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Sonntag, 14. November Friede ist der Naturzustand des unbedrängten menschlichen Geschlechts.

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Academic year: 2022

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(1)

Die Gedenkfeiern zu Ehren der Gefallenen und Verstorbenen der vergangenen beiden Weltkriege im kleinen Rahmen finden am

Sonntag, 14. November 2021

auf dem Friedhof in Fronhofen

nach dem Gottesdienst um circa 09:45 Uhr

und auf dem Friedhof in Blitzenreute beim Kriegerdenkmal

nach dem Gottesdienst um circa 11:15 Uhr

Bei dieser Veranstaltung gilt die 3-G-Regelung.

Wir bitten Sie außerdem, die Abstandsregeln einzuhalten.

„Friede ist der Naturzustand des unbedrängten menschlichen Geschlechts.“

Johann Gottfried von Herder

Bild: Gerhard Tempel

(2)

Standesamtsnachrichten

STANDESAMT FRONREUTE

Eheschließungen

Stefanie Brehm und Peter Schmitt, wohnhaft in Blitzenreute, haben am 23. Oktober 2021 in Blitzenreute geheiratet.

Stefanie Ferber und Manuel Rude, wohnhaft in Blitzenreute, haben am 29. Oktober 2021 in Blitzenreute geheiratet.

Katharina Müller und Thomas Deuringer, wohnhaft in Blit- zenreute,

haben am 29. Oktober 2021 in Blitzenreute geheiratet.

Geburten Geburten

Wir gratulieren und wünschen den Eltern und den Kindern beste Gesundheit.

Lian Moritz Maigler ist am 9. September 2021 in Tettnang geboren.

Eltern: Nadine und Manuel Maigler, wohnhaft in Blitzenreute.

Lena Marie Bulander ist am 29. September 2021 in Ravens- burg geboren.

Eltern: Silvia und Maximilian Bulander, wohnhaft in Fronhofen.

Frieda Katharina Büg ist am 2. Oktober 2021 in Ravens- burg geboren.

Eltern: Katharina und Benedikt Büg, wohnhaft in Meßhausen.

Gremien

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 8. November 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Ausscheiden von Herrn David Brinz aus dem Gemeinderat

- Feststellung des Grundes für das Ausscheiden - Entscheidung über die nachrückende Ersatzperson - Festlegung von etwaigen Hinderungsgründen Herr Simon Berendt wurde als nachrückende Ersatzper- son festgestellt. Hinderungsgründe nach § 29 Gemein- deordnung liegen keine vor.

Gemeinderat David Brinz hat zum 01.10.2021 seinen Wohnsitz in Fronreute abgemeldet. Damit verliert Herr David Brinz sei- ne Wählbarkeit (§ 28 GemO), da er kein Bürger der Gemeinde Fronreute mehr ist und deshalb aus dem Gemeinderat aus- scheiden muss.

Während der Amtszeit ausscheidende Gemeinderäte sind nach

§ 31 Gemeindeordnung durch Ersatzpersonen zu besetzen.

Es rückt die bei der Feststellung des Wahlergebnisses als nächste Ersatzperson festgestellte Berwerberin bzw. Bewer- ber nach. Bei Verhältniswahl wird die Ersatzperson denselben Wahlvorschlag entnommen, damit das Sitzverhältnis zwischen den Wählervereinigungen im Gemeinderat erhalten bleibt. Es BEREITSCHAFTSDIENSTE

NOTRUFE

Feuerwehr Notruf 112

Polizei Notruf 110

Polizei Altshausen 07584 92170

Polizei Weingarten 0751 8036666

Notarzt 112

Deutsches Rotes Kreuz 112

DLRG Wasserrettung 112

STÖRFÄLLE

Notdienst TWS 0751 804-2000

für Wasserversorgung und Gasversorgung Fronreute

Stromversorgung EnBW 0800 3629-477

APOTHEKEN-NOTDIENST

der Apotheken in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee und Umgebung

Samstag, 13.11.2021

Zeppelin-Apotheke, Gartenstr. 24, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 22588

Sonntag, 14.11.2021

Achtal-Apotheke, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Telefon 0751 5069440

Apotheken-Notdienst Tag aktuell finden Sie unter www.aponet.de

ÄRZTLICHER NOTDIENST

Sie erreichen Ihren Ärztlichen Notdienst an Wochenenden und Feiertagen unter der einheitlichen Rufnummer 116 117

➢ Augenärzte 01801 929346

➢ Kinderärzte 01801 929288

für den Bereich Baienfurt, Baindt, Mochen wangen, Wolperts- wende und Staig:

Es gibt eine einheitliche Rufnummer für den Kassen ärztlichen Notdienst in diesem Notfallbezirk 0180 1929280

Zahnärztlicher Notfalldienst zu erfragen unter Telefon 01805 911-630

Vergiftungs-Informations-Zentrale

24-Stunden-Notruf unter Telefon 0761 19240

Montag bis Freitag 09:00 bis 19:00 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On- linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711 96589700 oder docdirekt.de Sonntagsdienst der Tierärzte für den Bereich

Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf

Den tierärztlichen Notfallplan erfahren Sie aktuell durch den Anruf- beantworter Ihres Haustierarztes.

Wochenenddienst der Tierärzte für den Bereich Mittleres Schussental

Samstag, 13.11.2021 und Sonntag, 14.11.2021 Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Telefon 0751 66464 Telefonische Anmeldung erforderlich!

__________________________________________________

Nachbarschaftshilfe Fronreute

0151 26161789 (bitte auf die Mobil-Box sprechen!), E-Mail nbh.fronreute@gmail.com

sowie 07502 1332 (Pfarrbüro Blitzenreute)

Pflegestützpunkt Landkreis Ravensburg in Altshausen, Telefon 0751 85-3318, E-Mail: m.engers@rv.de

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rückt die nächste Ersatzperson mit der höchsten Stimmenzahl nach. Diese Ersatzperson muss zum Zeitpunkt ihres Nachrü- cken in den Gemeinderat wählbar sein, und es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.

Herr David Brinz hat dem Wahlvorschlag der CDU angehört.

Bei der Wahl des Gemeinderates am 26.05.2019 wurde Herr Simon Behrendt, Mühlstraße 20, beim Wahlvorschlag der CDU als nächste Ersatzperson festgestellt. Herr Behrendt wurde von Seiten der Verwaltung informiert und hat schriftlich erklärt, in den Gemeinderat nachzurücken.

Sollte ein Hinderungsgrund nach § 29 Gemeindeordnung vor- liegen, kann ein Gewählter nicht in den Gemeinderat eintreten.

Von Herrn Behrendt wurde kein Hinderungsgrund vorgebracht.

Auch von Seiten der Verwaltung wird kein Hinderungsgrund festgestellt.

Herr Bürgermeister Spieß bedankte sich im Namen der Ge- meinde Fronreute und im Namen der Bürgerschaft bei Herrn David Brinz für die geleistete ehrenamtliche Arbeit im Gemein- derat Fronreute.

Verpflichtung von Herrn Simon Behrendt als nach- rückende Ersatzperson in den Gemeinderat Entscheidung über die Neubesetzung der Ausschüsse und Vertreter in den verschiedenen Verbänden

Der Gemeinderat hat beim vorherigen Tagesordnungspunkt Herr Simon Behrendt als nachrückende Person festgestellt.

Es wurden keine Hinderungsgründe festgestellt.

Die Verpflichtung erfolgt per Handschlag und durch das Nach- sprechen der Verpflichtungsformel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Er- füllung meiner Pflichten, insbesondere gelobe ich die Rechte der Gemeinde Fronreute gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Gemeinderat David Brinz war in folgenden Ausschüssen und Projektgruppen vertreten:

• Vertreter im beratenden Ausschuss „Familie und Soziales“

• Vertreter in der Verbandsversammlung im Abwasserzweck- verband Mittleres Schussental

• Technischer Ausschuss: persönlicher Stellvertreter vom Ausschussmitglied Gabriel Schatz

• Kindergartenausschuss Blitzenreute: persönlicher Stell- vertreter vom Ausschussmitglied Florian Schmieder Herr Simon Behrendt übernimmt die Vertretungen in den Aus- schüssen von Herrn David Brinz. Lediglich die Stellvertre- tung im Kindergartenausschuss Blitzenreute wird von Gabriel Schatz übernommen.

Anschluss Kläranlage Fronhofen an die Klär anlage Kanzach

- Sachstandsbericht Pumpendruckleitung

- Beschlussfassung über den Neubau Doppelpumpsta- tion und bauliche Umnutzung Kläranlage Fronhofen Das Ingenieurbüro Zimmermann wurde für die Ausschrei- bung der Druckleitung und der Umnutzung Kläranlage beauftragt. Die bestehende Kläranlage wird zu einer Dop- pelpumpstation mit Lagerfläche umgebaut. Der Gemeinde Berg soll eine Kostenbeteiligung von 17,5 % der Kosten für die Auswechslung der Haltung in Weiler angeboten werden.

