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Donnerstag (Vormittag), 12. September 2019 / Jeudi matin, 12 septembre 2019

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2018.RRGR.599 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Vormittag), 12. September 2019 / Jeudi matin, 12 septembre 2019

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion / Direction de la justice, des affaires communales et des affaires ecclésiastiques

92 2018.RRGR.599 Motion 217-2018 Leuenberger (Trubschachen, BDP)

Fit für die Zukunft - elektronischer Geschäftsverkehr mit den Regierungsstatthalterämtern 92 2018.RRGR.599 Motion 217-2018 Leuenberger (Trubschachen, PBD)

Paré pour l’avenir – communications et transactions électroniques avec les préfectures

Präsident. Wir kommen zum Traktandum 92. Es ist wieder eine Motion von Herrn Leuenberger. Sie wird zur Annahme als Postulat empfohlen.

Samuel Leuenberger, Trubschachen (BDP). Entschuldigen Sie, wenn ich Sie noch einmal störe.

Der elektronische Geschäftsverkehr funktioniert unterdessen mit den Grundbuchämtern und den Handelsregisterämtern sowie teilweise mit den Gerichten schon recht gut. Was versteht man darun- ter? – Man versteht darunter einen rechtsverbindlichen Weg, auf dem man Rechtseingaben, Gesu- che und so weiter auf dem elektronischen Weg an eine Behörde einreichen kann. Man versteht da- runter nicht einfach ein E-Mail, mit der die eingescannten Dokumente verschickt werden, sondern effektiv ein rechtsverbindlicher Weg. Dieser läuft über eine Zustellungsplattform, und von dort wird es an die Behörden weitergeleitet. Der Kanton Bern schreibt sich immer wieder auf die Fahne, dass er auch in der Verwaltung und auf dem elektronischen Weg up to date ist. Auch die Regierung s- richtlinien der momentanen Legislatur sehen vor, dass man dort weiterkommen will.

Mit meinem Vorstoss verlange ich, dass man den elektronischen Geschäftsverkehr auch für die Re- gierungsstatthalterämter einführt. Einige von Ihnen hatten schon mit den Regierungsstatthalteräm- tern zu tun, einige weniger, einige mehr. Die Regierungsstatthalterämter sind für sehr viele Gesuche und Bewilligungen zuständig, und es macht durchaus Sinn, dass man dort den elektronischen Weg einführt, wenn man die Flut von Papieren damit hinunterbrechen kann. Ich danke dem Regierungs- rat, der sagt, dass er daran ist, diesen auf das Jahr 2021 einzuführen.

Überhaupt nicht verstehe ich die Antwort, dass momentan noch die rechtliche Grundlage fehle, und deshalb anerkenne man den Vorstoss nur als Postulat. Kolleginnen und Kollegen, wenn man eine rechtliche Grundlage ändern will, muss man eben gerade eine Motion unterstützen, damit der Re- gierungsrat gefordert ist, die entsprechenden Anpassungen zu machen. Ich gebe Ihnen noch ein Beispiel aus der Praxis: Wenn ich ein Gesuch betreffend bäuerliches Bodenrecht habe, bereite ich dies alles elektronisch vor. Dies sind etwa 20–30 Seiten, und am Schluss drucke ich alles aus – im Zeitalter von Klimaschutz und so weiter höchst problematisch –, stecke dies in ein Couvert und schicke an das Regierungsstatthalteramt. Dort könnte man auf den riesigen Berg von Papier ve r- zichten, und vor allem könnte auch die Archivierung bei den Regierungsstatthalterämtern verein- facht und verschlankt werden, wenn sie von Anfang an rechtsverbindliche Dokumente mit elektroni- scher Signatur erhalten. Kolleginnen und Kollegen, wenn wir auch bei unseren Verwaltungseinhei- ten weiterkommen wollen, müssen wir dem elektronischen Weg Tür und Tor öffnen. Darum geht es hier. Ich bitte Sie, den Vorstoss zu unterstützen.

Präsdent. Das Rednerpult ist offen für Fraktionssprechende. – Das Wort wird nicht verlangt. Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Evi Allemann.

Evi Allemann, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektorin. Der Regierungsrat ist durchaus auf dem Weg zur Digitalisierung, auch in diesem Bereich. Auch bei den Regierungsstatthalterinnen und Re- gierungsstatthaltern ist das Ziel, dass sie ihre Geschäfte künftig elektronisch abwickeln werden. Wir sind heute tatsächlich, bezogen auf die rechtlichen Grundlagen, noch nicht so weit. Wir haben zur- zeit eine laufende Revision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG), die wir aktuell bearbeiten. Das VRPG überarbeiten wir bezüglich des elektronischen Rechtsverkehrs. Darauf weisen

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Herbstsession 2019 / Session d’automne 2019 2018.RRGR.599 2

wir in der Vorstossantwort hin. Wenn die Motion überwiesen wird, machen wir die VRPG-Revision genau gleich intensiv, und wenn sie abgelehnt wird, auch.

Wenn wir ein Postulat haben, haben wir den nötigen Rückenwind, weil es bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir sind einfach nicht innerhalb der nächsten zwei Jahre bereit, um von A bis Z alles vollkommen elektronisch durchzuführen. Aber wir haben die Grundlage dafür, dass man künftig wirklich von A bis Z elektronisch unterwegs sein wird, auch in den kantonalen Verwal- tungsverfahren. Jetzt sind wir am Legen der rechtlichen Grundlage. Wir sind aber bei den Regie- rungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern am Einführen einer neuen Software. Im Som- mer 2020 wird diese eingeführt. Diese erlaubt uns noch nicht, die Geschäfte der Regierungsstatthal- terämter vollständig zu digitalisieren, sie ist aber die Basis dafür. Parallel wird das VRPG revidiert, parallel ist auch eine Bundesgesetzgebung unterwegs, das Bundesgesetz über die elektronische Behördenkommunikation. Wir müssen dieses nicht abwarten. Wir warten nicht einfach, bis der Bund handelt. Wir werden parallel vorwärtsmachen; wir machen unsere eigenen Revisionsbestrebungen, aber wir sind in einer gewissen Abhängigkeit. Es ist wichtig, dass das Bundesgesetz auch kommt;

ohne dieses fehlt eine Basis. Wir haben bei der neuen Software bereits berücksichtigt und im An- forderungskatalog für die neue Software auch ausdrücklich festgehalten, dass wir am Schluss das Ziel erreichen wollen, einen vollständig digitalisierten Geschäftsverkehr zu haben. Insofern kann ich Ihnen versichern, dass wir auf diesem Weg sind. Ich möchte danken für den Rückenwind, den es durch diesen Vorstoss gibt, und beliebt machen, dies im Rahmen eines Postulats im Rat zu mani- festieren, damit der Regierungsrat diesbezüglich auch mit den Regierungsstatthalterämtern auf dem richtigen Weg ist.

Präsident. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diese Motion annehmen will, stimmt Ja, wer dies nicht will, stimmt Nein.

Abstimmung (Geschäft 2018.RRGR.599) Vote (Affaire 2018.RRGR.599)

Der Grosse Rat beschliesst: / Décision du Grand Conseil : Annahme / Adoption

Ja / Oui 113

Nein / Non 25

Enthalten / Abstentions 0

Präsident. Sie haben diese Motion angenommen, mit 113 Ja- zu 25 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltun- gen.

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