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großen Städtebundkrieges

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Academic year: 2021

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(1)© Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. Beiträge zur ®c|<Ai<Atc des. großen Städtebundkrieges fü r die 3Sahr e 1387 —1388 von. D r. Conrad Wutke..

(2) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at.

(3) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. Einleitung. Zum besseren Verständnisse der nachfolgenden, zwei Jah re der Re­ gierungszeit des Erzbischofs Piligrim II. (1365— 1396) betreffenden Ab­ handlungen erscheint es angezeigt, einige Bemerkungen vorauszuschicken. Piligrim II. entstammte einem österreichischen Adelsgeschlechte, wie die meisten seiner Vorgänger seit fast einem Jahrhunderte, und hielt wie diese zum Habsburgischen Herrscherhause. D am it w ar der Gegensatz zu Bayern von selbst gegeben, dessen Herzoge im 14. Jahrhundert großentheils gegen die Habsburger Stellung nahmen. S o hatte unmittelbar vor seiner W ahl unter Erzbischof O rtolf ein Krieg gegen Baiern im Vereine mit Oesterreich statt­ gefunden. D as Domkapitel schloß mit den Herzogen von Bayern einen Frieden, der zwei M onate nach der W ahl des neuen Erzbischofs dauern sollte. P iligrim erneuerte 1367 mit den Habsburger« das Bündnis, das bereits mehrere seiner Vorgänger geschlossen hatten. I m 1 . 1369 w ar er unter den Schiedsrichtern, welche durch ihren Spruch den seit 6 Jahren zwischen Oesterreich und Bayern wüthenden Krieg durch den V ertrag von Schärding beendeten. E s handelte sich um Tirol, welches M argaretha Maultasch 1363 dem österreichischen Herzog Rudolf dem Stifter abgetreten hatte. Die habsburgischen Herzoge behielten T irol bis auf einen kleinen Theil des Jnnthales, der erst unter M ax I. an Oesterreich kam. Ein und ein halbes Jahrzehent bestand Friede zwischen dem Erzbischöfe und Bayern. I m I . 1382 kam es zum Kriege, da der vom Erzbischof abge­ setzte Propst von Berchtesgaden, Ulrich Wulp, ein geborner Bayer, zum Herzoge Friederich von Bayern floh. Beiderseits verwüstete man das Land und ließ alle Kriegsgräuel walten, bis im Dezember Friede geschlossen wurde. Wegen der Propstei Berchtesgaden einigte man sich erst im 1 . 1384; weder der frühere Propst, noch sein vom Erzbischof eingesetzter Nachfolger behielt die Propstei, sondern es wurde ein neuer Propst gewählt. Die Spannung zwischen Salzburg und Bayern löste sich nicht. A ls der 1376 1*.

(4) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 4. gegründete schwäbische Städtebund, welcher vor allem die Wahrung der Selbständigkeit der Reichsstädte gegen Verpfändung oder gewaltsame Unter­ weisung unter die fürstliche Botmäßigkeit zur Aufgabe sich stellte, bis 1385 die fränkischen Reichsstädte sowie die bayerische freie S tad t Regensburg in seinen Bund gezogen hatte und somit auch jetzt gegen die unternehmungs­ lustigen bayerischen Herzoge seine Front richtete, ging Erzbischof Piligrim mit dieser fürstenfeindlichen Macht aus Haß gegen die Bayern am 25. J u li 1387 ein Bündnis auf 5 Jahre ein, in welchem ausdrücklich die Städte zur Hilfe gegen die Herzoge Stefan, Friederich und Johann von Bayern verpflichtet wurden. Noch einmal wurde ein Versuch gemacht eine Einigung zwischen Salzburg und Bayern, das Kenntnis von Piligrim s Bündnisse erhalten hatte, herbeizuführen. Der Erzbischof begab sich im Nov. 1387 zu einer vereinbarten Besprechung mit geringem Gefolge in das Kloster Reitenhaslach, wo er vom Herzoge Stefan freundlich empfangen und herr­ lich bewirthet wurde. Plötzlich erschien Herzog Friederich mit großer Macht vor Reitenhaslach, nahm den Erzbischof und sein Gefolge verrätherisch (27. November) gefangen und brachte ihn nach Burghausen. Es ist be­ greiflich, daß man über diesen Bruch der gegebenen Sicherheitsbriefe in Deutschland erbittert war. Die Prälaten, Ritter, Städte Salzburgs schlossen im Dezember 1387 einen Bund zur Befreiung ihres Erzbischofes, der schwäbische Städtebund überzog die baierischen Herzoge mit Krieg und König Wenzel erließ drohende Befehle, den Erzbischof frei zu geben. I m Jän n er 1388 entließen ihn die Herzoge unter schweren Bedingungen der Haft. Dem Krieg der Städte mit den Fürsten wurde aber erst durch den Tag von Neumarkt (in Bayern) am 15. M ärz 1388 ein vorläufiges Ende bereitet. Nun hat Janssen die Behauptung aufgestellt, Erzbischof Piligrim sei noch vor dem Tag in Neumarkt freiwillig in die Gefangenschaft zurück­ gekehrt, da er die auferlegten Bedingungen zu erfüllen sich außer Stande sah. Andere, wie Hegel, Weizsäcker, Würdinger, Lindner haben diese An­ gabe ohne weiteres in ihre Werke aufgenommen. Die salzburgischen Quellen wissen von dieser erstaunlichen Rückkehr kein Wort. Herr D r. Conrad W u t k e in Berlin hat sich dieser Frage bemächtigt und führt nun mehr im Nachfolgenden den Nachweis, daß sich Janssen mit seiner Angabe in einem Irrthum e befand. Bei den auf diese Frage bezüglichen Untersuchungen fand er sich auch veranlaßt, die Tragweite des von Piligrim und den Städten eingegangenen Bündnisses, sowie den In h alt einiger Briefe und.

(5) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 5. das Datum von 2 anderen zu untersuchen. Außerdem liefert er den W ort­ laut der noch n i r g e n d s g e d r u c k t e n B ü n d n i s u r k u n d e n , wie sie Erzbischof P iligrim H . ausgestellt hat, und dreier auf Piligrim bezüglichen g l e i c h f a l l s b i s h e r u n g e d r u c k t e n B r i e f e . Die nachfolgenden Untersuchungen bestehen somit aus 5 Theilen. I. Ueber das von dem Erzbischof P iligrim II. von Salzburg 39 süddeutschen S tädten — dem schwäbischen Städtebund — am 25. J u li 1387 geschlossene B ündnis. II. Welcher Zusammenhang besteht zwischen den beiden von Hegel in der Nürnberger Chronik Lt.C h. I, 141 und 142 veröffentlichten Briefen? H I. Welches Datum und welchen Zusammenhang haben die zwei von Lindner unter nr. 20 und 21 im Index lectionum Monasterii 1878/79 veröffentlichten Briefe? IV . I s t Erzbischof Piligrim von Salzburg vor dem Neumarkter-Tag am 15. M ärz 1388 freiwillig in die H aft zurückgekehrt, wie Jansfen in Frankfurts Reichskorrespondenz Bd. I., Art. 72, Anmerkung behauptet? V. 1. Erzbischof Piligrim II. von Salzburg bekennt, daß er sich mit 39 genannten S tädten auf 5 Jahre bis 29. Sept. 1392 verbunden hat zu Hilfe gegen jedes Angreifen oder Beschädigen unter Ausnehmung des Papstes und des römischen und böhmischen Königs Wenzel und der öster­ reichischen Herrschaft. 25. J u li 1387. (Nürnberg.) 2. Erzbischof Piligrim H . von Salzburg bekennt, daß die 39 ge­ nannten Städte durch ihren mit ihm geschlossenen Bund ihm gegenüber zwar nur zur Hilfe gegen die genannten 3 Herzoge wirklich verpflichtet sind, aber gegen diese auch dann, wenn sie Vikare oder Besorger oder Pfleger des Reiches würden, und daß er seinerseits diesen Städten zur Hilfe verpflichtet ist in gewissen Fällen auch gegen den König und zwar trotz der in der Haupturkunde enthaltenen Ausnehmung des letzteren. 1387, 25. J u li (Nürnberg.) 3. Die Städtebundsboten zu Salzburg (Peter Leo aus Ulm und Propst Ulrich auf Tunau zu Regensburg) an die Bundesversammlung zu U lm : Verhältnisse im Salzburgischen, Unrichtigkeit der Freilassung des Erzbischofs P iligrim , Bayern und Oesterreich. Jänner 18, 1388 Salzburg. 4. Zwei genannte Straßburger an ihre S tad t: vergebliche Ver­ mittelung, Fortdauer der Gefangenschaft des Erzbischofs Piligrim von Salzburg und fürstliche Anmuthung an ihn. (1388) Ja n u a r 25. (Ulm?).

(6) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 6. 5. Die S tad t Nürnberg an ihre Vertreter auf der Bundesversamm­ lung zu Ulm, Berthold (Beheim) und Peter (Haller): König Wenzel wolle bei seinem Versprechen bleiben und sei auf Borziwoj sehr erzürnt, Abreise zweier Städteboten zum König, Belagerung des Hipoltstein, Aufforderung zu energischer Kriegsftihrung. (1388) Jan u ar 29. Nürnberg. 6. Anmerkungen zu den 3 Briefen. Zauner (S . 478) und Pichler (S . 224) berühren in ihren bekannten Werken dieses Bündnis nur ganz obenhin. Bei Zauner kommt auch der Irrth u m vor, daß er es auf zehn statt auf fünf Jahre abschließen läßt. Um so mehr sind die nachfolgenden Untersuchungen über dasselbe zu be­ grüßen, weil sie auf die Stellung Piligrim II. und die damaligen Ver­ hältnisse ein bedeutsames aufklärendes Licht werfen. S ie haben daher vollen Anspruch, in den „Mittheilungen" ihren Platz zu finden. Der Redakteur:. L. Schmued..

