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Pfändung mit LODAS. DATEV eg. Stand: 2021/07

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Pfändung mit LODAS

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Inhalt

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Ein Überblick –

Stammdaten rund um die Pfändung

Abrechnen einer

gewöhnlichen Pfändung Abrechnen einer Unterhaltspfändung Fachliche Grundlagen

5

Pfändung und verschiedene

Entgeltbestandteile

6

Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

7

Schlaglichter auf weitere Pfändungsthemen

(3)

1. Fachliche Grundlagen

1.1 Einführung 1.2 Aktuelles

1.3 Wie kommt es zu einer Lohnpfändung?

1.4 Pflichten des Arbeitgebers

1.5 Welche Varianten können Ihnen begegnen?

1.6 Rang

1.7 Unterhaltsberechtigte Personen 1.8 Berechnung

1.9 Unpfändbare Entgeltbestandteile

(4)

1. Fachliche Grundlagen 1.1 Einführung

Mit der Pfändung von Lohn- und Gehaltsansprüchen kann ein Gläubiger auf das Arbeitseinkommen des Schuldners, der Arbeitnehmer ist, zugreifen.

Die gesetzlichen Regelungen zur Pfändung von Arbeitseinkommen ergeben sich aus den §§828 ff. ZPO, insbesondere aus den §§

850a - i ZPO.

Eine wirksame Pfändung von Arbeitseinkommen hat zur Folge, dass der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Verdienstes ermitteln und an den Gläubiger abführen muss.

Der Arbeitgeber wird damit zum sogenannten Drittschuldner.

Die Lohnsachbearbeitung muss die Pfändung regelgerecht umsetzen.

(5)

1. Fachliche Grundlagen 1.2 Aktuelles

Erhöhung der pfändungsfreien Werte zum 1. Juli 2021

Wenn der Netto-Lohn 3.840,08 Euro übersteigt, dann ist der Mehrbetrag voll pfändbar.

Die Grenzen werden automatisch für Abrechnungen ab Juli 2021 berücksichtigt.

Voraussetzung:

LODAS - keine

Lohn und Gehalt - Version 11.65 (Service-Release, 10.06.2021)

(6)

1. Fachliche Grundlagen 1.2 Aktuelles

Tabelle

https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2021/

bgbl1_2021_24.pdf#page=19

(7)

1. Fachliche Grundlagen 1.2 Aktuelles

Turnus der Anhebung der Pfändungsfreigrenzen Bisher

◼ Alle zwei Jahre

◼ In ungeraden Jahren

◼ Zum Juli

◼ Aktuell zum 01.07.2021 Neu

◼ Anpassung der Pfändungsfreigrenzen jedes Jahr zum 1. Juli.

◼ Diese gesetzliche Änderung für die Pfändungsfreigrenzen tritt ab 01.08.2021 in Kraft und

◼ Wirkt damit ab 07 / 2022.

◼ Vgl. § 850c Abs. 4 ZPO-neu.

(8)

1. Fachliche Grundlagen

1.3 Wie kommt es zu einer Lohnpfändung?

◼ Eine Person zahlt Verbindlichkeiten nicht.

◼ Der Gläubiger erwirkt bei Gericht ein Urteil auf Zahlung.

◼ Das Urteil ist Vollstreckungstitel.

Es hat eine Vollstreckungsklausel.

Nach ZPO: „Vorstehende Ausfertigung wird dem (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt."

◼ Der Gläubiger beantragt bei Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB).

◼ Das Vollstreckungsgericht erlässt einen PfÜB.

◼ Nun kommt der AG ins Spiel. Er ist Drittschuldner.

◼ Der Gerichtsvollzieher stellt den PfÜB an den AG zu.

◼ Der Pfändungsbeschluss verbietet dem Drittschuldner (AG), an den Schuldner (AN) zu zahlen …

… soweit das Arbeitsentgelt pfändbar ist.

◼ Der Überweisungsbeschluss sorgt für den Geldfluss an den Gläubiger.

(9)

1. Fachliche Grundlagen

1.4 Pflichten des Arbeitgebers

◼ Auskunftspflicht

◼ Verbot der Auszahlung an den AN

◼ Korrekte Ermittlung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens

(10)

1. Fachliche Grundlagen

1.4 Pflichten des Arbeitgebers

Auskunftspflicht

Die sog. Drittschuldnererklärung beinhaltet

◼ Anerkennung der Forderung (der genannte Schuldner ist in dieser Firma Arbeitnehmer)

◼ Ansprüche anderer Personen

◼ Pfändungen anderer Personen

Frist 2 Wochen ab Zustellung des PfÜB.

ACHTUNG

Keine weiteren Auskünfte als die ZPO verlangt!

Datenschutz.

Fürsorgepflicht für den eigenen AN.

