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BrändeGastgeber Kirschenregion Zug-Rigi

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Academic year: 2022

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S C H W E I Z E R Z E I T S C H R I F T F Ü R O B S T- U N D W E I N B A U 1 4 / 1 4 25 K U R Z - I N F O

Zweite «Kirsch-Trophy»

Die «Kirsch-Trophy» ist ein gemeinsamer Anlass des Vereins Zuger & Rigi Chriesi, der zuger-rigichriesi AG und Agroscope. Am 13. Juni 2014 verkosteten und beurteilten zwölf professionelle Jurorinnen und Juroren am Schluechthof in Cham unter der fachli- chen Leitung von Agroscope 61 Kirschbrände von 15 Brennereien aus der Deutschschweiz.

Der Kirsch ist unter den Schweizer Destil- laten die vielfältigste Spirituose. Die einmali- ge Vielfalt an verschiedenen Brennkirschen- sorten und traditionelles Handwerk, das viel Individualität zulässt, inspirieren Brennerei- en in der Schweiz seit Jahrhunderten zum Experimentieren, Verfeinern und Ausprobie- ren. Heute kann die Kundschaft aus einem breiten Sortiment an sortenreinen Bränden oder Assemblagen (= Sortengemisch), Vieille- und Likörprodukten, Wildkirsch oder holz- fassgereiften Bränden wählen.

Noch professioneller mit «Sensoplus»

Sonia Petignat-Keller (Leiterin Agroscope Forschungsgruppe Lebensmittelqualität) und Martin Heiri (Fachmitarbeiter Agroscope Extension Destillate) führten die Verkostung professionell durch. Ihr ging eine halbtägige Geruchs- und Geschmacks-Schulung aller Degustierenden voraus. Die Verkostung wur- de mit der topaktuellen Software «Senso- plus» durchgeführt. Der Grundgeschmack, die Wahrnehmung im Mund, das Mundge- fühl, der Körper und die Komplexität eines Brands können damit differenzierter erfasst werden als mit herkömmlichen Methoden.

Mit «Sensoplus» sind die 13 wesentlichsten Fehlgerüche für die Verkoster auf einen Blick erkennbar. «Sensoplus» entlastet die Juroren, die sich damit ganz auf die Beurteilung der Brände konzentrieren und die Verkostung damit noch professioneller durchführen können.

Gute Kirsch-Nachfrage, gute Brennkirschenpreise

Nach zwei schlechten Erntejahren und einer erfreulichen Entwicklung der Nachfrage ist der Preis für Brennkirschen endlich wieder auf ein Niveau gestiegen, das den Produzen- ten eine wirtschaftliche Produktion ermög- licht. Das Pflanzen und Pflegen von Hoch- stamm-Kirschenbäumen wird wieder at- traktiv. Gepflegte Bäume werden älter und sind ökologisch wertvoller. So besteht wie- der Hoffnung, dass unsere edlen Kirsch- brände – die Schweizer «Nationalspirituo- sen» – auch in Zukunft aus einheimischen Früchten von landschaftsprägenden Hoch- stammbäumen destilliert werden.

Kirschgala am 19. September 2014 Kirschliebhaber treffen sich am 19. Septem- ber 2014 an der zweiten Kirschgala in Baar.

Die «ausgezeichneten» und die «hervorra- genden» Kirsch-Edeldestillate werden dort preisgekrönt, ein altes Handwerk und ein Stück Schweizer Kultur und Tradition wer- den gelebt und gefeiert.

Sonia Petignat-Keller, Agroscope, und Annelies Uebersax, zuger-rigi-chriesi AG n

Wie die Saat, so die Ernte – gemeinsame Arbeit für Schweizer Destillate. Sonia Peti- gnat-Keller, Lukas Fassbind (Kirschstras- se Schweiz), Martin Heiri, Jonas Inderbit- zin und Edith Beutler, alle Agroscope.