(7) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. I.. Ueber das vom Erzbischof Piligrim II. von Salzburg mit 39 süddeutschen Städten — dem schwäbischen Städtebund — am 25 . J u li 1387 geschlossene Bündnis. D a der Erzbischof Piligrim II. von Salzburg und der schwäbische Städtebund in den Herzogen Stephan, Friedrich und Johann von Bayern ihre gemeinsamen Feinde sahen, so gingen sie, um sich besser vor ihren Gewaltthätigkeiten zu sichern und denselben im Kriegsfall einen Gegner im Rücken zu erwecken, am 25. J u li 1387 ein Bündnis mit einander ein. Jede der beiden Parteien stellte 2 Urkunden aus, von denen die zweite eine Ergänzung der ersten ist und die näheren Bestimmungen enthält, in welchen Fällen allein die allgemein gehaltene erste Urkunde in Kraft treten sollte. Von diesen Urkunden war, abgesehen von Gemeiner in der Regens­ burger Chronik 1803, Bd. 2 S . 231, welcher die von den Städten aus­ gestellten Urkunden in ihren Abschriften im Regensburger Bundbriefbuch *) eingesehen, jedoch sich mit einer kurzen Angabe begnügt hat, von Haslberger in seiner Histovia ecclesiae Salisburgensis 2, 796 ff. die Spezial­ urkunde der Städte, desgleichen in „Kurze Geschichte und actenmäßige Anzeige, was dem hohen Erzstift Salzburg für Ansprüche und Forderungen ausstehen", Salzburg 1779, Behl N r. 26 p. 60 ff. gedruckt worden?) 3m Index lectionum der kgl. Akademie zu M ünster, Sommersemester 1878 p. 4— 8, hat Th. Lindner die beiden von den Städten ausgestellten U r­ kunden vollständig veröffentlicht. Aus dem Originale des Münchener Reichs­ archivs kann ich die beiden von Piligrim ausgefertigten Gegenurkunden mittheilen?) Th. Lindner in seiner Geschichte des deutschen Reiches unter König Wenzel, Braunschweig 1875— 1880, ist zuletzt auf dieses Bündnis ein>) s. Lindner i. d. Forsch. 19, 45 unten. ») R. T. A. 1. 556, 16 ff. 8) s. Beitrag 5 nr. 1 u. 2..

(8) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 8. gegangen. D a er aber in Bd. 1, 377— 378 und in Bd. 2, 3— 4 eine theils nicht erschöpfende, theils ungenaue Darstellung davon gegeben hat, so scheint es nicht unangemessen, die Urkunden noch einmal einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Schon im ersten Jahre seines Bestehens hatte der schwäbische Städte­ bund seine rechtliche Anerkennung von Seite des Kaisers Karl IV . und des neugewählten Königs Wenzel verlangt, indem er seine Huldigung davon abhängig machte?) Als Karl den Trotz der rührigsten und mächtigsten Bundesstadt Ulm Oktober 1376 vergeblich zu brechen versucht hatte, kam zwischen Wenzel, dem unterdeß die Verweserschaft im Reiche mit unum­ schränkter Vollmacht übertragen w ar?) und dem Städtebund zu Rotenburg Ende M ai 1377 ein Friede zustande, welcher die wenn auch nicht förm­ liche, so doch thatsächliche Anerkennung des Bundes aussprach?) Von nun an war das unausgesetzte Bestreben des Bundes, welcher bis 1385 eine Mitgliederzahl von 40 freien und Reichsstädten und die Höhe seines Be­ standes erreichte, sowie durch sein Bündnis mit dem neu entstandenen rheinischen Städtebund seine Macht beträchtlich verstärkt hatte, vom König und voni Reiche die staatsrechtliche Anerkennung, die Legitimität seines Bestehens zu erlangen. Bedeutend näher zum Ziele brachte den Bund die Heidelberger Stallung, die ausdrücklich den schwäbischen*4) und den rheini­ schen^ Städtebund als solchen anerkannte. Hatten die-zwei Städtebünde dadurch auch eine Anerkennung durch die Fürsten gewonnen, so strebten sie dennoch weiter und bemühten sich eine unzweideutige, rechtliche Anerkenuung von König Wenzel zu erhalten. D as J a h r 1387 schien sie endlich an das heiß ersehnte Ziel bringen zu wollen. Wenzel nämlich, der seit dem Beginn seiner Regierung mit dem unverhohlenen Widerwillen der Reichsfürsten gegen seine Thronfolge zu kämpfen gehabt hatte, sah sich auch in diesem Jahre wieder zum M iß ­ trauen gegen sie veranläßt?) W as war natürlicher, als daß er, um sich zu behaupten, einen Rückhalt an den geborenen Gegnern seiner Feinde suchte? Die Städte waren auch bereit, den König auf seinem wankenden Throne durch ihre mächtige Hilfe zu halten, wofern er eine förmliche, also reichs*) Lindner, König Wenzel 1, 46, 6. a) R. T. A. 1 nr. 101. ') R. T. A. 1, 183, 27. 4) R. T. A. 1, 439, 10 b. °) R. T. A. 1, 439, 3 b. •) R. T. A. 1, 542, 27..

(9) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 9. rechtliche Anerkennung ihres Bundes ausspräche. Aber dies Verlangen konnte und wollte er nicht erfüllen, da er durch diese Verletzung der Gol­ denen Bulle von 1356 seinen Widersachern die Waffen gegen sich freiwillig in die Hände gedrückt hätte. S o kam er den Bundesstädten nur so weit entgegen, daß er ihnen noch einmal ihre Rechte und Freiheiten, ihre Unverpfändbarkeit und seine eventuelle Hilfe gegen jeden, der sie daran irren würde, schriftlich zusichertet) Mündlich aber versprach er ihnen noch mehr, nämlich ihren Bund nimmer abzunehmen, noch zu wiederrufen seiner Leb­ tage?) Indessen auch diese blos mündlich gegebene Zusage hatte in den Augen der Städte eine solche Bedeutung, daß sie sofort diesen günstigen Bescheid zu Protocoll nehmen und durch die Unterschriften der zugegen gewesenen Städteabgeordneten eidlich erhärten ließen?) Jedoch schon im Ju n i desselben Ja h res vollzog Wenzel eine aber­ malige Schwenkung in seiner politischen Haltung, indem er sich nicht nur den Fürsten wiederum näherte, sondern auch gegen die Städte sich so un­ zuverlässig benahm, daß dieselben in der größten Sorge wegen der hinter­ hältigen P läne des Königs schwebten. S ie hielten sogar die Möglichkeit nicht für ausgeschlossen, daß man mit bewaffneter Hand gegen sie ein­ schreiten, ja selbst daß böhmische Völker ins Reich kommen könnten?) Die mächtigsten und gefährlichsten Städtefeinde in Süddeutschland waren die bayerischen Herzoge, welche seit dem Tode Herzog Leopolds von Oesterreich immer rücksichtsloser auf die Ausdehnung und Stärkung ihrer fürstlichen Macht ausgingen. Gegen diese Gegner eröffnete sich nun den Städten die Aussicht auf einen Bundesgenossen in dem Erzbischof P iligrim II. von Salzburg (1365— 1396), dessen ganze Regierung bis jetzt eine fast nnunterbrochene Kette von erbitterten Kämpfen mit den westlichen Nachbarn gewesen war. E r weilte bereits J u n i 1387°) auf dem vom König selbst besuchten Reichstag zu Nürnberg. D a kam es am 25. J u li zu einem B ündnis zwischen dem Erzbischof und dem schwäbischen S tädte­ bund, dessen Vertreter sich ebenfalls in der berühmten Reichsstadt einge­ funden hatten?) Zuerst stellte jede P artei eine allgemein gehaltene Urkunde aus, in der man sich gegenseitige Hilfe bei einem ungerechten Angriffe gegen jedermann versprach. Unter den üblichen Ausnehmungen figurierten -) R. T. A. a) R. T. A. -) R. T. A. 4) R. T. A. 5) R. T. A. «) R. T. A.. 1 nr. 302. 1 nr. 301 Art. 1. 1 nr. 301 Art. 4. 1, B66 nt. 4. 1, 665, 45a. 1, nr. 314, Art. 4..

(10) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 10. bei den Städten der römische und böhmische König Wenzel, der rheinische Städtebund, die Waldstädte, die Herrschaft von Oesterreich und die Heidel­ berger S ta llu n g ; bei dem Erzbischof der heilige S tuhl zu Rom, der römische und böhmische König Wenzel und die Herrschaft von Oesterreichs) An dem nämlichen Tage wurde aber noch ein Zusatzvertrag in zwei Artikeln aus­ gestellt, welcher genau präcisieren sollte, in wie weit die Geltung der ersten Urkunde sich erstreckte. Diese Zusatzartikel gewähren einen interessanten Einblick in die da­ malige politische Gestaltung Süddeutschlands. Vergegenwärtigen wir uns zuerst, daß der schwäbische Bund von jeher bei dem König und den Fürsten seine staatsrechtliche Anerkennung durchzusetzen sich bemüht hat, 2) daß er wenige M onate nach Abschluß dieses Bündnisses vom 25. J u li 1387 in der Mergentheimer Stallung vom 5. Novembers ausdrücklich als solchen sich den Fürsten gegenüber, als dem anderen Gliede des Vertrags, bezeichnen durfte und auch von diesen selbst so genannt w urdet, daß die Städte sonst bei keiner Gelegenheit es unterließen sich als Bund anzuführen, so überrascht uns die Thatsache, daß in allen vier Urkunden, die zwischen ihnen und dem Erzbischof ge­ wechselt wurden, nirgends das geringste von einem Städtebund verlautet, sondern daß jede S tadt für sich aufgezählt wird. Wie hat sich dies der Städtebund in unserem Bündnis gefallen lassen können, wie hat er es iiber sich zu gewinnen vermocht, einen Schutzvertrag von der größten T rag­ weite mit einem Reichsfürsten einzugehen, welcher die rechtliche Grundlage der Machtstellung des Bundes, die dieser doch in Anspruch nahm, nicht einmal anerkennen wollte? Viele langwierige Verhandlungen müssen dem Abschlüsse des Bündnisses vorangegangen sein, wiederholt mag ein Scheitern desselben an der Forderung der Städte sie als Bund anzuerkennen, ge­ droht haben, ehe das Bündnis, so wie es uns vorliegt, zustande gekommen ist. Seine gewichtigen Gründe muß der Erzbischof gehabt haben, in das Verlangen der Städte nicht einzuwilligen, aber ebenso wird der S tädte­ bund durch gewichtige Erwägungen bewogen worden sein, von einer aus­ drücklichen Nennung des Bundes durch Piligrim abzustehen. Den Städten erschien jedenfalls ihre Stellung so gefährdet, daß sie lieber auf die u r­ kundliche Anführung ihres Bundes verzichteten, wenn nur das Schutzbündnis*) x) Von einer genaueren Angabe des In h a lts der allgemeinen Urkunde können wir als unwesentlich für unsere Untersuchung hier absehen. 2) s. o. S . 9. 8) R . T. A. 1, 589, 29 b. *) R . T. A. 1, 590 12 a..

