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UN-Behindertenrechtskonvention zwischen gesellschaftlicher Vision und Alltag

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Luzern, 14. September 2015 Seite 1/2

UN-Behindertenrechtskonvention zwischen gesellschaftlicher Vision und Alltag

Workshop: Nr.5, Inklusion in der Arbeitswelt

Referierende: Eva Meroni & Bruno Schnellmann, Stiftung Profil Arbeit & Handicap Datum und Zeit: 10.9.2015, 11.45 Uhr

Protokoll

Wesentliche Diskussionspunkte und Erkenntnisse aus der Diskussion des Workshops:

 Es steht die Hypothese im Raum, dass es zu wenige Arbeitsstellen für Menschen mit Behinderung (MmB) im ersten Arbeitsmarkt hat.

o Gemäss einer Studie („Studie Baumgartner“) seien ca. 8% der Jobs im ersten Arbeitsmarkt für MmB geeignet. Jedoch seien nur ca. 0.8% dieser Stellen besetzt.

Im Rahmen der Diskussion wird festgestellt, dass die Eingliederung schwierig ist (z.B. bei einer 50% Präsenz mit 10% Arbeitsleistung). Hier seien Kreativität und Kontaktfreude gefragt. Zudem sei es sehr wichtig, die Arbeitgebenden ins Boot zu holen. Hier bestünde jedoch das Problem, dass viele Arbeitgebende noch nicht für das Thema der Eingliederung sensibilisiert seien.

 Es wird weiter darauf eingegangen, dass die öffentlichen Arbeitgebenden noch nicht in der Pflicht sind, MmB einzustellen. Dies werde jedoch in der UN BRK explizit gefordert (Ausnahme: Stadt Bern).

o Im Rahmen der Diskussion wird festgestellt, dass erste Schritte passieren. Wie z.B.

die Quotenregelung in der Stadt Bern oder dass sich einzelne, grössere Unternehmen für die Eingliederung von MmB einsetzen. Diese seien zwar kleine Schritte, jedoch bereits gute Ansätze. Schwierigkeiten in der Umsetzung in diesem Bereich werden vor allem in der föderalistischen Struktur der Schweiz geortet.

Infolge wird ein Interview mit Florian Eugster, Selbstvertreter und Engagierter in der Selbsthilfegruppe „Mensch zuerst“ geführt.

 Es entsteht eine Diskussion über die Entlöhnung im zweiten Arbeitsmarkt und inwiefern Anerkennung mit dem Lohn verbunden ist. Dabei entstehen zwei Positionen: Zum einen, dass der Lohn aus dem zweiten Arbeitsmarkt zusammen mit Sozialversicherungsleistungen (mehr oder weniger) zum Leben reicht und es somit in Ordnung ist, dass es keine gleichwertige Entlöhnung wie im ersten Arbeitsmarkt gibt. Zum anderen wird die Position vertreten, dass es nicht darum gehe, ob man mit dem vorhandenen Einkommen leben könne, sondern darum, dass eine Arbeit verrichtet werde, oftmals täglich acht Stunden und diese Arbeit auch entsprechend entlöhnt werden solle. Es gehe um Anerkennung und Geldleistung sei Anerkennung. Dabei wird auch die Möglichkeit erwähnt, dass das Einkommen aus Lohn und Sozialversicherungen zusammengefügt und anschliessend vom Arbeitgebenden als Soziallohn überwiesen werden könnte. Auch wird eingebracht, dass das

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Als Schlusswort möchte ich die Antwort von Florian Eugster erwähnen auf die Frage: „Was braucht es für eine inklusive Arbeitswelt?“

„Menschen mit Behinderung sollen sich nicht in einer Nische verstecken müssen. Ich habe viele Fähigkeiten. Und es braucht auch den Mut zur Veränderung“

Für das Protokoll verantwortlich: Hunziker Corinne, 10. September 2015

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Luzern, 14. September 2015 Seite 1/3

UN-Behindertenrechtskonvention zwischen gesellschaftlicher Vision und Alltag

Workshop: Nr.5, Inklusion in der Arbeitswelt

Referierende: Meroni Eva & Schnellmann Bruno, Stiftung Profil Arbeit & Handicap Selbstvertreter: Florian Eugster

Datum und Zeit: 10.9.2015, 14.00 Uhr

Arbeit als Schlüsselbereich

Inklusion als Menschenrecht beinhaltet die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Lebensbereich Arbeit stellt dabei einen Schlüsselbereich dar. Dieser übernimmt zentrale

Funktionen wie z.B. die Minderung der Abhängigkeit von staatlichen Leistungen, Vorbeugung von sozialer Isolation oder das Geben von Zeitstruktur. Die BRK verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, eine integrative Erwerbspolitik zu betreiben, sowie eine soziale Absicherung für jene Personen zu gewährleisten, welche aufgrund einer Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht durch Arbeit verdienen können.

Der Artikel 27

In Art. 27 der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird „das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“ festgehalten. Dieses Recht soll die

Möglichkeit einräumen durch Arbeit den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Diese Arbeit soll in einem offenen, inklusiven, für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld stattfinden. Ebenso soll die Arbeit fei gewählt oder angenommen werden (gemäss Handout, Folie 5).

Siehe Handout Folien 3 und 4 für Art. 27 Abs. 1, Buchstabe a) - k) und Abs. 2.

