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Jou rna l 2021/2. In der Goethestraße 16 ist eine neue Wohnung für eine sechsköpfige Familie entstanden. Seite 8

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Academic year: 2022

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Journal

2021/2

Das Interesse an den Mehrgenerationenhäusern in Lützel nimmt auch in der Poltiik zu. Seite 6

In der Goethestraße 16 ist eine neue Wohnung für eine sechsköpfige Familie entstanden. Seite 8

Ladeinfrastruktur: Das Nachrüsten im Bestand ist gar nicht so einfach. Seite 14

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Jou rna l Modernes Wohnen

Aus dem Inhalt:

2 Genossenschaft gestalten MoWoKo-App

3 Mitglieder nutzen virtuelle Teilnahme 4 So haben die Mitglieder abgstimmt 5 EVM gewährt Preisnachlass

6 Fernsehempfang: Wie geht es weiter?

7 Ortstermine in Lützel

8 Neue Familienwohnung ist fertig 9 Kennen Sie unseren Schenkungsvertrag?

10 Bilanz 2020

12 Gewinn- und Verlustrechnung 2020 13 Streuobst für alle / Kleinreparaturen 14 Ladesäulen nachrüsten?

15 Flut im Ahrtal – Spendenaktion 16 Notdienste/Ansprechpartnerinnen

Impressum

Herausgeber: Modernes Wohnen Koblenz eG Hausanschrift: Lindenstraße 13 • 56073 Koblenz Postanschrift: Postfach 200239 • 56002 Koblenz Redaktion: Modernes Wohnen Koblenz eG Verantwortlich: Geschäftsführerin

Nadine Schmitz

Telefon: 0261 / 947 30-0 Telefax: 0261 / 947 30-21 Fotos: Reinhard Kallenbach

Modernes Wohnen Koblenz eG Pixabay

Produktion: www.garwain.de

E-Mail: info@moderneswohnenkoblenz.com Internet: www.moderneswohnenkoblenz.de

V

on unserem ersten Aufruf bis hin zu dem tatsächlichen Zu- standekommen des Satzungsausschusses ist etwas Zeit vergangen. Nun endlich ist es soweit. Aufsichtsrat und Vorstand haben in mehreren Sitzungen die Satzung überarbeitet und einen Entwurf erstellt. Diesen möchten wir mit interessierten Mitgliedern diskutieren. Derzeit stehen die Zeichen gut, dass wir unseren Satzungsausschuss im August durchführen können.

Die Änderung der Satzung wollten wir im Herbst dieses Jahres in einer Präsenzveranstaltung den Mitgliedern zur Beschlussfassung vorlegen. Im Hinblick auf die derzeitige Entwicklung der Pande- mie und den damit verbundenen Schwierigkeiten mit der Durch- führung von größeren Veranstaltungen, diskutieren Vorstand und Aufsichtsrat zur Zeit über die Vor- und Nachteile, die Satzungsän- derung ebenfalls – wie die beiden letzten Jahreshauptversamm- lungen– in einer schriftlichen Beschlussfassung durchzuführen.

Die Satzungsänderungen beziehen sich hauptsächlich auf die An- passung der von unserem Gesamtverband der Wohnungswirt- schaft (GdW) herausgegebene Mustersatzung, die Einarbeitung der schriftlichen Beschlussfassung unter außergewöhnlichen Vo- raussetzungen und einige individuelle Anpassungen unserer Ge- nossenschaft. Der Satzungsentwurf wurde von einem Rechtsan- walt mit dem Fachgebiet Genossenschaftsrecht geprüft.

Sollten Sie Interesse haben, können Sie sich gerne bei uns melden und wir laden Sie zu dem Termin des Satzungsausschusses ein.

Wir freuen uns auf eine konstruktive Diskussion!

Ihr Vorstand

Nadine Schmitz und Detlev Pilger

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My MoWoKo: Unsere App hat einen Namen

Das neue Mieter-Portal von Mo- dernes Wohnen Koblenz eG hat nun endlich einen Namen:

My MoWoKo“

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern des Gewinnspiels aus unserem letzten Journal und gratulieren noch einmal recht herzlich unseren drei Gewinnern. Die neue App soll Ihnen als Mieter den Kontakt zu uns erleichtern. Momentan wird fleißig an der Konstruk- tion der Website sowie der

App gearbeitet. Wenn alles läuft wie geplant, wird bereits Anfang August die Testphase anlaufen. Wird diese mit Zu- friedenheit abgeschlossen, kann das Portal Mitte Septem- ber von allen Mietern genutzt werden. Per Website und per App haben Sie dann rund um die Uhr Zugang zu Ihren hinterlegten Daten, Unterla- gen und allem, was für Sie als Mieter wichtig ist. Wir freuen uns schon auf Ihre Rückmel- dungen, Anregungen und Ihre rege Beteiligung.

Genossenschaft gestalten

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Jou rna l

Mitgliederversammlung 2021

W

ie bereits 2020 muss- te die Mitgliederver- sammlung der Ge- nossenschaft Modernes Wohnen Koblenz eG Corona-bedingt wieder im virtuellen schriftlichen Beschlussverfahren stattfinden.

Was ursprünglich als Notlösung gedacht war, wird inzwischen sehr gut angenommen, sodass Aufsichtsrat und Vorstand über alternative Versammlungsfor- men nach denken. Klar ist aller- dings auch: Der rein virtuelle Weg kann keine Dauerlösung sein.

Eine Genossenschaft lebt ganz besonders von den persönlichen Begegnungen ihrer Mitglieder.