Brände

Gastgeber Kirschenregion Zug-Rigi Die zweite Schweizer Kirsch-Trophy fand nicht von ungefähr in der Region Zug-Rigi statt. Die Region hat eine über 500-jährige Kirschkultur.

Die ersten gewerblichen Brennereien wurden hier vor 150 Jahren gegründet. Der Zuger und der Rigi Kirsch sind traditionsreiche Brände. Sie sind seit 2013 im Register der geschützten Ur- sprungsbezeichnungen (AOP) eingetragen.

Louis Suter, Präsident des Vereins Zuger & Rigi Chriesi und Annelies Uebersax, Geschäftsführe- rin der zuger-rigi-chriesi AG, freuen sich, Gast- geber dieses Anlasses sein zu dürfen, verfolgen doch alle Schweizer Chriesiregionen dasselbe Ziel: das traditionsreiche Brennerei-Handwerk zu pflegen, die Qualität der Kirschbrände ge- meinsam voranzutreiben und die Konsumentin- nen und Konsumenten für die Vielfalt an Kirsch- bränden zu begeistern.

Keine Pflanzen als Feriensouvenirs!

Im Urlaub sind Reise-Souvenirs sehr be- gehrt. Während Wohnaccessoires grössten- teils problemlos importiert werden können, benötigt man bei exotischen Pflanzen oft Einfuhr-Dokumente oder es gelten gar Ein- fuhrverbote. Damit sollen Pflanzen-Krank- heiten und -Schädlinge (Quarantäneorga- nismen) von der Schweiz ferngehalten wer- den. Deshalb empfehlen Fachleute vom Agroscope-Pflanzenschutzdienst zusam- men mit dem Eidgenössischen Pflanzen- schutzdienst, auf Pflanzen als Souvenir zu verzichten. Dennoch liegt die Häufigkeit der Vergehen gegen die Pflanzenschutzvorga- ben auf hohem Niveau.

Während illegale Einfuhren bis 2012 ste- tig zugenommen haben (Mitteilung vom 4.7.2013), ist die Anzahl Beanstandungen in den letzten beiden Jahren bei rund 180 ge- blieben (180 im Jahr 2012; 179 im Jahr 2013).

Entdeckt wurden vor allem unerlaubte Pflanzen, Samen, Früchte und Gemüse so- wie Schnittblumen. Die Pflanzen oder Pflanzenteile stammen aus verschiedens- ten Herkunftsländern, grösstenteils aber aus Asien.

Wer nicht auf ein grünes Souvenir verzichten will, soll sich vor Antritt einer Reise über die Gesetze informieren unter www.pflanzenschutzdienst.ch. Zudem un- terstehen etliche Pflanzen (insgesamt über 25 000 Arten) den Bestimmungen des inter- nationalen Artenschutzabkommens CITES – sie dürfen nur mit einer Bewilligung des Ausfuhrlands in die Schweiz gelangen (siehe www.blv.admin.ch oder www.cites.org). Ne- ben einem gültigen CITES-Zeugnis ist auch oft eine Einfuhrbewilligung der zuständi- gen Schweizer Behörde erforderlich.

Einfuhr von Pflanzen – das müssen Sie wissen

Kontrollpflichtige Pflanzen müssen ein Pflanzenschutzzeugnis besitzen. Wer solche Pflanzen einführen will, muss sich rechtzei- tigt vor der Einfuhr beim Bundesamt für Landwirtschaft erkundigen (www.pflanzen- schutzdienst.ch). Ein Pflanzenschutzzeug- nis muss vorgängig im Ausfuhrland besorgt werden: Adressen der zuständigen Stellen weltweit unter www.ippc.int.

Früchte und Gemüse (ausser Kartoffeln) bis 10 kg und Schnittblumen bis 3 kg dürfen ohne Kontrolle eingeführt werden. Pflanzen und Früchte unterliegen der Mehrwertste u- er. Pflanzen, die den Artenschutzbestim- mungen unterstehen, dürfen aus jedem

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