(11) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 11. mit Piligrim abgeschlossen wurde. D as Eingehen auf solchen Vertrag w ar nur möglich, wenn die Städte den baldigen Ausbruch eines Krieges nicht nur mit den Fürsten, sondern vielleicht mit dem König selbst erwarteten'.) Nur an einer Stelle ist es den Städten in ihrer Zusatzurkunde, wenn auch nur andeutungsweise, gelungen, eine Bezeichnung ihres Bundes hin­ einzuflechten, indem es dort heißt?): „darzu haben wir vorgenannten stette g e m a i n l i c h dem egenanten . . . " ; an der Parallelstelle in Piligrim s Ausfertigung?) fehlt dagegen auch dieses g e m a i n l i c h ' ) . Welche Gründe aber einerseits den Erzbischof bewogen haben, seinen jetzigen Bundesge­ nossen die Bezeichnung eines Bundes zu versagen, und anderseits die Städte bestimmten, von dem Verlangen einer Angabe ihres Bundes in den Ur­ kunden abzulassen, wird aus einer näheren Betrachtung des Zusatzvertrages, der die allgemein gehaltene Urkunde in ihren Wirkungen zum Theil sehr beschränkt, zum Theil völlig aufhebt, erhellen. D as Versprechen der Hilfsleistung gegen jedermann, das sich beide Parteien in der ersten Urkunde geben, wird in der zweiten nur gegen die bayerischen Herzoge S tephan, Friedrich und Johann, sowie gegen ihre Erben, Lande, Leute und Helfer gefordert. Die Spitze des Bündnisses richtete sich also allein gegen die bayerischen Fürsten. Unterstützung gegen einen anderen Feind wird in das Belieben eines jeden gestellt. Ein helles Schlaglicht aber auf die vielfachen, die ganze erste Hälfte des Jahres 1387 durch­ schwirrenden und beunruhigenden Gerüchte von einer mehr oder minder gewaltsamen Veränderung in der Reichsregierung werfen die in demselben ersten Artikel angenommenen Möglichkeiten eines Umschwungs in der Stellung der drei Herzoge zum Reich. Wenn nämlich dieselben in ihrer *24 *) Daher ist Lindners Ansicht, Wenzel 1, 377 nt. 2, daß das Verhalten des Städtebundes in diesem Jah r einer solchen Ansicht widerspricht, abzuweisen und Bischer 1. d. Forsch. 2, 65 und Weizsäcker i. d. R .T .A . 1, 555, 42 beizupflichten. A us Wenzel 2, 4, 4 geht, wie ich sehe, hervor, daß Lindner nachträglich, wenn es auch nicht aus­ drücklich gesagt wird, seine M einung inzwischen geändert hat. 2) Index leet. M onasterii. Sommersem. 1878 pag. 7 , 25. s) s. Beitrag 5 nr. 2. 4) Auch in der ersten Urkunde der städtischen Ausfertigung kommt der Ausdruck „gemainlich" vor, Ind. leet. pag. 5, 9; 11; doch schließt der Zusammenhang eine A n­ spielung auf den B und hier nicht nothwendig ein. — Analoge Stellen finden sich in den Urkunden, welche Herzog Albrecht von Oesterreich und 14 genannte schwäbische Städte am 5. M ai 139 4 sich ausstellten, R . T. A. 2, 393, 1 3 ; 26. 394, 16; 36, in denen, namentlich in den städtischen Ausfertigungen in dem „gemeinlich" wieder ein Hinweis auf ihren neuen Städtebund, Lindner 2, 123 unten, unschwer zu erkennen ist. Hingegen in den Schriftstücken, welche am 21. M ärz 1387 der König und die Städte, R . T . A. 1 nr. 302 und nr. 3 03 austauschten, ist der Ausdruck „gemainlich" stets sorgfältig ver­ mieden. Daß Wenzel wohlerwogene Gründe zu dem gleichen Verhalten, welches Piligrim beobachtete, bewogen haben, ist vorne gezeigt worden..

(12) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 12. Gesammtheit oder einer oder zwei von ihnen während der Dauer des Ver­ trages zu Vikaren des römischen Reichs gesetzt oder ihnen das empfohlen würde in deutschen oder in welschen Landen oder sie zu Pflegern des Reichs erwählt würden, so soll trotz der neuen Stellung, welche die Herzoge gewonnen haben, das Bündnis in Kraft bleiben. D rei oder vielmehr zwei Fälle werden in Erwägung gezogen. Nämlich entweder (aut) die bayerischen Herzoge können zu Vikaren ernannt werden, — das Recht der Ernennung stand aber nur dem Könige zu — , oder (sive) das Reich kann ihnen empfohlen werden, d. h. König Wenzel kann ihnen seine Vertretung für einen besonderen Theil des Reiches anvertrauen,*) oder (aut) die drei Herzoge können zu Pflegern des Reichs erwählt werden. Von wem sie aber dazu gewählt werden können, wird mit wohlberechneter Absicht verschwiegen. Jedoch dies Schweigen weist uns gerade auf den richtigen Weg. Denn wie im ersten Theil des Satzes der Name des Königs nicht erwähnt wird, der allein die Befugnis hat die Vikariatswürde zu vergeben, so lenkt der Gegensatz des zweiten Theils und der Ausdruck „ertoeft"2) unser Augen­ merk nach der Richtung hin, von der her allein ein solcher eigenmächtiger Schritt erwartet werden konnte. E s ist die Wenzel feindliche Fürstenpartei. Die ungeschminkte Nennung der in Frage kommenden Möglichkeiten wird zwar vermieden, aber die absichtlich unbestimmt gehaltenen Ausdrücke lassen doch den wahren Sachverhalt bei schärferem Hinsehen herauslesen. E s er­ öffnet sich also in diesem ersten Artikel ein ungeahnt tiefer Einblick in das damalige politische Getriebe. W ir ersehen aus ihm, daß der Glaube an eine Veränderung im Reiche schon in weite Kreise gedrungen war, so daß diese Möglichkeiten einer eingehenden Berücksichtigung von Piligrim und dem Städtebund unterzogen und bei der Ausstellung des Zusatzvertrages zu einem wesentlich mitwirkenden Moment gemacht wurden. Wie aber würde Wenzel die Erwählung eines Verwesers durch die Fürsten aufnehmen? E r konnte und durfte sich eine solche That nicht ge­ fallen lassen; sie schloß nicht nur eine Schmälerung seiner Herrschaftsrechte in sich, sondern hatte auch den Gedanken an seine Absetzung im Gefolge. Thatsächlich lief dies eigenmächtige Vorgehen der Fürsten auf offene Em­ pörung gegen den König hinaus und unterschied sich bloß formell von der Absetzung, die dann ja noch nachfolgen konnte. Wie die vier rheini*) M an darf hier vielleicht an den Passauer Bisthumsstreit denken. Lindner, Wenzel 2, 149 ff. s) Beitrag 5 nt. 2..

(13) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 13. scheu Kurfürsten am 23. April 1387 zu Ober-W esels sich verbunden hatten, daß keiner von ihnen ohne Zustimmung der andern in eine Abtretung des Reiches durch Wenzel an einen andern willigen sollte, und wie vorher am 21. M ärz desselben Jah res zu N ürnbergs Wenzel sich der Hilfe von 39 Städten Süddeutschlands gegen jeden, der ihn vom römischen Throne ver­ drängen wollte, versichert hatte, so war es ebenso natürlich, daß dieselben 39 Städte vier M onate später beim Abschluß ihres Bündnisses mit P iligrim die gleichen Eventualitäten ins Auge faßten. D er erste Arükel der Specialurkunde beschränkte also die gegenseitige allgemeine Hilfsleistung nur auf Unterstützung gegen die drei bayerischen Herzoge mit der Kautel, daß eine Veränderung in der reichsrechtlichen Stellung derselben dem Vertrage keinen Abbruch thun sollte. D er andere Artikel aber hat, wie der erste Augenschein lehrt, die Bestimmung gehabt, die in der allgemeinen Urkunde ohne jedwede Verklausulierung ausge­ sprochene Ausnehmung des Königs einzuengen und zu beschränken. Wenn nämlich, so lautet derselbe, der König den Herren von Bayern sein und des Reiches P anier leihen oder Volk zuschicken würde, um die Verbündeten wegen Angelegenheiten zu bekriegen, die das Reich nicht berührten, so solle die gegenseitige Hilfsleistung trotz alledem geschehen. Hierauf wird noch einmal hinzugefügt, das Ausnehmen des Königs solle nur bei Reichsan­ gelegenheiten Bestand haben. Zuerst wird also nur von moralischer Unter­ stützung durch Verleihung des B anners und realer Hilfe durch Truppen­ sendung gesprochen, jetzt wird kurzweg gesagt, das Ausnehmen des Königs habe nur Giltigkeit bei einem Kriege, der gegen eine der beiden Parteien wegen Reichssachen geführt würde, also wenn sie die Neichssteuern ver­ weigerte oder den sonstigen Verpflichtungen gegen das Reich nicht nach­ käme. Sonst muß auf jeden Fall Hilfe geleistet werden und sollte selbst, denn dies ist die nothwendige Schlußfolgerung, der König in Person den bayerischen Herzogen zu Hilfe kommen. D er kurze S in n der ganzen ge­ wundenen Ausdrucksweise des zweiten Artikels der Spezialurkunde geht also darauf hin aus: wenn der König in Verbindung mit den Baiern ist, darf man alles thun, folglich auch selbst gegen den König mit bewaffneter Hand auftreten. Alles übrige, was auch sonst gesagt wird von Verwahrung der Reichspflichten, ist eitel Flunkerei. M an scheut sich direkt auszusprechen, daß ein eventueller Krieg mit Wenzel nicht vermieden werden darf, aber*2 *) R . T . A . nr. 306. 2) s. o. S . 9 nt. 2..

