kénn‘en. Die zusténdigen Stellen mflssen daber folgende Anforder'ungen sicherstellen:

- eine .Angebots—ID wird immer nur fflr ein Angebot vergeben, . die ID eines Angebotes darf sich nicht findern,

- die it). eines nicht mehr bestehenden Angebotes darf nicht ffir ein anderes Angebot wiederverwendet werden.

(8)

ii s

Empfehlungen gem. § 7 Abs. 4 563 XI Die Angebots~;lD ist wie folgt aufgebaut:

iOsteIlige AngebotsmlD <99><999><XXXXX>

<99>

<999>

<XXXXX>

Beispiel-z

zweistellige Nummer des Bundeslandes geméifs dem S‘chlfisselverzeichnis aus der Technischen Anlage 3 zum Datenaustausch nach § 105 SGB Xi

dreisfellige Numme‘r‘ der zusté‘mdigen Steile wie in Abschnitt 1.2 beschrieben

fl'infstelliges Kennzeichen des Angebotes. Es wird von der zustiindig'en Stelie nach den zuvor genannteariteri'en vergeben. Es kijnne'n Buchstaben und/oder Zahlen verwendet w'erden (z. B.

,.00001“, ,,B] 234" etc.).

"0200135123" Es handelt sich um das anerkannte Ang‘ebot mit dem Kennzeichen ,,E6123“ aus der zus'tz'indige Stelle mit der Nummer ,,001" aus Bayern.

3.2 Datensatzbeschreibung

Zur Vermeidung von Redundanzen, solien die Daten in strukturierter Form Ubermittelt we'rden. Die einzelnen Datenelemente (Feider) werden nach zus-a'mmenhéingenden Informationen gruppiert.

Feldtyp ,,AN” 2 alph’anumerisch (Text) .,N“ : numerisch (Zahl)

Feldart ,,M“ a mass (Pflichtangabe) ,,K“ = kann (optionale Angabe) Lange Die Feidlénge wird als feste Anzahl von Zei’ch’en (,.9") oder maximale

A'nzahl (,,-..9") angegeben ‘

Pflichtangaben sind im'mer zu fibermitteln. Optionale Angaben sind zu Uber‘mitteln, wea die information bei der zustindige‘n Landesbehérde voriiegt. ‘ Es ist ein D'atensatz je Angebot (nichtje Anbieter) zu erstellen und zu iibermitteln.

(9)

Empfehlungen gem. § 7 Abs. '4 SGBXI I Erléiute'rung /lnhalt

Bezeichnung . Léinge Typ I Art

Zustéindige Behfirde

Bundesiand 2 AN M 01 Baden—warttemberg [ 02 Bayern I O4

Bremen | 05 Hamburg l 06 Hessen‘107 Niedersachsen I O8 Ndrdrhein—Westfalen l 09 Rheinland—Pfaiz‘ i 10 Saarlancl l "H Schleswinolstein | 12 Brandenburg | 13 Sachsen l 14 Sachsen~Ahhait§ IS Mecklenburg~Vorpommern l 16 Thfiringen l'23 Berlin

Zustéindige Behérde ..3 AN M Bis zu dreisteIlige Kennung der

(Anerkennu'ng) zustéindigen Stella geméiIS Abschnitt1.2,

die vom Land Vergeben und den

Landesverbénden d'er Pflegekasseh bzw.

der‘ DCS als Sch-IUsselverzeichnis vorab mitgeteilt wird,

StrafSe ..46 AN M

Hausnum‘mer ..9 AN ' M

PLZ ..10 AN M

Ort ..40 AN M

Telefo'n ..20 AN M

Fax ..20 AN K

EwMaiE ..70 AN M

Stammdaten und Kontaktmii lichkeiten des Angebots zur Unterstfitzung im Alltag

Angebots—ID 10 AN M Eindeutige I'D geméiis Abschnitt 3.1

Name ..45 AN M

Strafse ..46 AN M

Hausnummer ..9 AN M

PLZ ..10 AN M

Ort ..40 AN M

Telefon ..20 AN M

Fax ..20 AN K

E—Mail ..70 AN K

Internetadresse ..70 AN K 4

Regionaie Varfflgbarkeit 2 AN M OT 'landesweit 'J 02 Landkreis I O3 PLZ I O4 andere

Bei der Angabe ,,02“ wird davon ausgegangen, dass es sich um den Landkreis handelt, in dem das Angebot seiner] Sitz hat.

(10)

Empfehlungen gem. § 7 Abs. 4 563 X]

Bei der Angabe ,,03“ wird davon

ausgegangen, dass es sich um die PLZ zum Sitz des Angebotes handelt.

