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Reduzierung der Abfallgebühren

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Pünktlich zum Jahresbeginn sind das GastgeberverzeichnisGastgeberverzeichnis und der VeranstaltungskalenderVeranstaltungskalender des Tourismusverbandes Steigerwald neu erschienen. Außerdem hat die Arbeitsgemein- schaft Mittelfränkische Bocksbeutelstraße ihren Weinfestka-Weinfestka- lender 2014

lender 2014 herausgegeben.

Die neuen Broschüren können Sie beim

Tourismusverband Steigerwald, Tel. 09162 124-24 oder per E-Mail: info@steigerwald-info.de anfordern.

Ausgabe Nr. 1 • 25. Januar 2014 • Jahrgang 20

des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

1/14

Amtliche Nachrichten und aktuelle Informationen des Landkreises

ad Windsheim

Ein Nachhaltigkeitspreis Steigerwald wird ausgelobt Landkreisbürger mit Auszeichnungen geehrt

Reduzierung der Abfallgebühren

ndsheim

kt Taschendorf 91438 Bad Windsheim

12.01.+09.02. Sugenh

22.03. Sugenh

30.03. Bullen

27.04. Ipshei

01.05. Auer

01.05. Ulsen

04.05. Mar

04.05. Wei

16.05. Bul

18.05. Ma

24./25.05. Ipp 24./25.05. W

25.05. K

29./31.5.+01.06.B

31.05. W

01.06.

07./08.06.

07./08.06.

08.06.

08.06.

14.06.

14./15.06.

18.06.-22.06.

21./22.06.

21./22.06.

22.06.

27./28.06.

28./29.06.

05./06.07.

12./13.07 18./19.07 19./20.07 19./20.0 19./20.0 20.07.

25./26 25.-27 26.07 26./2 26.-2 02.0 02.0 02.0 08 10 16 22 0 1

GEHEIM

TIPPS

www.bocksbeutelstrasse.de

Weinfeste 2014

Häckerwirtschaften

www.steigerwald-info.de

S C H L A F E N U N D GEN I E S S E N 2 0 1 4

GAST

P

GEBER

D A S H E R Z FRANKENS

STEIGERW LDNATURPARK ©

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 1/2014

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Literarische Spurensuche im Landkreis (Folge 21)

„Grausamer als die blutgierigsten Tiger“

Ritter Philipp von Hutten als Welser-Konquistador in Venezuela

Wir schreiben das Jahr 1540. In der Neuen Welt, den westindischen Ländern, elektrisiert die Nachricht von einem sa- genhaften Goldland die weißen Eroberer. Der frän- kische Ritter Philipp von Hutten (1505-1546), der für das Handelshaus der Welser in Venezuela Beu- te machen will, ist von der Aussicht auf den großen Reichtum wie berauscht.

Derweil plagen die Ver- wandtschaft in der Heimat ganz andere Sorgen. Die Birkenfeld-Frankenberger Linie der Familie steht ohne männlichen Nachkommen da. Auch auf Schloss Vor-

derfrankenberg, wo Philipps Onkel, der an- gesehene Ritter Ludwig von Hutten d. Jün- gere, mit seiner Ehefrau Agathe, geb. von Liebenstein, ansässig ist, sind zwei Töchtern keine Söhne mehr nachgefolgt. Grund genug also, den Junggesellen in Venezuela an seine Familienpfl ichten zu erinnern.

Von Frankenberg aus geht ein Brief über den Atlantik mit der unmissverständlichen Aufforderung, zurückzukehren, zu heiraten und für einen Stammhalter zu sorgen. Phi- lipp zeigt sich von dem Ansinnen aus der Heimat beeindruckt. Dennoch kann er sich - den Goldschatz vor dem inneren Auge - ei- nen Abbruch seiner Mission nicht vorstellen, wie er in einer Antwort aus Coro, der unter Welser-Administration „Neu-Augsburg“ ge- nannten Provinzhauptstadt, mitteilt.

