Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.
12,1 % weniger Insolvenzverfahren im 1. Halbjahr 2020
Im 1. Halbjahr 2020 meldeten die Amtsgerichte aus Sachsen-Anhalt 1 506 An- träge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das waren entsprechend vor- läufiger Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt 12,1 % weni- ger Verfahren als im 1. Halbjahr 2019 (damals: 1 714). Die Gesamthöhe der vo- raussichtlichen Forderungen der beantragten Insolvenzverfahren wurde von den Gerichten auf insgesamt 179 Mill. EUR beziffert, wovon knapp
112 Mill. EUR (62,6 %) auf Unternehmen entfielen.
Bis zum 30.06.2020 erfolgte in 1 382 Fällen (91,8 %) auf einen Antrag die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im 1. Halbjahr 2019 waren es mit 1 589 Eröffnungen 207 Verfahren mehr. Eine Ablehnung mangels Masse kam im aktuellen Halbjahr 116 Mal vor. In 8 Verfahren nahmen die Gläubiger/-innen einen Schuldenbereini- gungsplan an.
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen (221) erhöhte sich gegenüber dem ver- gleichbaren Vorjahreszeitraum (215) um 2,8 %. Im Wirtschaftsbereich Baugewerbe gab es mit 43 die meisten Anträge auf ein Insolvenzverfahren, davon waren 11 Un- ternehmen aus der kreisfreien Stadt Halle (Saale). Von 221 der insolventen Unter- nehmen waren 130 weniger als 8 Jahre wirtschaftlich tätig. Zum Zeitpunkt der An- tragsstellung bestanden 91 Unternehmen länger als 8 Jahre.
Neben den Unternehmen beantragten 1 285 übrige Schuldner/-innen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dabei handelte es sich in 1 042 Fällen um Verbraucher/
-innen. Das waren 13,7 % weniger als im 1. Halbjahr 2019 (1 208 Fälle). Mit 161 ka- men die meisten Verbraucher/-innen aus dem Landkreis Harz. Die Anzahl von 227 Insolvenzanträgen der ehemals selbstständig Tätigen verringerte sich im
1. Halbjahr 2020 zum Vorjahr um 15,3 % (268 Fälle). In 127 Fällen lief das Verfahren als Regelinsolvenzverfahren und 100 Mal als vereinfachtes Verfahren. Die übrigen 16 Insolvenzverfahren (Januar bis Juni 2019: 23 Fälle) betrafen Nachlässe, Gesamt- gut und natürliche Personen als Gesellschafter. Die angemeldeten Forderungen der übrigen Schuldner/-innen beliefen sich im 1. Halbjahr 2020 auf 67 Mill. EUR. Das ist eine Verringerung um 6,9 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2019 (72 Mill. EUR).
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht besteht noch bis 30. September 2020 für die in Bedrängnis geratenen Unternehmen durch die Folgen der COVID-19-Pande- mie. Mit staatlichen Hilfsprogrammen soll die Zahlungsunfähigkeit oder die Über- schuldung abgewendet werden. Bis dahin wird auch mit keinem Anstieg der Unter- nehmensinsolvenzen gerechnet.
Weitere Informationen zum Thema Insolvenzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Nr. 216/2020
Halle (Saale), 10. August 2020
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