(11)

1. Fachliche Grundlagen

1.4 Pflichten des Arbeitgebers

Verbot der Auszahlung an den AN

◼ Einbehalt des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens

◼ Überweisung an den Gläubiger

Korrekte Ermittlung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens

◼ Fachliche Klärung, welche Teile des Arbeitsentgelts pfändbar sind

◼ Einstellung der Pfändbarkeit in den Lohnarten

◼ Berücksichtigung der pfändungsfreien Werte (Pfändungstabelle)

(12)

1. Fachliche Grundlagen

1.5 Welche Varianten können Ihnen begegnen?

Vorpfändung

◼ „Schnellschuss“ des Gläubigers

vor Erlass eines PfÜB

wenn er fürchtet, dass ihm weitere Gläubiger mit Ansprüchen zuvorkommen

◼ Vom Gläubiger über den Gerichtsvollzieher auf den Weg gebracht.

◼ Muss vom AG beachtet werden.

◼ Sichert einen Monat lang den Rang.

◼ Wird nicht innerhalb eines Monats ein PfÜB zugestellt, verliert die Vorpfändung ihre Wirkung.

◼ Geht PfÜB innerhalb eines Monats beim AG ein, ist er zu behandeln, als sei er mit der Vorpfändung zugegangen.

Dies gilt selbst dann, wenn zwischen der Vorpfändung und der Zustellung des entsprechenden PfÜB der PfÜB eines anderen Gläubigers zugestellt wird.

= Sinn der Vorpfändung

(13)

1. Fachliche Grundlagen

1.5 Welche Varianten können Ihnen begegnen?

Nicht bevorrechtigte Pfändung

◼ Sachpfändung, gewöhnliche Pfändung

◼ Beispiele

Mietschulden

Unbezahlte Rechnungen aus Einkäufen im Internet

Verzug bei Ratenzahlungen

◼ Selbstbehalt zur Sicherung der Existenz nach ZPO (Unterhaltspfändung anders), siehe Abschnitt 1.2

◼ Aktuelle Tabelle gilt seit 07/2021

◼ Selbstbehalt ohne weitere unterhaltsberechtigte Personen derzeit: 1.259,99 EUR

(14)

1. Fachliche Grundlagen

1.5 Welche Varianten können Ihnen begegnen?

Bevorrechtigte Pfändung

◼ Unterhaltspfändung, Pfändung aus Straftatbeständen

◼ Pfändung nicht nach ZPO-Pfändungstabelle, Selbstbehalt wird vom Gericht festgelegt

◼ In der Regel tieferer Griff in das Einkommen des Schuldners (Vorrechtsbereich)

◼ Mehrere Unterhaltsgläubiger können gleichrangig pfänden.

◼ Das Gericht legt i. d. R. eine verbindliche Reihenfolge fest. Sonst können Sie einen Klarstellungsbeschluss beantragen.

◼ Übliche Reihenfolge:

1. Minderjährige unverheiratete Kinder und Kinder bis zum 21. Lebensjahr in allgemeiner Schulausbildung 2. Elternteile, die wegen Kinderbetreuung unterhaltsberechtigt sind, sowie Ehegatten bei Ehe von langer Dauer 3. Ehegatten, die nicht unter 2) fallen

4. Kinder, die nicht unter 1) fallen

5. Enkelkinder und weitere Abkömmlinge 6. Eltern

7. Weitere Verwandte in gerader Linie

(15)

1. Fachliche Grundlagen

1.5 Welche Varianten können Ihnen begegnen?

Pfändungs- und Einziehungsverfügung

◼ Von öffentlichen Gläubigern

◼ Eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme im Bereich des Steuer- oder Verwaltungsrechts.

◼ Die Behörde erlässt selbst diese Verfügung.

◼ Sie benötigt keinen Gerichtsbeschluss.

◼ Ein vollstreckbarer Titel ist aber ebenso Voraussetzung

In der Regel ein sog. Leistungsbescheid

◼ Wirkt wie gewöhnliche Pfändung.

◼ Beispiele:

Finanzamt

Krankenkasse

(16)

1. Fachliche Grundlagen

1.5 Welche Varianten können Ihnen begegnen?

Abtretung

◼ Aus vertraglicher Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner.

◼ Wird eine Abtretung vorgelegt (offengelegt), dann ist sie wie eine gewöhnliche Pfändung zu beachten.

◼ Der Rang ergibt sich nach Datum des Vertragsabschlusses, nicht der Offenlegung.

◼ Die Abtretung kann sich also vor eine bisher ranghöchste Pfändung schieben …

… was mit einem PfÜB nicht möglich ist.

HINWEIS

Es ist möglich, das Berücksichtigen von Abtretungen per Betriebsvereinbarung auszuschließen.

Das kann eine wichtige Einsparung an Verwaltungsaufwand für den AG bedeuten.

(17)

1. Fachliche Grundlagen

1.5 Welche Varianten können Ihnen begegnen?

Verbraucherinsolvenz

◼ Der AG erhält eine Mitteilung vom Insolvenzverwalter zur Eröffnung der Verbraucherinsolvenz.