Ein Jahr nachdem er seine individuelle Ob- session über die Familiensolidarität gestellt hatte, steht Philipp von Hutten auf dem Hö- hepunkt seiner Karriere. Er wird zum Gene- ral-Kapitän ernannt, ist damit oberster mili- tärischer Befehlshaber. Jetzt kommandiert er eine neue Expedition zum unbekannten El Dorado. Es wird dies der letzte große Zug in der Geschichte der Conquista Amerikas. Und er endet für Hutten tödlich.

Über fünf Jahre ist die Truppe von anfangs 200 Mann unterwegs, erreicht fast die An- den und wendet sich dann zum Tiefl and der Quellfl üsse des oberen Orinoko. Auf dem Rückmarsch nach Coro überfällt Juan de Carvajal, der sich in Abwesenheit Huttens das Amt des Gouverneurs angemaßt hat, das ausgepowerte Aufgebot des General-Kapi- täns. In Tocuyo fi ndet ein Scheinprozess statt, Hutten und der Welsersohn Bartholomäus VI. werden brutal hingerichtet. Auf Schloss Frankenberg löst die Nachricht von der Gräueltat Entsetzen aus. Ludwig von Hutten

bemüht sich mit Philipps Bruder Wilhelm vergeblich um ein direktes Gespräch mit Kaiser Karl V., Carvajal ereilt dennoch die gerechte Strafe, er wird zum Tode verurteilt und am 17. Sep- tember 1546 gehängt.

Verschollen aber bleibt der Welser/Hutten-Schatz, so es denn überhaupt einen gegeben hat, was manche Chronisten bezweifeln.

Lassen wir die Frage offen.

Für die Nachwelt bemisst sich der Wert des Philipp von Hutten mehr in Lettern aus Blei als in Edelmetall.

Seine überlieferten „Pa- piere“, bereits 1550 ohne Verfasserangabe gedruckt, 1785 in Meusels historisch-literarischem Ma- gazin als Zeitung aus India einem breiteren Publikum bekannt gemacht und zuletzt von dem Hutten-Forscher Eberhard Schmitt neu ediert, sind der authentische Beleg dafür, was Menschen offensichtlich zu allen Zeiten Menschen anzutun in der Lage sind.

Die „Christen“, wie Hutten die weißen Ein- dringlinge zur Unterscheidung von der in- digenen Bevölkerung nennt, wüten wie die Berserker, immer in dem Bewusstsein, sich ja nur an seelenlosen Wesen zu vergehen. Die Indios werden zuhauf gefoltert, erstochen, geköpft, erwürgt, ertränkt und daneben der Verlust einzelner „Christen“ beklagt. Hutten schildert die Brutalitäten ohne Gemütsre- gung seltsam lakonisch:

... denselben abend kam Stephan Martin bracht des Christen Pferd ohn Sattel und Zaum aber von ihm nichts vernehmen kön- nen, sondern das Pferd also ledig im Feld funden, den 23. kam Cardenas brachte 30 Stück Indier gefangen, bei welchen er des Christen Rapier [Blankwaffe] und ander Ding funden hat, unter ihnen waren etliche so bey des Christen Tod gewesen waren, die ließ er vor den andern von Hunden zerreis- sen, die andere theilet er unter die Christen ...

War das so üblich unter Konquistadoren oder waren die Welser-Söldner unter deutscher Führung vielleicht sogar grausamer als die spanische oder portugiesische Soldateska?

Lassen wir einen Zeitgenossen antworten, den Priester Bartolomé de las Casas, der in seiner Anklageschrift Kurzgefasster Bericht von der Verwüstung der Westindischen Län- der die Rechte der Indios mutig vor dem Kai- ser eingefordert hat:

Sie [die Welser] kamen mit etwas mehr als dreihundert Mann in dies Land und … wü-

teten weit grausamer … als alle bereits erwähnte Barbaren; ja noch viehischer und rasender, als die blutgierigsten Tiger … Ein hartes Urteil. Zumindest mit Philipp von Hutten selbst geht die lateinamerikanische Überlieferungsgeschichte freundlicher um.