(14) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 14. die nochmalige Betonung der Reichspflichten am Schlüsse giebt es deutlich zu erkennen; und wenn beide Parteien so geflissentlich ihre Ehre gegen das Reich bewahren wollen, so ist das eben nur eine Finte, mit der man verschleiern will, was man eigentlich meint. M an kann sich allerdings nicht des Eindrucks erwehren, in dieser Urkunde ein Meisterstück der da­ maligen Diplomatie vor sich zu haben; denn so raffiniert ist sie in un­ schuldig aussehende Phrasen gehüllt, daß sich erst bei schärferer Prüfung der wahre Kern herausschälen läßt. Aber ebenso tritt uns hier wieder einmal der scharfsinnige Unterschied entgegen, welchen auch 1400 die Fürsten zwischen den Verpflichtungen gegen das Reich und denjenigen gegen den König gemacht haben. Es sei einerlei, meinten sie, wen man zum Könige habe; der geschworene Treueid sei zunächst dem Reiche geleistet, diesem bleibe man aber trotz der Anerkennung eines neuen Königs getreu?) Jetzt können wir auch ersehen, weshalb Piligrim den Städten die schriftliche Anerkennung ihres Bundes versagt hat. Von der ersten Urkunde mußte man erwarten, daß sie nicht lange verheimlicht werden könnte. Welche Gefahren hätte dann aber Piligrim auf sich gezogen, wenn er den Bund als solchen genannt und damit anerkannt hätte! Nicht allein den Unwillen des Königs, sondern auch den Zorn seiner fürstlichen Standes­ genossen hätte er dadurch geweckt und hiermit schon allein den Rache dürstenden bayerischen Herzogen Vorschub geleistet und denselben die M ittel gegeben, ihn in seiner fürstlichen Stellung zu vereinsamen oder gar die andern Fürsten in den Kampf gegen ihn zu treiben. Nun müssen wir uns ferner fragen, weshalb haben beide Parteien in der Zusatzurkunde sich so verklausuliert ausgedrückt, und warum haben sie sich so ängstlich gehütet, die Sache bei ihrem wahren Namen zu nennen? Aus den Bestimmungen allein ergiebt sich schon, daß sie möglichst geheim gehalten werden sollte. S ie richtete sich in erster Linie gegen die drei bayerischen Fürsten, in zweiter gegen den König selbst. Nun konnte aber der Fall eintreten, daß sie trotz ihrer Geheimhaltung durch einen unglück­ lichen Zufall dem Könige vor die Augen kam oder die Kunde von ihrem Dasein ihm zu Ohren drang. M ußte ihn nicht schon die bloße Besprechung seiner möglichen Absetzung in Artikel 1 verletzen und in viel höherem M aße der Artikel 2 seinen Ingrim m erregen, der doch offene Empörung gegen ihn gut hieß? Auf keinen Fall durfte dieser hochverrätherische Ver- *S. *) cf. Weizsäcker, der Pfalzgraf als Richter über den König. Göttingen 1886, S . 73 ff..

(15) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 15. trag Wenzel bekannt werden. W ar es aber doch geschehen, so konnte man hoffen, daß die Verklansulierung genug Ausflüchte bieten würde. M an hatte ja erstens seine Verpflichtungen gegen das Reich gebührend ausge­ nommen und nirgends stand doch direkt ausgesprochen, daß man auch den König bekriegen dürfte. S o mochte man sich der Hoffnung hingeben, daß die wahre Bedeutung der Urkunde ihm entgehen und das für wahr ge­ nommen würde, w as man um der formellen Rechtfertigung willen gesagt hatte. Wie aber dieser Zusatzvertrag insbesondere vor Wenzel hatte geheim gehalten werden sollen, so muß man dasselbe auch von der allgemeinen Urkunde in Betreff der Bayern annehmen. Offenkundig war die tiefe Ver­ feindung der bayerischen Herzoge mit dem Städtebund einerseits und dem Erzbischof anderseits. Beider letzteren Interessen gingen ganz verschiedene Wege; nur der Haß gegen die bayerischen Fürsten war ihnen gemein. Jetzt verbinden sich beide. W ar nicht die logische Folgerung von selbst gegeben, daß das B ündnis uur gegen die Bayern, die gemeinsamen Widersacher, sich richten konnte? Deshalb mußte das Abkommen so lauge wie möglich verborgen bleiben; und daß es auch geschehen ist, ergiebt sich daraus, daß die Bayern nichts thaten, um der erdrückenden Umarmung zu entgehen. Sobald aber die Ausnehmung des Erzbischofs durch den Städtebund in der Mergentheimer Stallung vom 5. November 13871) ihren Argwohn erregt hatte, säumten sie keinen Augenblick, die Maschen des um sie ge­ flochtenen Netzes mit einem raschen Griffe zu zerreissen. Vollends ein Blick in die von P iligrim ausgestellte allgemeine Urkunde mußte sie schon belehren, daß die Einung nur gegen sie gerichtet sein konnte. Unter den Ausnehmungen P iligrim s fehlten ihre Namen. Schon dieser Umstand allein mußte ihnen klar und deutlich zeigen, daß der Erzbischof sein altes Bündnis mit ihnen und anderen Fürsten von 13822) durch das neue für aufge­ hoben erkläre. S om it ersehen wir, daß auch die allgemeine Urkunde wenig­ stens vor der Hand hatte geheim gehalten werden sollen, während der Zusatzvertrag bestimmt war, seinen geheimen Charakter dauernd zu bewahren. Unserer Ansicht, daß der erste Vertrag nur wenn nöthig für die Oeffentlichkeit bestimmt war, der zweite aber überhaupt ein Geheimniß bleiben sollte, scheint zu widersprechen, daß die Urkunden jeder P artei an­ fangen „W ir . . . bekennen o f f enl i c h" . W ir dürfen aber auf diesen A us­ druck kein Gewicht legen, denn er gehörte zum damaligen Kanzleistil und l) R . T . A . 1 nr. 324. =) Lichnowsky 4. Reg. 1 746; Lindner 1, 167..

(16) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 16. war schon so erstarrt und formelhaft, daß er auch in die geheimen U r­ kunden herüber genommen wurde. Schließlich ist nicht unbeachtet zu lassen, daß man mit diesem Worte den Urkunden den Anstrich geben wollte, als hätten sie das Tageslicht durchaus nicht zu scheuend) — Eine gleichfalls nichtssagende Stilblüte ist es, wenn im Anfang der allgemeinen Urkunde wortreiche Phrasen und die schönsten Betheuerungen der Friedensliebe beider Parteien sich befinden. Keiner ordentlichen Urkunde der Art durfte bis in die neuste Zeit hinein solcher Eingang fehlen?) Fassen wir nun kurz die Ergebnisse unserer bisherigen Untersuchung zusammen. Obgleich der Erzbischof mit den schwäbischen Bundesstädten ein Bündnis eingeht, so erkennt er doch nicht den Bund derselben in seinen Urkunden an. D a die Städte stets ihrem Bunde schriftliche Anerkennung zu verschaffen sich bemühten und sich wenn thunlich immer als Bund be­ zeichneten, so ist es um so auffallender, daß sie von einer ausdrücklichen Erwähnung desselben in diesem Vertrage, abgesehen von einem Fall, Ab­ stand genommen haben. E s muß also auf den dringenden Wunsch P iligrims geschehen sein und jede P artei wird ihre gewichtigen Gründe ge­ habt haben auf den Kompromiß einzugehen. Der Städtebund gewann durch dieses Bündnis eine beträchtliche Stärkung in seiner Machtstellung gegen­ über den Bayern, eventuell auch gegen den König selbst, so daß das reale Ergebnis ihn leicht über die Nichtanerkennung des Bundes durch Piligrim trösten konnte. Der Erzbischof dagegen hatte zwar durch den ersten Artikel der Specialurkunde sich den mächtigen Schutz des schwäbischen Städte­ bundes gegen seine Erbfeinde, die Bayern, erworben, war aber int zweiten Artikel auf Möglichkeiten eingegangen, welche ihn sogar in einen Krieg mit dem Könige verwickeln konnten. Dieser Vertrag mußte demnach auf jeden Fall vor Wenzel und den Bayern möglichst geheim gehalten werden, die allgemeine Urkunde hingegen so lange wie thunlich vor letzteren. Be­ kam jener trotz alledem von diesem Vertrage Kunde, so hätte der Erzbischof vollends mit ihm gebrochen und nicht minder sich die übrigen Reichsfürsten zn Gegnern gemacht, wenn er den Städtebund als solchen ausdrücklich genannt hätte. S o aber konnte er und der Städtebund hoffen, daß die*9 *) Ein analoges Beispiel bieten uns R. T. A. 2 nr. 25— 31, von denen nr. 27 — 31 die Erklärungen zu 25 u. 26 geben und gleichfalls wie unser Specialvertrag auf eine gewaltsame Thronveränderung Rücksicht nehmen. S ie haben den gleichen ge­ heimen Charakter, aber bei allen heißt es „bekennen und tun kunt o f f e n l i c h " . 9) Daher hätte Lindner, Wenzel 2, 3 unten, diesen Aeußerungen weniger Gewicht beimessen oder im anderen F all das Formelhafte derselben betonen können..