Die Situation in Europa und in der Schweiz

Die Datenlage in der Schweiz ist dürftig. Mit den vorhandenen Daten lassen sich folgende Aussagen machen:

 2012 lebten in der Schweiz 908‘000 Erwachsene ab 16 Jahren mit Behinderung in privaten Haushalten, davon 297‘000 mit starker Beeinträchtigung.

(Definition Behinderung nach WHO) (Handout, Folie 6).

 Die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Behinderung liegt in der Schweiz bei ca. 70 %.

Aus der Statistik ist nicht zu entnehmen auf welchem Arbeitsmarkt sich die Betroffenen befinden. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern kann in der Schweiz eine hohe Erwerbstätigenquote festgestellt werden. Der Arbeitsmarktstatus kennt zwei Treiber. Erster Treiber ist die wirtschaftliche Lage und die Höhe der Arbeitslosigkeit, zweiter Treiber ist die Behindertenpolitik des jeweiligen Landes (Handout, Folie 8 & 9).

 Die Statistik zur Arbeitsmarktbeteiligung Schweiz zeigt, dass Menschen mit einer Behinderung im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung signifikant häufiger Teilzeitbeschäftigt sind (Handout, Folie 10).

 Die häufigsten Einschränkungen bei der Erwerbstätigkeit in der Schweiz für Menschen mit Behinderung basieren auf folgenden drei Faktoren: Der Art der Arbeit, dem

Arbeitsvolumen (Pensum) und der Mobilität. Daraus lassen sich folgende Modifikationen

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Aktuelle Rahmenbedingungen der beruflichen Eingliederung

 Rechtsgrundlage in der Schweiz, siehe Handout, Folie 12.

 Inklusion bei der Stiftung Profil, siehe Handout, Folie 18 und abgegebene Informationsbroschüre von Profil, Arbeit & Handicap.

Die Stiftung Profil bietet grundsätzlich drei Leistungen:

1. Arbeitsplatz Erhaltung

2. Unterstützung für Arbeitssuchende

3. Ausbildungen im ersten Arbeitsmarkt; Lehrstellensuche und Begleitung während der Ausbildung

 Inklusion operativ – Rahmenbedingungen für Unterstützungsangebote - IV- Eingliederung vor Rente

- Föderalistische Strukturen - Zentrale Fragen der Finanzierung - Viele Ansprechpartner – Schnittstellen - Konflikte im Rollenverständnis

- Holperige Übergänge vom zweiten in den ersten Arbeitsmarkt gemäss Handout, Folie 17

Es braucht Kreativität auf dem Markt. Eine Inklusion kann nur in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft gelingen.

 Was bedeutet die Umsetzung der UN BRK für die CH?

- Deinstitutionalisierung?

- Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderung?

- Quoten für Arbeitgeber?

- Budget für Arbeit?

- Grundeinkommen?

- Welche Rolle spielt dabei die IV?

- Politische und gesetzliche Grundlagen?

gemäss Handout, Folie 18

 Fazit – Inklusion in der Arbeitswelt zu fördern bedeutet:

- Vereinfachung des (Wieder-)Einstiegs in den Arbeitsmarkt - Abbau negativer Arbeitsanreize

- Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Verhinderung von Erwerbsarmut

- Förderung von Unterstützungsangeboten, die helfen den Arbeitsplatz zu erhalten und berufliche Fortschritte zu machen

gemäss Handout, Folie 19

Was bedeutet „Inklusion in der Arbeitswelt“ für Florian Eugster

Gespräch mit Florian Eugster. Herr Eugster ist Selbstvertreter und Vorstandsmitglied beim Netzwerk Mensch zuerst – ein Erfahrungsbericht.

Die Ausführungen von Herrn Eugster verdeutlichen die Lage für Menschen mit einer Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt der Schweiz. Es kann folgendes festgehalten werden:

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 Motivation und Haltung der Arbeitgebenden, einen Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, ist zentral für eine konstruktive Zusammenarbeit von der beide Parteien profitieren können.

 Für Menschen mit Behinderung gestaltet sich der Zugang zu Informationen schwierig.

Darum sind gut vernetzte Anlaufstellen wichtig.

 Damit eine konstruktive Zusammenarbeit möglich ist, braucht es individuell angepasste Rahmenbedingungen. Aktuell fehlt es an Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt. Dadurch kommt es zu Diskrepanzen zwischen Leistungsfähigkeit und den gestellten Anforderungen.

 Nischenarbeitsplätze sind für Menschen mit Behinderung nicht immer die beste Lösung, da die Aufgaben die Menschen mit Behinderung nicht genug fordern und sie durch diese Arbeit nicht die gewünschte soziale Anerkennung und Wertschätzung erhalten.

Diskussionsrunde – Anregungen zum Schluss

 Der Fokus liegt aktuell auf den Arbeitnehmenden. Der Fokus soll aber auch auf die Unterstützung der Betriebe und des Personals gelegt werden.

 Unterstützungsangebote sollen gefördert werden, damit optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden können.

 Die Befähigung zur Selbstvertretung ist Voraussetzung, damit ein selbstbestimmtes Leben gelingt.

 Quoten: Die Erfahrung zeigt, dass der Unterstützungseffekt wegfällt. Durch Quoten werden oftmals falsche Anreize geschaffen. Grosse Unternehmen erfüllen Quoten indem sie Menschen mit leichten Behinderungen (z.B. Asthmatiker) anstellen. Meist sind es eher kleine, nicht quotenrelevante Betriebe, die Menschen mit einer Behinderung anstellen.

Die Unterlagen finden Sie unter: www.hslu.ch/kongress-brk Für das Protokoll verantwortlich: Schwegler Luzia

10. September 2015

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