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Informationsschreiben Nr. 60/2016 EU-Schulobst- und -Gemüseprogramm

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen

An alle Grundschulen und Förderzen- tren des Landes Bremen

Nachrichtlich: Magistrat Bremerhaven, Schul- amt Bremerhaven, Landesinstitut für Schule, Lehrerfortbildungsinstitut Bremerhaven, Perso- nalrat Schulen Bremen und Bremerhaven, ZEB Bremen und Bremerhaven

Auskunft erteilt Karla Wagner Zimmer 215 Tel. 0421 361-14630 Fax 0421 496-14630 E-Mail: karla.wagner@bil- dung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 25-1

Bremen, den 06.05.2016

Informationsschreiben Nr. 60/2016

EU-Schulobst- und –Gemüseprogramm

Das Land Bremen nimmt auch im Schuljahr 2016/2017 am Schulobst- und Gemüseprogramm der Europäischen Union (EU) teil.

Alle Kinder von teilnehmenden Grundschulen und Förderzentren sollen dabei dreimal pro Schulwoche eine Portion (100g) Obst und/ oder Gemüse erhalten.

Alle Grundschulen und Förderzentren haben die Möglichkeit sich im Zeitraum vom 09. Mai 2016 bis 20.Mai 2016 um eine Aufnahme in das Programm zu bewerben.

Interessierte Schulen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven wenden sich dazu bitte schriftlich an die Senatorin für Kinder und Bildung, OKZ 25-1, zu Händen Frau Karla Wagner.

Die Auswahl soll anhand sozialer und regionaler Kriterien erfolgen. Daneben werden das bis- herige Engagement der Schulen im Bereich der Ernährungsbildung und die geplanten pädago- gischen Begleitmaßnahmen zum EU-Schulobst- und Gemüseprogramm berücksichtigt.

Das Auswahlverfahren soll am 03. Juni 2016 abgeschlossen sein.

Anschließend werden die Schulen benachrichtigt, ob sie für das EU-Schulobst- und Gemü- seprogramm zugelassen werden. Den zugelassenen Schulen wird mit der Benachrichtigung über die Zulassung ein Unterrichtsmaterialiensatz kostenlos übersandt.

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Die Schulen sind grundsätzlich für die Zubereitung der Obst- und/oder Gemüseportionen vor Ort zuständig und müssen entsprechend ausgestattet sein; eine entsprechende Erklärung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Mittel für zusätzliche Ausrüstung können nicht gestellt werden.

Die am EU-Schulobst- und Gemüseprogramm teilnehmenden Schulen müssen sich mit ihrer Bewerbung dazu verpflichten, pädagogische Begleitmaßnahmen durchzuführen. Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass gesunde Ernährung verbindlicher Inhalt im Sachunterricht der Grundschule ist. Der Bildungsplan „Sachunterricht“ der Primarstufe im Land Bremen definiert folgende Anforderungen:

• Am Ende von Klasse 2: Die Schülerinnen und Schüler können die Bedeutung ausgewoge- ner Ernährung, angemessenen Essverhaltens und der Zahnpflege für die körperliche Ge- sundheit benennen.

• Am Ende von Klasse 4: Die Schülerinnen und Schüler können Nährstoffe und deren Bedeu- tung für gesunde Ernährung beschreiben.

Die Schulen sind aufgefordert, darüber hinausgehende pädagogische Begleitmaßnahmen dar- zustellen, die für die Umsetzung des EU-Schulobst- und Gemüseprogramms vorgesehen sind.

Begleitmaßnahmen können sein: Informationen über gesunde Ernährungsgewohnheiten, lo- kale Nahrungsmittelketten und die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung.

Mit freundlichem Gruß

i.A.

gez. Wagner

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