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Archiv "Zweifel und Entscheidungen im hohen Alter: Entscheidungshilfen für den Eintritt in die Rentenversicherung - Ein „Eilbrief“ an unsere älteren Berufskollegen und ihre Ehepartner" (18.12.1975)

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Zweifel und Entscheidungen im hohen Alter

Entscheidungshilfen für den Eintritt in die Rentenversicherung Ein „Eilbrief" an unsere älteren Berufskollegen und ihre Ehepartner

Anneliese Born

Insbesondere für ältere Ärzte und nach Aufgabe der Praxis besteht die Möglichkeit zu einer klaren Verbesserung der Lage durch erst- malige und einmalige freiwillige Leistung eines geringen Beitrages in die gesetzliche Rentenversicherung noch vor Ende 1975. Hier soll für diesen Personenkreis anhand von konkreten Beispielen eine Entscheidungshilfe gegeben werden, bevor am Jahresende der letz- te Termin für eine wirksame freiwillige Nachversicherung verstri- chen ist.

DEUTSCHES Spektrum der Woche

ÄRZTEBLATT

Aufsätze • Notizen

THEMEN DER ZEIT:

Zweifel

und Entscheidungen im hohen Alter

BEKANNTMACHUNGEN:

Kassenärztliche Bundesvereinigung:

Vereinbarung der KBV mit den Bundesverbänden der Krankenkassen

GESCHICHTE DER MEDIZIN:

Dfaita — Methoden

der Gesundheitsbelehrung historisch gesehen

REISE:

Von der Piste ins Thermalbad

Die Versorgung vieler Arztkollegen im Ruhestand oder ihrer hinterblie- benen Ehepartner ist oft auch nach langen Jahren und Jahrzehnten er- folgreicher Praxistätigkeit äußerst bescheiden. Das anhaltende pau- schale Gerede um angeblich zu hohe Arztverdienste kann bei ihnen nur Bitterkeit hervorrufen, sofern sie überhaupt Notiz davon nehmen wollen. Für viele jedenfalls hat die Zeitspanne zwischen oft völligem Verlust aller Rücklagen durch den Krieg, insbesondere auch der pri- vaten Lebensversicherung, womög- lich schon zum zweiten Mal inner- halb eines Arbeitslebens, nicht ge- reicht, wieder genug zu erwerben, um davon wenigstens im Alter wei- ter existieren zu können.

Eine spürbare Aufbesserung ist ge- genwärtig selbst für Hochbetagte noch kurzfristig möglich, erfordert jedoch einige Initiative, Entschei- dungsfähigkeit und wohl zumeist dabei auch Hilfestellung. Die fol- genden aktuellen Beispiele mögen

hierzu dienen und noch rechtzeitig weitere Anregungen vermitteln. Eine persönliche Entscheidung muß aber vor Jahresende 1975 getroffen und auch durch Stellung des Antrags vor dem 31. Dezember 1975 voll- zogen sein.

Das kann sich für den hier ange- sprochenen Personenkreis auf Grund der seit kurzer Zeit neu be- stehenden Bestimmungen ganz überraschend einfach und unkom- pliziert darstellen, und eine ent- sprechende Initiative erscheint un- bedingt empfehlenswert, soweit noch nichts in dieser Hinsicht ge- schehen ist und nicht im Einzelfall etwa günstiger erscheinende Mög- genommen werden.

So können mit wenigen Ausnah- men alle, die sich als nicht versi- cherungspflichtige Personen recht- zeitig vor Jahresende 1975 zu dem jetzt möglichen freiwilligen Eintritt in die Rentenversicherung ent- schlossen haben, auch mit einem

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 51 vom 18. Dezember 1975 3473