Erlauterung zur reg. ..70 AN K Es kénnen ergé'mzende Angaben zur

Verfflgbarkeit regional'en Verfflgbarkeitfibermittelt V

warden, insbesondere bei der Angabe ,,04“ svollt'en néihere Erléiuterungen Ubermitteitwerdentz. B. ,.Bezirk Spandau“).

Datum der Anerkennung 10 Datum K Format HUMMTT

Stammdaten und Kontaktmfi li‘chkeiten des Anbieters

Name ..45 AN M

StralSe ..46 AN M

Hausnummer ..9 AN M

PLZ ..I 0 AN M

Ort ..40 AN M

Telefon ..20 AN M

Fax ..20 AN K

E—Mail .-.70 AN K

Internetadresse ..70 AN K

Verband ..45 AN K

informationen zur. Leistung

Leistungsform 2 AN M 01, Betreuungsgruppe | 02

Einzelbetreuung (Hiuslichkeit) | 03

Entias’tung von Pflegenden I O4

Entlastung im Alitag bei d.

Haushaltsfflhrimg I 05 Entlast’ung‘ im Alltag d. individueIIe Hilfen

Weitere Leistungsform 2 AN K 01 Betreuungsgruppe l 02

Einzelbetreuung (Hauslichk'eit) I 03 Entlastung von Pflegenden I 04 Enttastung im A|_|tag bei d.

Haushaltsfflhrung I 05 Entlastung im

Alltag d. indiViduelle Hilfen

Zielgruppe 2 AN M 0] |<6rperlich Pflegebedfirftige- I 02

kognitiv Pflegebedflrftige I 03 psychisch Pflegébedflrftige I 04pf1egende

Angehérige und vergle'ichlbar.

Nahestehende I 05 kein‘e Angabe Weitere Zieigruppe 2 AN K 01 kérperiich Pflegebedflrftige I 02

kognitiv Pflegebedflrftige I 03 psychisch

IO

(11)

Empfehlungen gem. § 7 Abs. 4 5613 X1 Pflegebedijrftige I O4 pflegende

Angehérige und vergleichbar Nahestehende | 05 keine Angabe

Altersgruppe 1 N M 1 Erwachs'e‘ne I 2 Kinder/Jugendliche | 3

Erwachsene und Kinder/Jugendliche Preisdaten

Gflltigkeit ab 10 Datum M Format IUJMM'IT

Bezeichnung Leistung ..14O AN M Freitext

Preis Leistung ...6 N M in €, Format 999,99

Taktung Leistung 1 N M 1 je Einsatz ] 2 je Stunde‘ I 3je

V Veranstaltung

Fahrtkosten

Preis Fahrtkosten ..6 N K in (=3, Format 999,99

Abrechnung Fahrtkosten 1 N K 1 inklusiv | 2 je Einsatz (Pauschale) I 3je

= Kilometer

ZUsatzinformationen

Sprache 1 N K 1 deutsch I 2 eng’lisch | 3 franzosisch I 4

tUrkisch | 5 griechisch I 6 russisch I 7 polnisch | 8 itafienisch | 9 spanisch

Sprache 2 1 N K 1 deutsch I 2. englisch I 3 fran-zosisch | 4

tflrkisch I S griechisch I 6 russisch I 7 polnisch I 8 itaiien'isch I 9 spanisch

Sprache 3 1 N K 1 deutsch I 2 engiisch I 3 franzosisch I 4

tfirkisch I 5 gr’lechisch i 6 rus‘sisch | 7 polnisch I 8 italienisch I 9 spanisch

Sprache 4 1 N K 1 deutsch I 2 engiisch I 3franzo'sisch I 4

tfirkisch I 5 griechisch I 6 russisch I 7 polnisch i 8 italienisch I 9 spanisch

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Empfehlu‘ngen gem. § 7 Abs. 4 568 XI

4 Datenschutz / Verschlflsselung

Bei den zu fibermittelnden Informationen handeit es sich nicht um medizinische Daten.

Die Inforrfiationen sind im Internet zu vert‘jffentlichen. Es besteht' somitfijr diese Daten ein' geringere'r Schutzbedarf. Auf eine Verschlt‘jsselung der Dateien oder des Ubertragungskanals kann verzichtet werden.

5 Anpassung der Empfehiungen

Diese 'Empfehlungen- werden be] Bedarf einvernehmlich 'angepasst. Der GKV—

Spitzenverband sowie die Lander beraten und prfifen Anderungen der Empf'ehlungen kurzfristig, sofern der G|<V~Spitzenverband oder die Lander dazu aufforde'rn,

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Referenzen

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