1 Studienplan für das Masterstudienfach Italianistik1
Zulassungsvoraussetzungen (§ 3)
- Eine Zulassung ohne Auflagen erfolgt mit einem Bachelorabschluss im Studienfach Italianistik der Universität Basel oder mit dem Nachweis von gleichwertigen Studienleistungen, erbracht an einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule.
Sprachkenntnisse (§ 8)
Der Unterricht findet hauptsächlich auf Italienisch statt.
Studienaufbau und -struktur
Bestehen des Studienfachs, KP Module Erlaubte
Lehrveranstaltungsfor- men
4 KP, davon
- je 2 KP aus zwei Vorlesungen
Lezioni basilesi Vorlesung
11 KP, aus
- einem Modul nach Wahl, wovon - 6 KP aus zwei Seminaren - 5 KP aus Seminararbeit
Exegese und Interpretation literari-
scher Texte Seminar
Deskriptive und theoretische Linguis-
tik Seminar
3 KP, aus
- Forschungsseminar
Forschung in Theorie und Praxis: Li-
teraturwissenschaft Forschungsseminar 3 KP, aus
- Forschungsseminar
Forschung in Theorie und Praxis:
Sprachwissenschaft Forschungsseminar 5 KP, davon
- 3 KP aus Seminar
- 1 KP aus Vorlesung „studi e ricerche“
- 1 KP aus Kolloquium
Angewandte Kompetenzen Seminar, Vorlesung, Kolloquium
4 KP, aus
- Lehrveranstaltung(en)
Interphilologie: Sprachwissenschaft
MA Alle gem. § 7 Abs. 4
und 5 Interphilologie: Literaturwissenschaft
MA Alle gem. § 7 Abs. 4
und 5
5 KP Masterprüfung
35 KP Minor
30 KP Masterarbeit
65 KP Major
1 Mit Folgeanpassungen an die Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstu- dium vom 25. Oktober 2018, wirksam ab 1. August 2019.
2 Masterarbeit
Die Masterarbeit muss auf Italienisch zu einem sprachwissenschaftlichen oder zu einem literaturwis- senschaftlichen italianistischen Thema verfasst werden.
Masterprüfung
Für die Masterprüfung werden mit den Prüfenden zwei Spezialgebiete aus den Bereichen Italienische Literaturwissenschaft und Italienische Sprachwissenschaft vereinbart, wobei alle Spezialgebiete in der Prüfung zur Sprache kommen. Prüfungssprache ist Italienisch.
Zuständige Unterrichtskommission
Neuere Sprach- und Literaturwissenschaften Wirksamkeit
Dieser Studienplan wird am 1. August 2016 wirksam. Er gilt für Studierende, die das Masterstudien- fach Italianistik am 1. August 2016 oder später beginnen oder das Studium bereits begonnen haben.
Der Studienplan für das Masterstudienfach Italianistik vom 20. Dezember 2012 wird zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben.
Erlass vom12. Mai 2016, Genehmigung UR vom 22. Juni 2016.