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Arbeitskreis Kindertagespflege, Stand: September 2018 Seite 1 von 2

Schlafen in der Kindertagespflege

Warum ist das Thema wichtig?

 Die Schlafsituation gehört zum Alltag in der Kindertagespflege.

 Kinder sind während des Schlafens bei der Kindertagespflegeperson in der Regel unbeobachtet.

 Der Schlafplatz muss sicher gestaltet sein.

 Schlaf- und Sitzgelegenheiten sind die am häufigsten genannten Gründe für Unfälle in der Altersgruppe der Ein- bis Zweijährigen.

Welche Gefährdungen sind möglich?

 Stürze (z. B. aus dem Bett)

 Quetschen/Klemmen (z. B. an Türen, Schranktüren, Schubladen)

 Überhitzung (Raumtemperatur, Schaffell)

 Ersticken/Aspiration (Decken, Kissen, Baby-Nestchen, Spielzeug, Plastiktüten)

 Strangulation (Schnüre, Bänder, Kabel)

 Stromschlag

 Plötzlicher Kindstod

Handlungsanleitung für die Praxis

 Der Ruhe- und Schlafraum für die Tageskinder ist gut gelüftet.

 Die ideale Raumtemperatur zum Schlafen liegt bei 16° bis 18° Celsius.

 Am Schlafplatz befinden sich keine weichen, voluminösen Materialien (wie Babynestchen, Daunendecken, Schaffell), in denen das Kind mit dem Gesicht versinkt oder ein Wärmestau verursacht werden kann.

 In unmittelbarer Nähe des Schlafplatzes befinden sich keine losen oder hängenden Stoffe wie z. B. Himmelbetten, Moskitonetze oder Gardinen.

 Kleinkinder schlafen am sichersten im Schlafsack.

 Heizkissen und Wärmflaschen gehören nicht in das Kinderbett.

 Für jedes Tageskind steht eine eigene Schlafgelegenheit zur Verfügung. Dadurch werden Verletzungen durch Tritte oder das Verdecken der Atemwege durch Gegenstände anderer schlafender Kinder vermieden.

 Der Schlafplatz darf nicht der direkten Sonne oder Zugluft ausgesetzt sein.

 Babys schlafen sicher in Rückenlage.

 Die Schlafgelegenheit ist so platziert, dass das Tageskind keine gefährlichen Gegenstände erreichen kann. Dazu gehören Schnüre, Bänder (z. B. Spieluhren, Rollos), Kabel,

Steckdosen, Elektrogeräte, kleinteilige Gegenstände, Plastiktüten etc..

 Auch im Schlafraum befinden sich im Zugriffsbereich des Kindes keine gefährlichen Gegenstände.

 Nach schlafenden Kindern sollte regelmäßig geschaut werden.

 Der Schlafplatz ist stabil und weist keine scharfen Ecken und Kanten auf.

 Ein Kinder- oder Reisebett entspricht der Norm DIN EN 716-1:2017-08. Sicherheitszeichen (z. B. GS-Zeichen) sollten vorhanden sein.

 Eine rauchfreie Umgebung wird vorausgesetzt.

 Ebenfalls zu beachten sind folgende Handlungsanleitungen:

o Fenster und Türen (in Bearbeitung) o Elektrische Ausstattung (in Bearbeitung)

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Arbeitskreis Kindertagespflege, Stand: September 2018 Seite 2 von 2

Das ist besonders wichtig:

 Jedem Kind steht eine Schlafgelegenheit zur Verfügung.

 Schlafgelegenheiten und Schlafräume müssen so gestaltet sein, dass Kinder bei der Benutzung nicht gefährdet sind.

Weiterführende Informationen

DGUV Vorschrift 82 Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen

DGUV Regel 102-002 Kindertageseinrichtungen

DGUV Information 202-005 Kindertagespflege – damit es allen gut geht

Unfallkasse NRW

o Portal: Sichere Kita, Schlafraum

EN 716-1:2017 Möbel - Kinderbetten und Reisekinderbetten für den Wohnbereich - Teil 1:

Sicherheitstechnische Anforderungen

Robert-Koch-Institut

o GBE kompakt, Ausgabe 2/2016: Unfälle in Deutschland – Woran verletzen sich Kinder und Jugendliche?

Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. (BAG) o Sicherheits-Checkliste: Schlafzimmer und Spielzimmer

o Expertise zum Modul Unfallverhütung und Kindersicherheit in der Kindertagespflege für Qualifizierungsmaßnahmen von Tagespflegepersonen

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) o Broschüre: Kinder schützen – Unfälle verhüten o Artikel: Die richtige Schlafumgebung für das Baby

Referenzen

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