Aktuell hat die Genossenschaft rund 1.500 Mitglieder. An der Premiere des virtuellen Wegs im vergangenen Jahr beteiligten sich rund 530 Mitglieder an der Beschlussfassung mittels schrift- licher Abstimmung. „Auch bei der diesjährigen Versammlung konnten wir uns wieder über eine ausgesprochen erfolgrei- che Resonanz und über eine große Beteiligung freuen“, be- tont Geschäftsführerin Nadine Schmitz. Und auch Vorstand Detlev Pilger zieht ein positives Fazit: „Wir können auch behaup- ten, dass die Beschlüsse mit einer zuvor nie dagewesenen Mehr- heit gefasst wurden, so auch die Wiederwahl oder Neuwahl der

Aufsichtsratsmitglieder.“ Wie wir bereits im Journal 1/2021 mitge- teilt haben, denkt die Genossen- schaft über eine Mischform zwi- schen Präsenz und schriftlicher Beschlussfassung nach. Wie das einmal in der Praxis aussehen wird, ist allerdings noch unklar.

Doch hat die Genossenschaft be- reits die erste Etappe auf einem langen Weg gemeistert. So wur- de in den Entwurf der neuen Sat- zung die schriftliche Beschluss- fassung eingearbeitet. Wie es nun weitergeht? Aufsichtsrat und Vorstand sind sich mit Blick

auf die Corona-Sonderlage einig, dass Präsenzversammlungen durchgeführt werden, wenn dies wieder möglich ist.

Neue Wege müssen auch bei der Ehrung langjähriger Mitglieder gegangen werden: Da es offiziel- le Feierstunden vorübergehend nicht geben kann, erfolgt die Präsentübergabe im kleineren

Rahmen – so auch bei der Eh- rung von Wolfgang Justrie und Laurent Comes. Der Vorstand besuchte die Jubilare und hatte natürlich eine Überraschung im Gepäck. Für die beiden Mitglie- der und ihre Familien, die der Genossenschaft seit 50 Jahren angehören, gab es jeweils einen Präsentkorb, verbunden mit herzlichen Glückwünschen zum seltenen Jubiläum.

Die Frage, die wohl alle Mitglie- der gleichermaßen beschäftigt, ist die, ob es zeitnah zu einer Erhöhung der Mieten kommen wird. Der Hintergrund: Die Ge- nossenschaft hat die Mieten vier Jahre lang nicht mehr er- höht. Aber jetzt kann der Vor- stand Anpassungen nicht mehr ausschließen.

Im Rückblick auf die vergange- nen vier Jahre betont Nadine Schmitz: „Leider wird sich dieser Trend in den kommenden Jahren nicht so fortführen lassen. Auch eine Genossenschaft muss re- gelmäßig die Mieten überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Wird dies nicht getan, so kann es wegen zu geringer Mieten zu Instandhaltungsstaus in den Objekten kommen, welche sich auf die nächste Generation aus- wirken. Daher ist es wichtig die Mieten regelmäßig zu prüfen.“

Und auch wenn die Jahresbilanz 2020 nicht nur aus Sicht der Ge- schäftsführung gut ausfällt, las- sen sich die allgemeinen Kosten- steigerungen bereits aus dem Geschäftsbericht herauslesen.

Der Geschäftsbericht 2020 und das Ergebnis der Mitglieder- versammlung kann im Internet unter moderneswohnenko- blenz.de in der Rubrik News/

Jahreshauptversammlung auf- gerufen werden.

„Die Genossenschaft muss die Mieten regelmäßig prüfen und gegebenenfalls anpassen .“

Die Vorstände Nadine Schmitz und Detlev Pilger

Mitglieder nutzen virtuelle Teilnahme

Vorstand Nadine Schmitz. Vorstand Detlev Pilger.

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Jou rna l Die Abstimmungsergebnisse

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u einer gemeinsamen Sitzung trafen sich Auf- sichtsrat und Vorstand der Genossenschaft Modernes Wohnen Koblenz eG am Don- nerstag, 29. Juni 2021, im Mehr- generationenwohnhaus Gu- tenbergstraße 14a. Die Sitzung wurde unter Einhaltung der Hy- gienevorschriften Corona-kon- form durchgeführt. Nachstehend die wichtigsten Ergebnisse der Sitzung, an der alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder teilnahmen.

Auswertung der Abstimmungs- bögen zur schriftlichen Be- schlussfassung der Mitglieder- versammlung am 29. Juni 2021.

Insgesamt wurden 502 Abstim- mungsbögen zur schriftlichen Beschlussfassung der Mitglie- derversammlung fristgerecht abgegeben. Und das sind die Ergebnisse der schriftlichen Abstimmungen:

Beschlussfassung über die Fest- stellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020

Die Mitgliederversammlung be- schließt die Feststellung des Jah- resabschlusses vom 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 43.780.034,91 EUR, einem Jah- resüberschuss von 1.758.108,18 EUR und einem sich unter Billi- gung der Vorwegweisung von 1.656.000,00 EUR in die Ergeb- nisrücklagen ergebenden Bi- lanzgewinn 2020 von 102.108,18 EUR.

Ja-Stimmen: 464 Nein-Stimmen 37 Enthaltungen 1 Verteilung des Bilanzgewinns aus 2020, Ausschüttung einer Dividende

Ja-Stimmen: 482 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen 17

Die Mitglieder beschließen den Bilanzgewinn in Höhe von 102.108,18 EUR in der vorge- schlagenen Form zu verteilen.