◼ Damit sind die aktuellen Pfändungen und Abtretungen still gelegt.

◼ Wirkt im Lohn wie eine gewöhnliche Pfändung.

◼ Das pfändbare Arbeitseinkommen wird an den Treuhänder (Insolvenzverwalter) abgeführt.

◼ Der gepfändete Betrag wird vom Treuhänder einmal jährlich an die Insolvenzgläubiger verteilt.

◼ Die Verteilung erfolgt auf Basis des Schlussverzeichnisses (§ 203 InsO).

Nur an Gläubiger, die ihre Forderungen rechtzeitig geltend gemacht haben.

◼ Während des Verfahrens – Wohlverhaltensphase

Pflicht zur Arbeit

Keine neuen Schulden

◼ Bei erfolgreicher Durchführung:

Alt: Ende nach 6 Jahren

Seit 2021 (Reform Insolvenzrecht) Ende nach 3 Jahren

Erteilung einer Restschuldbefreiung durch das Gericht.

(18)

1. Fachliche Grundlagen

1.5 Welche Varianten können Ihnen begegnen?

Verbraucherinsolvenz

HINWEIS

Seit Januar 2021 gilt die Reform des Insolvenzrechts.

Dauer: I.d.R nur noch drei Jahre

Ohne, dass eine bestimmte Quote der Schulden getilgt sein muss (früher 35%).

Ohne, dass alle Verfahrenskosten in den 3 Jahren gezahlt sind.

Die 3 Jahre gelten rückwirkend für alle Schuldner, die seit dem 1.10. 2020 Privatinsolvenz beantragt haben.

Für Anträge zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 gilt eine Übergangsregelung.

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1. Fachliche Grundlagen

1.5 Welche Varianten können Ihnen begegnen?

Verbraucherinsolvenz

◼ Neue Schulden

gefährden die Restschuldbefreiung

◼ Neuer Gläubiger mit neuem PfÜB

Forderung erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet.

Wegen der vorrangigen Abtretung der Lohnforderung an den Treuhänder nicht berücksichtigt.

Kann sich aber einen Rang auf das pfändbare Einkommen nach der Restschuldbefreiung sichern.

◼ Unterhaltsschulden sind von der Restschuldbefreiung nicht erfasst (§ 302 InsO).

(20)

1. Fachliche Grundlagen 1.6 Rang

◼ Zeitliche Reihenfolge bei der Beachtung mehrerer Pfändungen

◼ Windhund-Prinzip

Oder: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

◼ Wird durch den Zeitpunkt der Zustellung bestimmt

◼ Gleichzeitige Zustellung bedeutet gleicher Rang.

◼ Ein Verdrängen vom höheren Rang ist durch nachfolgende Pfändungen nicht möglich.

◼ Versuch des „Vordrängens“ ist die Vorpfändung.

◼ Abtretung kann eine Pfändung vom höheren Rang verdrängen.

◼ Verbraucherinsolvenz schiebt sich auf den höchsten Rang.

Mitteilung vom Insolvenzverwalter

Legt aktuelle Pfändungen und Abtretungen still

Wirkt wie gewöhnliche Pfändung

(21)

1. Fachliche Grundlagen

1.7 Unterhaltsberechtigte Personen

◼ Unterhaltsberechtigte Personen (UP) erhöhen den unpfändbaren Anteil des Einkommens.

◼ Der AG muss die Zahl der UP feststellen.

In der Regel stellt das Gericht nicht die Zahl der UP fest.

◼ Gesetzliche Unterhaltsansprüche können gelten für

Ehegatten

Eingetragene Lebenspartner

Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern)

Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes

Adoptivkinder

◼ Recherche auf Grundlage vorliegender Unterlagen ist ausreichend

ELStAM

Personalakte

Nachweis für Kinder

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1. Fachliche Grundlagen 1.8 Berechnung

Bruttoeinkommen des Schuldners

minus Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag

minus AN-Anteil SV

ggf. minus Netto-Abzug VWL ggf. minus Netto-Abzug BAV

= Pfändbares Einkommen

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1. Fachliche Grundlagen

1.9 Unpfändbare Entgeltbestandteile

Unpfändbare Entgeltbestandteile sind in § 850 ZPO genannt.

Anderes ist pfändbar.

Es sei denn, es liegen Urteile dazu vor.

Unpfändbar

◼ Mehrarbeitsvergütung zu 50 %

◼ Urlaubsgelder, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses, Treuegelder (im Rahmen des Üblichen)

◼ Aufwandsentschädigung, Auslöse und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigung

◼ Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen (im Rahmen des Üblichen)

◼ Weihnachtsvergütungen bis zu einem Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis 500,00 EUR

◼ Heirats- und Geburtsbeihilfen

◼ Erziehungsgelder, Studienbeihilfen u. ä.

◼ VWL, wenn Vertrag vor Pfändung abgeschlossen

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1. Fachliche Grundlagen

1.9 Unpfändbare Entgeltbestandteile

SFN-Zuschläge HINWEIS

Urteil des LAG Berlin Brandenburg vom 20.07.2016 – 20 Sa 639, 20 Sa 975/16

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG-Urteil vom 23.08.2017 – 10 AZR 859/16)

Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar.

Als „üblich“ wird die Höhe der Steuerfreiheit der SFN-Zuschläge nach EStG angesehen.

SFN-Zuschläge sind also unpfändbar soweit steuerfrei.

LODAS und Lohn und Gehalt berücksichtigen das bei korrekter SFN-Abrechnung automatisch Zuschläge für Samstagsarbeit sind pfändbar.

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1. Fachliche Grundlagen

1.9 Unpfändbare Entgeltbestandteile

Unpfändbar bei bevorrechtigten Pfändungen

◼ Mehrarbeitsvergütung zu 25 %

◼ Weihnachtsvergütungen bis zu 25 % des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis 250,00 EUR

◼ Urlaubsgeld zu 50 %

◼ Sonstiges bleibt unpfändbar wie bei nicht bevorrechtigten Pfändungen.

◼ Vollstreckungsgerichte können im einzelnen Unterhaltspfändungsbeschluss weitere Pfändbarkeiten festlegen.

(26)

2. Ein Überblick – Stammdaten rund um die Pfändung

2.1 Der Pfändungsbeschluss in den Personaldaten 2.2 Lohnarten und Netto-Abzüge

2.3 Auswertungen

(27)

2. Ein Überblick – Stammdaten rund um die Pfändung

2.1 Der Pfändungsbeschluss in den Personaldaten

(28)

2. Ein Überblick – Stammdaten rund um die Pfändung 2.1 Der Pfändungsbeschluss in den Personaldaten

◼ Erfassen Sie die PfÜB

Empfehlung: Per Assistent

oder direkt in den Erfassungsmasken.

◼ Erläuterungen und Beispiele finden Sie in den Folgekapiteln.

◼ Wählen Sie die Berechnungsmethode.

Die Nettomethode ist rechtssicherer als die Bruttomethode.

Sind alle Entgeltbestandteile pfändbar, rechnen beide Methoden gleich.

Sind Entgeltbestandteile unpfändbar, rechnet die Nettomethode günstiger für den Gläubiger.

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2. Ein Überblick – Stammdaten rund um die Pfändung 2.1 Der Pfändungsbeschluss in den Personaldaten

HINWEIS

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 17.4.2013 (Aktenzeichen 10 AZR 59/12) zur Berechnung des pfändbaren Einkommens Folgendes entschieden (Leitsätze des Urteils):

„Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens gemäß § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO gilt die sog. Nettomethode. Die der Pfändung entzogenen Bezüge sind mit ihrem Bruttobetrag vom Gesamteinkommen abzuziehen. Ein erneuter Abzug der auf diesen Bruttobetrag entfallenden Steuern und Abgaben erfolgt nicht.“

(30)

2. Ein Überblick – Stammdaten rund um die Pfändung 2.1 Der Pfändungsbeschluss in den Personaldaten

Berechnungsmethode – das heißt für Ihre Praxis:

Nettomethode

◼ Es werden zunächst die unpfändbaren Bezüge vom Bruttoeinkommen abgezogen.

◼ Anschließend werden aus dem verbleibenden Betrag Lohnsteuer und SV fiktiv ermittelt und abgezogen.

◼ Der Restbetrag ist das pfändbare Einkommen, aus dem der Pfändungsbetrag mithilfe der Pfändungstabelle festgestellt wird.

◼ Das ist wegen der fiktiven LSt/SV-Ermittlung unübersichtlich, hat aber viel Logik.

Bruttomethode

◼ Vom gesamten Brutto (inkl. Unpfändbares) werden LSt/SV abgezogen.

◼ Vom verbleibenden Netto werden die unpfändbaren Teile brutto abgezogen.

◼ Daher konnte es vorkommen, dass in einem Monat mit z.B. Urlaubsgeld oder Überstunden weniger gepfändet wurde, als in einem Monat ohne diesen Mehrverdienst.

ACHTUNG

Die Nettomethode ist im Programm zweckmäßig vorbelegt.

(31)

2. Ein Überblick – Stammdaten rund um die Pfändung 2.1 Der Pfändungsbeschluss in den Personaldaten

Bruttoeinkommen des Schuldners

minus Unpfändbare Entgeltbestandteile

= Fiktives Pfändungs-Brutto

minus LSt, KiSt, Solz auf das fiktive Brutto minus AN-Anteil SV auf das fiktive Brutto ggf. minus Netto-Abzüge VWL, BAV

= Pfändbares Einkommen

Die Nettomethode im Schema

(32)

2. Ein Überblick – Stammdaten rund um die Pfändung 2.2 Lohnarten und Netto-Abzüge

Die Stammlohnarten bieten Vorbelegungen zur Pfändung an.