Einen mozo tierne, einen sanften Jüngling, nennt ihn Juan de Castellanos, Augenzeuge der Conquista und schwärmerischer Poet.

Der venezolanische Chronist José de Ovieda y Banos (1671-1738) weiß über Hutten, er sei kein Hauptmann von den vielen [gewe- sen], die in Indien kämpften, befl eckte sein Schwert mit weniger Blut …Zweifel an dieser Charakterisierung sind erlaubt. Hutten habe sich nicht grundsätzlich von anderen Welser- Konquistadoren unterschieden, stellt Jörg Denzer in einer neuen Studie fest.

Während Las Casas empört beschreibt, wie Welser-Schergen Indios, die sich vor ihren Verfolgern in ein Haus gefl üchtet haben, bei lebendigem Leib verbrannten, notiert Hutten eine solche Tat völlig unerschüttert: ...ver- brannten ihnen ein groß Haus, den Casicus [Gemeindevorsteher] mit mehr dan hundert Stucken, konnten fortan mit dieser Nation kein Fried mehr machen, mussten alsbald des Geschmacks der Toden halber vorrucken...

Der Herausgeber des historisch-literarischen Magazins hält angesichts von so viel Kalt- schnäuzigkeit mit seiner Meinung nicht hin- ter dem Berg. Er konstatiert mehr Durst nach Geld als Begierde nach Kenntniß des Men- schen und fi ndet, dass auch die sonst red- lichen Teutschen sich befl eckten mit allen den Grausamkeiten, die man den Spaniern mit so vielem Recht zum ewigen Vorwurfe macht.

Diese Anmerkungen stammen aus dem Zeit- alter der Aufklärung, sind also, so ließe sich einwenden, nicht auf eine mehr als zweihun- dert Jahre zurückliegende Epoche zu übertra- gen. Doch das menschliche Gewissen rührt sich offensichtlich unabhängig vom Geist der Zeit, wie uns nicht nur de Las Casas sondern auch ein Nürnberger Gewährsmann, Hiero- nymus Köler (1507-1573), vor Augen führt.

Es sei besser, zu Hause zu bleiben, schreibt Köler,

...als sich in solche große Gefahr zu be- geben in ein Land, das nicht gesund ... ist, auch da man die armen Leute überpoltert, erwürgt, und ihnen das Ihre nimmt allein um ein wenig schändlich Goldes und Sil- bers Willen. Darauf wird man sagen: Freilich muß man dieses Volk mit dem Schwert zum christlichen Glauben nötigen, auch sie dem Kaiser untertänig machen zur Mehrung der Christenheit. Ich fürchte aber, es wird gegen Gott einer anderen schwereren Rechenschaft bedürfen ...

Werner P. Binder Philipp von Hutten. Das Ölbild

eines unbekannten Malers ist das einzige bekannte Porträt des fränkischen Ritters und General- Kapitäns von Venezuela. Vermut- lich entstand es erst um 1600 nach seinem Tod.

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 1/2014

Engagierte Persönlichkeiten geehrt

Bundesverdienstkreuz am Bande

Dr. Lothar Kabelitz aus Neustadt a.d.Aisch wurde vom Bundespräsident das Bundesver- dienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Staatsministerin Melanie Huml überreichte Dr. Lothar Kabelitz die Auszeichnung Ende Dezember in Bayreuth. Dr. Lothar Kabelitz hat sich über mehrere Jahrzehnte weit über seine berufl iche Tätigkeit hinaus für die Nut- zung der Heilpfl anzen in der Arznei- und Gewürzpfl anzenbranche engagiert. Seinem Engagement ist es zu verdanken, dass wich- tige Grenzwerte im Bereich der Arznei- und Gewürzpfl anzen für die deutsche und eu- ropäische Gesetzgebung abgeleitet werden konnten. Dr. Lothar Kabelitz verfasste auch zahlreiche Publikationen und Vorträge. In seiner aktiven Zeit innerhalb des Bundes- fachverbands der Heilmittelindustrie e. V., des heutigen Bundesverbands der Arznei- mittelhersteller e. V. (BAH), fällt der Aufbau einer eigenständigen umfangreichen Arz- neimittelgesetzgebung in Deutschland. Ab 1993 unterstützte er die Arbeit des Vereins