Beschlussfassung über die Entlas- tung für das Geschäftsjahr 2020

a) Vorstand

Ja-Stimmen: 462 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 39 Die Mitglieder erteilen dem Vor- stand Entlastung.

b) Aufsichtsrat

Ja-Stimmen: 463 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 38 Die Mitglieder erteilen dem Auf- sichtsrat Entlastung.

Wahlen zum Aufsichtsrat Frau Verena Keßler

Ja-Stimmen: 438 Nein-Stimmen 11 Enthaltungen 53 Herr Florian Feith

Ja-Stimmen: 395 Nein-Stimmen 13 Enthaltungen 94 Frau Keßler und Herr Feith neh- men die Wahl an.

Christoph Herges wurde zum Vorsitzen- den des Aufsichtsrates gewählt.

Aufsichtsratsmitglied Sabine Müller gehört dem Bauausschuss an.

Florian Feith wurde neu in den Auf- sichtsrat gewählt.

So haben die Mitglieder abgestimmt

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Jou rna l

Nachrichten

Mira Justrie ist Mitglied des Aufsichts- rats und des Revisionsausschusses.

Rainer Pyplatz ist stellvertretender Auf- sichtsratvorsitzender und Schriftführer.

Aufsichtsratsmitglied Verena Keßler ge- hört auch dem Bauausschuss an.

EVM gewährt Preisnachlass – Mieter profitieren

Bereits vor mehreren Jahren hat Modernes Wohnen Koblenz eG einen Kooperationsver- trag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) abgeschlossen.

Von den Produkten evm- Treuestrom und evm- Treuegas können unsere Mieter profitieren und sich exklusive Strom- und Erdgas-

konditionen sichern. Sie erhalten einen Preis- nachlass von 3 Prozent auf den Arbeitspreis sowie einen Preisnachlass von 15 Prozent auf

den Grundpreis von Strom und Gas. Um einen positiven Beitrag zur Umwelt zu leisten, be- zieht die evm ausschließlich 100 Prozent Öko- strom aus erneuerbaren

Energien und umwelt- schonendes Erdgas.

Informationen zu den Produkten finden Sie unter www.evm.de/Mo- dernes-Wohnen oder bei den Kundenberatern der Energieversorgung Mittelrhein, Tel. 0261/

402-11111.

Betriebskosten: Was gibt es Neues?

Das Jahr 2021 hat mit einer langen Kältepe- riode begonnen, so dass wir mit einem erhöh- ten Energieverbrauch und damit auch höhe- ren Heizkosten rechnen müssen. Außerdem werden fossile Brennstoffe, wie Erdgas, ab 2021 mit der vom Gesetzgeber beschlosse- nen CO2-Steuer belegt. Dies führt dazu, dass die Gaspreise um ca. 15 Prozent steigen. Für die kommenden Jahre sind weitere Erhöhun- gen bereits gesetzlich festgelegt.

Viele andere Betriebskosten, die der gesetz- lichen Mehrwertsteuer unterliegen, waren im

letzten Jahr durch den zeitweise gesenkten Mehrwertsteuersatz etwas preisgünstiger.

Dies gilt zum Beispiel für Wasser, Strom und Gas oder auch die Wartungskosten der Hei- zungsanlagen. Ab 2021 gelten wieder die re- gulären Steuersätze.

Aber Positives gibt es auch zu vermelden: Die Genossenschaft hat einen neuen Rahmenver- trag für die Gebäudeversicherung abgeschlos- sen. Dadurch konnten wir die jährlichen Kos- ten „Sach- und Haftpflichtversicherung“ für Sie um durchschnittlich 15 Prozent senken.

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Jou rna l Fernsehempfang

Fernsehempfang: Wie geht es weiter?

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er Bundestag hat am 22. April 2021 die No- vellierung des Telekom- munikationsgesetzes (TKG) be- schlossen. Das Gesetz wird zum 1. Dezember 2021 in Kraft treten.

Damit versucht die Bundesregie- rung alles, um den Glasfaseraus- bau in Deutschland zu beschleu- nigen. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge würden sich für unsere Mieter gravierenden Än- derungen ergeben.

Bei Neubauten ist es dem Ver- mieter ab 1. Dezember 2021 nicht mehr möglich, den Mietern inner- halb der Nebenkosten für Fernse- hen und Rundfunk ein preisgüns- tiges Angebot zu machen. Jeder Mieter muss selbst mit einem Ka- belnetzbetreiber (Vodafone, Te- lekom und andere) einen Vertrag für schließen.

Bei Altanlagen gilt ab 1. Juli 2024 für unsere Mieter das Gleiche.

Die Genossenschaft darf die Kosten des Kabelnetzbetreibers Vodafone für den Fernseh- und Rundfunkempfang nach dem

derzeitigen Stand nicht mehr innerhalb der Nebenkostenab- rechnung umlegen. Jeder Mieter hat dann das Recht, seinen Ka- belnetzbetreiber selbst zu be- stimmen. Auch hier gilt, dass der einzelne Mieter mit einem Kabel- netzbetreiber seiner Wahl selbst einen Vertrag abschließen darf.

Wir gehen davon aus, dass die Kabelnetzbetreiber gegenüber den Wohnungsunternehmen die Sammelverträge kündigen und versuchen werden, mit jedem Mieter einen Einzelvertrag ab- zuschließen. Wir müssen davon ausgehen, dass unsere Mieter dann selbst bestimmen können, wer die Signale liefert, aber dafür leider weitaus höhere Gebühren zahlen müssen.