(17) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 17. sehr vorsichtig gehaltene Urkunde nach ihrer wahren Absicht hin nicht er­ kannt würde. Desgleichen haben wir gesehen, daß durch den Zusatzvertrag die erste Urkunde theils eingeschränkt, theils aufgehoben wird. Artikel 1 desselben bestimmt, daß die Hilfleistung nur gegen die Bayern und ihre Helfer verlangt wird, aber auch in den Fällen, wo sie entweder von Wenzel zu Vikaren des Reiches ernannt oder zu Reichsverwesern erwählt würden. Letzteres konnte nur durch die Fürsten geschehen; dieser eigenmächtige Schritt bedeutet offene Empörung der Fürsten gegen den König und als unaus­ bleibliche Folge die Absetzung desselben. Die Gerüchte von einer Thron­ veränderung wurden also auch in diesem Vertrage in Erwägung gezogen. Artikel 2 beschränkt die Ausnehmung des Königs zunächst dahin, daß sie nicht giftig sei, wenn derselbe die Bayern in Sachen, die das Reich nicht berührten, durch Sendung seines B anners oder einer Truppenmacht gegen eine der beiden Parteien unterstützte; schließlich werden nur noch die Reichs­ pflichten ausgenommen, mit andern Worten, es darf selbst gegen den König Krieg geführt werden, ohne daß das Bündnis Schaden dadurch erleidet. Wenden wir uns nunmehr zu einer Untersuchung der Darstellung, welche Th. Lindner in seiner Geschichte des deutschen Reichs unter König Wenzel über dies B ündnis gegeben hat. Zunächst fragt derselbe Bd. 1, 377 unten: „Wurde dabei an die mögliche Vacanz des Thrones durch Wenzels Absetzung oder Rücktritt gedacht? Möglich ist es immerhin, aber nicht mit Nothwendigkeit zu folgern. Würde dann nicht bei dem großen Gewicht, welches beide Theile dem Bündnis beilegten, auch dieser F all aus­ drücklich erörtert worden sein?" Dem müssen wir entgegenhalten, daß doch mit Nothwendigkeit, wie wir gezeigt Habens) an die mögliche Vacanz des Thrones durch Wenzels Absetzung gedacht werden muß, und daß dieser Fall auch von beiden Theilen erörtert worden ist. Die Ansicht Lindners über den Zusatzvertrag ist, daß die Städte „die allgemeine Bestimmung, welche Reich und König ausnahm, dahin erläuterten, daß sie nur gelte, wenn der König die Bayern im Kriege unterstütze durch Verleihung des Reichspaniers oder „von fach wegen die das rich selb anrürten"; sonst wollen sie dem Erzbischof auch gegen den König behilflich sein, wenn er den Herzogen hilft." D aß „die allgemeine Bestimmung" d. h. die Be­ stimmung der allgemeinen Urkunde, deren W ortlaut eigentlich nur den König ausnimmt, auch auf das Reich geht, zeigt der S in n der Special» ) » . S . 13.. 2.

(18) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 18. urkunde; dies ist also richtig von Lindner hinzugefügt und wiedergegeben. Sicherer wäre sodann, wenn der Krieg wie in der Urkunde so auch bei ihm ausdrücklich als der „gegen Piligrim " bezeichnet würde. Aber weder vollständig noch richtig ist das folgende, wo es vielmehr heißen m uß: „unterstütze durch Verleihung des Reichspaniers o d e r T r u p p e n s e n d u n g von fach wegen die das rich selb anrürten." Der Unterschied ist klar: es handelt sich nicht um die zwei Fälle der Verleihung des Reichspaniers überhaupt und daneben des Vorhandenseins von Reichsangelegenheiten, sondern die zwei Fälle sind die Verleihung des Reichspaniers und der Truppensendung und bei beiden ist die hinzukommende und zu gründe liegende Voraussetzung, daß es Reichsangelegenheiten sind. J a man könnte sagen, es handelt sich nur um den Einen Fall, daß es Reichsangelegen­ heiten sind, in welchen der König die Bayern unterstützt, sei es, daß letzteres geschähe bloß durch Verleihung des Reichspaniers oder sogar durch Truppensendung. Wenn also der König die betreffende Sache durch Ver­ leihung des Reichspaniers zu einer Reichssache zu stempeln sucht, so gilt diese Stempelung nichts, wenn es nicht wirklich Reichssache ist, d. h. die Vertragschließenden behalten es nicht dem König, sondern ihrem eigenen Urtheil vor zu entscheiden, was Reichssache ist und was nicht, oder deut­ licher gesagt: sie nehmen scheinbar die Reichssachen aus, in der That aber nicht, wenigstens nicht in zwingender Weise. Diese scharfe Hervorhebung des wahren Kerns des Geheimvertrags ist nothwendig, weil Lindner, auch nach der Herausgabe der beiden von den Städten ausgestellten Urkunden'), im zweiten Band seiner Geschichte König Wenzels S . 3 und 4, wo er auf dies Bündnis noch einmal zu sprechen kommt, ans eine genauere Prüfung des In h alts verzichtet hat, so daß auch seine zweite Darstellung dem wahren Sachverhalt nur im allgemeinen entspricht. E r sagt: „Die Städte verpflichten sich ihm (dem Erzbischof) gegen alle Angreifer; der Erzbischof ist den Städten nur gegen die drei herzoglichen Brüder zum Beistände verbunden." M it anderen Worten ist also für die Städte die allgemeine Urkunde, für Piligrim nur die specielle verbindlich. Dies ist aber eine völlige Verkennung der Bünd­ nisurkunden. E s sei noch hinzugefügt, daß schon Gemeiner") das Verhältnis der Gegenseitigkeit zwischen beiden Urkunden richtig erkannt hat. >) s. o. S. 7. 2) s. Bischer i. d. Forsch. 2 Reg. 277..

(19) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 19. E s ist auffällig, daß allen vier Urkunden die Ortsbezeichnung fehlt. Sollte dies absichtlich geschehen sein? Bei dem jetzigen Bestand der Quellen möchte indessen eine Beantwortung dieser Frage nur zu unfruchtbaren Hypothesen führen, welche hier am wenigsten angebracht sind. Aber trotz des Fehlens des Ausstellungsortes können wir doch mit ziemlicher Gewiß­ heit feststellen, wo wohl alle vier Urkunden zustande gekommen sind. Die Datierung ist bei allen vom 25. J u li 1387. W ir wissen, daß um jene Zeit ein Reichstag in Nürnberg unter Anwesenheit Wenzels stattgefunden hat, zu dem die Bundesstädte ihre Vertreter gesandt hatten.») Auch der Erzbischof von Salzburg war nach Nürnberg gekommen?) D er Reichstag bot beiden Parteien die beste Gelegenheit, unbemerkt in Berührung zu treten und den Bund gegen die feindlichen Bayernherzoge abzuschließen. Daß die Städteabgeordneten noch am 25. J u li in Nürnberg verweilt haben, die städtische Ausfertigung also ganz sicher zu Nürnberg stattge­ funden hat, ergiebt sich daraus, daß am 28. J u li der städtische Bundes­ tag eine allgemein verbindliche Bundesbestimmung erließ?) Ebenso liegt kein G rund vor zu bezweifeln, daß auch die Gegenratification, sei es durch Piligrim selbst, sei es durch dessen Räthe, an demselben Orte geschehen ist. Gemeiner, Regensburger Chronik 2, 321, nimmt gleichfalls Nürnberg als Ausstellungsort an. Aus seiner Darstellung ist aber nicht ersichtlich, ob das Bündnis durch Piligrim persönlich oder durch dessen Räthe ge­ schlossen ist. <3.232 sagt er allerdings, die Städte hätten mit den Räthen des Erzbischofs von Salzburg in Unterhandlung gestanden; doch läßt sich als seine M einung die Abwesenheit P iligrim s von Nürnberg noch nicht nothwendig folgern. Jedenfalls hatte Gemeiner keinen Beweis, daß P ili­ grim um die Zeit des Bündnisabschlusses in Nürnberg verweilte. Büchner in seiner Geschichte von Baiern Bd. 6, 117 hat aber aus Gemeiners Worten schließen zu müssen geglaubt, daß Piligrim nicht dort gewesen ist; er sagt nämlich: „ Im M onate J u li schickte der Erzbischof Piligrim von Salzburg Gesandte nach Nürnberg." I n den Forschungen 19, 46 äußert sich Lindner über Gemeiners Ansicht, daß die Ausfertigung der Dokumente zu Nürnberg geschehen, weil der Bund dort damals getagt hätte: „wenn auch das letztere richtig ist, braucht daraus das erstere noch. *) s. o. S. 9. ») R. T. A. 1, 565, 44». -) Lindner i. d. Forsch. 16, 46 oben.. 2*.

(20) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 20. nicht zu folgen." Dies ist an sich richtig. Aber Gemeiner hat nicht will­ kürlich geurtheilt, sondern er ist zu seiner Behauptung durch den eben er­ wähnten Bundesbeschluß vom 28. Ju li, der in seiner Hauptquelle, dem Regensburger Bundbriefbuch, verzeichnet sichte) gekommen. Lindner selbst spricht sich weder an dieser Stelle noch in seiner Geschichte König Wenzels Bd. 2, 3 über den muthmaßlichen O rt aus, während er noch in Bd. 1, 376 Nürnberg als positiv verbürgt nach den Reichstagsacten annimmt. Zum Schlüsse möge hier die Frage erörtert werden, in welchem Verhältnis Piligrim zu den Städten gestanden hat, ob er sich in ihren Bund hat aufnehmen lassen, also Mitglied desselben geworden ist, oder ob beide Theile als gleichberechtigte Mächte unter gleichen Verpflichtungen ein Schutzbündnis abgeschlossen haben. Unser genaueres Eingehen auf die einzelnen Bestimmungen hat er­ geben, daß der letztere Fall zwischen beiden obgewaltet hat. Der Gang unserer Untersuchung hat schon hinlänglich gezeigt, daß nur von einem Bündnis zwischen zwei Mächten die Rede sein kann, welche gemeinsame Interessen zu einem engeren Anschluß an einander geführt haben. I n der That ist eine scharfe Trennung in den verschiedenartigen Stellungen der Fürsten und Herren zu dem Städtebund zu machen.') Die Städte, der Erzbischof und seine Stände haben natürlich das richtige Verhältnis stets erkannt.') Ebenso der gemeinsame Feind Herzog Friedrich von Bayern, da er von dem gefangenen Erzbischof Aufgabe seines Bundes mit den Städten fordert.«) Von den zeitgenössischen Quellen bringt die Nürnberger Chronik Uünan Strom ers nichts über das B ündnis; die Augsburger Chronik von 1368— 1406 läßt vermuthen, daß sie das richtige meint, wenn sie erzählt, daß Piligrim und Herzog Stephan zusammen gekommen sind „von des. -) Lindner i. d. Forsch. 19, 46. ®) Unter den neueren Historikern hat unseres Wissens Bischer in den Forschungen 2, 85 zuerst den Unterschied scharf hervorgehoben, welcher besteht zwischen denjenigen Fürsten und Herren, die als eine mächtige Partei ein Bündnis mit dem Städtebund abschließen, und denjenigen, welche sich in den Schutz des Bundes begeben und bisweilen Glieder des Bundes genannt werden. *) A ls Beweis für die salzburgischen Stände diene aus ihrem Briefe vom 3. Feb­ ruar, Lindner, Wenzel 2, 4 50 Z .6 von unten, die S telle: „und wollen auch, daz unser herre von Salczburg mit ganzen trewen beleib bei der p ü n t n ü s s e , alz er euch ver­ sprochen hat." *) Lindner, Wenzel 2, 450, 8 „item den p u n d sollen wir g e g e n dez reichs steten absagen.".

