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Rücksendegenehmigung
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Die Remissionsrichtlinien für den oekom verlag:
Bitte senden Sie die Bücher nach Absprache mit unserem Vertreter oder dem Verlag ausreichend frankiert und verpackt an unsere Auslieferung, den Verlegerdienst München, Gutenbergstr. 1, 82205 Gilching.
Bitte vergessen Sie nicht, der Sendung das Original dieser Rücksende- genehmigung und einen Lieferschein beizulegen, auf dem alle Bücher mit Stückzahl, ISBN und Titel aufgeführt sind. Ansonsten kann Ihre Rücksendung vom Verlegerdienst nicht bearbeitet und gutgeschrieben werden.
Pro Halbjahr schreibt der Verlag eine Rücksendung zum Lieferrabatt ohne Bearbeitungsgebühr gut. Jede weitere Rücksendung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% gutgeschrieben. Ungenehmigte Rücksendungen und Exemplare, die nicht in wiederverkaufsfähigem
Zustand eintreffen, schreiben wir mit einem Abschlag von 70% auf den Ladenpreis gut.
Bitte denken Sie daran, dass Bücher oft den Verkaufsanstoß durch Besprechungen brauchen, und diese kommen – leider – nicht immer sofort. Geben Sie den Büchern eine faire Chance und senden Sie keine Exemplare zurück, deren Erscheinen weniger als 12 Monate zurückliegt.
Die Remissionsgenehmigung gilt für die dem Vertreter vorgelegten Titel, die unten aufgeführte Stückzahl und den daraus resultierenden Bruttowert. Mit der Genehmigung erklären Sie sich mit den o.g. Bedin- gungen einverstanden. Ihre Beachtung erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung. Vielen Dank!