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen Rentenversicherung

wahlweise nur geringen Gesamtko- stenaufwand so viele Beiträge nachentrichten, daß sofort An- spruch auf eine monatlich auszu- zahlende Altersrente besteht, so- bald das 65. Lebensjahr erreicht oder wenn es bereits überschritten ist. Dafür ist grundsätzlich nur die Bereitstellung von 3240 DM als ein- malige Zahlung (für 180 Monate je 18 DM) erforderlich. Der Nachent- richtungsantrag muß rechtzeitig vor dem 31. 12. 1975 bei der Bun- desversicherungsanstalt für Ange- stellte, 1 Berlin 88, Postfach, einge- gangen sein. Dazu sind Formulare vorgesehen und z. B. bei Gemein- deverwaltungen und gesetzlichen Krankenkassen erhältlich. Erst wenn die Nachricht eintrifft, daß dem Nachzahlungsantrag stattge- geben wird, ist innerhalb von drei weiteren Monaten die vorgesehene Zahlung zu leisten.

Inwieweit sich eine solche Maß- nahme lohnt, hängt von einigen weiteren Feststellungen ab. In je- dem Falle sollten gerade die älte- sten Arztkollegen, die ihre Praxis längst aufgegeben haben, damit nicht zögern, bis es bald endgültig für eine Entscheidung zu spät ist.

Ihnen werden nämlich, wenn sie eine selbständige Erwerbstätigkeit von wenigstens fünf Jahren aufge- geben haben, zusätzliche Zeiten mit rentenerhöhender Wirkung an- gerechnet, und das nicht nur ihnen allein, sondern auch ihren etwa hinterbliebenen Ehepartnern als Witwen oder Witwer, sofern diese noch rechtzeitig selbst in die Versi- cherung eintreten, daraufhin einen eigenen Rentenantrag stellen und für ihre eigene Person derartige Zeiten nachweisen können. Es geht dabei um sogenannte „Ersatz-Zei- ten" (vor allem Kriegsdienst, Ge- fangenschaft, Verfolgung, Flucht).

Es muß in allen diesen Fällen am 19. Oktober 1972 das 60. Lebens- jahr vollendet gewesen sein.

Aber auch wenn derartige Zeiten nicht oder nur relativ kurzdauernd geltend gemacht werden können, wirken sich nachgewiesene Zeiten einer nach Vollendung des 16. Le- bensjahres liegenden weiteren

Schulausbildung oder Fachschul- ausbildung (bis zur Höchstdauer von vier Jahren) sowie einer abge- schlossenen Hochschulausbildung (bis zur Höchstdauer von weiteren fünf Jahren) so wesentlich renten- erhöhend aus, daß die Altersver- sorgung durch den Entschluß zum Eintritt in die Rentenversicherung und zur freiwilligen Nachzahlung nennenswert verbessert werden kann. Auch eine abgeschlossene versicherungsfreie Lehrzeit wird angerechnet.

In vielen Fällen wird beides zusam- menkommen, so daß viele Kriegs- teilnehmerjahre und dazu noch vie- le Ausbildungsjahre zu Buch schla- gen mit dem Ergebnis einer als- bald einsetzenden Rente von mo- natlich mehreren hundert DM auf Grund der einmaligen Einzahlung von nur beispielsweise 3240 DM, wie oben bereits angedeutet. Von diesem gesetzlich begründeten Leistungsangebot der Gemein- schaft an diejenigen, die sich auf Grund ihres persönlichen Werde- ganges mit vielen Jahren kostspie- liger Ausbildung und oft zusätzli- chem Dienst in einem oder auch in zwei langen Kriegen einen Anspruch erworben haben, sollte Gebrauch gemacht werden. Leider werden manche an sich Berechtigte, die vielleicht am dringendsten einer Hilfe bedürfen, erst zu spät oder auch niemals von den gegebenen Möglichkeiten Kenntnis erlangen.

Die mit dem 31. Dezember 1975 ge- setzte Frist sollte daher unbedingt ganz wesentlich verlängert werden.

Für den Augenblick aber läßt sich sicher aus einfachen Beispielen leichter konkret lernen als aus ei- ner Fülle von Paragraphen und Kommentaren.

Ein Arztkollege A., geboren 1893, selbständig, nie zuvor ein Renten- versicherungsverhältnis, hat kürz- lich für 166 Monate (Januar 1960 bis Oktober 1973) Rentenversiche- rung den Mindestbeitrag von mo- natlich 18 DM, insgesamt 2988 DM, freiwillig nachgezahlt. Er war 127 Monate lang Soldat in beiden Weltkriegen, mit kurzer anschlie- ßender Gefangenschaft und Krank-

heit. Mit vier Jahren Schule und fünf Jahren Universität wurden ihm weitere 108 Monate (als „Ausfall- zeit") anerkannt, das sind zusam- men 235 Monate, von denen aber keine längere Zeit angerechnet werden kann, als auch Beitragszei- ten vorhanden und anrechenbar sind, also ebenfalls nur 166 Mona- te. Längere Beitragsnachentrich- tung zurück über den Januar 1960 hinaus war aber in diesem wie auch in den beiden folgenden Fäl- len nicht empfehlenswert wegen des dann eintretenden Verlustes einer wichtigen Vergünstigung, von der weiter unten noch die Rede sein soll. Das Resultat seines Bei- tritts in die Rentenversicherung und seiner Nachzahlung ist als op- timal anzusehen. Die Rente wird seit November 1973 mit derzeit mo- natlich 476 DM ausbezahlt.

Ein anderer Arztkollege B., gebo- ren 1891, selbständig, Praxisaufga- be 1969, ebenfalls nie zuvor ein Rentenversicherungsverhältnis, hat kürzlich nach Beratung durch die Bundesanstalt (BfA) für nur 93 Mo- nate (1965-1972) den Mindestbei- trag von monatlich 18 DM, insge- samt 1674 DM freiwillig nachge- zahlt. Er war Soldat in beiden Welt- kriegen. Aus dieser Zeit wurden ihm nur 93 Monate als Ersatz-Zeit angerechnet, weil er nur für einen Zeitraum von 93 Monaten auch Beiträge geleistet hat. Daher wurde ihm auch nichts dazu an Ausfallzei- ten für Schulausbildung und Hoch- schulstudium angerechnet. Alles zusammen erreichte er also 186 Monate Versicherungszeit, sechs Monate mehr, als für den Empfang von Altersruhegeld mindestens er- forderlich ist. Er hat also beson- ders knapp eingezahlt, gerade et- was mehr als das Minimum, um zu- sammen mit seinen Ersatz-Zeiten die notwendige Dauer von 180 Mo- naten Versicherungszeit Bei- tragszeiten + Ersatz-Zeiten) zu schaffen. Seine monatliche Rente hieraus läuft ab Februar 1975 und beträgt nur 263 DM. Er war also schlecht beraten. Auch wenn er wirklich die vollen 3240 DM für 15 Beitragsjahre (1960-1974) hätte nicht aufbringen können, hätte es

3474 Heft 51 vom 18. Dezember 1975

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Aussichten für Rentner

Rentenerhöhungen in °A

Kriegsopferrenten Sozialrenten am 1.7.19764 1.7.1976

Begünstigte 11,5 Mill.

2,3 Mill.

nm.' I

Unfallrenten 1.1.1977 1,0 Mill.1

Altershilfe für Landwirte

1.1.1977

600000

1883

Die Bezüge der Rentner werden 1976 bzw. 1977 spürbar ange- hoben: zwischen 7,5 und 11 Pro- zent EB

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

sich doch gelohnt, die fehlende Summe zu leihen. Es wären ihm wohl mindestens acht Jahre Aus- fallzeit für Schul- und Hochschul- ausbildung anzurechnen gewesen, also etwa weitere 96 Monate, oder davon doch 87 (bei 93 Kriegsmona- ten), da auch hier die Dauer von Ersatz- und Ausfall-Zeiten zusam- men nicht länger angerechnet wird als die gesamte Beitragszeit von (in diesem Falle) 180 Monaten. Mit einem etwas höheren Einzahlungs- betrag hätte jedenfalls dann die monatliche Rente wesentlich bes- ser ausfallen müssen.