(21) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 21. punds wegen".1) Königshofen dagegen urtheilt falsch, da er sagt, die schwä­ bischen Städte zogen dem Erzbischof zu Hilfe „wan er in irmebnnde was".*) Unter den Neueren hat Gemeiner, in der Regensburger Chronik 2, 231 sich geäußert: „Die Städte zogen den Erzbischof von Salzburg in ihren Bund und vereinigten sich mit ihm zu gegenseitiger Hülfe" und S .2 3 2 , 17 „daß der Erzbischof von Salzburg mit den Städten in einen Verein getreten und in den Bund gezogen worden sei." E r bringt also auf beiden Seiten W ahres und Falsches neben einander und hat den Unterschied zwischen B eitritt zum Bunde und Einung mit dem Bunde nicht erkannt. Büchner, Geschichte von Bayern, 1840, Bd. 6, 117, der sich sehr eng an Gemeiner anschließt, hat auch hier die falsche Ansicht des letzteren herübergenommen, da er sagt: „Erzbischof Pilgrim ließ seinen Wunsch des Beitrittes laut werden." S talin , Wirtembergische Geschichte, Bd. 3, 342, 23 erzählt richtig, die Städte hatten mit dem Erzbischöfe eine Einung geschlossen," aber 343, 5 heißt es bei ihm: „der Erzbischof, dessen Beitritt zum S tädtebnud"; mithin hat auch er die zwei verschiedenen Begriffe nicht anseinandergehalten. Bischer in seiner Geschichte des schwäbi­ schen Städtebnndes in den Forschungen Bd. 2 und 3 hat stets das richtige Verhältnis zwischen Piligrim und dem Städtebund betont z. B . S . 65, 85, Reg. 277. Die Note zu Ulman Strom ers Nürnberger Chronik S t. Ch. 1, 39 nt. 4 sagt falsch „D er Erzbischof Pilgrim von Salzburg war in den Bund der S tädte getreten", dagegen findet sich die richtige An­ gabe in S t. CH. 4, 80 nt. 1 und S t. CH. 9, 838 nt. 2 nach Wischers Regest. 277. Auch Weizsäcker hat das Richtige erkannt, denn es heißt R. T . A. 1, 555, 3 8 : „wenn der anwesende Erzbischof Piligrim von Salzburg mit dem Schwäbischen Bund einen Schutzvertrag schließt", und R. T . A. 2, 22, 2 5 : „die Städte in ihrem Bündnis mit P ilig rim "; dagegen ib. 2, 3, 32 „der Erzbischof von Salzburg war Mitglied eben ihres Bundes" und 2, 117, 37 a „(der Herr von Heideck) gehörte wie die beiden andern (Erzbischof von Salzburg und' Bischof von Eichstädt) zum Städtebund". Lindner, welcher zuletzt über das Bündnis geschrieben hat, drückt sich stets richtig aus. I n Schliephake-Menzel, Geschichte von Nassau 5, 81, 5 wird der Erzbischof richtig der Bundesgenosse der schwä­ bischen Städte genannt. *) S t . CH. 4, 8 0, 5. 2) S t . CH. 9, 838 , 5. Diese Stelle kann als ein weiterer Beitrag zu Weizsäckers Behauptung R . T . A . 2, 18, 1 dienen, daß Königshofen über die Vorgänge rechts vom Rheim höchst unzuverlässig berichtet ist..

(22) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 22. Diese Uebersicht ergiebt zur Genüge, daß bei der Unbestimmtheit, mit welcher ein großer Theil der Geschichtsschreiber über Piligrims Stellung zum Städtebund gesprochen hat, eine scharfe Betonung des richtigen Ver­ hältnisses, daß Piligrim mit dem schwäbischen Städtebund ein Bündnis abgeschlossen hat, aber keineswegs in den Städtebund eingetreten ist, nicht unangemessen gewesen sein dürfte. Während des Druckes bin ich auf eine in Th. Lindner, das Ur­ kundenwesen Karls IV . u. s. Nachfolger. Stuttg. 1882 S . 220 und 221 abgedruckte, gleichfalls vom 25. J u li 1487 Nürnberg datierte Urkunde ge­ stoßen, in welcher König Wenzel dem Erzbischof Piligrim von Salzburg Vollmacht ertheilt, mit dem Avignonischeu Papste Clemens V II. zu ver­ handeln. Aendert diese Urkunde auch nichts an den Ergebnissen obiger Untersuchung, so gewährt sie nach einer anderen Richtung hin eine will­ kommene Ergänzung zu Piligrim s Politik und Haltung in der Schisma­ frage. Ueberraschend ist es, daß an demselben Tage, an dem Piligrim mit dem Städtebund ein Bündnis eventuell gegen den König selbst ein­ geht, derselbe Fürst sich vom König eine Vollmacht ausstellen läßt, welche die besten Beziehungen zwischen beiden voraussetzt. Hierauf näher einzu­ gehen behalte ich mir für meine Untersuchung „Piligrim s Stellung zum großen Schisma vor." König Wenzel ertheilt dem Erzbischöfe Piligrim von Salzburg Voll­ macht, mit dem Avignonesischen Papste Clemens V II. zu verhandeln. W ir Wenzetzla von gots gnaden Römischer König ie allen jetten merer des reychs und Kunig ze Behaim versehen und bescheunen vffenlich mit dem brief, das wir bedaht haben die grozzen mizzhellung, die laider lange zeit in der christenhait von zwayung der päpstlichen infel gewert hat, davon vil ubels komm ist und täglich kumpt und wan auch vil seien von der mizzhellung verloren werdent, davon haben wir uns furgesatzt als Vogt der Hailigen Römischen Kirchen solichen irrsal ze wenden und die christenheit zu rechter gotlicher ainung ze bringen als verr wir ze recht füllen und mugen und wellen weysung von baiden tayln verhören und aufnemen, und ob uns der pabst von Avion rechtlich weiset, das er rechter pabst ist und rechter pabst wirdet, was denn unser andächtiger Pilgreim ertzbischof ze Saltzburg legat des stuls ze Rom zwischen unser und des pabstes von Avion auzzsprichet, da wellen wir bey beleyben, also das der-.

(23) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 23. selb ertzbischof Pilgreim von Saltzburg gedenk nach seiner gewissen, wie man die sach der ainung zwischen den pabsten anheb, und geben im auch vollen gewalt ze ordnen und ze schickchen, wie man die sach gantzlich Handel und ende, damit w ir an unsern eren und trewen besirgt seyn, als die Handlung vorher fönten ist, nach den trewen der er gott der Hailigen Römischen Kirchen dem Hailigen Römischen reych uns und, aller christenhait schuldig und gepunden ist. und wie er ervindet und ordent das man die sach anvahen und gantzlich handeln und enden fülle, das wellen wir vollfuren und wellen auch dabey beleiben und loben auch das stat ze haben und ze vollfueren, wann wir im darzü. als unzerm geswornen besunderlich getrewen. Und darüber ze urchünt geben wir den brief versigelten mit unserm haimlichen bettschaft, der geben ist ze Nurenberg an sant Jacobstag des zwelifbotten nach Christi gepurd dreutzehenhundert jar dar­ nach in dem siben und achtzigstem jare. II.. Welcher Zusammenhang besteht zwischen den beiden von Hegel in der Nürnberger Chronik, S t. Ch. 1, 141 u. 142 veröffentlichten Briesen? I n der Städtechronik 1, 141 u. 142 sind zwei Briefe aus dem Nürnberger Codex 278 von Hegel herausgegeben, von denen er den zweiten als die Antwort auf den ersten auffaßt. Genaueren Ausschluß über den wahren Zusammenhang der beiden Briefe vermögen die im Index lectionum von Münster 1878/1879 von Th. Lindner theilweise aus demselben Codex publicierten Briefe zu geben. — Eine Berichtigung der Hegelschen Ansicht hoffen wir im folgenden geben zu können. Hegel ist zu seiner Ansicht, daß der Brief in S t. Ch. 1 S . 142 eine Antwort auf den von S . 141 ist, dadurch gekommen, daß das Schreiben König Wenzels an die Nürnberger S . 141 in Abschrift kein Datum trägt und es in dem Schreiben Nürnbergs an den König S . 142 ausdrücklich heißt „alz ir uns von ewern gnaden verschriben habt". Gleich darauf kommt aber folgende Stelle „ttttb die selben euwer brief und die abschrift darinne". N un steht jedoch in Wenzels Brief nichts von einer Abschrift, die er anbei sendet. D ies kann stutzig machen, da damals es nicht leicht unterlassen wurde, die eingelegten Schreiben zu vermerken..