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2. Ein Überblick – Stammdaten rund um die Pfändung 2.2 Lohnarten und Netto-Abzüge

Überprüfen Sie bei erstmaliger Pfändung im Mandanten die eigenen Lohnarten.

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2. Ein Überblick – Stammdaten rund um die Pfändung 2.2 Lohnarten und Netto-Abzüge

Beispiele weiterer Lohnarten

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2. Ein Überblick – Stammdaten rund um die Pfändung 2.2 Lohnarten und Netto-Abzüge

Im freien Bereich der Netto-Abzugsnummer 9000 bis 9799 Nettoabzüge für den Pfändungsabzug anlegen.

HINWEIS Für jeden

Pfändungsbeschluss muss eine eigene Netto-

Abzugsnummer zwischen 9000 und 9799 vergeben werden.

2. Pfändung beim AN heißt, einen 2. Netto-Abzug

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2. Ein Überblick – Stammdaten rund um die Pfändung 2.3 Auswertungen

Pfändungswerte (Auswertung 14):

Enthält alle PfÜB eines AN, die Gläubigerdaten und die Tilgung für das aktuelle KJ.

Berechnungsschema Pfändung (Auswertung 17):

Zum Nachvollziehen der Berechnungsschritte beim Pfänden

(37)

2. Ein Überblick – Stammdaten rund um die Pfändung 2.3 Auswertungen

Überweisung der Pfändungsbeträge an den Gläubiger

(38)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen

Pfändung

(39)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

Situation

◼ Am 03.03.2021 wird ein PfÜB zugestellt.

◼ Betroffen ist unser Mitarbeiter Peter-Muster Pfändel.

◼ Sie geben die Drittschuldnererklärung ab. Adressat ist der Gläubiger.

◼ Es handelt sich um eine gewöhnliche Pfändung.

◼ Der zu pfändende Betrag lt. Beschluss: 6.320,00 EUR.

◼ Hinzu kommen Kosten und Zinsen in Höhe von 839,70 EUR.

◼ In Summe müssen Sie einen Betrag von 7.159,70 EUR in der Pfändung ansetzen.

◼ Sie ermitteln, dass keine weiteren unterhaltsberechtigten Personen bekannt sind.

◼ Peter-Muster Pfändel hat ein Brutto-Gehalt von 3.100,00 EUR.

(40)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

(41)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

(42)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

(43)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

(44)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

(45)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

(46)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

(47)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

(48)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

(49)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

(50)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

(51)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

(52)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

Nach der Abrechnung stehen Auswertungen zur Verfügung.

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3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

Berechnungsschema, oberer Teil

(54)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

Berechnungsschema, unterer Teil

(55)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

Im Juli ist die neue Pfändungstabelle anzuwenden.

Bei gleichen Personaldaten: Pfändung jetzt 530,15 EUR statt 581,99 EUR

(56)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

Kontrollblick in die aktuelle Pfändungstabelle

(57)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

Im Juli heiratet unser Arbeitnehmer aber auch.

Außerdem hat er nachgewiesen, dass er Unterhalt für seine Mutter tragen muss und tatsächlich zahlt.

Sie ändern die UP.

(58)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

(59)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

Pfändungstabelle

(60)

3. Abrechnen einer gewöhnlichen Pfändung

Pfändungswerteliste

(61)

4. Abrechnen einer

Unterhaltspfändung

(62)

4. Abrechnen einer Unterhaltspfändung

Situation

◼ Am 13.07.2021 wird ein PfÜB zugestellt.

◼ Schuldner ist unser Mitarbeiter Bernd-Muster Pfahl.

◼ Sie geben die Drittschuldnererklärung ab.

◼ Es handelt sich um eine Unterhaltspfändung.

◼ Ein uneheliches Kind pfändet Unterhalt.

Laufender Unterhalt 200,00 EUR

Rückständiger Unterhalt 1.822,00 EUR

◼ Lt. Pfändungsbeschluss soll der Selbstbehalt des AN 1.000,00 EUR sowie die Hälfte des Verbleibenden betragen.

◼ Bernd-Muster Pfahl hat einen Stundenlohn 18,25 EUR.

◼ Unterhaltsberechtigte Personen sind die Ehefrau und das pfändende Kind.

(63)

4. Abrechnen einer Unterhaltspfändung

(64)

4. Abrechnen einer Unterhaltspfändung

(65)

4. Abrechnen einer Unterhaltspfändung

(66)

4. Abrechnen einer Unterhaltspfändung

(67)

4. Abrechnen einer Unterhaltspfändung

Pfändungswerteliste

(68)

4. Abrechnen einer Unterhaltspfändung

(69)

4. Abrechnen einer Unterhaltspfändung

(70)

4. Abrechnen einer Unterhaltspfändung

(71)

4. Abrechnen einer Unterhaltspfändung

Abwandlung des Falles

◼ Im Pfändungsbeschluss ist kein unpfändbarer Prozentsatz genannt, hier „die Hälfte des Verbleibenden“.

◼ Dann erfassen Sie nur das absolut Unpfändbare.

