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Academic year: 2022

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(1)Frankfurt • Gießen • Hannover • Berlin www.hfbp.de.

(2) Und was, wenn doch etwas schief geht? Vorsorge für den Notfall. www.hfbp.de.

(3) Save the date! Nächster Infotag am 20.11.2019 im Central-Hotel Kaiserhof, Hannover §. Nachwehen des TSVG: Auswirkungen auf Praxen, MVZ und angestellte Ärzte. §. Praxistauglicher Mietvertrag – Existenzvernichtende Fehler in Mietverträgen vermeiden. www.hfbp.de.

(4) Save the date! Nächste Women‘s Business Lounge am 27.05.2020 im Novotel Hannover Mit: Cornelia Gericke Männersprache – Frauensprache: Miteinander reden und voneinander lernen. www.hfbp.de.

(5) HFBP FRANKFURT. HFBP GIESSEN. HFBP HANNOVER. HFBP BERLIN. Friedrich-Ebert-Anlage 18. Kerkrader Straße 4. Lavesstraße 82. Kurfürstendamm 219. 60325 Frankfurt am Main. 35394 Gießen. 30159 Hannover. 10719 Berlin. T. 069/7940070. T. 0641/94886750. T. 0511/2156350. T. 030/68815280. info@hfbp.de. info@hfbp.de. info@hfbp.de. info@hfbp.de. www.hfbp.de.

(6) Was passiert wenn…? ●. ich krankheitsbedingt länger in der Praxis ausfalle?. ●. meine Praxis deshalb geschlossen bleibt?. ●. ich berufsunfähig werde?. ●. der Todesfall eingetreten ist?. www.hfbp.de.

(7) Die Fälle des Lebens… • Persönliches Arbeitseinkommen • Fixkosten der Praxis. • Wann zahlt das Versorgungswerk ? • Krankentagegeld/private BU-Rente ?. • Ehepartner/Lebenspartner/Kinder • Absicherung des BAG-Praxispartners www.hfbp.de.

(8) Krankheit – wie weiter? Krankentagegeld § Regelmäßige Überprüfung des privaten finanziellen Bedarfs Fortlaufende Praxiskosten § Welche fortlaufenden Kosten hat meine/unsere Praxis eigentlich? § Sind die in BAG-Verträgen getroffenen Regelungen zielführend? § Wie sieht ein „maßgeschneiderter Versicherungsvertrag“ aus? Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit § Zahlungsende Krankentagegeld und Zahlungsbeginn BU-Rente www.hfbp.de.

(9) Berufsunfähigkeit – Wer zahlt wann? ärztliches und zahnärztliches Versorgungswerk ● Vollständige Einstellung der beruflichen Tätigkeit als Ärztin/Zahnärztin ● 100%ige Berufsunfähigkeit Private Berufsunfähigkeitsversicherung ● Wenn Sie als Versicherte nicht zu mindestens 50 % in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben, so wie er in gesunden Tagen konkret ausgeübt wurde (zeitlicher Rahmen / Einkommenshöhe). www.hfbp.de.

(10) Todesfall – Was sollte bedacht sein? Absicherungsformen? Wer benötigt welche Versicherungssumme? ● Darlehen immer voll absichern (Finanzierungsgut bleibt erhalten!) ● Hauptverdiener/Nebenverdiener Steuerlich sinnvolle Vertragsgestaltung? ● Geschäftspartner (z.B. in der BAG) ● Familienangehörige. www.hfbp.de.

(11) Vertretung im Krankheitsfall Ausnahme von der persönlichen Leistungserbringung: ● Krankheit ● Urlaub ● Teilnahme an ärztlichen Fortbildungen ● Schwangerschaft ● Wehrübung P Wie findet man einen Vertreter? P Vertretung innerhalb der Praxisräumlichkeiten vs. Vertretung außerhalb der Praxisräumlichkeiten www.hfbp.de.

(12) Vertretung im Krankheitsfall ● ● ●. Anzeigepflicht / Genehmigungspflicht Voraussetzung: Eintragung ins Arztregister Ä vergewissern, dass alle Qualifikationen vorliegen Information an Berufshaftpflichtversicherung. www.hfbp.de.