(24) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 24. Sehen wir uns in den von Lindner herausgegebenen Briefen aus jener Zeit um, so finden wir unter nr. 16 in dem am 19. Jan u ar von König Wenzel an Nürnberg gesandten Schreiben die Angabe „in den copien hierinnen verflossen." Gemeint sind aber mit diesen Copien, wie eine nähere Betrachtung lehrt, die Botschaft Herzog Friedrichs von Bayern an den König, daß der Erzbischof von Salzburg frei sei und des Königs Antwort darauf, von welchen zwei Briefen aber nun der letztere abschrift­ lich erhalten ist, wie Lindner im Index pag. 3 nt. 1 anführt. Wenn es am Anfange von nr. 16 heißt „nach dem male alz ir von uns gescheiden seit", so ist, wie sich aus S t. Ch. 1, 269, 12— 15 ersehen läßt, die Reise gemeint, welche Niclas Muffel ans Nürnberg mit den Bundesboten Schiller ans Constanz, S t. CH. 1, 269, 9, und Aingehürn aus Nördlingen, S t. CH. 1, 299, 10; 38. 270, 30, nach P rag im Auftrage der zu Ulm tagenden Bundesversammlung unternommen hatten, um den König zu Maßnahmen gegen den Friedbrecher Herzog Friedrich von Bayern zu veranlassen. Wenzel aber, der erst den Erfolg der Sendung Borziwoys von (gtoemor1), seines Pflegers in Auerbach, an den Herzog abwarten wollte, war nur zum Theil auf ihr Anliegen ein­ gegangen. D a traf Herzog Friedrichs Brief bei dem Könige ein, in welchem jener behauptete, den Erzbischof von Salzburg freigegeben zu haben. I m Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Meldung erließ nun Wenzel an die Städte sofort den Befehl, den Krieg gegen die Bayern einzustellen und weiterer Weisungen zu harren, wie eben nr. 16 zeigt. Inzwischen kam auch Borziwoys Brief vom 10. J a n u a rs , wie Lindner angiebt, in Prag°) an, in welchem dieser aufs bestimmteste versicherte, daß der Erzbischof unbeschatzt aus seiner Haft entlassen sei. Der König war indessen gegen die Wahrheit dieser Behauptung mißtrauisch geworden und befahl deshalb am 22. J a n u a rs Nürnberg und den übrigen Reichsstädten, die Bayern nur in dem Falle anzugreifen, wofern Piligrim von Salzburg nicht bedingungs­ los in Freiheit gesetzt und den Städten ihre entrissene Habe nicht wieder­ gegeben wäre. Unmittelbar nach der Absendung dieses Briefs kam Borziwoy selbst zum Königs und behauptete keck, Piligrim sei ohne Bedingungen freigegeben. Aber des Königs Argwohn war doch zu sehr schon rege ge-*4 *) Vgl. über dessen Persönlichkeit Lindner, Wenzel 2, 6, 8. *) lu d . lect. nr. 14.. #) Lindner, Wenzel 2, 8, 19; Ind. lect. nr. 18 „haben wir aber vernommen." 4) Ind. lect. nr. 18. 6) Lindner, Wenzel 2, 8..

(25) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 25. worden, als daß er sich bei dieser Betheuerung beruhigt hätte und er sandte, um endlich zuverlässige Kunde über den wahren Thatbestand zu erhalten, seinen Diener Heinrich Eysvogel, einen geborenen Nürnberger**), zunächst nach Nürnberg in das Reich. E r gab demselben einen Credenzbriest) an die Reichsstädte mit. Gleichzeitig schrieb er auch an Nürnberg'), daß Borziwoy gekommen und daß er, um dessen Wahrhaftigkeit zu prüfen, Heinrich Eysvogel zu den Städten schicke und ihm ganze Vollmacht er­ theilt habe wegen der von den Städten erlittenen Beschädigungen zu ver handelnd) Der Beglaubigungsbrief Eysvogels nr. 19, und Wenzels Bries an die Nürnberger, S t. Eh. 1, 141, gehören also ihrem inneren Wesen nach so eng zusammen, daß sie die gleiche Abfassungszeit haben müssen. Da nun nr. 19 das Datum vom 23. Ja n u a r trägt, so muß nothwendig die gleiche Zeitangabe Wenzels Schreiben, S t. Ch. 1, S . 141, also auch den 23. Ja n u a r, getragen haben. Die angebliche Antwort Nürnbergs auf diesen Brief vom 23. Ja n u a r ist vom 25. Ja n u a r datirt, S . 142. D er geringe Zeitraum von 2— 3 Tagen, der zwischen beiden liegen würde, zeigt schon hinlänglich, daß un­ möglich in dieser kurzen Spanne Zeit ein Brief von P rag nach Nürnberg damals hat gelangen können, daß somit also der Brief auf S . 142 die Antwort auf ein anderes Schreiben Wenzels sein muß. Auf welchem Brief aber Nürnbergs Schreiben vom 25. Ja n u a r nur beruhen kann, haben wir oben S . 24 dargethan. E s ist der Brief Wenzels vom 19. Ja n u ar, nr. 16 im Ind. lect. Folgende Resultate haben wir also aus unserer Betrachtung ziehen können. D er undatierte Brief König Wenzels an Nürnberg in S t. CH. 1, 141 hat das D atum den 23. Ja n u a r 1388 getragen; die Antwort Nürnbergs vom 25. Ja n u a r auf S . 142 ist nicht die Antwort auf diesen Brief, sondern auf des Königs Schreiben vom 19. Ja n u a r int Ind. lect. nr. 16. *) s. über denselben Beitrag V, 6, Sinnt. 27. *) Ind. lect. nr. 19. o) Dies ist der Brief i. d. St. CH. 1, 141. *) Bon Interesse ist zu sehen, daß der König sowohl in seinem Briefe vom 23. Januar, nr. 18, als auch in dem Credenzbriefe Eysvogels, nr. 19, den dringenden Wünschen der Reichsstädte, ihrem Bunde eine schriftliche Anerkenunng durch den König zu verschaffen, s. Beitrag 1, 9, hierin halb entgegenkam, daß er beide an die „gemein stet" also an die Städte in ihrer Gesammtheit richtete. In ihremSchreiben v. 25. Januar versuchten die Nürnberger den König zu bewegen, sich direct mit betn Bunde in Be­ rührung zu setzen, St. CH. 1, 142, 27. — Lindners Polemik Wenzel 2, 11 nt. 2 gegen R. T. A. 2, 4, 19 kann ich nicht beipflichten. Der ausführlichere Brief Wenzels, St. CH. 1, 141, ist dagegen nur an seine getreue Reichsstadt Nürnberg gerichtet..

(26) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 26. Wenn Lindner, Wenzel 2, 8 sich äußert „Aber noch ehe des Königs Brief vom 19. Ja n u a r an die Reichsstädte gelangen konnte, hatte der Krieg in Süddeutschland seinen Anfang genommen", so bildet S t. CH. 1, 142 eben einen Beweis dafür.. III.. Welches Datum und welchen Zusammenhang haben die zwei von Lindner unter vr. 20 und 21 im I n d e x le c t io n n m M on as te r ii 1 8 78 /18 79 veröffentlichten Briefe? 3m Index lectionum üon SDZünfter, Wintersemester 1878/1879, pag. 6— 8, hat Lindner unter nr. 20 und 21 zwei Briefe aus dem N ürn­ berger Codex 278 veröffentlicht. D a beiden Briefen in dem Aufschriften­ codex O rts und Zeitangaben fehlen, so hat der Herausgeber bei nr. 20 den muthmaßlichen O rt der Abfassung zwar nicht angegeben, aber für nr. 21 Salzburg als den Abfaffungsort angenommen und für beide Briefe das Datum zwischen dem 15. Ja n u ar und den 2. Februar gesetzt. Ob letztere Angabe insbesondere zu halten ist, möge die Aufgabe dieser Unter­ suchung sein. I n nr. 20 heißt es „wir wollen uns dez bischofs des capitels des lands und prelaten Brief lassen abschreiben und senden euch dieselben bei dem nechsten Boten." Welche Briese sind damit gemeint? Antwort geben uns die unter nr. 22 veröffentlichten Briefe, deren erster das Datum vom 2. Februar 1388 trägt, während bei dem folgenden B -E der Kürze halber dasselbe gleiche D atum dann weggelassen wurde. Aus Lindner's Geschichte des deuffchen Reiches unter König Wenzel 2, 450— 451 erfahren wir, daß diese Briefe gleichzeitig mit dem dort mitgetheilten Schreiben der salzbutgischen Stände vom 3. Februar an die Bundesversammlung zu Ulm gesandt worden sind. Von diesem Orte sind sie aber dann nach Nürnberg in Abschrift gelangt, wie aus dem erwähnten Nürnberger Codex 278 erhellt. D er Brief von nr. 20 hat demnach zum Ausgangsort Ulm. D a ferner die Briefe nr. 22 und der vom 3. Februar bei den damaligen Verkehrsverhältnissen min­ destens eine Woche zu ihrer Beförderung von Salzburg nach Ulm ge­ braucht haben werden, so können sie nicht vor dem 10. Februar an letzterem O rt angelangt sein; folglich können der oder die Verfasser des Briefes nr. 20 die neuen Nachrichten nicht vor dem 10. Februar von Ulm nach Nürnberg haben gelangen lassen, also kann die Abfassungszeit dieses Schrei-.

