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4. Anerkennungs-/Anrechnungsprozess für Studierende

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Prüfungsamt

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

4. Anerkennungs-/Anrechnungsprozess für Studierende

Voraussetzung für die Antragsstellung: Erfolgreiche Immatrikulation im jeweiligen Studiengang

Der Antrag auf Anerkennung/Anrechnung muss innerhalb des ersten Studiensemesters an den Prüfungsausschuss gestellt werden, bei späterem Erwerb innerhalb eines Semesters.

Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, damit eine mögliche Anerkennung/Anrechnung vor dem Ende der An- und Abmeldefrist geprüft werden kann, denn die erstmalige rechtsverbindliche Anmeldung zur Erbringung einer Prüfungsleistung schließt den späteren

Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung derselben Prüfungsleistung aus.

Die frühere Anerkennung oder Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen durch andere Hochschulen führt nicht zur automatischen Fortschreibung der Anerkennung oder Anrechnung; die Voraussetzungen werden von der Hochschule

selbstständig geprüft.

Der Prüfungsausschuss prüft die Anträge und teilt den Studierenden mittels schriflichem Bescheid das Ergebnis der Prüfung mit. Werden viele Module anerkannt, wird die Zahl der

Fachsemester entsprechend hochgesetzt.

Studierenden werden auf die Möglichkeit hingewiesen, einen Termin mit der für den Studiengang zuständigen Studiengangberatung zu vereinbaren, um aufgrund der

Anerkennung/ Anrechnung den weiteren Studienverlauf zu besprechen.

Werden Leistungen anerkannt bzw. angerechnet, so werden Noten - soweit die Notensysteme vergleichbar sind - übernommen und in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk

“bestanden” aufgenommen. Im Zeugnis wird eine Kennzeichnung der Anerkennung

oder Anrechnung vorgenommen.

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