Die Gemeinde Fronreute plant, wie bereits in den Gemeinde- ratsitzungen im Mai und Juni 2021 vorgestellt und auch be- schlossen, die Umsetzung des Kanalanschlusses des Ortsteils Fronhofen an die Kläranlage Berg/Kanzach. Auf der Kläranlage selber ist der Neubau einer Doppelpumpstation und der Um- bau und die Umnutzung der Kläranlage vorgesehen.

Die Trasse der geplanten Druckleitung wurde festgelegt und dimensioniert. Für die Gesamtmaßnahme wurde vom Inge- nieurbüro Jedele und Partner GmbH ein Zuwendungsantrag beim Landratsamt gestellt. Die Gestattungsverträge der bei- den Gemeinden Fronreute und Berg sind in Vorbereitung und Bearbeitung.

Der Anschluss der Druckleitung ist an den bestehenden Mi- schwasserkanal in der Gemeinde Berg vorgesehen und wurde in der Gemeinderatsitzung in Berg vorgestellt. Auf die (rechne- rische) Überlastung im weiteren Verlauf des Ortsnetzes wur- de hingewiesen. Eine alternative Umfahrung um den Ortsteil Weiler wäre durch die zusätzliche Verlegung der Druckleitung von ca. 1.500 Meter sowie einer weiteren erforderlichen Dop- pelpumpstation mit erheblichen Baukosten (ca. 670.000,00 EUR netto, ohne Nebenkosten) verbunden. Die sukzessive Aufdimensionierung (Auswechslung) des Mischwasserkanals im Ortsbereich Weiler auf ca. 500 Meter wurde als Lösung vorgeschlagen und mit ca. 340.000,00 EUR (netto Baukosten, ohne Nebenkosten) geschätzt.

Aus den beiliegenden Berechnungen kann man den Anteil des Abflusses, der durch einen Anschluss aus Fronhofen (27 l/s aus Kennlinie der Pumpstation KA) prozentual der zu dem vorh. Abfluss in Weiler hinzukommt, ersehen. Die beiden Be- rechnungen unterscheiden sich in der 2- bzw. 5-jährlichen Wiederkehrhäufigkeit des Regenereignisses. Die Mittelwerte für die auszuwechselnden Haltungen im Ortsbereich liegen zwischen 8 und 10 %. Aus dieser Sicht hält die Gemeindever- waltung in der Gesamtbetrachtung eine einmalige Kostenbe- teiligung der Gemeinde Fronreute an der Auswechslung von bis zu 17,5 % für angemessen. Damit wären aber auch die Folgekosten einer zukünftigen Sanierung mit abgegolten. Falls vom Land Baden-Württemberg ein Zuschuss gewährt wird, wird dieser zuallererst von den Kosten abgezogen und dann gelten weiterhin die bis zu 17,5 % Zuschuss. Die Ausschrei- bung der Druckleitung soll baldmöglichst erfolgen.

Die Beschickung der Druckleitung erfolgt mithilfe einer Dop- pelpumpstation, die im bestehenden Pumpenraum der Klär- anlage entstehen soll. Das bestehende Regenbecken soll dazu zu einem Pumpensumpf umgebaut werden, das Bele- bungsbecken ist als Pufferbecken vorgesehen. Das Gebäude weist allgemein eine gute bauliche Substanz auf und kann durch leichte Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für eine weitere Nutzung brauchbar gemacht werden. Daher sollen die nichtmehr benötigten Vor- und Nachklärbecken verfüllt und gepflastert, über ein Rolltor zugänglich gemacht und als Lagerfläche für die Bewirtschaftung der Pumpendruckanlage zur Verfügung gestellt werden. Auch der Bauhof könnte von mehr Lagerfläche profitieren. Die Kosten für die Errichtung der Pumpstation einschließlich Rohrleitungsbau betragen nach der Kostenschätzung 217.000,00 EUR (netto). Der Rück- und Umbau des Kläranlagengebäudes wird nach der Kostenschät- zung auf 305.000,00 EUR (netto) beziffert.

(4)

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse In der Sitzung am 11.10.2021 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Bauvorhaben auf dem Parkplatz B 32

- Sachstandsbericht weitere Vorgehensweise

Die Gemeinde befindet sich momentan in Gesprächen be- züglich eines möglichen Grundstückstauschs in Blitzenreute mit dem Parkplatz B 32 und der schräg gegenüber liegenden Hofstelle. Auf dem bisherigen Grundstück der Gemeinde wür- den die neuen Besitzer dann ein Mehrfamilienhaus errichten.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit weiteren Gesprächen hinsichtlich der Bauausführung beauftragt. Dabei soll entwe- der auf eine kleine Tiefgarage gedrängt oder ein Aufpreis für den Grundstückstausch eingefordert werden.

Grunderwerb zur Baulanderschließung

- Beschlussfassung über die Vertragskonditionen Zur Erschließung der derzeit in der Planung stehenden Bauge- biete sind Grunderwerbe notwendig. Die Grunderwerbe sollen in den nächsten Wochen vollzogen werden. Der erste abge- stimmte Entwurf des Notariats mit der Gemeindeverwaltung liegt vor. Einzelne Bestandteile würden leicht abgeändert, den Verträgen aus Vorjahren angepasst oder ergänzt.

Der Gemeinderat hat den Vertragsbestandteilen zugestimmt und beschlossen diese in die Kaufverträge aufzunehmen.

Annenbergstraße

- Sachstandsbericht Erschließungsbeiträge

Zur Errechnung der genauen Erschließungsbeiträge der An- nenbergstraße war es notwendig zu beurteilen, ob es sich um eine historische Straße handelt oder nicht. Sollte es sich um eine historische Straße handeln, könnten für diesen Teil der Straße keine Beiträge erhoben werden. Es wurden zwei Gutachter mit der Beurteilung beauftragt, mit teilweise unter- schiedlichem Ergebnis. Beide Gutachten gehen davon aus, dass auf jeden Fall auf der ganzen Länge keine historische Straße vorhanden ist. In einem kleinen Teilbereich gibt es un- terschiedliche Auffassungen. Nach Einschätzung der Gemein- de handelt es sich aufgrund der Faktenlage auf der ganzen Länge eher nicht um eine historische Straße.

Der Gemeinderat hat der fachlichen Meinung, dass es sich nicht um eine historische Straße handelt, zugestimmt. Es werden also für die gesamte Straße Erschließungsbeiträge erhoben. Für das weitere Verfahren werden nun aber zuerst einmal Gespräche mit den Anliegern stattfinden.

Neufassung des Landschaftsschutzgebietes „Alts- hausen - Laubbach - Fleischwangen“, künftig

„Altshausen - Fleischwangen - Königsegg“

- Stellungnahme der Gemeinde

Der Neufassung des LSG wurde zugstimmt. Die Gemein- de Fronreute fordert aber, dass die betroffenen landwirt- schaftlichen Betriebe in Ihrer baulichen Entwicklung und Bewirtschaftung nach der gängigen Praxis nicht einge- schränkt werden dürfen.

Das Landschaftsschutzgebiet „Altshausen - Laubbauch - Fleischwangen“ (neu Altshausen - Fleischwangen - Kö- nigsegg“) wird neu gefasst. Es wurden nun kleinere Flächen auch im Bereich Fronreute (Steinishaus, Ruprechtsbruck) auf- genommen. Es gab schon einmal eine Auslegung, die nun überarbeitet wurde, auch im Bereich Steinishaus. Hier gab es auch vor Ort Gespräche mit einzelnen betroffenen Grund- stückseigentümern.

Aus Sicht der Verwaltung ist der neu hinzugekommene Be- reich nachzuvollziehen, da ein LSG nicht an Gemeindegrenzen orientiert sein soll, sondern an der fachlichen und örtlichen Ei- genschaft. Wichtig für die Verwaltung ist darauf hinzuweisen und hinzuwirken, dass die Entwicklung der örtlich betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe baulich und in der Bewirtschaf- tung nicht eingeschränkt werden darf.

Baugebiet Breite II in Fronhofen - Einrichtung eines Baukontos - Kreditaufnahme

1. Die Abwicklung des Baugebiets Breite II soll innerhalb des Gemeindehaushalts auf einem separaten Baukonto abgewickelt werden. Das Girokonto wird entsprechend von der Gemeindeverwaltung eingerichtet.

2. Zur Deckung der zunächst entstehenden Finanzie- rungsmittellücke wird ein kurzfristiges Darlehen bei der Kreissparkasse Ravensburg (günstigstes Angebot) auf- genommen.

Das Baugebiet Breite II soll im Jahr 2022 erschlossen werden.

