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Archiv "Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: Die Richtung stimmt" (18.02.2005)

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er Tarifabschluss im öffentlichen Dienst war überfällig. Jahrelang wa- ren entsprechende Sondierungsge- spräche immer wieder vertagt oder abge- brochen worden – wegen unüberbrück- barer Differenzen zwischen den öffent- lichen Arbeitgebern und den Gewerk- schaften. Erst als sich die Bundesländer aus den Verhandlungen zurückzogen,kam Bewegung in die festgefahrene Situation.

Wichtigste Punkte des nun vereinbarten Kompromisspapiers für die Klinikärzte ist der Wegfall zahlreicher Eingruppie- rungsmerkmale und daraus resultierend eine neue Entgelttabelle, der zaghafte Einstieg in eine leistungsbezogene Be- zahlung sowie die erstmalige tarifrechtli- che Wertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit. Zu Letzterem wird es einen eigenen Tarifvertrag geben mit moderaten Öffnungsmöglichkeiten für Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

Das neue Tarifrecht tritt am 1. Okto- ber 2005 in Kraft und gilt nur für jene rund 50 000 Ärzte, die in kommunalen Krankenhäusern und Bundeswehrklini- ken tätig sind. Die Arbeitsbedingungen für die Krankenhäuser in freigemeinnüt- ziger und privater Trägerschaft werden gesondert verhandelt. Ob sich einzelne Bundesländer nachträglich der Tarifeini- gung im öffentlichen Dienst anschließen, ist noch offen. Bislang haben dazu Nord- rhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz zurückhaltend Bereit- schaft signalisiert. Auch für die rund 22 500 Ärzte an Hochschulkliniken bleibt somit zunächst alles beim Alten.

Wie sich die vereinbarten Eckpunkte auf die Vergütung der Klinikärzte aus- wirken, ist derzeit noch nicht absehbar.

Die bisherigen Lohn- und Vergütungs- tabellen werden durch eine neue Ent- gelttabelle ersetzt. Damit gehören Orts- und Kinderzuschläge, Alters- und Be- währungsaufstiege ab dem 1. Oktober der Vergangenheit an. Eine neue Matrix

aus 15 Vergütungsgruppen und sechs Leistungsstufen reduziert 17 000 theo- retische Eingruppierungsmöglichkeiten auf 90 Felder. Die Ärzte werden dabei nur in den beiden obersten Vergütungs- gruppen zu finden sein. Niemand kann bisher absehen, wie die individuelle Eingruppierung für den jeweiligen Arzt aussehen wird. „Klar ist nur, dass nie- mand weniger verdienen wird als bis- her“, sagte Lutz Hammerschlag dem Deutschen Ärzteblatt. Der Tarifexperte des Marburger Bundes (MB), der in der Tarifgemeinschaft mit ver.di an den Ver- handlungen beteiligt war, hofft, dass die neue Entgelttabelle nicht nur übersichtli- cher, sondern vor allem auch gerechter ist als die alte. In den bis Oktober zu führenden Detailverhandlungen will sich der MB dafür einsetzen, dass die Ärzte adäquat eingruppiert werden. Berück- sichtigt werden müsse dabei die lange Ausbildung, die anhaltende Weiter- und Fortbildung sowie die Verantwortung der Ärzte im Krankenhaus.

Ärzte als Leistungsträger hoffen auf mehr Geld

Die Tarifpartner haben sich auch auf die Einführung einer variablen, leistungsori- entierten Bezahlung geeinigt, die neben das Monatsentgelt tritt. Zielgröße ist ein Volumen von acht Prozent der Entgelt- summe der Tarifbeschäftigten des jewei- ligen Arbeitgebers. Der MB-Bundesvor- sitzende, Dr. med. Frank Ulrich Montgo- mery, geht davon aus, dass die Ärzte von dieser Neuregelung profitieren: „Ärzte sind die Leistungsträger in den Kran- kenhäusern, und sie verdienen deshalb leistungsgerechte Bezahlung.“ Im Jahr 2007 wird mit einem Volumen von einem Prozent der Summe der ständigen Mo- natsentgelte des Vorjahres gestartet. Das Geld dafür stammt aus „umgewidmeten

Entgeltbestandteilen“, das heißt: aus der Kürzung beziehungsweise Zusammen- legung von Weihnachts- und Urlaubs- geld. Für die Laufzeit des Tarifvertrages sind keine prozentualen Gehaltssteige- rungen vorgesehen. Die Beschäftigten erhalten jedoch Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 300 Euro für die Jahre 2005 bis 2007.

Die Umsetzung des Urteils des Eu- ropäischen Gerichtshofs vom 9. Septem- ber 2003, wonach Bereitschaftsdienst auch in Deutschland als Arbeitszeit zu werten ist, soll in einem gesonderten Tarifvertrag erfolgen. Bereits verein- bart worden ist, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit durch Ableistung von Bereitschaftsdiensten in den Stufen A und B von den sonst nach dem Arbeits- zeitgesetz erlaubten 48 auf bis 58 Stun- den (in den Stufen C und D auf 54 Stun- den) in der Woche verlängert werden kann. Täglich ist in den Bereitschafts- dienststufen A und B eine 16-stündige Arbeitszeit (in den Stufen C und D: 13 Stunden) erlaubt. Voraussetzung für die- se Ausnahmeregelungen ist eine entspre- chende Dienst- oder Betriebsvereinba- rung, wie es auch das Arbeitszeitgesetz vorsieht. „Bis zu dreizehn Stunden am Stück in hoch belasteten Dienstsituatio- nen, sechzehn Stunden in A und B – das macht Sinn und erhält die Flexibilität“, kommentiert Montgomery. Er forderte die Arbeitgeber aus den Bundesländern auf, sich der „mutigen Tarifreform“ mit Bund und Kommunen nicht zu ver- schließen. Eine flächendeckende und bessere Bezahlung werde auch den Arzt- beruf in den Universitätskliniken attrak- tiver gestalten. Um den Druck auf die Bundesländer zu erhöhen, will der MB weitere Aktionen an Universitätsklini- ken initiieren. Dazu hat der MB für den 17. Februar Assistentensprecher der Universitätskliniken zu einem Treffen nach Köln eingeladen. Jens Flintrop P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 718. Februar 2005 AA389

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Die Richtung stimmt

Gewerkschaften und Arbeitgeber von Bund und Kommunen einigen sich auf

eine neue Entgelttabelle und den Einstieg in eine mehr leistungsorientierte Vergütung.

Referenzen

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