(13) Vertragsarztrecht / Zulassungsrecht ● Vollmacht für BAG-Partner/Dritten P ansonsten: wer ist Erbe? Dauer Erbschein (Nachlassgericht/Urkunde) ● Praxisvertretung vs. Praxisverwesung ● „Witwenquartal“. www.hfbp.de.

(14) Wichtig Auflistung Vertragsverhältnisse + Passwörter Vertragsordner für Praxisverträge. www.hfbp.de.

(15) Diese Fragen sollten wir uns alle stellen … Ø Was geschieht, wenn ich plötzlich auf die Hilfe Anderer angewiesen bin? Ø Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr eigenverantwortlich in der Lage bin? Ø Wer entscheidet über ärztliche Maßnahmen, wer verwaltet mein Vermögen, wer erledigt notwendige Behördengänge oder Bankgeschäfte oder wer entscheidet und sucht für mich einen Platz im Pflegeheim?. www.hfbp.de.

(16) Stellen Sie sich vor … Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs und werden von einem Auto angefahren. Der Fahrer begeht Fahrerflucht. Erst nach mehreren Stunden werden Sie zufällig entdeckt und in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht. Aufgrund der Schwere der Verletzungen werden Sie in ein künstliches Koma versetzt. Mehrere OP‘s sind erforderlich. Sie tragen nur Ihren Personalausweis bei sich, welcher eine Identitätsfeststellung ermöglicht. Angehörige können in der kurzen Zeit jedoch nicht ausfindig ermittelt werden.. www.hfbp.de.

(17) Welche Probleme stellen sich … Ø Wie soll der Arzt reagieren? ● Handeln oder Nichthandeln? ● Schmerzmedikamente? ● Attestiert beatmen oder intubieren? ● Wiederbelebung? Ø der Arzt kennt den Willen des Patienten nicht und bei Nichtbehandlung trotz Pflicht zur Behandlung besteht strafrechtliche Gefahr des „Totschlags durch Unterlassen“ für den Arzt! → Hinzuziehung des Betreuungsgerichts. www.hfbp.de.

(18) Vorsorge-Trias. VorsorgeVollmacht (zumeist Generalvollmacht). Patientenverfügung. Betreuungsverfügung. www.hfbp.de.

(19) Vorsorgevollmacht Durch eine Vorsorgevollmacht wird eine andere Person bevollmächtigt für den Fall der Geschäftsund/oder Einwilligungsunfähigkeit (auch vorübergehend und in Notsituationen) entweder alle (Generalvollmacht) oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen Vermögensangelegenheiten (Haushaltsauflösung, Bankgeschäfte, Grundstücksverkauf). Renten- und Sozialhilfeangelegenheiten. Behörden-, Meldeund Postangelegenheiten. (auch Bestattung). www.hfbp.de. Allgemeine ärztliche und pflegerische Maßnahmen. Bestimmung über Aufenthaltsort (Pflegeheim, Hospiz oder Krankenhaus).

(20) Was bringt mir die Vorsorgevollmacht? ● „Ich entscheide für mich, was das Beste ist“; Ø wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und der Betroffene geschäfts- oder einwilligungsunfähig wird, sind Familienangehörige nicht automatisch berechtigt; ●. sie bietet den meisten Handlungsspielraum und kann umfassende Regelungen für vermögensrechtliche Angelegenheiten und Gesundheitsfragen enthalten und kann auch zum Praxisbetrieb gemacht werden;. ●. kann Betreuungsvollmacht überflüssig machen. www.hfbp.de.

(21) Anforderungen an die Vorsorgevollmacht ●. ist schriftlich abzufassen; notarielle Beurkundung nur dann erforderlich, wenn auch der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken oder ETW bzw. die Aufnahme von Verbraucherdarlehen umfasst sein soll; → aber: durch notarielle Beurkundung deutlich gesteigerter Beweiswert → wo aufbewahren?: Eintragung Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hat Vorteile. ●. setzt ein hohes Maß an Vertrauen in den Bevollmächtigten voraus (Einsatz mehrerer Personen möglich, Benennung Ersatzbevollmächtigte, Widerruf möglich); www.hfbp.de.

