• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Endoprothesenregister: Das Register muss kommen" (19.02.2010)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Endoprothesenregister: Das Register muss kommen" (19.02.2010)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A 270 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 107

|

Heft 7

|

19. Februar 2010

ENDOPROTHESENREGISTER

Das Register muss kommen

Um die Patientensicherheit zu erhöhen und die Kosten zu senken, fordern die orthopädischen Fachgesellschaften erneut, verpflichtend ein Register für alle Endoprothesenoperationen in Deutschland einzurichten.

B

ereits 2009 legte die Bundes- geschäftsstelle Qualitätssiche- rung dem Gemeinsamen Bundes- ausschuss ein vollständiges Kon- zept vor, wie ein nationales Endo- prothesenregister einzurichten sei.

Bisher aber hat man sich nicht eini- gen können: Obwohl die meisten Beteiligten (Krankenkassen, Her- steller, medizinische Fachgesell- schaften) für ein verpflichtendes Register plädieren, stehen Einzelin- teressen gegen den Konsens. „Alle wesent lichen Spieler sitzen im Boot und warten“, erklärt Prof. Dr. med.

Hartmut Siebert, stellvertretender Generalsekretär der Deutschen Ge- sellschaft für Orthopädie und Un- fallchirurgie und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Un- fallchirurgie.

Repräsentative Daten fehlen

Schon jetzt müssen die Endoprothe- sen zwar mittels einer Barcode- schnittstelle in der Klinik registriert werden, die Daten werden jedoch nicht zusammengetragen, so dass der Gesamtüberblick fehlt. Weitere Daten wurden bisher nur regional und auf freiwilliger Basis erhoben.

Da die Register fakultativer Natur sind, ist das Datenaufkommen eher gering und nicht repräsentativ.

„Deshalb ist ein verpflichtendes Register so wichtig“, betont Prof.

Dr. med. Joachim Hassenpflug, Vizepräsident der

Deutschen Gesell- schaft für Ortho- pädie und Ortho- pädische Chirurgie (DGOOC) und Be- auftragter dieser

Gesellschaft für das Endoprothe- senregister. Es soll die Daten von jeder eingebauten und gewechsel- ten Endoprothese zusammen mit den klinischen Daten ihrer Träger

erfassen und über viele Jahre hinweg verfolgen. In einem zweiten Schritt soll dann die Meinung des Patienten zum Erfolg des Eingriffs dokumen- tiert werden. „Subjektive Wohlfühl- faktoren der Patienten spielen eine Rolle, wenn sie mit harten Fakten verknüpft werden“, so Siebert.

Der Zweck eines Endoprothe- senregisters liege letztendlich darin,

die Tragdauer der eingesetz- ten Implantate auf 15 bis 20 Jahre zu erhö- hen, sagt Has- senpflug. Zu - dem soll jeder Patient in Zukunft möglichst genau über die Risiken aufgeklärt werden. Bisher ist das kaum möglich, da die Hersteller der Endoprothesen lediglich die physi-

kalischen Eigenschaften testen – wie verträglich und wie lange die Prothesen aber in der Regel im Einsatz sind, darüber gibt es keine aussagekräftigen Daten. Das Ver- sagen dauerhafter Implantate zählt zu den führenden Schadensfällen in der Orthopädie und der Unfall- chirurgie. In den Jahren 2000 bis 2002 waren dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro- dukte zufolge 290 Patienten be- troffen, die Dunkelziffer ist mit geschätzten 400 bis 500 Leidtra- genden pro Jahr aber vermutlich weitaus höher.

Zu viele Revisionen

Noch viel häufiger als Schadensfäl- le sind Revisionen. Von 390 000 jährlich eingesetzten Knie- und Hüftprothesen wurden im Jahr 2008 35 000 gewechselt. Siebert warnt:

„Fehler zu machen ist menschlich, nicht daraus zu lernen, ist tödlich.“

Seiner Einschätzung nach könnten die Revisionsrate und die Dunkel- ziffer durch ein Endoprothesen - register deutlich verringert werden.

Neben dem verhinderten Leid kann die Reduktion der Wechsel- eingriffe Hassenpflug zufolge auch Kosten sparen. Er rechnet bereits im dritten Jahr des Registers mit Einsparungen von 45 Millionen Eu- ro – Tendenz steigend. Demgegen- über schätzt er die zusätzlichen Kosten durch das Register auf circa 100 000 Euro pro Jahr. „Das Regis- ter muss kommen – so schnell wie möglich“, folgert Hassenpflug. In anderen Ländern wie der Schweiz und in Nordeuropa gebe es bereits verbindliche Register, die von Er- folg gekrönt seien. Auch ein euro- päisches Register sei geplant, wel- ches auf das geplante deutsche Verzeichnis zugreifen soll. ■

Janika Menk

Fehler sind menschlich, nicht daraus zu lernen, ist tödlich.

Prof. Dr. med. Hartmut Siebert vom Gemeinsamen Bundesausschuss

Künstliche Hüftgelenke sollten 15 bis 20 Jahre halten.

Foto: bvmed

M E D I Z I N R E P O R T

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE