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Notebook für Familienangelegenheiten – Nutzungsvereinbarung

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Academic year: 2022

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Notebook für Familienangelegenheiten – Nutzungsvereinbarung

Die Hochschule Geisenheim hat es zu ihrem besonderen Ziel erklärt, die Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie an der Hochschule zu fördern. Dafür hat sie ein umfassendes Maßnahmenpaket ins Leben gerufen. Zu diesem gehört es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Notebook für familiäre Notfälle zur Verfügung zu stellen, um z.B. das häusliche Arbeiten bei unverschuldeten Betreuungsengpässen zu ermöglichen.

Dies vorausgeschickt, nimmt Frau / Herr ________________________________________ aus dem Organisationsbereich __________________________ den Service des Notfall-Notebook (Modell: ………..) in der Zeit vom __________________ bis _________________ in Anspruch und erklärt sich mit den nachfolgenden Nutzungsbedingungen einverstanden:

1. Das Notebook wird ausschließlich in dringenden familiären Fällen ausgehändigt, dessen Vorliegen die o.g. Person hiermit versichert.

2. Das Notebook ist ausschließlich im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit für die Hochschule zu benutzen. Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht gestattet.

3. Das Notebook wird nur für die o.g. Dauer ausgeliehen und ist zu diesem Termin zurückzugeben. Eine Verlängerung der Leihe ist nur nach vorheriger Zustimmung der/des Notebookverantwortlichen zulässig.

4. Es ist untersagt, das Notebook Dritten zu überlassen oder den Zugang zu gewähren.

5. Das Speichern von Daten und das Installieren von Programmen auf der Festplatte des Notebooks sind untersagt. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich über die Remote- Verbindung zum Hochschul-Server. Im Internet-Browser dürfen keine Nutzernamen, Passwörter und Ähnliches gespeichert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine regelmäßige, automatische Reinigung der Festplatte durchgeführt wird. Darauf gespeicherte Daten sind folglich für jeden weiteren Nutzer sichtbar. Daher ist jeder Nutzer für den Schutz der Privatsphäre selbst verantwortlich.

6. Das Notebook ist virenfrei zu halten. Die o.g. Person wird die hierfür erforderliche Sorgfalt (z.B. bei Dateianhängen in E-Mails oder Downloads aus dem Internet) aufwenden. Die Hochschule haftet nicht für Schäden an Dateien und/oder Privat-Geräten der o.g. Person, die durch evtl. Schadsoftware auf dem Notebook mittelbar oder unmittelbar entstehen.

7. Die o.g. Person sichert zu, mit dem Notebook pfleglich umzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass Schäden, die am Notebook auftreten, unverzüglich der/dem Notebookverantwortlichen gemeldet werden. Die Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch, widerrechtliche Installation von Programmen oder widerrechtliche Überlassung an Dritte durch o.g. Person zurückzuführen sind, werden auf Kosten dieser beseitigt.

8. Die Nutzung des Notebooks für illegale Aktivitäten sowie die Nutzung von illegalen Internetdiensten sind untersagt.

9. Soweit die o.g. Person kostenpflichtige Angebote über das Notebook in Anspruch nimmt, sind die daraus resultierenden Rechnungen unverzüglich zu begleichen.

_______________________________________________________________

(Ort, Datum, Unterschrift)

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