(22) Was ist eine Betreuungsverfügung Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen für den Fall, dass Sie aufgrund von • •. psychischen Krankheiten (Neurosen, Persönlichkeitsstörungen) Behinderungen. Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können und keine anderen Vorsorgevollmachten getroffen haben.. www.hfbp.de.

(23) Warum brauche ich eine Betreuungsverfügung? Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. denn: wenn jemand wegen einer Behinderung oder einer psychischen Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann, bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag des Betroffenen oder auf Anregung anderer Personen einen Betreuer. → dies kann auch ein Berufsbetreuer sein! www.hfbp.de.

(24) Inhalt und Form der Betreuungsverfügung ●. Schriftform empfehlenswert. ●. Wer soll Betreuer werden (wer auf keinen Fall?). ●. Was soll berücksichtigt werden (z.B. Pflege im Pflegeheim oder zu Hause?). → Festlegungen sind verbindlich, solange Wünsche und Vorgaben nicht dem Wohl des zu Betreuenden zuwider laufen oder die Wunscherfüllung dem Betreuer erkennbar nicht zugemutet werden kann www.hfbp.de.

(25) Wie unterscheiden sich Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung?. Vorsorgevollmacht • Vertrauensperson kann sofort handeln, wenn es erforderlich ist • Wird grundsätzlich nicht vom Gericht überwacht (nur in besonderen Fällen, z.B. Uneinigkeit zwischen Arzt und Bevollmächtigtem über Patientenwillen). Betreuungsverfügung • gewünschter Betreuer wird erst durch Entscheidung des Gerichts bestellt • Wird vom Betreuungsgericht überwacht. www.hfbp.de.

(26) Patientenverfügung Ø In der Patientenverfügung wird der Wille über die Art und Weise ärztlicher Behandlung für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festgeschrieben. → kann Festlegungen enthalten, welche medizinischen Maßnahmen in einer gewissen Lebenssituation erwünscht sind oder unterlassen werden sollen. → schriftlich, eigenhändige Unterschrift oder vom Notar beglaubigt Ø Soweit in der Verfügung der Wille des Patienten eindeutig festgehalten wurde, ist er für die behandelnden Ärzte (und Bevollmächtigte) verbindlich. www.hfbp.de.

(27) Anforderungen an Patientenverfügung I ●. Patientenverfügung nur bindend, wenn konkrete Willensentscheidungen erkennbar und bewertbar sind (Entscheidung des BGH vom 06.07.2016) 06.07.2016 Anforderung beispielsweise nicht erfüllt bei: „schwerer Dauerschaden“ → keine medizinische Klarheit „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ → keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung www.hfbp.de.

(28) Anforderungen an Patientenverfügung II Anforderungen nur erfüllt bei näherer beschreibender Konkretisierung bezüglich: •. Krankheiten oder Behandlungssituation (z.B. Wachkoma, Demenz, Schlaganfall, …). •. Ärztlicher Maßnahmen (z.B. künstliche Ernährung/Beatmung/Flüssigkeitszufuhr, Reanimation, Medikamente, Geräteabschaltung, Defibrillator, …). www.hfbp.de.

(29) Grundsätzlich gilt … ●. Inhalte der jeweiligen Verfügung bzw. Vollmacht in regelmäßigen Abständen auf Aktualität überprüfen;. ●. Dokumente sicher aufbewahren; aber dennoch an einem Ort, zu dem ein schneller Zugriff in den entsprechenden Notfallsituationen möglich ist;. ●. im Idealfall die Vorsorgevollmacht samt Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen (Hinterlegung nur der Patientenverfügung geht nicht); www.hfbp.de.

(30) Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns. Dr. Mareike Piltz Rechtsanwältin  Fachanwältin für Medizinrecht  Wirtschaftsmediatorin. Kim Gappa Rechtsanwältin m.piltz@hfbp.de k.gappa@hfbp.de T. 0511 21 56 35 - 0 F. 0511 21 56 35 - 19. www.hfbp.de.

(31) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!. www.hfbp.de.

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