Ob unsere vorhandenen Breit- bandnetze zukünftig auf Glasfa- ser umgestellt werden müssen, wird sich in den nächsten Mona- ten ergeben. Hierbei stellt sich dann die Frage, wer betreibt den Ausbau der Hausnetze (Netzebe- ne 4). In vielen Häusern liegt im

Keller bereits Glasfaser. Ab dort werden die Signale dann über Koaxialkabel bis zur Wohnung geleitet. Keiner kann uns heute abschließend die Frage beant- worten, ob diese Technik auch zu- künftig Bestand haben wird oder ob die Koaxialkabel der Netzebe- ne 4 in der Zukunft auch gegen Glasfaser ausgetauscht werden müssen. Die Kabelnetzbetreiber zeigen großes Interesse daran, die Netze innerhalb der Häuser selbst auszubauen. Ob wir die Kabelnetzbetreiber in unseren Häusern agieren lassen oder ob wir selbst, wenn erforderlich, die neuen Kabelstrukturen aufbauen, wird sich in den nächsten Mona- ten entscheiden.

Diese Änderungen geben Mie- tern ein Wahlrecht, was aber nach dem derzeitigen Stand teuer be- zahlt werden muss. Die Genos- senschaft wird sich dem Gesetz- geber beugen müssen. Zurzeit ist alles noch neu, so dass keiner so recht weiß, wie er mit der neuen Lage umgehen soll. Die Zukunft wird mehr Klarheit bringen.

Foto: Stocksnap/Pixabbay

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Ortstermine in Lützel

Großes Interesse an Mehrgenerationenwohnhaus

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ber mangelndes Interesse an den neuen Mehrgene- rationenwohnhäusern in der Otto-Falckenberg-Straße kann sich das Team der Genossenschaft Modernes Wohnen Koblenz eG wahrlich nicht beklagen. Nicht nur mögliche Mieter erkundigen sich, sondern auch Repräsentanten aus Politik und Gewerkschaften.

Der Hintergrund: Das Thema „er- schwinglicher Wohnraum“ wird die Akteure auch nach dem Wahl- kampf beschäftigen. Denn auch in Koblenz ist der Mangel an bezahl- barem Wohnraum immer deutli- cher zu spüren.

Repräsentanten des Stadtver- bands Koblenz im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der angeschlossenen Gewerk- schaften besuchten am 18. Juni die Baustelle im Stadtteil Lützel, auf der fast täglich Fortschritte zu erkennen sind. Hintergrund war ein bundesweiter Aktionstag, mit dem der DGB auf die zum Teil dramatischen Mietsteigerungen im gesamten Bundesgebiet auf- merksam machte. Beim Ortster- min wurde deutlich, dass diese

Entwicklungen unter anderem auch auf die Preissteigerungen am Bau zurückzuführen sind – und auf die Tatsache, dass sich Bund, Län- der und Kommunen in den ver- gangenen Jahre bei der Realisie- rung von bezahlbaren Wohnraum zurückgehalten haben. Und auch die Gewerkschaften räumen ein, dass Thema zu lang zweitrangig behandelt zu haben. Wie es weiter geht? Der Austausch mit Moder- nes Wohnen Koblenz eG soll wei- tergeführt werden, ein Termin für einen ersten Gedankenaustausch wurde vereinbart.

Auch die Koblenzer Sozialdemo- kraten wollen das Thema Woh- nen zu erschwinglichen Prei- sen an Rhein und Mosel künftig

offensiver begleiten. Wie auch der DGB und die Genossenschaft nehmen auch die Sozialdemo- kraten Politik und Verwaltung in die Pflicht. Ihre Forderung: „Nicht reden, sondern handeln. Die Stadt muss sich endlich wieder um den kommunalen Wohnungsbau in Koblenz kümmern.“ Bei den Ge- sprächen an der Baustelle wurde deutlich: Bezahlbarer Wohnraum ist ein Schlagwort aus den Wahl- programmen. Die richtige Frage wäre, wie teuer ist das Schaffen von Wohnraum bei den immer größer werdenden Auflagen und Anforderungen, die bei der Erstel- lung von Wohnraum heutzutage zu erfüllen sind. Je höher die Er- stellungskosten sind, desto höher sind die späteren Mieten.

Der Vorstand informierte Mitglieder der SPD Lützel und anderer Ortsvereine über den aktuellen Stand der Bauarbeiten am Mehrgene- rationenwohnhaus in der Otto-Falckenberg-Straße.

Ortstermin mit dem DGB und den angeschlossenen Gewerkschaften.

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Jou rna l Neue Familienwohnung ist fertig

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ermehrt erhält das Team von Modernes Wohnen Koblenz eG Anfragen von Interessenten, die auf der Suche nach größeren Wohnungen mit mindestens vier Zimmern sind.

Mittlerweile ist es für viele Fa- milien sehr schwer geworden, großen und gleichzeitig bezahl- baren Wohnraum in Koblenz zu finden.

Deshalb hat die Genossenschaft die Gelegenheit genutzt, in der Goethestraße 16 die ehemalige Gästewohnung und die angren- zende Wohneinheit im Erdge- schoss zu einer großen Wohnung umzubauen.

„Wir freuen uns, auf einer Ge- samtfläche von 147 Quadratme- tern einer sechsköpfigen Familie

ein neues Zuhause in beliebter Wohnlage ermöglicht zu haben.

„Wir hoffen, dass wir zukünftig vermehrt größeren Wohnraum für die Familien anbieten kön- nen. Ebenfalls werden wir nach einer neuen Möglichkeit suchen, wieder eine Gästewohnung auf dem Oberwerth zu integrieren“, so Geschäftsführerin Nadine Schmitz über die weiteren Pläne.