(72)

4. Abrechnen einer Unterhaltspfändung

(73)

4. Abrechnen einer Unterhaltspfändung

(74)

4. Abrechnen einer Unterhaltspfändung

Abwandlung des Falles

◼ Im Fehlerprotokoll erscheint die Meldung:

◼ Erfassen Sie den Wert 0,01 im betreffenden Feld. Damit vermeiden Sie die Meldung.

(75)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile

5.1 Betriebliche Altersvorsorge 5.2 Urlaubsgeld

5.3 Kurzarbeitergeld

5.4 Entschädigung nach IfSG

(76)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile 5.1 Betriebliche Altersvorsorge

Situation

◼ Am 19.07.2021 wird ein PfÜB zugestellt.

◼ Schuldner ist unser Mitarbeiter Pino-Muster Pfanselau.

◼ Es handelt sich um eine gewöhnliche Pfändung.

◼ Die Forderung beläuft sich auf insgesamt 5.623,00 EUR.

◼ Pino-Muster Pfanselau ist ledig und ohne Kinder. UP = 0.

◼ Besonderheit:

bAV Pensionskasse mit Gehaltsverzicht und AG-Pflichtzuschuss

(77)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile 5.1 Betriebliche Altersvorsorge

Abrechnung 06/2021

(78)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile 5.1 Betriebliche Altersvorsorge

bAV und Pfändung

1. bAV-Vertrag ist bereits abgeschlossen und wird abgerechnet – unser Beispiel Ein Pfändungsbeschluss geht ein.

Der AG-Anteil bAV bleibt unpfändbar.

Die Umwandlung eines Teils des Arbeitseinkommens zu Gunsten der bAV bleibt unpfändbar.

Die Entgeltumwandlungsvereinbarung entzieht dem Betrag den Charakter als Arbeitsentgelt.

2. Ein Pfändungsbeschluss ist wirksam und wird abgerechnet.

Dann möchte der AN einen bAV-Vertrag abschließen.

Ein zusätzlicher AG-Anteil wird unpfändbar.

Strittig ist die Entgeltumwandlung. Nach wohl überwiegender Fachmeinung darf das pfändbare Netto nicht gekürzt werden.

D.h., die Entgeltumwandlung ist pfändbar.

(79)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile

5.1 Betriebliche Altersvorsorge

(80)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile 5.1 Betriebliche Altersvorsorge

Steuerung der Pfändbarkeit bAV über die Lohnarten

(81)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile

5.1 Betriebliche Altersvorsorge

(82)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile

5.1 Betriebliche Altersvorsorge

(83)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile 5.1 Betriebliche Altersvorsorge

Auszug aus dem

(84)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile 5.2 Urlaubsgeld

Situation

◼ Im August gibt es Urlaubsgeld.

Peter-Muster Pfändel 1.300,00 EUR

Bernd-Muster Pfahl 1.500,00 EUR

Pino-Muster Pfanselau 1.100,00 EUR

◼ Urlaubsgeld ist für gewöhnliche Pfändungen unpfändbar.

◼ Urlaubsgeld ist für bevorrechtigte Pfändungen halbpfändbar.

Dies regelt die Lohnart.

Beachten Sie, dass das Gericht bei einer bevorrechtigten Pfändung im Beschluss eine noch umfangreichere Pfändung für eigentlich unpfändbare Entgeltbestandteile festlegen kann.

Dann müssen Sie die Pfändbarkeit im PfÜB des AN anpassen.

(85)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile 5.2 Urlaubsgeld

◼ Peter-Muster Pfändel, gewöhnliche Pfändung, das Urlaubsgeld von 1.300,00 EUR bleibt unpfändbar.

(86)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile 5.2 Urlaubsgeld

◼ Peter-Muster Pfändel, gewöhnliche Pfändung, das Urlaubsgeld von 1.300,00 EUR bleibt unpfändbar.

(87)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile 5.2 Urlaubsgeld

◼ Bernd-Muster Pfahl, Unterhaltspfändung, das Urlaubsgeld von 1.500,00 EUR bleibt zur Hälfte unpfändbar.

(88)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile 5.2 Urlaubsgeld

◼ Bernd-Muster Pfahl, Unterhaltspfändung, das Urlaubsgeld von 1.500,00 EUR bleibt zur Hälfte unpfändbar.

(89)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile 5.3 Kurzarbeitergeld

Situation

◼ Bei Bernd-Muster Pfahl wird, wie gezeigt, Unterhalt gepfändet.

◼ Im September sind 40 Stunden Kurzarbeit zu berücksichtigen.

Vollausfall vom 06. bis zum 10.09.

◼ Kug ist voll pfändbar.

Dies regelt die Lohnart.

◼ Abweichende Festlegungen im PfÜB können Sie in den Besonderheiten erfassen.