(27) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 27. bens nicht zwischen dem 15. Ja n u a r und 2. Februar liegen, wie ihn die Edition ansetzt. Fragen w ir uns nun, auf welchen Nachrichten Brief nr. 20 beruht, so ergießt sich bei einer Vergleichung, daß es nicht allein die Briefe nr. 22 A -E sein können, die ihm als Grundlage gedient haben, da es am Anfang desselben heißt „botschaft kamen ist von P. Leo und dem probst",5) sondern daß auch der Brief nr. 21 mitbenutzt ist, der „den probst und mich" wie der In h a lt ergiebt, zu Urhebern hat und aus S alz­ burg an den Bund^) gesendet ist, mit kurzen Worten die Freilassungsbe­ dingungen P iligrim s von Salzburg, dann ausführlicher die Ereignisse der Salzburger Tage bespricht. Auffallend ist, daß beide Briefe unvollständig sind, indem in der Abschrift des Nürnberger Codex von nr. 20 der Anfang und von nr. 21 die Fortsetzung und der Schluß fehlen. Ersteres läßt sich daraus erklären, daß nr. 20 nach der Meinung des Nürnberger Abschreibers Unwesentliches und nur für seine Vaterstadt Wichtiges enthalten habe, das man den Nachbarstädten Schweinfurt, Windsheim und Weißenburg, denen man für gewöhnlich das Wissenswerthe mittheilte, da sie erst auf diesem Umwege wegen ihrer relativen Unbedeutenheit von den wichtigeren Ereignissen Kenntnis zu erhalten pflegten, nicht mitzutheilen brauche oder auch nicht sönne.5) Letzteres kann man dahin erklären, daß der Abschreiber beim Copiren sah, daß er das, was folgte, zum Theil schon in nr. 20 abge­ schrieben habe und außerdem in der noch abzuschreibenden nr. 22 ent­ halten sei, mithin sich der M ühe überheben zu dürfen glaubte, doppeltes in das Copialbuch einzutragen. W ir können aber aus dem In h a lt von nr. 20 mit Sicherheit muthmaßen, wie dem Sinne nach der fehlende Theil von nr. 21 gelautet haben wird und dabei zugleich bestimmen, welches Datum Brief nr. 21 getragen hat; ob er also in die Zeit v. 15. Ja n u a r bis 2. Februar fällt, wie ihn der Herausgeber angesetzt hat. Erzählt wird in nr. 21 der feierliche Einzug des Erzbischofs in seine Hauptstadt und die ehrende Auszeichnung, welche Piligrim den beiden S tädte­ bundsboten zu Theil werden ließ. Bei dem darauf folgenden Festmahl baten ihn letztere eine befriedigende Aufklärung über seine fernere Stellung zum Städtebund zu geben, um dieselbe nach Ulm berichten zu können. D ann bricht 0 Wer dieselben sind, s. unten S. 33 ff. *) Lindner, Wenzel 2. 7. 5 v. u. läßt ihn irrthümlich an Nürnberg gerichtet fein. a) Bcrgl. die Stückbeschreibung von nr. 20 im Index leetionnm, wo man sieht, daß in dem Nürnberger Codex dieses Stück zur Mittheilung an diese Nachbarstädte her­ gerichtet ist,.

(28) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 28. Plötzlich der Bericht mit den Worten ab „also dez morgens fru da saut." Aber die bisherige Entwickelung der Ereignisse, sowie der In h alt von nr. 20 drängen, wie schon erwähnt, anzunehmen, daß der Faden der Berichterstattung folgendermaßen weiter gesponnen werden muß: „da sant" der Erzbischof zu den Städtebundsboten und ließ sie bitten zu ihm zu kommen. Als dieselben darauf vorgelassen wurden, fanden sie um den Kirchenfürsten schon R ath und Stände versammelt. Es wurde nun erörtert, welche Schritte zu thun seien, da Piligrim selbst in seiner Haltung noch schwankte, weil er den Herzogen von Bayern gern wenigstens einen Theil der einge­ gangenen Bedingungen für seine Freilassung aus Rücksicht auf seine Bürgen erfüllt hätte, während^die Stände fest entschlossen waren, auch nicht das geringste zu bewilligen. Schließlich einigte man sich dahin, daß jeder Theil für sich an König Wenzel und Herzog Albrecht von Oesterreich schriebe und um Rath und Hilfe töte.1) Die Stände aber theilten Herzog Friedrich von Bayern noch einmal m it,2) daß sie nicht gesonnen seien die ihrem Herrn abgezwungenen Bedingungen anzunehmen. Den Städtebundsboten wurde nun vom Erzbischof wohl unter dem Druck der Stände der definitive Bescheid gegeben, daß er gewillt sei allen seinen Verpflichtungen dem Bunde gegenüber getreulich nachzukommen.2) Durch die vielfachen Verhandlungen zwischen Piligrim und seinen Ständen und durch die Ausfertigung der Schreiben an Wenzel, Albrecht und Friedriche) war es mittlerweile zu spät geworden, um auch noch'an den Bund zu schreiben. Es wurde auf v) Der Erzbischof in nr. 22 A und C, die Stände in B und D, welche Schreiben auch in nr. 20 p. 7 lin. 8—10 erwähnt werden. s) nr. 22 B und daraus im Ind. lect. nr. 20 p. 7 lin. 1—5. s) Lindner, Wenzel 2, 450 unten. 4) Die salzburgischen Stände schreiben in ihrem Briefe vom 3. Februar 1388, Lindner, Wenzel 2, 450 unten und 461 oben, an den zu Ulm tagenden Bundesrath, daß sie anbei die Briefe senden, welche sie an Wenzel, Albrecht und Friedrich geschrieben. Dieselben sind, wie schon erwähnt, abschriftlich in das Nürnberger Copialbuch gelangt und von Lindner im Index unter nr. 22 B, D, E veröffentlicht. — In Lindner, Wenzel 2, 451 ist infolge eines Druckfehlers nr. 29 statt nr. 22 angegeben. — Aus nr. 20 geht hervor, daß Copien von ihnen von den in Ulm weilenden Nürnberger Abgeordneten an ihre Vaterstadt geschickt worden sind. Wenige Zeilen vorher erwähnen dieselben in ihrem Bericht, Ind. lect. nr. 20 pag. 7, 5, daß die salzburgischen Stände „dem Papst dem. Kunig und dem von Österreich" geschrieben haben, diese Schreiben würden sie mit dem nächsten Boten in Abschrift nach Hause senden. Sie lassen hierbei das von den Salz­ burgern an Herzog Friedrich gerichtete Schreiben unerwähnt, sprechen dagegen von einem Brief derselben an den Papst. Die aus Salzburg gesandten Copien haben sie bei Ab­ fassung ihres Berichtes vor Augen gehabt. Woher kommt es nun, daß von einem Schreiben an den Papst gesprochen wird, während die Salzburger in ihremSchreiben an den Bundes­ rath nichts davon erwähnen? In diesem Briefe kann eine Erwähnung jenes Schreibens.

(29) © Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg, Austria; download unter www.zobodat.at. 29. dem folgenden Tag, den 3. F ebruars verschoben. Inzwischen hatten auch die in Salzburg weilenden Bundesboten ihren Bericht abgefaßt, der noch an dem nämlichen 3. Februar mit dem Briefe der salzburgischen Stände und mit den Copien, nr. 22 A-E, an den Bund nach Ulm abgesandt wurde. Aus allen diesen Erwägungen ergiebt sich, daß Brief nr. 20 auf nr. 21 beruht und hinter nr. 21 stehen müßte, da er mindestens 7 Tage später abgefaßt ist. Auffallen könnte eS allerdings, daß die in Ulm wei­ lenden Nürnberger Delegirten nicht in nr. 20 erwähnen, daß sie auch nr. 21 wollen abschreiben lassen. S ie müssen indessen wohl ihre Meinung geändert oder bei der Eile des Schreibens es anzuführen vergessen haben und den Brief dann doch haben abschreiben lassen; denn sonst hätte er nicht in das Nürnberger Copialbuch gelangen können. Nun findet sich in der Frankfurter Reichscorrespondenz ed. Janssen 1863 Bd. 1 nr. 72 in einem Schreiben Nürnbergs an Frankfurt vom 11. Februar die Meldung „daz der bischoff von Salczburg ledig sey, und sey gen Salczburg komen, doch also, daz er den Herrn von Baiern gebin sol sechzigtausent gulten; und' die puntnisse, die er mit uns getan hat, sol er ablassen." I m ersten Augenblick könnte man die Vermuthung hegen, daß diese M ittheilung auf der Nachricht beruhe, welche aus Ulm nach Nürnberg gesendet ist, also auf unserer nr. 20. D aß dem aber nicht sein kann, läßt sich folgern, wenn wir die Abfassungszeit beider Briefe betrachten, daß nr. 20, wie wir auf S . 26 gesehen haben, unmöglich vor dem 10. Februar aus Ulm abgegangen sein kann, und daß der Brief Nürnbergs an Frankfurt vom 11. Februar datiert ist. D a es aber nicht anzunehmen ist, daß in einem oder im günstigsten Falle in anderthalb nicht vergessen sein, denn sonst wäre es auch wie die anderen Briefe A-E in den Nürn­ berger Codex gelangt. Man muß daher schließen, daß eine Abschrift des Briefes an den Papst von Salzburg nach Ulm nicht geschickt worden ist. Woher haben aber die Nürn­ berger Boten ihre Kenntnis erhalten? Zwei Möglichkeiten lassen sich zur Erklärung an­ führen. Entweder haben die Nürnberger in ihrem in Eile geschriebenen Brief aus Ver­ sehen von einem an den Papst gerichteten Schreiben gesprochen,.weil sie andererseits hin­ gegen das ihnen vorliegende Schreiben der Stände an Herzog Friedrich unerwähnt ge­ lassen haben, oder eine Notiz hierüber hat in dem verloren gegangenen zweiten Theil des Berichts, Ind. lect. nr. 21 pag. 8, welchen die Bundesboten aus Salzburg an den Bundesrath nach Ulm geschickt haben, gestanden, und ist von dort her von den Nürnbergern in ihren Bericht hinübcrgenommen worden. Erstere Möglichkeit ist aber wohl zurückzuweisen, letztere hingegen hat sehr viel Wahrscheinlichkeit für sich, ja es läßt sich noch weiter vermuthen, daß die salzbnrgischen Stände ihr an den Papst gerichtetes Schreiben deshalb nicht abschriftlich nach Ulm gesendet haben, weil sie glaubten, daß es für den Bund von wenig Interesse sei, da man vom Papste doch keine thatkräftige Hilfe zu erwarten habe. Die Stände eines Erzstiftes mußten aber sich an ihren Oberhirten um Hilfe wenden, wenn sie sich auch keinen Erfolg versprechen konnten. *) Lindner, Wenzel 2, 460..

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