Noch im Jahr 2021 sollen die Grunderwerbe erfolgen. Hierzu sind folgende Entscheidungen zu treffen:

Aufgrund der Einführung der kommunalen Doppik, können Baugebiete nicht mehr außerhalb des Haushaltes geführt werden. Für die Baugebiete wurden Baukonten eingerichtet.

Im Haushalt wurde lediglich der Saldo nach Abschluss aller darauf laufenden Ein- und Auszahlungen (in der Regel ein Plus) eingebucht.

Für die kommenden Baugebiete ist die Verbuchung im kom- munalen Haushalt unausweichlich. So werden zu Beginn einer Erschließung bis zum Verkauf der Bauplätze ein hohes Mi- nus im Finanzhaushalt verzeichnet werden. Die Verschuldung steigt damit zunächst und löst sich durch den nachträglichen Verkauf der Bauplätze wieder ab. Es handelt sich um eine ge- änderte Darstellungsweise.

Trotzdem möchte die Gemeindeverwaltung ein separates Girokonto lediglich für Tätigkeiten der Baulandwirtschaft ein- richten. Dieses wird in der kommunalen Bilanz zusätzlich zu den bisher bestehenden Konten abgebildet. Zur Deckung der Finanzierungslücke in der Erschließungsphase soll ein kurz- fristiges Darlehen oder ein Kontokorrentlimit dienen. Hierfür wurden Angebote bei der Volksbank Altshausen und der Kreis- sparkasse Ravensburg (Laufzeit bis 31.12.2023, Kreditrahmen 3 Mio. bzw. 4,5 Mio. Euro) eingeholt:

Kontokorrentkredit:

KSK: Zins 0,5 %

weitere Bank: Zins 0,35 % zzgl. Bereitstellungsprovision für nicht in Anspruch genommene Kreditlinie 0,05 %

Kurzfristiges Darlehen (2 Jahre):

KSK: Zins 0,35 %, 100% Sondertilgungsrecht

weitere Bank: Zins 0,35 % zzgl. Bereitstellungsprovision für nicht in Anspruch genommene Kreditlinie 0,05 %

Die Gemeindeverwaltung schlägt daher die Aufnahme eines kurzfristigen Darlehens i. H. v 3 Mio. EUR bei der Kreisspar- kasse Ravensburg vor.

Die Ermächtigung zur Aufnahme des Darlehens besteht aus dem Jahr 2021. Gesamte Darlehensermächtigung: 5,19 Mio. EUR Bisher in Anspruch genommen: 0 EUR

Erneuerung von Flutlichtanlagen/Austausch Leuchtmittel auf den Sportplätzen in Fronhofen (1 x) und Staig (2 x)

- Gewährung von Zuschüssen an die Sportvereine - Zustimmung zur Vergabe der Arbeiten durch die Sport-

vereine

Der Gemeinderat hat den Maßnahmen auf den Sport- plätzen des SV Fronhofen und des SV Blitzenreute zuge- stimmt. Die Sportvereine wurden beauftragt die Arbei- ten zu vergeben. Der Gemeinderat hat der Übernahme der verbleibenden Investitionskosten zugestimmt. Der Gemeinderat hat der Übernahme der Anlagegüter in das Gemeindeeigentum zugestimmt. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Verträge entsprechend anzupassen.

Die Flutlichtanlagen auf den Sportgeländen des SV Fronhofen und des SV Blitzenreute bedürfen der Erneuerung. Insbeson- dere betrifft dies die Leuchtmittel. Das Hauptproblem auf den Sportplätzen ist eine schlechte Ausleuchtung und ein verhält- nismäßig hoher Stromverbrauch aufgrund veralteter Techniken der Leuchtmittel.

(5)

Der Sportverein Fronhofen e. V. sieht vor, die Leuchtmittel auf dem Trainingsplatz zu erneuern und dabei auf LED um- zurüsten.

Der Sportverein Blitzenreute e. V. sieht ebenfalls vor, die Leuchtmittel auf dem Trainingsplatz zu erneuern und dabei auf LED umzurüsten. Zusätzlich soll die Flutlichtanlage des Nebenplatzes teilweise erneuert werden (anstelle der 6 nied- rigen Masten, 4 neue hohe Masten).

Für die Erneuerung bzw. den Austausch der Leuchtmittel sind von den jeweiligen Sportvereinen sind bereits Zuschussanträ- ge beim Bund gestellt worden. Durch die Fachförderungen des Württembergischen Landessportbund (WLSB) und dem Projektträger Jülich werden die Maßnahmen insg. bis zu max.

65 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Für den Erhalt der Fachförderung ist ein Eigenanteil von 5 % bzw. 10 % sei- tens der Sportvereine vorzuweisen.

Die Gemeindeverwaltung möchte das Eigentum der Flutlicht- anlagen vertraglich übernehmen. Folglich würde die Gemeinde auch den Restposten (ca. 25 %, je nach Höhe der bewilligten Fachförderung, daher eher höher ausfallend) übernehmen.

Folgende Kosten sind zu erwarten:

Gesamtkosten: ca. 28.000 EUR SV Fronhofen e. V.

Gesamtkosten: ca. 55.000 EUR SV Blitzenreute e.V.

davon 35 % Förderung Jülich davon 30 % Förderung WLSB davon 10 % Eigenmittel Sportverein

davon 25 % Gemeinde Fronreute (ggf. höher, wenn Fachför- derung geringer ausfällt)

Weil der Sportverein teilweise vorsteuerabzugsberechtigt ist und die Förderfähigkeit der Fachförderungen auch davon ab- hängig ist, können noch keine konkreten Zahlen aufgezeigt werden. Bilanziell sollen die Flutlichtanlagen bei der Gemeinde abgebildet werden. Die Zuschüsse (inkl. der 10 % der Sport- vereine) gehen damit ebenfalls an die Gemeinde und werden als Sonderposten aufgezeigt.

Die Mittel sind im Haushaltsplan 2021 veranschlagt.

Winterdienst in der Gemeinde Fronreute - Zustimmung zum Räum- und Streuplan Der Räum- und Streuplan bleibt unverändert.

Die Verwaltung wurde aber gebeten, bei besonders schwieri- gen Verhältnissen Ausnahmen zuzulassen. Der Winterdienst in der Gemeinde wird von den Mitarbeitern des Bauhofes durch- geführt. Für den Ortsteil Fronhofen und Teile von Blitzenreute ist zudem ein externer Dienstleister beauftragt.

Seitens der Verwaltung wird jährlich ein Winterdienstplan auf- gestellt. Dieser Winterdienstplan enthält neben allgemeinen Regelungen der Durchführung auch den Bereitschaftsplan.

Auch externe Dienstleister erhalten den Winterdienstplan, wer- den jedoch nicht durch den gemeindlichen Bereitschaftsdienst alarmiert. Die Abrechnung des Dienstleisters erfolgt stündlich und pro eingesetztem/r Fahrzeug/Maschine. Zudem erhält dieser eine jährliche Bereitstellungspauschale.

Der Gemeinderat Fronreute hat in seiner Sitzung vom 23.

Oktober 2019 beschlossen, dass erst ab einer Schneehöhe von 5 cm geräumt wird. Der externe Dienstleister entscheidet unter Beachtung der Vorgaben des Winterdienstplanes eigen- ständig, wann er eine Räumung durchführt. Um die Umwelt zu schonen und Kosten für Streusalz einzusparen, werden nur noch genau definierte Strecken gesalzen. Diese Strecken sind im Winterdienstplan ganz speziell aufgeführt. Alle ande- ren Strecken werden nur noch geräumt und evtl. gesplittet.

Im vergangenen Jahr sind vermehrt Beschwerden bezüglich nicht gestreuter Strecken eingegangen, wobei die im Win- terdienstplan festgelegten Strecken stets gestreut wurden.

Auch wurde sich teils darüber beklagt, dass die festgelegte Mindest-Schneehöhe von 5 cm zu hoch sei. Der Wunsch der Bürgerschaft, die Schneeräumung schon ab einer geringe- ren Schneehöhe durchzuführen und generell mehr zu streu- en wurde vor allem nach den starken Schneefällen im Januar 2021 laut.

Grundsätzlich ist der Gemeinderat mit dem Räum- und Streu- plan einverstanden, allerdings werden noch Strecken genannt, welche öfter und besser geräumt/gestreut werden müssen, z. B. Geratsreute.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute

- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von 4.007,00 EUR für die Flutkatastrophe Dernau eingegangen.

Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.

Informationen zur Gelben Tonne

In die Gelbe Tonne gehören Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech sowie Getränkekartons und Verbund- verpackungen.

Sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen wie Plastikspiel- zeug, Zahnbürsten, Klarsichthüllen usw. dürfen nicht in der Gelben Tonne bereitgestellt werden.

Bis 31.12.2021 können diese wie bisher im Gelben Sack auf dem Wertstoffhof in Fronreute, Baienbach abgegeben werden (Bringsystem).