Familienwohnung in der Goethestraße 16

Zunächst wurden alte Einbauten ent- fernt, dann folgte die Sanierung .

Die künftigen Mieter können sich auch über eine große Wohnküche freuen.

Im Zuge der Vereinigung entstand auch ein großzügiger Balkon.

Ein Badezimmer wurden komplett entkernt.

In einem Badezimmer gibt es jetzt eine

barrierefreie Dusche, ... ... während man im anderen Bad auf die klassische Wanne nicht verzichten muss.

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Schenkungsvertrag

Kennen Sie unseren Schenkungsvertrag?

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mmer wieder stellen wir fest, dass beim Tod eines Mitglieds bei den Hinterbliebenen we- gen der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erhebliche Un- sicherheiten auftreten. Bei aller Trauer um die Hinterbliebenen ist für die Erben eine neue, un- klare Situation entstanden, mit der sie sich auseinandersetzen müssen.

Nach der Satzung von Modernes Wohnen Koblenz eG ist immer nur eine Person Mitglied der Genossenschaft. Die Mitglied- schaft des Verstorbenen wird von den Erben bis zum Ende des Geschäftsjahres fortgesetzt (§9 der Satzung). Im neuen Jahr muss derjenige, der die Genos- senschaftswohnung zukünftig bewohnen wird, Mitglied gewor- den sein.

Betrachten wir den typischen Fall: Ein Ehepaar oder eine Le- benspartnerschaft bewohnte ge- meinsam die Genossenschafts- wohnung. Der Ehemann/der Lebenspartner war Mitglied und ist nun verstorben.

Das Mietverhältnis kann selbst- verständlich von der Witwe oder der Lebenspartnerin fort- gesetzt werden. Da jedoch die Mitgliedschaft des Verstorbenen zum Schluss des Kalenderjahres endet, muss derjenige, der das Mietverhältnis fortsetzt, neu- es Mitglied der Genossenschaft werden. Bis zu diesem Punkt sind in der Vergangenheit keine Prob- leme aufgetreten. Aber die Mit- gliedschaft verpflichtet auch zur Einzahlung der Genossenschafts- anteile. Immer wieder heißt es dann: „Aber mein verstorbener Mann hat ja bereits eingezahlt und dessen Guthaben soll nun auf die neue Mitgliedschaft über- tragen werden.“

Viele Mitglieder verkennen da- bei die rechtliche Situation.

Denn durch den Tod ist das Ge- schäftsguthaben in die Erbmasse eingeflossen und ist unter den Erben entsprechend den ge- setzlichen Bestimmungen oder den Verfügungen des Erblassers auszuzahlen.

An diesem Punkt treten die ers- ten Schwierigkeiten auf, und die Hinterbliebenen zeigen we- nig Verständnis für die schein- bar bürokratische Haltung des Vorstandes.

An wen soll der Vorstand das Geschäftsguthaben (Aus ein an- dersetzungsguthaben) auszah- len oder umbuchen, wenn kein Erbschein oder Testament vorge- legt wird? Sie kennen den Spruch

„Beim Erben hört der Spaß auf.“

Aus unserer täglichen Praxis kön- nen wir diesen Spruch nur voll bestätigen. In diesem Zusam- menhang ist es sicherlich wichtig

zu wissen, dass der Vorstand für falsch ausgezahltes Geschäfts- guthaben privat haftet. Des- halb wird der Vorstand bei der Auszahlung oder Umbuchung von Geschäftsguthaben immer eine besondere Sorgfalt walten lassen.

Kommen wir zurück auf unseren typischen Fall. Hätte der verstor- bene Ehemann/Lebenspartner einen Schenkungsvertrag, der in der Geschäftsstelle erhältlich ist, wäre bei der Fortsetzung der Mitgliedschaft und der Umbu- chung beziehungsweise Auszah- lung des Geschäftsguthabens kein Problem aufgetreten. Der Schenkungsvertrag beschränkt sich selbstverständlich nicht nur auf Eheleute und Lebens- partner. Auch wenn das Miet- verhältnis nicht fortgesetzt wird, leistet der Schenkungsvertrag wichtige Dienste vor der unbü- rokratischen Auszahlung des Geschäftsguthabens.

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Jou rna l Bilanz 2020

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Aktivseite Geschäftsjahr Vorjahr

EUR EUR EUR

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Lizenzen 10.649,00 9.138,00

Sachanlagen

Grundstücke mit Wohnbauten 36.940.680,31 37.068.989,31

Grundstücke ohne Bauten 90.994,54 412.284,14

Betriebs- und Geschäftsausstattung 186.609,00 206.174,00

Anlagen im Bau 1.585.372,57 0,00

Geleistete Anzahlungen 0,00 38.803.656,42 689.069,23

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen 280.000,00 280.000,00

Anlagevermögen insgesamt 39.094.305,42 38.665.654,68

Umlaufvermögen Andere Vorräte

Unfertige Leistungen 1.153.419,11 1.112.522,82

Andere Vorräte 3.229,90 1.156.649,01 3.216,42

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Vermietung 4.725,71 954,99

Forderungen gegen

verbundene Unternehmen 46.058,99 36.113,16

Sonstige Vermögensgegenstände 60.271,66 111.056,36 87.781,85 Flüssige Mittel

Kassenbestand, Guthaben

bei Kreditinstituten 3.412.157,49 2.313.102,38

Rechnungsabgrenzungsposten Andere

Rechnungsabgrenzungsposten 5.866,63 0,00

Bilanzsumme 43.780.034,91 42.219.346,30

Nachrichtlich: Treuhandvermögen 2.528,49 3.300,76

1. Bilanz zum 31. Dezember 2020

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Bilanz 2020

Passivseite Geschäftsjahr Vorjahr

EUR EUR EUR

Eigenkapital / Geschäftsguthaben der mit Ablauf des Geschäftsjahres

ausgeschiedenen Mitglieder 93.775,00 73.425,00

der verbleibenden Mitglieder 1.861.978,53 1.856.592,78

aus gekündigten Geschäftsanteilen 0,00 1.955.753,53 1.650,00 Rückständige fällige Einzahlungen

auf Geschäftsanteile: 342,88 EUR (Vorjahr: 482,22 EUR)