(90)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile

5.3 Kurzarbeitergeld

(91)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile

5.3 Kurzarbeitergeld

(92)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile 5.4 Entschädigung nach dem IfSG

Situation

◼ Bei Pino-Muster Pfanselau wirkt, wie gezeigt, eine gewöhnliche Pfändung..

◼ Im September ist für 10 Tage Entschädigung wegen angeordneter Quarantäne zu berücksichtigen.

◼ Entschädigungen nach dem IfSG sind voll pfändbar.

Entschädigung wegen Quarantäne

Entschädigung wegen Kinderbetreuung

◼ Hier soll beispielhaft die Quarantäneentschädigung im Zusammenhang mit Pfändung gezeigt werden.

(93)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile 5.4 Entschädigung nach dem IfSG

Gehalt pro Monat 2.900 EUR

(94)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile

5.4 Entschädigung nach dem IfSG

(95)

5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile 5.4 Entschädigung nach dem IfSG

Kontrolle: Berechnung der Entschädigung mit der LVO-Tabelle des BMfG

◼ 2.870,00 EUR – 1.903,33 EUR = 966,67 EUR Bruttoentschädigung

Hinweis: SV-Brutto; 30 EUR Gehaltsverzicht

◼ Pauschaliertes Netto aus LVO-Tabelle:

2.870,00 EUR ergibt bei StKl 1 = 1.938,17 EUR

1.903,33 EUR ergibt bei StKl 1 = 1.376,42 EUR

◼ 1.938,17 EUR – 1.376,42 EUR = 561,75 EUR

HINWEIS

Die LVO-Tabelle ist in 20er Schritten aufgebaut. Entgelte bis 9,99 EUR werden abgerundet und Entgelte ab 10,00 aufgerundet.

2.870,00 EUR … Ablesen bei 2.880,00 EUR 1.903,33 EUR … Ablesen bei 1.900,00 EUR

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5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile

5.4 Entschädigung nach dem IfSG

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5. Pfändung und verschiedene Entgeltbestandteile

5.4 Entschädigung nach dem IfSG

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6. Zur gewöhnlichen kommt eine

Unterhaltspfändung

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6. Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

Situation

◼ Bei Peter-Muster Pfändel wird seit 03/2021 gewöhnlich gepfändet.

◼ Am 10.09.2021 wird ein PfÜB zugestellt - Unterhaltspfändung.

◼ Ein uneheliches Kind pfändet Unterhalt.

Laufender Unterhalt 210,00 EUR

Rückständiger Unterhalt 3.536,00 EUR

◼ Lt. Pfändungsbeschluss soll der Selbstbehalt des AN 980,00 EUR sowie zwei Drittel des Verbleibenden betragen.

◼ Das Kind war bisher in der Lohnabrechnung nicht angegeben.

Die Zahl der UP ist nun um 1 zu erhöhen.

(100)

6. Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

Situation

◼ Rang der Pfändung - Zeitliche Reihenfolge bei der Beachtung mehrerer Pfändungen

Die Unterhaltspfändung wird später zugestellt. Sie ist nachrangig.

Ein Verdrängen vom höheren Rang ist durch die nachfolgende Pfändung nicht möglich.

◼ Aber die Unterhaltspfändung ist bevorrechtigt. Sie kann in den Vorrechtsbereich pfänden, der der gewöhnlichen Pfändung nicht zur Verfügung steht.

◼ Durch die in diesem Fall neue UP ändert sich aber auch die Situation für die vorrangige Pfändung. Sie erhält nach Pfändungstabelle weniger.

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6. Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

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6. Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

(103)

6. Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

(104)

6. Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

Pfändung 1 hat den höheren Rang.

Warum erhält sie keinen Betrag mehr?

Wegen der Erhöhung der UP.

(105)

6. Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

Pfändung 1 hat den höheren Rang. Warum erhält sie keinen Betrag mehr? Wegen der Erhöhung der UP.

(106)

6. Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

(107)

6. Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

(108)

6. Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

(109)

6. Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

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6. Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

Pfändung 1

Gewöhnliche Pfändung

Selbstbehalt lt.

Pfändungstabelle:

2.249,38 EUR

Pfändbares Netto

des AN

2.019,56 EUR

Pfändung 2

Unterhaltspfändung Selbstbehalt lt.

Beschluss:

980,00 EUR

+ 2/3 des Verbleibenden 693,07 EUR

= 1.673,07 EUR 346,49 EUR aus dem

Vorrechtsbereich pfändbar

(111)

6. Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

Variante

◼ Wir wandeln das Beispiel ab.

◼ Die Unterhaltspfändung gilt zu Gunsten der getrennt lebenden Ehefrau.

◼ Ein Kind ist nicht vorhanden.

◼ Damit ist die Zahl der UP nicht zu erhöhen und steht für beide Pfändungen bei UP = 2.

Ergebnis:

(112)

6. Zur gewöhnlichen kommt eine Unterhaltspfändung

(113)

7. Schlaglichter auf weitere

Pfändungsthemen

(114)

7. Schlaglichter auf weitere Pfändungsthemen

◼ Das Thema Pfändungen ist sehr umfangreich. Es kann nicht in einem Seminar komplett dargestellt werden.

