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Anhörung zum Entwurf eines Ortsgesetzes über die Begrünung von Freiflächen und Flachdachflächen in der Stadtgemeinde Bremen

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Academic year: 2022

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28195 Bremen 28195 Bremen Herdentor IBAN DE73 2905 0101 0001 0906 53

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Der Senator

für Umwelt, Bau und Verkehr Oberste Bauaufsichtsbehörde

1

Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Contrescarpe 72  28195 Bremen

An Behörden und Verbände gemäß Verteiler

Auskunft erteilt Kai Melzer Dienstgebäude:

Contrescarpe 72 Zimmer S 2.21 T +49 421 361-16081 F + 49 496 361 - 16081 E-mail

Kai.Melzer@BAU.BREMEN.de Datum und Zeichen

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(bitte bei Antwort angeben) FB 01-6

Bremen, 27. Juni 2018

Anhörung zum Entwurf eines Ortsgesetzes über die Begrünung von Freiflächen und Flach- dachflächen in der Stadtgemeinde Bremen (BegrünungsOG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Schlussabstimmung des Gesetzentwurfs zur Neufassung der Bremischen Landes- bauordnung (BremLBO) hat sich das Erfordernis ergeben, auch den Anteil von begrünten Dachflä- chen in Bremen verpflichtend zu erhöhen. Da eine direkt ablesbare Regelung in der BremLBO je- doch aufgrund des Fortschritts des Gesetzgebungsverfahrens verworfen wurde, soll nach Abstim- mung mit dem Fachbereich Umwelt nun von der bereits seit 1995 vorhandenen Ermächtigungs- grundlage in § 86 Absatz 1 Nummer 6 BremLBO-18 Gebrauch gemacht werden, die Anforderungen an die Dachbegrünung von Flachdachflächen als kommunales Ortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen zu regeln.

In Ergänzung zu § 8 Absatz 1 BremLBO-18 enthält der Gesetzentwurf auch Anforderungen an eine flächige und dauerhafte Begrünung der nicht überbauten Grundstücksflächen auf dem Baugrund- stück.

Für weitergehende Ausführungen wird auf die Begründung zum Gesetzentwurf verwiesen. Sie erhal- ten hiermit die Gelegenheit, zum vorgelegten Gesetzentwurf des Begrünungsortsgesetzes für die Stadtgemeinde Bremen

bis zum 31. August 2018

(möglichst in elektronischer Form mit einem WORD-Dokument) Stellung zu nehmen. Sofern mir eine Mailanschrift bekannt ist, sind die erforderlichen Unterlagen als Anlagen beigefügt, ansonsten ste- hen diese auf der Ressorthomepage unter

http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.3559.de

für jedermann zum Download bereit. Falls Sie sich nicht äußern, gehe ich von Ihrer stillschweigen- den Zustimmung zum Gesetzentwurf aus.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Melzer

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Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Schreiben vom 27. Juni 2018

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Anlagen:

Anlage 1 Gesetzentwurf über die Begrünung von Freiflächen und Flachdachflächen in der Stadtgemeinde Bremen (BegrünungsOG)

Anlage 2 Begründung zum Gesetzentwurf Anlage 3 Pflanzliste

Anlage 4 Verteiler

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