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4 und 5 9 KP aus - Lehrveranstaltung(en) nach Wahl aus dem Lehrangebot des Bachelorstudien- fachs Musikwissenschaft Alle gem

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Academic year: 2022

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1 Studienplan für das Bachelorstudienfach Musikwissenschaft

Studienbeginn (§ 5)

Der Studienbeginn ist im Herbst- wie Frühjahrsemester möglich.

Studienaufbau und -struktur

Bestehen des Studienfachs, KP Module Erlaubte

Lehrveranstaltungsfor- men

18 KP, davon - 4 KP in Methodik

- 6 KP aus zwei Kursen in Musiktheorie - 8 KP in Historik

Grundlagen der Musikwissenschaft Alle gem. § 7 Abs. 4 und 5

18 KP, davon

- 6 KP aus zwei Proseminaren in Analyse - 3 KP aus Proseminar in Notation - 3 KP aus Proseminararbeit

- 6 KP aus Lehrveranstaltungen nach Wahl

Musikwissenschaftliche Analyse, No-

tation und Lektüre Alle gem. § 7 Abs. 4 und 5

19 KP, davon

- 9 KP aus drei Seminaren - 10 KP aus zwei Seminararbeiten

Kernbereich Musikwissenschaft: Ge-

schichte, Philologie und Theorie Seminar, Seminararbeit 6 KP

- aus Lehrveranstaltungen nach Wahl

Musikwissenschaftliche Praxis Alle gem. § 7 Abs. 4 und 5

9 KP aus

- Lehrveranstaltung(en) nach Wahl aus dem Lehrangebot des Bachelorstudien- fachs Musikwissenschaft

Alle gem. § 7 Abs. 4 und 5

5 KP Bachelorprüfung

75 KP Bachelorstudienfach

Bachelorprüfung

Für die Prüfung wird mit der bzw. dem oder den Prüfenden je ein Thema aus den Modulen „Musik- wissenschaftliche Analyse, Notation und Lektüre “ und „Kernbereich Musikwissenschaft: Geschichte, Philologie und Theorie “ vereinbart. Eines der beiden Themen betrifft die Musikbetrachtung. Zu je- dem Thema wird eine Prüfungsfrage gestellt. Beide Prüfungsfragen müssen behandelt werden.

Zuständige Unterrichtskommission Musikwissenschaft

Wirksamkeit

Dieser Studienplan wird am 1. Februar 2021 wirksam. Er gilt für alle Studierenden, die das Bachelor- studienfach Musikwissenschaft am 1. Februar 2021 oder später beginnen oder sich bereits im Ba- chelorstudienfach Musikwissenschaft befinden. Auf den gleichen Zeitpunkt wird der Studienplan vom 20. Dezember 2012 aufgehoben.

Erlass vom 19. Mai 2020, Genehmigung Rektorat 30. Juni 2020.

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