„Saluplanta e. V.“ ehrenamtlich und trug mit seinen Fachvorträgen viel zur Ausbildung und Information für den Anbauer von Arz- nei- und Gewürzpfl anzen bei. Ferner arbei- tete er als Mitglied der Redaktion, Autor und Gutachter am „Handbuch des Arznei- und Gewürzpfl anzenbaus“ mit. Seit 1998 ist Dr.

Lothar Kabelitz auch Mitglied im Posau- nenchor Neustadt a.d.Aisch und fördert die Bläserausbildung. Im Jahr 2010 wurden auf seine Initiative die „Stadtpfeifer“ gegründet.

Im gleichen Jahr wurde er auch erster Vor- stand der Musikschule im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim.

Ehrenzeichen des Bayerischen Minister- präsidenten

Mit dem Ehrenzeichen des Bayerischen Mi- nisterpräsidenten für Verdienste von im Eh- renamt tätigen Frauen und Männern wurden drei Persönlichkeiten aus dem Landkreis Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ausgezeich- net. Landrat Walter Schneider überreichte Ende Dezember im Sitzungssaal des Land- ratsamtes die Ehrenzeichen und Urkunden an die Geehrten.

Horst Allraun aus Bad Windsheim übt seit 1994 das Amt des 1. Vorsitzenden des Fuß-

ball-Sportvereins Bad Windsheim engagiert aus. Ein beachtlicher Verdienst seinerseits ist der stetige Schulden- abbau, währenddessen sich der Verein trotzdem stets positiv weiterent- wickelt hat. Heute sind neben den Herrenmann- schaften beachtliche 13 Jugendmannschaften im Spielbetrieb tätig. Eine sehr große Leistung er- brachte Horst Allraun mit seinem Team, dank einer überaus großen Zahl von freiwilligen Stunden und

Spenden, bei der Sanierung des kürzlich wie- der eröffneten Vereinsheimes. Horst Allraun kümmerte sich um die gesamte Finanzierung der Maßnahme und trug maßgeblich zum Gelingen der Sanierung bei. Weiteres Enga- gement im Bereich Sport zeigt Horst Allraun seit 2008 als Kassier der Juniorenförderge- meinschaft Aischgrund. Außerdem war er vier Jahre 2. Vorsitzender des Tennisclubs Bad Windsheim. Auch über den sportlichen Be- reich hinaus war Horst Allraun ehrenamtlich aktiv. So übernahm er von 1992 bis 1998 das Amt des Schatzmeisters des CSU-Ortsver- bandes Bad Windsheim. Bis 2004 war er acht Jahre lang Kassenprüfer der Freiwilligen Feu- erwehr Bad Windsheim. Außerdem war er als Vorsitzender des Gemeinsamen Elternbeirats der Grundschulen Bad Windsheim aktiv.