Welche Lehren können aus dem Vergleich gezogen werden, nach- dem man Hangen zufolge (a) nur unverbindliche Auskünfte von den zuständigen Stellen erhalten kann und sogar unrichtige schriftliche Auskünfte der BfA angeblich nicht im Sozialgerichtsverfahren angreif- bar sind?

1. Wenn in solchen Fällen viele nachentrichtete Monatsbeiträge sich besonders günstig auswirken sollen, müssen ihnen möglichst lange anrechenbare Ersatz-Zeiten und Ausfall-Zeiten gegenüberste- hen.

2. Wenn die Kriegsdienstleistung (oder eine analoge Ersatz-Zeit) angenommenerweise hoch bewer- tet wird, könnte man glauben, den (daher günstigen) Monatsdurch- schnitt durch spätere Minimalbei- träge nur zu verschlechtern, könnte also auf den Gedanken kommen, sich vielleicht am besten auf die Mindestmenge an nachzuzahlenden Fehlmonaten zum Erreichen der geforderten Mindestversicherungs- dauer von 180 Monaten zu be- schränken. Diese Rechnung geht aber offensichtlich nicht auf.

3. Es ergibt sich, daß nach jahre- langer Teilnahme an beiden Welt- kriegen anschließend viele (ggf.

kleinste) freiwillig nachgezahlte Monatsbeiträge zu einer besseren Rente führen können; je mehr Mo- nate, desto besser, aber nicht wei- ter zurück als bis Januar 1960 we- gen des sonst zu erwartenden,

schon angedeuteten Verlustes wichtiger Vorteile, worauf noch einzugehen sein wird.

In Anbetracht von 1. könnte man einer Arztkollegin C., geboren 1890, selbständig, Praxisaufgabe 1967, nie zuvor in einem Renten- versicherungsverhältnis, zustim- men, wenn sie glaubt, durch kom- plette Nachentrichtung von 180 Beitragsmonaten (1960-1964) der

Mindestklasse je 18 DM, insge- samt 3240 DM noch in den Genuß einer nennenswerten Kleinrente als Zulage zu ihrer bisherigen beschei- denen Altersversorgung zu kom- men. Sie sollte möglichst nicht von vornherein darauf verzichten, sich noch um schwer zu beschaffende Belege für einen Zeitraum von acht Monaten des militärähnlichen La- zaretteinsatzes zur freiwilligen Krankenpflege im Kriege 1914- 1915 zu bemühen. Indes würde das wohl die einzige Ersatz-Zeit sein, die ihr ein paar zu Buch schlagen- de Werteinheiten bringen könnte.

Ohne diese dürfte sie — jetzt 85 Jahre alt — nur auf bis zu vier Jah-

re Schulzeit nach dem vollendeten 16. Lebensjahr und zusätzlich auf bis zu fünf Jahre als mit einem Examen abgeschlossene Hoch- schulzeit im Sinne von Ausfall-Zei- ten angewiesen sein. Ihr ist aber auch ohne den vielleicht unmög- lich bleibenden Nachweis einer Ersatz-Zeit, wie oben angegeben, zum freiwilligen Eintritt in die Ren- tenversicherung und zur Nachzah- lung von 180 Monatsbeiträgen ab Januar 1960 zu raten, da dann so- fort eine monatliche Rente fällig wird. Diesem Rat wurde bereits ge- folgt. Es wurde die Einzahlung des hierzu mindestens notwendigen Be- trages von 3240 DM für 180 Monate ab Januar 1960 beantragt, geneh- migt und sodann ausgeführt. Laut Bescheid kam es nicht zu einer An- erkennung der (nicht als ausrei- chend nachgewiesen befundenen) freiwilligen Krankenpflegezeit im Kriege. An Schul- und Hochschul- zeit wurden auch nicht die vollen möglichen 108 Monate, sondern nur 102 Monate als nachgewiesen anerkannt. Deren alleinige Anrech- nung zusammen mit den nachge- zahlten Versicherungsbeiträgen von 3240 DM führte aber dennoch zur Zuerkennung einer monatli- chen Rente in Höhe von 171 DM.

Damit hat sich der Rat zum Eintritt in die Versicherung und zur Nach- zahlung von 180 kleinsten Monats- beiträgen je 18 DM, insgesamt 3240 DM, als sinnvoll und für die zukünftige Lebensabsicherung als nützlich erwiesen.

Der einfachste Fall dürfte also die komplette Nachzahlung für minde- stens 15 Jahre Beitragszeit = Ver- sicherungszeit ab Januar 1960 sein unter Nachweis der Schulzeit und Hochschulzeit sowie deren Ab- schluß durch einen Examensbeleg.

Ist es darüber hinaus möglich, noch Ersatz-Zeiten geltend zu machen, um so besser.

Der Druckschrift „Geld = Rente"

1975 der BfA, Tabelle 2, kann ent- nommen werden, daß eine derzeiti- ge Nachentrichtung in der niedrig- sten Beitragsklasse (je 18 DM) für 180 Monate, also ein einmaliger Einzahlungsbetrag von 3240 DM,

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 51 vom 18. Dezember 1975 3475

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Rentenversicherung

alsbald nur eine monatliche Rente von 40 DM einbringt, wenn sonst nichts vorliegt, was wertsteigernd anrechenbar ist. Danach braucht es etwa sechs bis sieben Jahre, bis der Einzahlungsbetrag wieder zu- rückgeflossen ist und man schließ- lich in den Genuß des bescheide- nen Erfolges dieser Maßnahme kommt.

So stellt sich die allgemeine Situa- tion versicherungsmathematisch dar. Es ist also klar, daß dem Per- sonenkreis, für den die erörterten Merkmale zutreffen, derzeit noch ein besonders günstiges, sozial be- gründetes Angebot zur besseren Altersversorgung gemacht wird.

Der Verzicht auf die an sich mögli- che Nachentrichtung von Beiträgen für Zeiten vor dem 1. Januar 1960 hat folgenden Grund: Wenn nur kleine Beiträge (für Zeiten vor dem 1. 1. 1965) nachentrichtet werden sollen, dann können diese die Bewertung älterer beitragsloser Zeiten wie Ersatz-Zeiten und Aus- fall-Zeiten erheblich negativ beein- flussen. Das entfällt, wenn vor dem 1. Januar 1965 nicht mehr als 60 Kalendermonate mit Beiträgen be- legt sind. Dann nämlich können die beitragslosen Zeiten vor 1965 mit günstigen Tabellenwerten abgegol- ten werden, was als entscheiden- der Vorteil in Situationen wie den oben geschilderten anzusehen ist.

Sind vor dem 1. Januar 1965 aber mehr als 60 Kalendermonate mit Beiträgen belegt, kann dieser Vor- teil nicht zum Zuge kommen.

Ungeachtet dessen, daß es im Ein- zelfall Möglichkeiten der Renten- versicherung geben dürfte, die wirtschaftlich noch sinnvoller sind, soll denjenigen älteren Kollegen, die für sich die Dinge terminge- recht nicht mehr besser ausloten können, anhand von Beispielen schnell noch ein preiswerter Weg aufgezeigt worden sein, zu dem man sich gewiß leicht und ohne weitere Bedenkzeit entschließen können wird, wenn feststeht, daß in der nunmehr gebotenen Eile eine etwa bessere Alternative nicht ver- fügbar ist. Ersatz- und Ausfall-Zei- ten werden allerdings nur insoweit

angerechnet, als sie wirklich hinrei- chend durch Belege nachgewiesen sind. Solche Belege lassen sich aber meist — wie auch in den drei geschilderten Fällen geschehen — in mehr oder weniger ausreichen- der Vollständigkeit noch rechtzei- tig nach Antragstellung beibringen.