◼ Wir planen eine Fortsetzung.

◼ Eine kurze Soforthilfe für ausgewählte weitere Pfändungssituationen in Ihren Abrechnungen wollen wir Ihnen mit den folgenden Schlaglichtern liefern.

(115)

7. Schlaglichter auf weitere Pfändungsthemen

Mehrere nicht bevorrechtigte Pfändungen

◼ Mehrere gewöhnliche Pfändungen

◼ Die ranghöchste Pfändung bekommt alles

◼ Bis zur Tilgung oder zum Ruhend-Stellen

◼ Neu eingehenden Pfüb sofort erfassen, das Programm verwaltet die Rangfolge

◼ Dokument 5300368, Lohnpfändung - Lexikon Lohn und Personal

(116)

7. Schlaglichter auf weitere Pfändungsthemen

Mehrere bevorrechtigte Pfändungen

◼ Z.B. mehrere Unterhaltspfändungen

◼ Die zuerst zugestellte Pfändung hat grundsätzlich Vorrang.

◼ Aber das Gericht kann eine Reihenfolge der Unterhaltsgläubiger in den Beschlüssen festlegen.

◼ Des weiteren kann das Gericht eine Quote zur Bedienung der Unterhaltsgläubiger festlegen.

Keine komplette Bedienung der laufenden Unterhaltsansprüche möglich?

Welche Quote in % erhält der einzelne Unterhaltsberechtigte?

◼ Neu eingehenden Pfüb sofort erfassen, das Programm verwaltet die Rangfolge

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7. Schlaglichter auf weitere Pfändungsthemen

Einer bevorrechtigten Pfändung folgt eine nicht bevorrechtigte Pfändung

◼ Unterhaltspfändung zuerst, dann gewöhnliche Pfändung

◼ Die zuerst zugestellte Pfändung hat Vorrang.

◼ Die Unterhaltspfändung ist zunächst aus dem Normalpfändungsbereich zu bedienen.

◼ Reicht dieser nicht aus, ist der Vorrechtsbereich zu nutzen.

◼ Die nachrangige gewöhnliche Pfändung erhält nur gleichzeitig Geld, wenn der Normalpfändungsbereich durch die Unterhaltspfändung nicht komplett belegt wird.

◼ Ein nicht bevorrechtigter Gläubiger kann bei Gericht einen Verrechnungsbeschluss beantragen. Damit wäre der bevorrechtigte Gläubiger vordringlich aus dem Vorrechtsbereich zu bedienen. U. U. bleibt damit im Normalpfändungsbereich Geld für den nachrangigen Gläubiger.

◼ Neu eingehenden Pfüb sofort erfassen, das Programm verwaltet die Rangfolge.

◼ Dokument 1008469

(118)

7. Schlaglichter auf weitere Pfändungsthemen

Verbraucherinsolvenz

◼ Unter Pfändung erfassen

◼ Aktive Pfändungen „ruhend“ stellen

◼ Gläubiger können versuchen, im Insolvenzverfahren bedient zu werden.

◼ Laufenden Unterhalt sollte der Unterhaltsgläubiger im Sinne eines Wohlverhaltens selbständig zahlen.

◼ Verbraucherinsolvenz wird im Lohn nach Pfändungstabelle, also wie gewöhnliche Pfändung berechnet.

◼ Dokument 1008466, Pfändung bei Verbraucherinsolvenz abrechnen - Beispiel LODAS

(119)

7. Schlaglichter auf weitere Pfändungsthemen

Nebeneinkommen

◼ Wenn der Arbeitnehmer mehrere Einkommen hat, kann der Gläubiger alle Einkommen für die Pfändungsberechnung zusammenrechnen lassen. Das Vollstreckungsgericht muss das beschließen.

◼ Für die Abrechnung bedeutet dies: Nur ein Arbeitgeber führt die Pfändungsberechnung für das Gesamteinkommen durch.

◼ Sie sind vom Gericht als der verantwortliche AG bestimmt.

◼ Der Beschluss enthält die Höhe des Nebeneinkommens oder (wahrscheinlicher) Sie müssen mit dem weiteren AG vereinbaren, dass er Ihnen laufend die Höhe des Nebeneinkommens zuarbeitet.

◼ Dokument 1007042 Pfändung: Nebeneinkommen bei der Abrechnung berücksichtigen

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7. Schlaglichter auf weitere Pfändungsthemen

Restforderung

◼ Der Gläubiger übermittelt Ihnen eine neue Forderungsaufstellung durch aufgelaufene Kosten und Zinsen.

◼ Die Gesamtsumme steigt um z.B. 225,77 EUR.

◼ Erfassen Sie die neue Gesamtsumme im aktuellen Bearbeitungsmonat unter Gewöhnliche Forderung.

◼ Dokument 1070194 Pfändung in LODAS erfassen

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