Ab 01.01.2022 erfolgt die kostenlose Sammlung ausschließ- lich mittels Gelber Tonne alle 14 Tage im Holsystem. Ein Wahl- recht zwischen Gelbem Sack oder Gelber Tonne gibt es für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde nicht. Die Gelbe Tonne wird allen Haushalten kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Abfuhrtermine werden im Abfallkalender des Landkreises bekannt gegeben.

Die Auslieferung der Gelben Tonnen hat bereits begonnen.

In der Gemeinde Fronreute wird die Gelbe Tonne mit einem Volumen von 240 Litern voraussichtlich in KW 46 (15.11. - 19.11.2021) ausgeliefert. Ein Aufkleber mit der jeweiligen Adresse zeigt, welche Tonne zu welchem Haus gehört.

Die Verteilung der Gelben Vierradtonnen für Mehrfamilienhäu- ser und Gewerbetreibende erfolgt voraussichtlich im Dezem- ber. Grundstückseigentümer/innen und Hausverwaltungen werden gebeten, die angelieferten Tonnen bis zum Jahres- wechsel entsprechend unterzubringen und gegebenenfalls an die einzelnen Wohneinheiten zu verteilen.

Verantwortlich für die Verteilung der Tonnen und deren Abholung ist die Firma Knettenbrech + Gurdulic aus Tür- kheim. Wir bitten zu beachten, dass die Gemeinde und der Landkreis daher keine Änderungen und Reklamationen entgegennehmen können. Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden:

Formular: www.knettenbrech-gurdulic.de> Kontakt >

Gelbe Tonne/Gelber Sack E-Mail: lk.ravensburg@

knettenbrech-gurdulic.de Telefon: 08245 966570

Eine Annahme der Gelben Säcke ist ab 01.01.2022 auf dem Wertstoffhof Fronreute, Baienbach ist nicht mehr möglich, sondern nur noch in den beiden Entsorgungszentren Ravens- burg-Gutenfurt und Wangen-Obermoorweiler.

Der Abfallkalender kann über die Homepage des Landkreises heruntergeladen und bei Bedarf ausgedruckt werden (www.rv.

de >Ihr Anliegen > Abfall > Abfallkalender). Ergänzend hierzu steht die Abfall-App zur Verfügung, die außer den Leerungs- terminen noch vieles mehr bietet, wie z. B. das Abfall-ABC oder die aktuellen Abfallgebühren.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben den Abfallkalender auszu- drucken, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Frau Pfeiffer, Tel. 07502 954-21 oder per E-Mail: hedwig.pfeif- fer@fronreute.de. Der Abfallkalender wird dann zur Abholung bereitgelegt.

Achtung: Der Abfallkalender für 2022 steht erst ab Mitte Dezember 2021 zur Verfügung!

Alle Informationen zur Gelben Tonne sowie Antworten auf

„Häufig gestellte Fragen“ finden Sie auf der Homepage des Landkreises (www.rv.de > Ihr Anliegen > Abfall >

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Unsere Abfallentsorgung > Gelbe Tonne). Ebenso wird im Müllblätte darüber berichtet, welches vom Landkreis im No- vember 2021 erscheinen soll.

Was gehört in den gelben Sack bzw. in die gelbe Tonne?

- Alu, Blech- und Kunststoffdeckel - Arzneimittelblister

- Butterfolie

- Buttermilch- und Joghurtbecher

- Einkaufstüten sowie Obst- und Gemüsebeutel aus Kunststoff - Eisverpackungen

- Füllmaterial von Versandverpackungen aus Kunststoff, wie z.B. Luftpolsterfolie oder Schaumstoff

- Konservendosen - Kronkorken

- Kunststoffschalen und Folien für Lebensmittel - Menüschalen von Fertiggerichten

- Milch- und Getränkekartons - Müsliriegelfolie

- Nudeltüten

- Putz- und Reinigungsmittelflaschen

- Quetsch- oder Nachfüllbeutel z.B. für Waschmittel, Flüs- sigseife oder Fruchtpüree

- Senftuben - Shampooflaschen - Spraydosen

- Suppen- und Soßentüten - Tierfutterdosen und -schalen - Zahnpastatuben

Allgemeine Meldepflichten nach dem Bundesmeldegesetz

Was muss gemeldet werden?

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Melde- behörde abzumelden.

Das neue Bundesmeldegesetz sieht unter anderem vor, dass zur Anmeldung wieder eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich ist.

Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mit- wirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Re- gelung soll Scheinmeldungen wirksamer verhindern.

Künftig ist also bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Woh- nungsgeber (in der Regel der Vermieter) auszustellen, die der Wohnungsnehmer (Mieter) zur Erledigung des Meldevor- gangs benötigt.

Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde genügt die Ummeldung zur neuen Wohnung. Wird - auch nur vorü- bergehend - eine zweite Wohnung bezogen, so muss dies ebenfalls gemeldet werden. Personen, die mehrere Wohnsitze haben, sind an beiden Orten gemeldet.

Meldepflichten werden nicht begründet, wenn jemand im In- land bereits eine Wohnung hat und für nicht länger als 6 Mo- nate eine weitere Wohnung bezieht oder jemand, der sonst im Ausland wohnt, für nicht länger als 3 Monate in die Bun- desrepublik Deutschland zuzieht.

Wer hat die Meldung vorzunehmen?

Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.

Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

Meldepflichtig sind auch alle Ausländer und Staatenlose.

Nach welcher Zeit hat die Meldung zu erfolgen?

Wer eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden.

Anmeldung

Die Meldung geschieht durch Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheins bei der Meldebehörde (Ein- wohnermeldeamt).

Der Meldepflichtige kann sich bei der Abgabe des Melde- scheins durch eine geeignete Person vertreten lassen.

Zudem ist für die Anmeldung die Wohnungsgeberbestäti- gung zwingend erforderlich. Bei der Anmeldung ist der Per- sonalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Für jede zu meldende Person ist ein gesonderter Meldeschein zu verwenden. Personen, die derselben Familie angehören, können auf einem gemeinsamen Meldeschein gemeldet wer- den, der von einem der Meldepflichtigen zu unterschreiben ist.

Mehrere Wohnungen

Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Haupt- wohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Hauptwohnung eines minderjähri- gen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Personensorgeberechtigten. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.

Der Meldepflichtige hat bei jeder Anmeldung zu erklären, wel- che weiteren Wohnungen er hat und welche Wohnung seine Hauptwohnung ist. Er hat der Meldebehörde der neuen Haupt- wohnung jeden Wechsel der Hauptwohnung innerhalb zwei Wochen schriftlich mitzuteilen.

Auf Abmeldung kann meist verzichtet werden

Wer innerhalb Deutschlands aus einer Gemeinde wegzieht, kann sich jetzt einen Behördengang sparen. Seit 1. Juni 2004 entfällt die Abmeldung am bisherigen Wohnort. Der Bürger muss lediglich seine neue Wohnung innerhalb einer Woche bei der Zuzugsgemeinde anmelden.

Jedoch bleibt die Abmeldepflicht bestehen, wenn man ins Ausland verzieht oder eine Wohnung aufgibt, ohne zugleich eine neue Wohnung im Inland zu beziehen, z. B. bei der Auf- gabe einer Nebenwohnung. Auch sind Umzüge innerhalb der Gemeinde weiterhin meldepflichtig. Die Meldefrist von zwei Wochen bleibt in diesen Fällen bestehen. Die Abmeldung kann in diesen Fällen auch zwei Wochen vorab erfolgen.

Um die Datenbestände der Melderegister auch nach dieser Neuregelung aktuell zu halten, informieren sich die Melde- behörden im direkten Datenaustausch über Veränderungen.

Ihre Meldebehörde

Gemeindeverwaltung Blitzenreute - Bürgerbüro, Telefon 07502 954-11

Ortsverwaltung Fronhofen, Telefon 07502 954-50

Wartung/Instandhaltung der Straßenbeleuchtung

Schadhafte Leuchten können jederzeit an die Technischen Werke Schussental (TWS) gemeldet werden.

Bitte wenden Sie sich direkt an den Störungsservice:

Telefon: 0751 804-2000 E-Mail: Stoerung@tws-netz.de

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Vandalismus in Blitzenreute

In letzter Zeit kommt es an den Wochenenden und in den Ferien beinahe täglich zu Ansammlungen von Jugendlichen im Bereich der Grundschule Blitzenreute. Nicht nur wird dort Alkohol konsumiert, es werden auch Müll und Glasscherben hinterlassen, Bepflanzungen beschädigt oder herausgerissen und eine Scheibe eingeschlagen. Es handelt sich dabei nicht mehr um jugendliche Späße, sondern um Sachbeschädigungen, welche eine Straftat darstellen. Nun kam es in der Nacht vom 02.11. auf den 03.11.2021 im Bereich Spielplatz

Leimäcker, Biegenburg-Halle und Grundschule zu mehreren Fällen von Vandalismus in Form von Farbschmierereien. Spielgeräte,

Bushaltehäuschen, Bänke und Anhänger wurden durch Sprühereien beschmiert und verunstaltet. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine Straftat, die bereits bei der Polizei angezeigt wurde und konsequent verfolgt wird. Die Kosten für die Reinigung und Erneuerung belaufen sich auf ca. 5.000,00 EUR.

Bei sachdienlichen Hinweisen zur genannten Tat bitten wir eindringlich um Meldung bei der Gemeinde Fronreute unter 07502 954-15.

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Corona-Warnstufe

gilt seit Mittwoch, 03.11.2021

Das Landesgesundheitsamt hat gemäß der Corona-Ver- ordnung aufgrund der anhaltend hohen Belegung von In- tensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und Patienten die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Am Dienstag, 2.

November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Pati- entinnen und -Patienten behandelt. Die damit zusammen- hängenden Einschränkungen, vor allem für ungeimpfte oder nicht genesene Personen, traten am Mittwoch, den 3. November 2021, in Kraft. Die Warnstufe wird ausgeru- fen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. In der Warnstufe müs- sen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vie- len Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR- Test vorlegen - insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Ki- nobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immuni- sierte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte.

Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf weiteren Personen treffen - ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht imp- fen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht. Paare, die in getrennten Wohnungen leben, gelten als ein Haushalt. Da die Auslastung der Intensivbetten weiter steigt, ist davon auszugehen, dass in den nächsten Tagen die nächste Stu- fe (Alarmstufe) ausgerufen wird. Sollte dies der Fall sein, sind viele Freizeitaktivitäten nur noch unter Einhaltung der 2G-Regelung möglich. Ebenfalls werden auch private Zu- sammenkünfte für nichtimmunisierte Personen weiter ein- geschränkt. Die entsprechenden Reglungen in der Warn- bzw. Alarmstufe finden Sie in der Corona-Verordnung des Landes auf www.fronreute.de

Winterdienst

Wer muss wie und wann räumen?

Die Gemeinde Fronreute beantwortet Ihre häufigsten Fra- gen ...

Während sich Kinder und Wintersportler über Schnee und Eis freuen, bringt dieses Wetter für Hauseigentümer und Mieter einige Pflichten mit sich.

Gerade in den Wintermonaten gehen bei der Gemeindever- waltung eine erhebliche Anzahl von Anfragen rund um das Thema Winterdienst ein.

Wir möchten dies zum Anlass nehmen auf diesem Wege Ihre häufigsten Fragen zu beantworten:

Räumpflicht der Gemeinde Fronreute

Die Gemeinde Fronreute ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig sind in diesem Zusammenhang in erster Linie verkehrsreiche Durchgangstraßen, Ortsdurchfahr- ten sowie vielbefahrene innerörtliche Hauptverkehrsstraßen und Buslinien. Gefährlich ist eine Straßenstelle, wenn infolge Anlage oder Beschaffenheit der Straße für sorgfältige Kraft- fahrer nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren gegeben sind.

Hierunter fallen beispielsweise scharfe oder unübersichtliche Kurven, starke Gefällstrecken und unübersichtliche Kreuzun- gen bzw. Straßeneinmündungen. Beide Merkmale - Verkehrs-

wichtigkeit und Gefährlichkeit - müssen zusammen vorliegen, um eine Räum- und Streupflicht der Gemeinde zu begründen.

Erst wenn der Winterdienst in diesen Bereichen abgear- beitet ist, kein erneuter Schneefall oder Glätte eintritt und die erforderlichen Kapazitäten vorhanden sind, kann in Straßen mit untergeordneter Priorität der Winterdienst durchgeführt wer- den. Eine zeitnahe Räumung und Streuung von Straßen mit untergeordneter Priorität, dazu zählen unter anderem Straßen in Wohngebieten, ist bei einsetzendem Schneefall und Glätte daher nicht möglich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Räum- und Streudienst nicht überall gleichzeitig sein kann.

Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten oft erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße NICHT GERÄUMT.

Wir bitten die Fahrzeughalter deshalb, die Straße für die Räum- fahrzeuge frei zu halten.

Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winter- dienst zugeschoben wird?

Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei liegt das Augenmerk vor allem auf der Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feu- erwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung.

Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstückseinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen.

Das Anheben des Schneeschildes vor einer Grundstücksein- fahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig.

Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflichtet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben.

Die Mitarbeiter der Gemeinde Fronreute sind selbstverständ- lich bemüht, dass keine Einfahrten oder Stellplätze zuge- schoben werden. Trotz aller Bemühungen ist es jedoch un- vermeidlich, dass der Schnee auf den Gehwegen und vor den Grundstückseinfahrten liegen bleibt, die die Anlieger mögli- cherweise kurz zuvor geräumt haben.

Das Zuschieben von Einfahrten und Gehwegen durch den Winterdienst ist zwar ärgerlich, aber gleichzeitig unvermeid- lich. Den Anliegern kann die Mehrarbeit leider nicht erspart bleiben, die betroffenen Flächen erneut zu räumen. Diese Mehrarbeit ist dem Bürger laut herrschender Rechtsprechung auch zuzumuten.

Wer muss wie die Gehwege räumen?

Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzenden Gehweg im Winter vor Schnee- und Eisglätte sichern. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen ca. 1,50 m breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen.

Ist der Gehweg oder die zu räumende Fläche durch eine unbe- baute Fläche, die im Eigentum der Gemeinde steht, getrennt, befreit dies nicht von der Räum- und Streupflicht!

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 18. De- zember 1989 hin.

Die Satzung ist über die Homepage der Gemeinde Fronreute abrufbar (www.fronreute.de ➔ Rathaus & Service ➔ Ortsrecht

& Satzungen).

Bitte beachten Sie zum Thema Gehwegräumung auch die regelmäßigen Hinweise im Mitteilungsblatt der Gemeinde.

Wann muss geräumt werden?

In der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.

Die Maßnahmen sind so oft zu wiederholen, wie es für die Verkehrssicherheit notwendig ist.

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Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streu- pflicht.

Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Wohin mit dem Schnee?

An den Rand der Gehwege und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydran- ten. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgänger noch Autos behindert werden.

Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im ei- genen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen.

Schnee und Eis dürfen keinesfalls auf die Straße gescho- ben werden!

Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegensei- tige Rücksichtnahme und Verständnis.

Welche Streumittel darf ich verwenden?

Zum Streuen sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Der Einsatz von Streusalz ist sollte auf das Mindeste beschränkt werden, um der Umwelt nicht zu schaden.

Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstre- cken, wenn in besonderen Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann.

Wer muss Streumittel später beseitigen?

Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend beseitigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Fronreute wird jährlich im Frühjahr ein Unternehmen beauftragt, die öf- fentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren.

Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nach- komme?

Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Ord- nungswidrigkeiten können von der Gemeinde mit einem Buß- geld geahndet werden.

Falls es durch mangelhaften Winterdienst zu Personenschä- den kommt, können von der geschädigten Person zivilrecht- liche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadens- ersatz gegen die oder den Winterdienstpflichtige/n geltend gemacht werden.

Zum Schluss ...

Die Gemeinde Fronreute ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in diesem Jahr wieder zur Zufrie- denheit aber vor allem zur Sicherheit unserer Bürger durch- zuführen.

Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer für Sie im Dauereinsatz. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass der Räumdienst nicht überall gleich- zeitig sein kann.

Sollten Sie doch einmal einen Grund zur Beanstandung ha- ben, zögern Sie bitte nicht, uns dies telefonisch mitzuteilen.

Bei entsprechender Witterung hilft zum guten Schluss aller- dings doch nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständ- nis füreinander.

Kommen Sie gut durch den Winter!

Ihre Gemeindeverwaltung

Ausgabe von Wintersplitt

Wintersplitt kann in haushaltsüblichen Mengen jederzeit den bereitgestellten Streugutbehältern entnommen oder zu folgenden Zeiten im Bauhof in Baienbach abgeholt werden:

Montag - Donnerstag: 13:00 und 16:30 Uhr Samstag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Das Material ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos.

Bitte beschränken Sie das Streuen mit Salz aufs Not- wendigste. Sie helfen damit unserer Umwelt!

Wir bitten Sie darum, am Ende des Winters Kehrgut nicht zurück in die Streugutbehälter zu schütten.

Von der Gemeinde Fronreute wird im Frühjahr ein Unter- nehmen beauftragt, die öffentlichen Straßen vom Winter- splitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren.

Gemeindeverwaltung Fronreute Standorte Streugutbehälter:

Fronhofen

- Oberer Kirchberg (bei Haus Nr. 23) - Alter Kindergarten/Friedhof - Turmstraße (bei Haus Nr. 27) - Ruprechtsbruck (bei Haus Nr. 30) Blitzenreute

- Dorfgemeinschaftshaus

- Grundschule Blitzenreute/Biegenburg-Halle - Biegenburg (Fußweg Leimäcker)

- Oberspringen

- Gewerbegebiet „Brühl“

Staig

- Kindergarten Staig - Oberstaiger Weg

- Alte Steige (gegenüber Haus Nr. 8) - Neue Steige (bei Haus Nr. 25) - Magnusweg

- Schenkenwaldstraße 1 - Eyb (bei Haus Nr. 12)

Gemeindebücherei Fronreute

Kirchstraße 11/1 Telefon: 075 02 4 08 99 82

E-Mail: buecherei-blitzenreute@outlook.de Öffnungszeiten:

Dienstag, 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Donnerstag: 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr Die Ausleihe ist kostenlos!

Büchereinachrichten 16/2021 (November) Neue Corona-Verordnung (siehe nachstehend!) Neue Krimis:

Elsberg, Marc: Der Fall des Präsidenten.

Ein fiktiver Thriller, der der Realität sehr nahe kommt.

Wer dächte beim Buchtitel nicht spontan an die USA? Tatsäch- lich erinnert das Geschehen um den fiktiven USA-Expräsiden- ten Douglas Turner ständig an reale „Präsidenten-Fälle“ in den Staaten. Turners Nachfolger befindet sich im Wahlkampf und kann keinen „Fall“ brauchen. Doch sein Vorgänger wird von der griechischen Polizei verhaftet, als er auf einer Vortragsreise in Athen landet. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Internatio- nalen Strafgerichtshofs wegen Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan vor. Die Folge ist ein turbulentes Ringen un-

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terschiedlicher Interessen. Die griechische Regierung möchte Turner schnell los werden, die Vertreterin des Strafgerichts- hofs pocht auf Verhandlung und in den Staaten wird eine ge- waltsame Befreiung Turners aus dem Gefängnis vorbereitet.

Rücksichtslos werden alle Mittel eingesetzt - auch verbotene.

Wer wird siegen? Die gut aufgebaute Spannung wird durch die Detailverliebtheit des Autors ständig ausgebremst.

Skördeman, Gustav: Geiger.Thriller.

Agneta stand am Fenster und winkte den Kindern, als das Te- lefon klingelte. Sie hob ab, hörte jemanden „Geiger?“ sagen, legte auf, holte die Waffe aus einer Schublade und erschoss ihren Mann.

Schweden, kurz vor den Sommerferien. Malin und Lotta holen Ihre Kinder von den Großeltern Agneta und Stellan ab. Ag- neta stand am Fenster und winkte den Kindern, als das Tele- fon klingelte. Sie hob ab, meldete sich mit Broman und hörte jemanden sagen „Geiger?“ Oh Gott, die Kinder, dachte sie noch. Sagte „Ja“ und legte den Hörer wieder auf. Dann ging sie die Treppe rauf zog eine Schublade auf und holte eine ver- steckte Waffe heraus. Beim Hinuntergehen der Treppe, lud sie die Waffe durch, trat von schräg hinten an ihren Mann heran, setzte den Lauf an die Schläfe und drückte ab. Agneta sah noch wie ihre Kinder sich ins Auto setzten und davonfuhren.

Agneta zog sich um, holte aus einem weiteren Versteck eini- ge Dinge, packte alles zusammen und verschwand auf einem alten, rosa Damenfahrrad. Sarah Nowak, eigentlich Polizistin bei der Sitte, erfährt von diesem Verbrechen. Sie kennt die Fa- milie aus früheren Zeiten und war dort oft zu Besuch. Stellan Bromann war ein berühmter Fernseh-Entertainer. Wer bringt so jemanden um? Sara begann auf eigene Faust ermitteln und stieß auf die Journalistin Hedin. Sara taucht immer tiefer in die Vergangenheit ein, auch in ihre eigene und ahnt nicht welche Abgründe sich noch auftun werden.

Spannender Agententhriller, der der sowohl das heuti- ge Schweden als auch die „Ost“-Geheimdienste beleuch- tet.Spannender Agententhriller der der sowohl das heutige Schweden als auch die „Ost“-Geheimdienste beleuchtet.

Moor, Matthias: Fischerkrieg am Bodensee.

Kriminalroman.

Am Bodensee sinken die Fischbestände dramatisch, die Fi- scher fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Journalistin Alexandra Kaltenbacher soll über die Lage berichten. Als sie in der Zeitung das Foto eines ermordeten Mannes entdeckt, läuten bei ihr die Alarmglocken: Derselbe Mann hatte ihr kurz zuvor Hinweise über den Verbleib ihrer Mutter versprochen, die einst am See verschwand. Privatdetektiv Martin Schwarz soll Ermittlungen dazu anstellen. Was er herausfindet, wirft ein neues Licht auf den alten Fall. Das gefällt nicht jedem - und ein unerbittlicher Fischerkrieg beginnt ...

Neues für unsere jungen Leserinnen und Leser:

Kling, Marc-Uwe: Der Tag, an dem Oma das Internet ka- putt gemacht hat.

Oma hat das Internet kaputt gemacht. Und zwar das ganze.

Auf der ganzen Welt! Tiffany, Max und Luisa kommen aus dem Staunen gar nicht mehr raus, denn tatsächlich geht ... nichts mehr! Zuerst ist das ganz schön komisch. Denn plötzlich ha- ben alle Zeit. Doch dann wird es richtig gemütlich, obwohl das Internet nicht funktioniert - oder vielleicht auch gerade deshalb. Lachmuskeltraining für die ganze Familie!

„Ein Kinderbuch randvoll mit Klings ironischem Humor [...]

mit fein beobachteten Wahrheiten über die Netzgesellschaft“, Rheinische Post, 19.12.2018

Mian, Zanib: Planet Omar - Nichts als Ärger. Comic-Roman ab 8 Jahre - ausgezeichnet mit dem Lesekompass 2021 Omar ist ein wahrer Experte für Ärger, denn das Pech scheint ihn zu verfolgen. Dabei ist er doch nur ein ganz normaler Junge mit vieeeel Fantasie! Außerdem müssen einige wichtige Fra- gen geklärt werden. Zum Beispiel, ob Omar an seiner neuen Schule jemals Freunde finden wird oder ob die Lehrerin nicht

doch ein Alien-Zombie ist. Oder, warum Moslems während des Ramadan nicht verhungern. Und was kann Omar bloß gegen die gemeine Nachbarin mit ihren Vorurteilen tun?

Ein ganz normaler Junge mit ganz normalen Problemen und zu viel Fantasie - das ist der humorvolle Auftakt einer Kinder- buchreihe für Kinder ab 8 Jahren. Die Bilder im Comic-Stil lockern den Text auf und sorgen für schnellen Leseerfolg.

Absolut authentisch erzählt: Autorin und Illustratorin haben selbst muslimischen Hintergrund.

Beachten Sie bitte die neue Corona-Verordnung:

Zutritt zur Bücherei hat nur noch wer nachweisen kann, dass er geimpft, genesen oder durch einen PCR-Test ne- gativ getestet ist. Mund-Nasenschutz, Abstand und Desin- fizieren der Hände sind weiterhin gefordert. Die Rückgabe ausgeliehener oder das Abholen bestellter Bücher ist nur im Eingangsbereich möglich.

Freiwillige Feuerwehr

Fronreute

Einladung zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Fronreute am

Freitag, 19. November 2021, 19:00 Uhr, im Dorfgemein- schaftshaus Blitzenreute

Tagesordnung:

1. Begrüßung der Mannschaft und der Gäste

2. Begrüßung der neu eingetretenen Feuerwehrkameraden 3. Totenehrung

4. Bericht des Kommandanten

5. Bericht der Abteilungskommandanten 6. Bericht des Jugendwartes

7. Bericht und Grußwort Herr Bürgermeister Spieß 8. Neuwahl des Kommandanten FF Fronreute 9. Neuwahl des stellv. Kommandanten FF Fronreute 10. Neuwahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses 11. Grußwort des Kreisbrandmeisters

12. Verabschiedung des ausscheidenden Kommandanten 13. Verleihung der Feuerwehr-Ehrenzeichen

In Bronze für eine Dienstzeit von 15 Jahre:

Benno Gindele Martin Müller Michael Roth Barbara Schatz Jürgen Gindele Markus Heilig

In Silber für eine Dienstzeit von 25 Jahren:

Martin Rist

In Gold für eine Dienstzeit von 40 Jahren:

Franz Deutelmoser Baptist Gehweiler Matthäus Stotz Dietmar Rist

14. Schluss der Versammlung und Abendessen Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme ist ein Test-, Impf- oder Genesen Nach- weis erforderlich. Dies wird zu Beginn der Veranstaltung von der Gemeindeverwaltung kontrolliert. Ab 18:30 Uhr kann im Gruppenraum des Dorfgemeinschaftshauses ein Test durch- geführt werden.

