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Im Berner Jura sind die politischen Parteien bereits daran, ihre Wahllisten zusammenzustellen

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I 193/2001 STA 27. März 2002 42C

Interpellation

1026 Frainier, Belprahon (CVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 31.10.2001

Ämterkumulierung der Abgeordneten im künftigen «Rat des Berner Juras»

In seinem Bericht vom September 2000 bezüglich der Frage, wie die fortschreitende Autonomisierung des Berner Juras zu realisieren sein wird, beantragt der Regionalrat in seiner Mehrheit, dass sich die neue regionale Institution aus den zwölf bernjurassischen Grossratsmitgliedern sowie aus 18 weiteren, ebenfalls in allgemeinen Wahlen zu bestimmenden Personen zusammensetze.

Das Amt eines Grossratsmitglieds ist bereits sehr ausgefüllt. Müssen die bernjurassischen Grossratsmitglieder von Amtes wegen im neuen regionalen Gremium Einsitz nehmen, wird die Arbeitslast noch zusätzlich zunehmen. Ausserdem wird mit dieser Lösung verunmöglicht, dass jemand nur gerade für einen Sitz im Grossen Rat kandidieren kann.

Die nächsten Grossratswahlen werden am 14. April 2002 stattfinden. Die Wahllisten müssen bis spätestens am 28. Januar 2002 eingereicht werden.

Im Berner Jura sind die politischen Parteien bereits daran, ihre Wahllisten zusammenzustellen. Einige potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten zögern jedoch sich aufstellen zu lassen, da sie nicht wissen, ob sie sich gleich um zwei Sitze oder nur um ein Grossratsmandat bewerben.

Auf Grund der laufenden Arbeiten der Parteien, die ihre Listen zusammenstellen müssen, wird der Regierungsrat um eine rasche Beantwortung der folgenden Frage gebeten:

• Wird die Regierung bei diesem Dossier dem Antrag des Regionalrats folgen, gemäss dem die zwölf bernjurassischen Grossratsmitglieder von Amtes wegen auch im neuen regionalen Gremium Einsitz haben sollen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 22.11.2001

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 613 vom 27. Februar 2002 die Inhalte des künftigen Sonderstatuts für den Berner Jura festgelegt. Vorgesehen ist ein Bernjurassischer Rat (BJR), der sich aus 24 Mitgliedern zusammensetzt, die in Proporzwahlen für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Die Wahlen werden gleichzeitig mit den Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates stattfinden. Somit werden die zwölf Grossratsmitglieder aus dem Berner Jura nicht von Gesetzes wegen dem neuen Gremium angehören. Wer sich sowohl in den Grossen Rat als auch in den Bernjurassischen Rat wählen lassen möchte, wird sich zwei separaten, aber gleichzeitig stattfindenden Wahlen stellen müssen.

Wir befinden uns im ersten Stadium des Verfahrens. Der Gesetzentwurf wird gestützt auf die Ergebnisse der Konsultation des Regionalrats und der Gemeindebehörden von Biel und Leubringen ausgearbeitet werden. Es wird letztlich Sache des Grossen Rates sein, definitiv

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über die Zusammensetzung des Bernjurassischen Rates und die Wahlvoraussetzungen für dessen Mitglieder zu beschliessen.

Es sei darauf hingewiesen, dass der heutige Regionalrat bis zum Inkrafttreten des Sonderstatuts, d.h. zumindest bis zur ersten Hälfte der Legislaturperiode 2002-2006, weiter bestehen und sich wie bisher aus den Mitgliedern der Deputation sowie aus den vier Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern zusammensetzen wird.

An den Grossen Rat

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