Ergebnisrücklagen

Gesetzliche Rücklage 3.752.000,00 3.576.000,00

davon aus Jahresüberschuss

Geschäftsjahr eingestellt: 176.000,00 EUR (Vorjahr: 172.000,00 EUR)

Bauerneuerungsrücklage 1.769.727,85 1.769.727,85

Andere Ergebnisrücklagen 26.507.330,77 32.029.058,62 24.999.342,27 davon aus Bilanzgewinn

Vorjahr eingestellt: 27.988,50 EUR (Vorjahr: 27.948,20)

davon aus Jahresüberschuss

Geschäftsjahr eingestellt: 1.480.000,00 EUR Bilanzgewinn

Jahresüberschuss 1.758.108,18 1.716.893,84

Einstellungen in Ergebnisrücklagen 1.656.000,00 102.108,18 1.616.000,00

Eigenkapital insgesamt 34.086.922,33 32.377.631,74

Rückstellungen Steuerrückstellungen

Sonstige Rückstellungen 2.000,00

77.299,00 79.299,00 0,00

75.234,00 Verbindlichkeiten

gegenüber Kreditinstituten

gegenüber anderen Kreditgebern 5.943.757,02

1.857.361,60 6.227.031,05

1.983.265,86

Erhaltene Anzahlungen 1.420.215,17 1.365.455,41

aus Vermietung 8.461,10 8.383,19

aus Lieferungen und Leistungen 359.104,83 150.636,79

Sonstige Verbindlichkeiten 24.915,86 9.613.815,58 31.708,26

davon aus Steuern: 1.116,47 EUR (Vorjahr: 1.116,47 EUR)

Bilanzsumme 43.780.034,91 42.219.346,30

Nachrichtlich: Treuhandverbindlichkeiten 2.528,49 3.300,76

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Jou rna l Gewinn- und Verlustrechnung 2020

2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Jan. 2020 bis zum 31. Dez. 2020

Geschäftsjahr Vorjahr

EUR EUR EUR

Umsatzerlöse

a) aus der Hausbewirtschaftung 7.253.571,19 7.051.913,97

b) aus anderen Lieferungen und Leistungen 51.368,80 7.304.939,99 49.111,20

Erhöhung des Bestandes

an unfertigen Leistungen 40.896,29 17.570,62

Andere aktivierte Eigenleistungen 9.903,33 4.515,00

Sonstige betriebliche Erträge 45.958,43 53.251,37

Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen

a) Aufwendungen für Hausbewirtschaftung 3.172.372,94 3.052.918,19

Rohergebnis 4.229.325,10 4.123.443,97

Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter 583.184,83 623.486,93

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung 148.267,11 731.451,94 132.631,84

davon für Altersversorgung:

30.194,37 EUR (Vorjahr: 27.235,64)

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des

Anlagevermögens und Sachanlagen 1.161.716,13 1.081.824,49

Sonstige betriebliche Aufwendungen 211.329,12 198.223,67

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6,66 694,75

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 222.307,51 235.664,93

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -10,62 -24,71

Ergebnis nach Steuern 1.902.537,68 1.852.331,67

Sonstige Steuern 144.429,50 135.437,83

Jahresüberschuss 1.758.108,18 1.716.893,84

Einstellungen aus dem Jahresüberschuss in

Ergebnisrücklagen 1.656.000,00 1.616.000,00

Bilanzgewinn 102.108,18 100.893,84

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Jou rna l

Nachrichten

Unser Streuobst ist für alle da!

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mmer häufiger beobachten wir, dass unsere Streuobst- bäume sowie die Kräuter- beete nur von wenigen Mietern komplett abgeerntet werden, was in der Vergangenheit zu Ver- ärgerung geführt hat.

Unser Streuobst ist für alle da!

Natürlich können Sie sich täglich an den zahlreichen Früchten und Kräutern bedienen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn alle Mieter unser Angebot annehmen können.

Gerne können sie auch eine ge- meinsame Ernte mit mehreren Mitmietern organisieren oder mit den Kindern ein „Ernte- dankfest“ mit frischem Obst, selbstgekochter Marmelade aus den Früchten und vieles mehr veranstalten.

Wir freuen uns schon auf Ihre Rückmeldungen, Anregungen und Ihre rege Beteiligung.

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Streuobst. Foto: Catkin/Pixabay

Vermehrt wurde in den vergangenen Wochen in den öffentlichen Medien, wie Zeitung oder Fern- sehen berichtet, dass es auf Grund der Coro- na-Pandemie besonders bei Baumaterialien zu Lieferengpässen gekommen ist. Entsprechende Berichte erreichen uns ebenfalls von unseren Handwerkern, so dass man zum Beispiel für eine Standardzimmertüre anstatt der üblichen zwei bis drei Wochen nun sechs Wochen Warte- zeit einplanen muss.