Die Kontaktdaten werden über eine Anwesenheitsliste erfasst.

Da der Mindestabstand während der Versammlung nicht ge- wahrt werden kann, muss eine medizinische Maske getragen werden, welche nur zum Essen und Trinken abgenommen werden darf.

Zur Hauptversammlung sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

Oliver Spieß Bürgermeister

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Deutsches Rotes Kreuz

DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende

Täglich werden für Patienten in Deutschland bis zu 15.000 Bluttransfusionen benötigt. Der DRK-Blutspendedienst bittet daher dringend zur Spende.

Eine ausreichende Anzahl an Blutspenden ist für die Heilung und Lebensrettung oftmals das wichtigste Kriterium. Unfallop- fer, Patienten mit Krebs, schweren Erkrankungen, werdende Mütter, Neugeborene – die Liste der Patienten, die auf Blut- spenden angewiesen sind, ist schier unendlich.

Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit überlebens- wichtigen Blutprodukten weiterhin vor Herausforderungen.

Krankenhäuser mussten seit Beginn der Pandemie geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Kapazitäten freizuhalten.

Bedingt durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestand- teile wird kontinuierlich dringend Nachschub an Blutspenden benötigt. Einige Blutbestandteile sind z.B. nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hes- sen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Spende:

Mittwoch, 24.11.2021, von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Sporthalle 4, Beim Hallenbad, Brechenmacher Straße 21 88250 WEINGARTEN

Hier geht es zur Terminreservierung:

https://terminreservierung.blutspende.de

Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen.

Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erfor- derlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die in- nerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Aus- land zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/co- rona.

Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blut- spendedienst erhalten Sie auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 11 949 11.

Unfallkasse Baden-Württemberg

Sicher und gesund arbeiten zu Hause, mobil und im Büro Kostenfreies Online-Event der UKBW

Die Arbeitswelt ist im Wandel. Mit der Corona-Pandemie hat die Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen und Arbeits- modellen zusätzlich an Fahrt aufgenommen. Viele Arbeit- gebende und Beschäftigte möchten die Vorteile der neuen Arbeitsformen weiterhin nutzen und verstetigen. Doch wel- che Herausforderungen gibt es nun für Arbeitgebende und Arbeitnehmende und wie können sie gestaltet werden? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich das kostenfreie Online-Event „@home@work – Schöne neue Arbeitswelt? Si- cher und gesund arbeiten zu Hause, mobil und im Büro“ der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) am 23. November von 10:30 bis 12:30 Uhr.

Steffen Jäger, Präsident und Hauptgeschäftsführer des Ge- meindetags Baden-Württemberg, Prof. Hermann Schröder, Abteilungsleiter im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Dr. Martin Braun, Digitalisierungsexperte am Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO, Iris Kräutl, Vorsitzende für Arbeitnehmende in der Vertreter- versammlung der Unfallkasse Baden-Württemberg, und Tanja Hund, Geschäftsführerin der Unfallkasse Baden-Württemberg diskutieren über veränderte Rahmenbedingungen der Arbeit, Arbeitsorganisation und Arbeitsmittel ebenso wie über Ge-

sundheit am Arbeitsplatz und neue Anforderungen an Mitar- beitende und Führungskräfte.

Themen sind:

• „My home is my office“ – Veränderte Rahmenbedingungen als Challenge und Chance

• Online, präsent oder hybrid – Abläufe und Miteinander neu denken

• Führen im Fokus – Flexibilität als Problem und Perspektive Zwei Impulse informieren kompakt über rechtliche Fragen und Versicherungsschutz beim mobilen Arbeiten und im Homeof- fice und geben Einblick in wissenschaftliche Erkenntnisse zur Arbeit der Zukunft. Per Live-Chat können sich Teilnehmende aktiv in die Diskussion einbringen.

Ein besonderes Highlight ist die Verleihung des UKBW-Prei- ses. Drei Mitgliedsbetriebe werden für ihre vorbildlichen Best-Practice-Konzepte für ein sicheres und gesundes Ho- meoffice ausgezeichnet. Dazu gibt es Impulse durch Kurzfilme, Statements und kurze inhaltliche Blitzlichter.

Anmeldungen sind per E-Mail an

anmeldung.athomeatwork@ukbw.de möglich.

Weitere Informationen gibt es online unter:

www.ukbw.de/ukbw-preis.

Programmüberblick Uhrzeit Programm

10:30 Begrüßung

10:35 Impuls: Rechtliche Fragen und Versicherungsschutz beim mobilen Arbeiten

10:40 Impuls: Arbeit 4.0 - Arbeiten in der Zukunft 10:50 Talkrunde: „My home is my office“ – Veränderte Rah-

menbedingungen als Challenge und Chance 11:10 Praxisbeispiel 1: Vorstellung mit Preisverleihung

UKBW-Preis

11:20 Talkrunde: Online, präsent oder hybrid: Abläufe und Miteinander neu denken

11:40 Praxisbeispiel 2: Vorstellung mit Preisverleihung UKBW-Preis

11:50 Talkrunde: Führen im Fokus: Flexibilität als Problem und Perspektive

12:10 Praxisbeispiel 3: Vorstellung mit Preisverleihung UKBW-Preis

12:20 Fazit und Ausblick 12:30 Ende

Volksbank Altshausen eG

Jugendmalwettbewerb der Volksbanken Raiffeisenbanken

„Bau dir deine Welt!“

Georg Raichle aus Staig belegt international den zwei- ten Platz

Über 500 Kinder und Jugendliche sind dem Aufruf der Volks- bank Altshausen eG gefolgt und haben sich am 51. Internati- onalen Jugendmalwettbewerb beteiligt. Nachdem die Bilder von der Jury auf Orts- und Landesebene prämiert wurden, wählte die Bundesjury aus über 212.000 Einreichungen die deutschlandweit besten 30 Bilder aus.

Zu den Bundespreisträgern gehört Georg Raichle aus Staig.

Nachdem der Neunjährige mit seinem Bild „Homeschooling im Korallenhaus – Ich und meine Mama schauen den Fischen zu“

in der Altersgruppe 1./2. Schuljahr zunächst die Ortsjury, dann die Landesjury, im Anschluss die Bundesjury beeindruckt hat und durchweg den ersten Platz belegte, überzeugte er auch international und wurde mit dem zweiten Platz ausgezeichnet.

Seine Schwester Josefine wurde mit ihrer Malarbeit „Traum- haus-Traum“ in der Altersgruppe 7. bis 9. Schuljahr Ortssie- gerin sowie Landessiegerin.

„Wir freuen uns sehr für Georg und Josefine und gratulie- ren zu diesen großartigen Erfolgen“, so Brigitte Fischer, Marketingverantwortliche der Volksbank Altshausen eG, die den Jugendwettbewerb seit Jahren mit den örtlichen Schulen veranstaltet. Im Rahmen einer kleinen Feierstun- de überreichte sie im Beisein von Familie Raichle sowie den Vertretern der Grundschule Blitzenreute Georg und Josefine die Preise.

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Georg bekam neben einem Landessieger-Preisgeld ein hoch- wertiges Tablet mit Zubehör, ein Kreativ-Set sowie ein groß- formatiges Skizzenbuch mit vielen leeren Seiten zum Bemalen sowie den internationalen „JugendCreativ“-Pokal, der soge- nannte „Loop“ überreicht. Seine Schwester Josefine kommt als Landessiegerin in den Genuss eines Preisgeldes samt Pizza-Gutschein und erfüllt sich mit dem Preisgeld einen per- sönlichen Wunsch.

In der Feierstunde wurde aus den Worten von Volks- bank-Vorstandsmitglied Franz Schmid deutlich, dass die Coronapandemie uns alle vor Herausforderungen gestellt hat und noch weiterhin stellt. Umso mehr freut es alle be- teiligten Verantwortlichen, dass viele Kinder und Jugendli- che am Wettbewerb teilgenommen haben. Der Volksbank ist es ein großes Anliegen, mit dem Wettbewerb zur Ent- wicklungs- und Kreativitätsförderung junger Menschen beizutragen.

Bürgermeister Oliver Spieß, örtlicher Schirmherr dieses Mal- wettbewerbs, brachte in seinem Grußwort die Freude zum Ausdruck, dass Fronreute so erfolgreiche junge Künstler hat und beglückwünschte Josefine und Georg. Er zeigte sich sehr beeindruckt über die beiden hervorragenden Mal-Kunstwer- ke, die während der Feierstunde im Original betrachtet wer- den konnten.

Raffaela Straub, Rektorin der Grundschule in Blitzenreute, wo Georg inzwischen die dritte Klasse besucht, war gerade im vergangenen Schuljahr dankbar, dass der Wettbewerb statt- finden konnte, denn während Homeschooling lag der Fokus stark auf den Hauptfächern Mathe und Deutsch. „Für die Kin- der war es sehr wichtig, etwas Kreatives anbieten zu können.

