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uf die Beiträge des Deut- schen Ärzteblattes un- ter der Rubrik „Versiche- rungen“ reagieren gelegent- lich auch Versicherungsbera- ter mit kritischen und ergän- zenden Anmerkungen. Einige Tips für Versicherungsnehmer hat der unabhängige Versiche- rungsberater Peter Burkard zum Thema „Mehrfachversiche- rungen“:Manche Versicherungsver- treter neigen dazu, Privat- haftpflichtverträge an junge Leute zu verkaufen, obwohl diese bis zu einem bestimmten Alter noch bei den Eltern mit- versichert sind. Andererseits unterlassen es junge Leute nach der Volljährigkeit gele- gentlich, einen eigenständigen Privathaftpflichtversicherungs- vertrag abzuschließen, obwohl die Mitversicherung bereits er- loschen ist. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Studium im An- schluß an eine bereits ab- geschlossene Berufsausbildung begonnen wird.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirt- schaft (GDV), Berlin, weist in diesem Zusammenhang dar- auf hin, daß der Schutz über die Privathaftpflicht der El- tern so lange gilt, bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist, das heißt Lehre und/oder Stu- dium – unabhängig vom Alter.
Er erlischt automatisch, wenn der Jugendliche heiratet (auch wenn er noch minderjährig ist) oder wenn er eine dauerhaf- te Berufstätigkeit aufnimmt.
Dann muß sich der Jugendli- che selbst versichern.
Ein weiterer Hinweis: Für den Eigentümer einer im In- land gelegenen und regelmäßig bewohnten oder selbstgenutz- ten Eigentumswohnung oder
eines Einfamilienhauses ist ei- ne eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversi- cherung nicht erforderlich, weil dafür über die allgemeine Pri- vathaftpflichtversicherung be- reits Schutz geboten wird.
Auch hier läßt sich nicht selten feststellen, daß Versicherungs- verkäufer eine zusätzliche Ver- sicherung plaziert haben, die an sich überflüssig ist.
Zusätzlicher Schutz bei Eigentum Nach Angaben des GDV gilt bei Gebäuden, die für eine Gemeinschaft von Wohnungs- eigentümern (Eigentumswoh- nungen) errichtet worden sind, daß alles über die Privathaft-
pflichtversicherung versichert ist, was zum Sondereigentum gehört (die Wohnung, der dem Versicherungsnehmer gehören- de Kellerraum und unter Um- ständen ein abgegrenzter Kfz- Stellplatz). Alle anderen Teile des Gebäudes (zum Beispiel Außenwände, Treppen, Dächer, Gemeinschaftskeller, Gehstei- ge, Grünanlagen) gehören zum Gemeinschaftseigentum. Hier muß von der Gemeinschaft eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversi- cherung abgeschlossen werden.
Über diese sind dann das Ge- meinschaftseigentum und der Verwalter versichert.
Einige Versicherungsunter- nehmen bieten seit kurzem mit der sogenannten Ausfall- deckung dem eigenen Versi- cherungsnehmer noch zusätz- lichen Schutz, wenn dieser von dem Schädiger keinen Er- satz erhält, da er keine Privat- haftpflichtversicherung hat be- ziehungsweise weil bei ihm mangels Masse nichts zu ho-
len ist. PB/GDV
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