- Seite 1 von 2 - Dienstgebäude Eingang Bus/Straßenbahn Bankverbindungen
Contrescarpe 72 Contrescarpe 72 Haltestellen Sparkasse Bremen BIC SBREDE22
28195 Bremen 28195 Bremen Herdentor IBAN DE73 2905 0101 0001 0906 53
Hochgarage Herdentor Bremer Landesbank BIC BRLADE22XXX
Hochgarage Am Bahnhof IBAN DE27 2905 0000 1070 1150 00 D-112-00021
Der Senator
für Umwelt, Bau und Verkehr Oberste Bauaufsichtsbehörde
1
Freie
Hansestadt Bremen
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Contrescarpe 72 28195 Bremen
An Behörden und Verbände gemäß Verteiler
Auskunft erteilt Kai Melzer Dienstgebäude:
Contrescarpe 72 Zimmer S 2.21 T +49 421 361-16081 F + 49 496 361 - 16081 E-mail
Kai.Melzer@BAU.BREMEN.de Datum und Zeichen
Ihres Schreibens
Mein Zeichen
(bitte bei Antwort angeben) FB 01-6
Bremen, 27. Juni 2018
Anhörung zum Entwurf eines Ortsgesetzes über die Begrünung von Freiflächen und Flach- dachflächen in der Stadtgemeinde Bremen (BegrünungsOG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Schlussabstimmung des Gesetzentwurfs zur Neufassung der Bremischen Landes- bauordnung (BremLBO) hat sich das Erfordernis ergeben, auch den Anteil von begrünten Dachflä- chen in Bremen verpflichtend zu erhöhen. Da eine direkt ablesbare Regelung in der BremLBO je- doch aufgrund des Fortschritts des Gesetzgebungsverfahrens verworfen wurde, soll nach Abstim- mung mit dem Fachbereich Umwelt nun von der bereits seit 1995 vorhandenen Ermächtigungs- grundlage in § 86 Absatz 1 Nummer 6 BremLBO-18 Gebrauch gemacht werden, die Anforderungen an die Dachbegrünung von Flachdachflächen als kommunales Ortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen zu regeln.
In Ergänzung zu § 8 Absatz 1 BremLBO-18 enthält der Gesetzentwurf auch Anforderungen an eine flächige und dauerhafte Begrünung der nicht überbauten Grundstücksflächen auf dem Baugrund- stück.
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Begründung zum Gesetzentwurf verwiesen. Sie erhal- ten hiermit die Gelegenheit, zum vorgelegten Gesetzentwurf des Begrünungsortsgesetzes für die Stadtgemeinde Bremen
bis zum 31. August 2018
(möglichst in elektronischer Form mit einem WORD-Dokument) Stellung zu nehmen. Sofern mir eine Mailanschrift bekannt ist, sind die erforderlichen Unterlagen als Anlagen beigefügt, ansonsten ste- hen diese auf der Ressorthomepage unter
http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.3559.de
für jedermann zum Download bereit. Falls Sie sich nicht äußern, gehe ich von Ihrer stillschweigen- den Zustimmung zum Gesetzentwurf aus.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Melzer
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Schreiben vom 27. Juni 2018
- Seite 2 von 2 -
Anlagen:
Anlage 1 Gesetzentwurf über die Begrünung von Freiflächen und Flachdachflächen in der Stadtgemeinde Bremen (BegrünungsOG)
Anlage 2 Begründung zum Gesetzentwurf Anlage 3 Pflanzliste
Anlage 4 Verteiler