Dieser Malwettbewerb ist eine gute Motivation für die Kinder, denn es gehe viel verloren, wenn man bei den Schülerinnen und Schülern nur auf das Kognitive schaue“ so Straub.

In der nun kommenden 52. Runde des Malwettbewerbes, die Mitte November startet, lautet das Motto: „Was ist schön?“

Fotos: Georgine Pferdt, Fotografin

Fotos: Georgine Pferdt, Fotografin

Energieagentur Ravensburg

BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einstellung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bun- desregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördermittel sollen zukünftig gezielt dort eingesetzt werden, wo das CO2-Einsparungspotenzial am höchsten ist. Damit wird weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanie- rungsmaßnahmen wie z. B. ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden im Fokus stehen. Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effi- zienzhaus-Stufe 55. Das bedeutet konkret:

• Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich ErneuerbareEnergien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klas- se) bei Neubauten können noch bis 31.01.2022 bean- tragt werden. Sie entfällt zum 01.02.2022. Wichtig: der Förderantrag muss bis zur Frist 31.01.2022 beantragt werden, auch wenn der Baubeginn erst später ist.

Erforderlich sind die GEG-Berechnung und Einreichung des Antrages gemeinsam mit einem Energie-Effizi- enz-Experten (Energieberater). Einen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie z. B. auf der Internetplattform www.energie-effizienz-experten.de

• Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen werden unverändert gefördert.

Bei Fragen steht Ihnen die Energieagentur Ravensburg unter info@energieagentur-ravensburg.de oder 0751 7647070 ger- ne zur Verfügung.

Landratsamt Ravensburg

Der Abfallkalender wird digital!

Ab nächstem Jahr stellt der Landkreis den Ab- fallkalender digital über seine Abfall App RV zur Verfügung.

Das bedeutet, dass es keinen Versand per Post mehr geben wird. Deshalb die App gleich über den QR-Code herunterladen! Sie steht in den gängigen Apps- tores kostenlos zur Verfügung.

Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, hat verschiedene Möglichkeiten:

• persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/

abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken.

• den Abfallkalender in den Bürgerbüros des Landkreises in Ravensburg, Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu oder auf dem Rathaus der jeweiligen Wohnortgemeinde ausdrucken lassen.

FAKT-Vorantragsverfahren für den Gemeinsamen Antrag 2022

Im Zeitraum vom 2. November bis 15. Dezember 2021 kann über das FIONA-System (Flächeninformation und Online-An- trag) der FAKT-Vorantrag für den Gemeinsamen Antrag 2022 gestellt werden. Es ist zu beachten, dass Neueinstiege, Um- stiege in höherwertige Teilmaßnahmen und/oder Erweiterun- gen einer oder mehrerer FAKT-Teilmaßnahmen im Antragsjahr 2022 zwingend im FAKT-Vorantragsverfahren angemeldet werden müssen. Die einjährigen Tierwohl-Teilmaßnahmen wie zum Beispiel die Sommerweideprämie oder die tiergerechte Mastschweinehaltung sind ebenfalls zwingend im FAKT Vor- antrag voranzumelden.

Zum 31. Dezember 2021 enden mehrjährige Verpflichtungen, die entweder 2017 begonnen wurden oder in 2020 und 2021 um jeweils ein Jahr verlängert wurden. Für diese auslaufen- den Verpflichtungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die

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Verpflichtung um ein (weiteres) Jahr, das heißt, bis zum 31.

Dezember 2022 zu verlängern. Bei Ende 2021 auslaufenden Verpflichtungen kann zur Weiterführung der Verpflichtung/

Teilmaßnahme in 2022 nur die Option der Verlängerung und nicht der Neueinstieg gewählt werden.

Nähere Informationen zum Vorantragsverfahren erhalten Sie über die Homepage des Landratsamtes unter www.rv.de/fakt.

Die Teilnehmenden können sich auch an ihre/n Sachbearbei- ter/in im Gemeinsamen Antrag wenden.

European Energy Award in Gold: Land- kreis Ravensburg erhält Auszeichnung für herausragendes Engagement in Energie- und Klimaschutz

Der Landkreis Ravensburg wurde erneut mit dem European Energy Award in Gold ausgezeichnet. Kreisentwicklungsde- zernentin Iris Steger und Klimaschutzmanagerin Kerstin Dold haben die Auszeichnung für besonders aktive Kommunen für mehr Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien heute in Ravensburg entgegengenommen. Fünf weitere Land- kreise in Baden-Württemberg durften sich ebenfalls über die Auszeichnung freuen, darunter die Nachbarlandkreise Biber- ach, Bodenseekreis und Sigmaringen. In ihrer digitalen Gruß- botschaft unterstrich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Bedeutung dieser Auszeichnung.

„Die erneute Auszeichnung in Gold zeigt einmal mehr, wel- chen Stellenwert der Umweltschutz im Landkreis Ravensburg hat“, so Landrat Harald Sievers anlässlich der Preisverleihung.

Maßgeblich zum Erfolg beigetragen haben laut Sievers die verbindliche Umsetzung einer nachhaltigen Energiepolitik und

„weit überdurchschnittliche“ Aktivitäten und Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes.

So will die Kreisverwaltung die Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben und damit ihrer Vorbildrolle gerecht werden. Mit der „Agenda Erneuerbare Energien“ wurde dafür im Kreistag die Grundlage geschaffen.

Ziel ist es, den aktiven Ausbau der erneuerbaren Energien wei- ter in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken und den Anteil an regenerativ erzeugter Energie und die Energieeffizienz im Landkreis deutlich zu steigern, lokal vorhandene Potenziale zu nutzen sowie den Energieverbrauch zu senken.

Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Energieagentur Ra- vensburg, die kostenlose und objektive Energieberatungen für private Haushalte, Unternehmen und Kommunen anbietet.

Mit mittlerweile elf Außenstellen kreisweit und insgesamt 34 Niederlassungen in den Landkreisen Biberach, Bodensee und Sigmaringen fördert die Energieagentur flächendeckend den effizienten Einsatz von Energie und Ressourcen.

Der European Energy Award

Der European Energy Award ist ein internationales Qualitäts- management- und Zertifizierungsinstrument für kommunalen Klimaschutz, an dem aktuell 18 Nationen und mehr als 1.700 Kommunen mit über 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.

Eine Auszeichnung wird verliehen, wenn eine Kommune mehr als 50 Prozent aller möglichen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Versorgung mit erneuerbaren Energien und zum Klimaschutz umsetzt.

Setzt eine Gemeinde sogar mehr als 75 Prozent aller mögli- chen energie- und klimarelevanten Maßnahmen um, wird sie mit dem European Energy Award Gold ausgezeichnet.

Infos unter www.european-energy-award.org

Rathaus Blitzenreute

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag 16:00 - 19:00 Uhr

Tel. 07502 954-0, Fax 07502 954-33

E-Mail: info@fronreute.de, Webseite: www.fronreute.de

Ortsverwaltung Fronhofen

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Montag, Dienstag und Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr

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Mitteilungsblatt Redaktionsschluss:

Dienstags, 09:00 Uhr

E-Mail Mitteilungsblatt@fronreute.de

Anzeigenschluss in Wochen ohne Feiertag dienstags 13:00 Uhr.

Bauhof Baienbach

Öffnungszeiten:

Oktober: Freitag, 16:00 - 18:00 Uhr Samstag, 09:00 - 12:00 Uhr November bis Dezember und Januar bis März:

Samstag, 09:00 - 12:00 Uhr

Wertstoffe:

• Grünmüll

• Container für:

Glas, Papier, Blechdosen, Schrottkleinteile, Altkleider und Schuhe

• Kostenlose Abgabemöglichkeit für:

Kunststoffe (Verpackungsmaterial), Kartonagen, Haushaltsbatterien, Akkus, Haushaltsgroßgeräte und Kältegeräte, Kerzen- und Wachsreste, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Gasentladungslampen, Haushaltskleingeräte

Nächste Papier- und Hausmüllabfuhr:

Bitte beachten Sie die Angaben im Abfallkalender.

Weitere Infos und Termine erhalten Sie unter www.rv.de

Gemeindebücherei Fronreute

Öffnungszeiten:

Dienstag 09:30 Uhr - 11:30 Uhr 16:00 Uhr - 19:00 Uhr Donnerstag: 16:00 Uhr - 18:30 Uhr Telefon 07502 4089982

Impressum:

Herausgeber: Gemeindeverwaltung Schwommengasse 2, 88273 Fronreute Verantwortlich für den redaktionellen Teil:

Bürgermeister O. Spieß oder Vertreter im Amt

Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim

Telefon 07154 82 22-0, Telefax 07154 82 22-15 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Tobias Pearman Telefon: 07154 82 22-0, Telefax 07154 82 22-15 E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de

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