Ebenso war im vergangenen Monat zeitwei- se einfachstes Baumaterial wie Elektrokabel

komplett vergriffen. Zudem sind die Auftragsbü- cher der Handwerker mehr als voll. So voll, dass die Fachfirmen teilweise Kleinreparaturaufträge von Privatpersonen kaum noch annehmen kön- nen. Wartezeiten von mehreren Wochen sind aktuell keine Seltenheit.

Bedingt durch unseren eigenen Regiebetrieb sowie unsere langjährigen Vertragspartner ver- suchen wir den Mietern weiterhin den gewohn- ten Service bei (kleinen) Instandsetzungsarbei- ten zu bieten. Sollte es derzeit mal etwas länger dauern, bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

Kaum Kapazitäten in Fachfirmen für Kleinreparaturen

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Jou rna l Ladeinfrastruktur

E-Auto: Ja bitte! – Aber wo aufladen?

A

uch in Koblenz denken viele darüber nach, auf ein Auto mit Elektro- antrieb umzusteigen. Und na- türlich beschäftigt das Thema auch Mieter und Mitglieder der Genossenschaft Modernes Wohnen Koblenz eG. Doch ein großes Problem hält die meis- ten davon ab, ihre persönliche Mobilitätswende zu vollziehen:

Es gibt immer noch zu wenig Ladesäulen.

Auch für Modernes Wohnen Ko- blenz eG wird das Thema immer wichtiger. „Die Anfragen häufen sich“, bestätigt Vorstand Nadine Schmitz. Bereits in der Vergan- genheit suchte die Genossen- schaft nach vernünftigen und wirtschaftlichen Konzepten, die sie Ihren Mitgliedern zur Ver- fügung stellen kann. Beim Blick auf die technischen Hintergrün- de zeigt sich jedoch, dass das gar nicht so einfach machbar ist.

Klar ist die Sache bei Neubaupro- jekten: Hier kann die Infrastruk- tur von Anfang an so eingeplant werden, dass sie allen techni- schen und sicherheitsrelevanten Anforderungen gerecht wird.

Natürlich werden auch für die drei Mehrgenerationenhäuser,

die die Genossenschaft der- zeit in der Lützeler Otto-Fal- ckenberg-Straße errichtet, die nötigen Voraussetzungen für Ladesäulen geschaffen. Im Au- ßenbereich kann also jederzeit eine Ladesäule errichtet wer- den, falls nachgefragt wird.

Im älteren Bestand ist jedoch eine Nachrüstung kaum mög- lich, weil die Netz-Infrastruktur einfach nicht ausreichend di- mensioniert ist. Denn der Auf- bau einer Ladeinfrastruktur kann sehr aufwendig sein, da meist Änderungen oder Erwei- terungen der elektrischen An- lagen erforderlich werden bzw.

die vorhandenen Hausanschlüs- se verstärkt werden müssen.

So kann es möglich werden, wenn mehrere Tiefgaragen-Mie- ter gleichzeitig ihre E-Autos la- den, dass für mehrere leistungs- fähige Ladestation eine eigene Trafostation errichtet werden müsste, da die Anschlussleis- tung eines Wohngebäudes in der Regel die Anzahl der Wohn- einheiten und die Art der Warm- wasserbereitung berücksich- tigt. Die Berücksichtigung von Leistungsreserve für Ladesta- tionen war in der Vergangenheit

unüblich. Aber auch, wenn es sich nur um einfache Ladesäulen handelt, bedarf es technischer Änderungen an der elektrischen Hausinstallation, die eben nicht überall möglich sind.

Die Nachrüstung von älteren Tiefgaragen scheidet in vielen Fällen ganz aus. Sicherheitsex- perten verweisen im Übrigen darauf, dass durch diese Anla- gen auch Versorgungsleitungen laufen. Im Brandfall könnte es, wenn die Tiefgaragen nicht auf- wendig umgebaut werden, zur Verkettung unglücklicher Um- stände kommen. Deswegen gilt grundsätzlich die Empfehlung, die Ladesäulen im Freien zu errichten.

Laut der neuen Gesetzgebung von Februar dieses Jahres kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter dem Mieter eine bauliche Veränderung erlaubt, wenn sie dem Laden elektri- scher Fahrzeuge dient. Der An- spruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Ver- mieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Im Hinblick auf diese Gesetzesän- derung denkt der Vorstand der

Und was sagen die Verbände zur Problematik im Bestand?

In einem gemeinsamen Brief an Bundeswirt- schaftsminister Peter Altmaier haben die Ver- bände der Automobilindustrie, Die Wohnungswirt- schaft (GdW) und BDEW. Energie. Wasser. Leben am 18. März auf die Nachrüstungsproblematik hingewiesen. Demnach haben Bestandsgebäu- de eine elektrische Infrastruktur, die zwar sicher und normgerecht instandgehalten wird, aber be- züglich der zukünftigen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Laden von Elektromo- bilen, dem Betrieb von Fotovoltaik- sowie Kraft- Wärme-Kopplungs- Anlagen samt der zukünftigen

Wärmeversorgung mit Wärmepumpen regelmäßig an ihre Grenzen kommen wird. Denn: Die meis- ten Anlagen sind für die Anforderungen von vor 1990 gebaut worden. Insbesondere die kommu- nikationstechnischen Voraussetzungen für die Leistungssteuerung sind noch nicht vorhanden.

Datenleitungen, die das leisten können, sind für eine reine Wohnungsvermietung bisher nicht not- wendig gewesen. Und: In einem Mehrfamilien- haus findet eine gleichzeitige Versorgung von ver- schiedenen Haushalten statt, es gibt also kaum oder nur wenig Reserven für die Nachrüstung.

