• Keine Ergebnisse gefunden

Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestagesüber die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lagevon nationaler Tragweite

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestagesüber die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lagevon nationaler Tragweite"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

BTEpiFortbestBek

Ausfertigungsdatum: 26.03.2021 Vollzitat:

"Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 26. März 2021 (BGBl. I S. 397)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 30.3.2021 +++)  

----

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 215. Sitzung am 4. März 2021 beschlossen (Plenarprotokoll 19/215, S.

27052 (C)):

Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 für die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 28. März 2020 festgestellt hat und deren Fortbestehen der Deutsche Bundestag am 18. November 2020 festgestellt hat, fortbesteht.

Schlussformel  

B u n d e s m i n i s t e r i u m f ü r G e s u n d h e i t

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

001 Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler

3. Der Senat bitte die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, die Per- sonalbedarfe in Höhe von rd. € im Haushalt der Stadtgemeinde vorrangig innerhalb des

Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz sollen in Ergänzung zu den bereits am 27. Mai 2020 verabschiedeten Gesetzen zum Schutz der Bevölkerung bei einer epide- mischen Lage

Von daher mangelt es nach Auffassung des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften an der Zweckdienlichkeit dieser Norm, die aber entscheidend für einen Ausschluss von bis zu 14

In § 20i SBG V soll ergänzt werden, dass das Bundesministerium für Gesundheit er- mächtigt wird, per Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Kosten für Testungen auf eine

§ 2111 [Epidemischen Lage von nationaler Tragweite]1 1 1Das Gericht kann einem ehrenamtlichen Richter bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1

Der Schwellenwert einer Inzidenz von 100 sei nicht wissenschaftlich begründet und nicht mit den bisherigen Grenzwerten in § 28a Abs. Mit ihm lasse sich keine Stabilisierung

„Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, nach Anhörung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu