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G zum StV Auflösung Akademie der Künste DDR

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Gesetz

zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und zur

Bestandssicherung des Tanzarchivs Leipzig

Vom 16. Dezember 1992

Der Sächsische Landtag hat am 19. November 1992 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

1Dem am 13. Dezember 1991 vom Freistaat Sachsen unterzeichneten Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Das Tanzarchiv wird in Leipzig zur gemeinsamen Nutzung der Universität Leipzig und der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ weitergeführt.

(2) Die Staatsregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung des Absatzes 1 erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen vorzunehmen.

Artikel 3

(1) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

(2) 1Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 16. Dezember 1992 Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister

für Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Hans Joachim Meyer

G zum StV Auflösung Akademie der Künste DDR

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 28.12.1992 Seite 1 von 1

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