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Jou rna l

Ladeinfrastruktur

Genossenschaft derzeit über die verschiedensten Modelle nach und sucht nach geeigneten Lö- sungen für alle Beteiligten.

So könnte eine Lösung wie folgt aussehen: Die Genossenschaft genehmigt, dem Mieter die In- stallation einer Wallbox an sei- nem Stellplatz und der Mieter trägt die Kosten der notwendi- gen elektrischen Installations- arbeiten für die Schaffung eines Anschlusses inklusive Einrich- tung einer Notabschaltung und des Nachweises der jährlichen Wartung.

Eine weitere Lösung wäre denkbar: Die Genossenschaft schafft die jeweilige Zuleitung zu den Ladestationen unter Einhaltung jeglicher baurecht- licher Vorschriften. Im Gegen- zug wird die Miete für den Stellplatz dementsprechend erhöht. Bei beiden Möglich- keiten bleibt das Problem des Gleichbehandlungsgrundsatzes

von Genossenschaftsmitglie- dern. Die Anschlussleistung des Stromnetzes reicht für Mieter 1 bis 3 möglicherweise aus. Was passiert mit Mieter 4 bis 7, die sich zu einem späteren Zeit- punkt auch dazu entschließen, auf ein E-Auto umzusteigen?

Um dieser Problematik ent- gegenzuwirken, möchte die

Genossenschaft in den verschie- denen Stadtteilen auf ihren Außenstellplätzen Ladesäulen errichten, die von allen Mit- gliedern, die Interesse haben, genutzt werden können. Hier- für sucht die Genossenschaft derzeit geeignete Anbieter, die von der Installation bis hin zur Abrechnung an den Mieter, ein geeignetes Konzept anbieten.

Das Angebot stimmt, und manches Elektroauto ist auch erschwinglich geworden. Nachholbedarf gibt es bei der Ladeinfrastruktur – auch im privaten Wohnungsbau. Und oft steht die vorhandene Infrastruktur einer Nachrüstung im Wege . Foto: Joenominas / Pixabay

Flut im Ahrtal: Wir starten eine Spendenkation

Die Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal sind schrecklich: Vie- le Menschen haben ihr Leben lassen müssen, darüber hinaus sind die materiellen Schäden immens. Es wird noch Monate und Jahre dauern, bis alles wie- der repariert beziehungsweise neu aufgebaut worden ist.

Auch die Familien von Mitglie- dern unserer Genossenschaft sind von dieser Katastrophe direkt oder indirekt betroffen.

Vor diesem Hintergrund ha- ben wir uns überlegt, wie wir helfen können. Da die Spen- denbereitschaft in der Brei- te glücklicherweise hoch ist, wollen wir gezielt ein Projekt unterstützen und haben des- halb folgendes Spendenkonto eingerichtet:

IBAN DE19 5501 0400 0393 6046 01 bei der Aareal Bank AG. Stichwort: Fluthilfe

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Jou rna l Notdienste

Gasundichtigkeiten, kompletter Stromausfall Wasserrohrbruch starker Geruch im Haus außerhalb des Hauses EVM-Servicehotline EVM-Entstörungsservice EVM Koblenz

Tel. 0261 / 29 99 55 Tel. 0261 / 29 99 54 Tel. 0261 / 29 99 55 Heizung und Sanitär Heizung und Sanitär (ZH) Heizung und Sanitär Fa. J. Altenhofen, Andernach Fa. Möhlich-Rath, Koblenz Fa. Weisgerber, Koblenz Tel. 02632 / 94 91 06 Tel. 0261 / 4 38 04 Tel. 0261 / 9 88 23 40 Breitband-Anlagen Radio- und Fernsehempfang Elektroarbeiten

Fa. Thelen, Koblenz Vodafone Stördienst Fa. Elektro Anspach, Koblenz Tel. 0261 / 4 44 34 Tel. 0800 / 5 26 66 25 Tel. 0261 / 4 20 63

Rohrreinigungsdienst Schäden am Dach Schäden am Dach Fa. Preiss, Koblenz Fa. Hofmann, Singhofen Fa. Jörg Walenta, Rhens Tel. 0261 / 20 06 90 59 Tel. 02604 / 942 444 Tel. 02628 / 3905 Schlüsseldienst Rauchmelder-Hotline Rolltore Tiefgaragen Schlüsselzentrale Lodwig Fa. Brunata Fa. Stöbbauer, Straßenhaus Tel. 0261 / 1 77 42 Tel. 0800 / 00 017 97 Tel. 02634 / 9 40 70

Unsere Notfallnummer 0151 / 176 402 78

(nach 17.00 Uhr werktags und am Wochenende)

Ihr Kontakt zur Genossenschaft

Geschäftsstelle Lindenstraße 13 Tel. 0261/ 94730-0

Ansprechpartnerinnen:

Geschäftsführendes Nadine Schmitz Vorstandsmitglied Tel. 947 30 - 13 Prokuristin Bianca Bozdag

Tel. 947 30 - 13

Buchhaltung Danica Syré (Teilzeit)

Tel. 947 30 - 17

Technik Christine Obermann Tel. 94 730-15

Technik Kathrin Moskopp (Teilzeit)

Tel. 947 30 - 16

WEG-Verwaltung Kerstin Leps (Teilzeit)

Tel. 947 30 - 19

Vermietung Kathrin Laddey (Teilzeit)

Tel. 947 30 - 11

Hausverwaltung Lea Roth

Tel. 947 30 - 14

Service Petra Heiden (Teilzeit) Mietercafé & Tel. 0151/703 354 13 Gästewohnungen

Referenzen

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