Die westdeutschen Schulen, Hoch- schulen und Militärarchive geben nach unseren Erfahrungen bereit- willig und kostenlos alle verfügba- ren Auskünfte und Belege auch aus ältesten Zeiten. Von der Hum- boldt-Universität in Berlin-Ost z. B.

werden 5 DM Gebührenvoraus- zahlung angefordert, nach deren Überweisung im Laufe einiger Wo- chen der angeforderte Beleg er- wartet werden kann. Selbst aus einer ehemals deutschen Schule in der Tschechoslowakei war inner- halb von reichlich zwei Monaten über deren Botschaft in Köln ge- gen Nachnahme von 34 DM eine Bescheinigung über die Jahre 1903-1911 zu erhalten.

Die sonst übliche freie Krankenver- sicherung für Rentner steht aller- dings dem Personenkreis nicht zur Verfügung, der sich auf die ge- schilderte Weise in die Rentenver- sicherung einkaufen darf. Das wird nach bisheriger Auffassung als zu viel des Guten empfunden und ist derzeit so hinzunehmen. Für die Dauer des laufenden Rentenan- trags muß der Rentenbewerber je- doch der Allgemeinen Ortskran- kenkasse beitreten oder auf Grund einer anderweitig bestehenden ausreichenden Krankenversiche- rung hierfür eine Befreiungsbe- scheinigung beibringen. Für wie viele unserer älteren Kollegen und langjährigen Kriegsteilnehmer oder ihrer hinterbliebenen Ehefrauen (vgl. Sondermerkblatt der BfA Fe- bruar 1974; C 4 b) mag die letzte Frist bis zum Jahresende 1975 als Chance für einen Altersrentenbe- zug zur Aufbesserung ihrer oft all- zu geringen Versorgung nach dem gesamten oder teilweisen Verlust der privaten Lebensabsicherung ungenutzt verstreichen, weil alles zu wenig bekannt, zu undurch- schaubar und zu wenig vorausbe- rechenbar ist, weil man sich

scheut, aufs Geratewohl nennens- werte Einzahlungen zu leisten, be- vor dann erst durch den Rentenbe- scheid verbindlich in Erfahrung ge- bracht werden kann, daß womög- lich alles ganz anders ist, als man es sich erhoffen konnte und auf Grund unverbindlicher Auskünfte vorgestellt hatte.

Wie viele Kollegen verzichten wohl aus Vorsicht auf gute Rechte; an- dere mögen sich — wie Kollegin C.

— entschließen, es ziemlich ins Ungewisse hinein auf den Versuch ankommen zu lassen, und zahlen ihre Ersparnisse mit einem insge- heimen irrationalen Optimismus ein. Bis zum Jahresende ist nur noch sehr knapp Zeit zur individuel- len Beratung bei der BfA in 1 Berlin 88, Postfach, bei ihren zahlreichen Auskunftstellen (vgl. Hangen; b), in Gemeindeverwaltungen und bei den gesetzlichen Krankenkassen;

auch mit Hilfe von Steuerberatern und über berufsständische Zeit- schriftenredaktionen lassen sich vielleicht noch rechtzeitig wertvolle Hinweise für die eigene Situation gewinnen. Viele mögen durch die dankenswerten Publikationen des Kollegen Hangen in ihren Renten- sachen schon entscheidend weiter- gekommen sein oder haben da- durch erst den wirksamen Anstoß zur Verfolgung ihrer Rentenversi- cherungsangelegenheiten erhalten.

Die konkreten Beispiele A., B. und C. aus dem Problemkreis unserer ältesten Kollegen sollen noch in letzter Minute als praktisches Ver- gleichsmaterial für die in diesem Jahr zu vollziehenden Entscheidun- gen über freiwillige Nachversiche- rung zur Kenntnis gebracht wer- den.

Literatur

Finke, H.: Lohnt sich der Eintritt in die Ren- tenversicherung?, DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT 1975, Heft 39, S. 2719, und Heft 40, S. 2795. — Hangen, F.: a) Erfahrungen mit der Angestelltenversicherung, DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 1974, Heft 47, S. 3445; b) Rentenversicherung ja oder nein?, DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT 1974, Heft 52, S. 3761.

Anschrift der Verfasserin:

Dr. med. Anneliese Born 78 Freiburg, Okenstraße 44

3476 Heft 51 vom 18. Dezember 1975

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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