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Archiv "Delir: Von hoher klinischer Relevanz" (08.07.2013)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 27–28

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8. Juli 2013 A 1375

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

DELIR

Ein Delirium kann einen lebensbedroh- lichen, akuten medi- zinischen Notfall zur Folge haben (DÄ 21/2013: „Wenn man zeitweise ver- wirrt ist“ von Manuel Bünemann, Maren Baumeister und Christine Thomas).

Von hoher klinischer Relevanz

Mit großer Freude haben wir den Artikel zum Thema Delir gelesen.

Diese uns in allen medizinischen Bereichen betreffende Problematik wird in Kliniken häufig wenig be- achtet. Die Thematisierung von De- lir muss deshalb weiter verstärkt werden, da das Syndrom „Delir“

viel zu selten diagnostiziert wird.

Das Erkennen dieses Syndroms ist von hoher klinischer Relevanz, da das Vorhandensein von Delir mit ei- ner höheren Zahl unerwünschter Er- eignisse assoziiert ist.

Ergänzend zu den Ausführungen möchten wir anmerken, dass das Delir in unterschiedlichen Ausprä- gungsformen (hyperaktiv, hypoak- tiv, gemischt) auch eine relevante Thematik der Notfallversorgung darstellt. Jeder vierte Patient über 75 Jahre, welcher sich in der Not- aufnahme vorstellt, weist ein Delir auf. Nur ein Bruchteil dieser Pa- tienten wird korrekt identifiziert, eine Diagnostik zur Abklärung der Delirursache sowie eine entspre- chende Behandlung werden des- halb oft zu spät begonnen. „Delir“

ist ein Syndrom, welches meist durch verschiedenste Störungen bedingt ist. Häufigste zugrunde lie-

gende Ursachen sind das Vorliegen von Infektionen (Pneumonie, Harn- wegsinfekt), akute kardiovaskuläre Erkrankungen wie akuter Myo- kardinfarkt, Elektrolytstörungen oder auch unerwünschte Arznei- mittelwirkungen. In der internatio- nalen Fachliteratur wird dieses Thema seit langem intensiviert be- sprochen, es wäre deshalb wün- schenswert, sich dem Thema Delir auch in Deutschland intensiver zu widmen.

Wir bedanken uns nochmals sehr für diesen schönen Beitrag und hof- fen, dass diese Thematik mehr Be- rücksichtigung unter anderem in der klinischen Weiter- und Fortbildung und der studentischen Ausbildung finden könnte.

Prof. Dr. med. Michael Christ, Chefarzt der Klinik für Notfall- und Internistische Intensivmedizin, Dr. Katrin Singler, MME, Klinik für Geriatrie, Klinikum Nürnberg, 90419 Nürnberg E

e l z F 2 m wirrt ist“von Manue

RETTUNG S DIENST

Das neue Notfallsa- nitätergesetz tritt am 1.1.2014 in Kraft (DÄ 13/2013: „Bun- desrat stimmt Not- fallsanitätergesetz zu“).

Überzogene Aussagen

Seit 1974 verfolge ich regelmäßig zunächst als Rettungssanitäter und später als Arzt den Aufbau, die Ausbildungsstrukturen aller Betei- ligten und die Notfallstatistiken des deutschen Rettungsdienstes.

Gleichbleibendes Ergebnis über die ganzen Jahre: Zwei Drittel der Notarzteinsätze sind nicht notwen- dig gewesen, davon entfiel ein

Drittel auf die „vorsorgliche Be- stellung“, bei ständig steigenden Einsatzzahlen. Die hohe Einsatz- zahlbelastung bei immer häufiger personalmäßig nicht ausreichend zu besetzenden Notarztstützpunk- ten sollte alle Beteiligten nach- denklich stimmen. Originalton frustrierter Notärzte: „Wir werden bei sehr vielen Einsätzen wegen Lächerlichkeiten herausgejagt“, zu- dem sind die Rettungsassistenten demotiviert und eingeschüchtert, was sie unter dem drohenden Fin- ger der Ärztefunktionäre kompe- tenzmäßig alles nicht dürfen, ob- wohl im alten Rettungsdienstgesetz sehr deutlich zum Ausdruck kommt, was der jeweilige Ärztli- che Leiter Rettungsdienst individu- ell seinen Zöglingen zubilligen und

selbst überprüfen darf. In der Stel- lungnahme der BÄK zur Verab- schiedung des neuen Notfallsanitä- tergesetzes ist von einer „unbe- grenzten Übergabe der ärztlichen Maßnahmen“ und einer „Ver- schlechterung der notfallmedizini- schen Versorgung und einer Ver- minderung der Patientensicherheit“

die Rede. Diese Aussagen sind völ- lig überzogen.

Um unseren Rettungsdienst perso- nell, fachlich und kostenmäßig künftig in Griff zu bekommen, benötigen wir unter Zugrundele- gung ärztlicher Fachanleitung die jetzt gesetzlich erweiterte Kompe- tenz von Notfallsanitäter(inne)n und keine verunsicherten Angst- hasen.

Dr. med. Martin Walter, 44229 Dortmund

U GS

D n a ( d f z

B R I E F E

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