Martin Redlingshöfer aus Eschenbach/

Markt Erlbach ist seit 1971 Mitglied beim Heimatverein Markt Erlbach und Umgebung e. V. Damals war er einer der treibenden Kräfte bei der Umgestaltung des ehemaligen Dekanatsgebäudes in ein Heimatmuseum, welches 1978 als Rangau-Handwerkermu- seum eröffnet wurde. Ab 1976 war er zwölf Jahre lang 2. Vorsitzender des Vereins, aber auch danach engagierte er sich noch aktiv für den Verein - so bei der Sanierung des Nord- giebels mit Fachwerk am Museumsgebäude und bei der Restaurierung des historischen Schießhauses. Außerdem organisiert Mar- tin Redlingshöfer Dorfabende, Heimat- und Museumsfeste sowie Blumenschmuckehren- veranstaltungen. Ein besonderes Projekt ver- wirklichte er mit dem Aufbau des Kinderspiel- platzes in Eschenbach, für welchen er zwölf Spielgeräte aus Holz selbst anfertigte, bei Bedarf reparierte und den er 40 Jahre lang pfl egte. Für die Volkstanzgruppe Eschenbach baut Martin Redlingshöfer seit Jahrzehnten die Bühnenbilder für die jährlich stattfi n- denden Theaterabende. Außerdem organi- siert er Festschriften und Veranstaltungen, deren Erlös für die Spielplatzgeräte oder an- dere gemeinnützige Zwecke verwendet wird.

(v.l.n.r.): Landrat Walter Schneider, Bürgermeister Ralf Ledertheil (Bad Windsheim), Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß (Markt Erlbach), Martin Redlingshöfer, Walter Schießl, Horst Allraun, MdL Hans Herold und MdL Harry Scheuenstuhl

Martin Redlingshöfer engagierte sich zudem über drei Jahrzehnte in der Freiwilligen Feuer- wehr, leistete beim Bayerischen Roten Kreuz 15 Jahre aktiven Dienst und übernahm zehn Jahre lang beim Wasserverband Eschenbach als 2. Vorsitzender Verantwortung.

Walter Schießl aus Markt Erlbach ist Grün- dungsmitglied des DLRG Ortsverbandes Wil- hermsdorf. Von Beginn an war er als Trainer und 2. Vorsitzender eine wichtige Säule des Vereins. 1987 übernahm er das Amt des 1.

Vorsitzenden, welches er bis heute begleitet.

Walter Schießl kümmert sich um vielfältige Aktivitäten der Schwimmer und Trainer und organisiert die Veranstaltungen des Vereins sowie die Aus- und Weiterbildungen. Im SPD Ortsverein Hummelstein kümmerte sich Wal- ter Schießl zunächst als Stellvertreter und ab 1999 bis 2001 dann als 1. Vorsitzender um die Belange des öffentlichen Wohls in der Nürnberger Südstadt. Jahrelang erstellte er auch unzählige Artikel für die Stadtteilzeitung

„Das Südblatt“, welche der Ortsverein Hum- melstein bis 1999 herausgab. Auch im Bür- gerverein Nürnberg-Süd, dem Walter Schießl bis 2009 angehörte, zeigte er sich über Jahre hinweg aktiv. Bis 2006 war er 15 Jahre lang deren 2. Vorsitzender und war während die- ser Zeit auch acht Jahre im Beirat tätig. Seit 1970 ist Walter Schießl im Verein Fridolin - ehemalige Hammerschmiede Nürnberg - aktiv und war viele Jahre Schriftführer und Vereins-Archivar.

Landkreis-Ehrenzeichen in Silber

Das Landkreisehrenzeichen in Silber erhal- ten Persönlichkeiten, die sich um den Land- kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim besondere Verdienste erworben haben. In der Kreistagssitzung vor Weihnachten über- reichte Landrat Walter Schneider an Hilde- gard Schlez und Dieter Mäckl Medaille und Urkunde.

Der ehrenamtliche Einsatz von Hildegard Schlez aus Scheinfeld begann bereits vor über 50 Jahren als Jugendbetreuerin und

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 1/2014

5 Übungsleiterin beim TSV Markt Nordheim.

Seit 1968 ist sie für den TSV 1860 Schein- feld aktiv, unter anderem als Übungsleiterin in verschiedenen Bereichen, Vereinsjugend- leiterin, Tennis-Jugendwartin, Trainerin und Abteilungsleiterin der Turn- und Gymnastik- abteilung. Vor 35 Jahren gründete sie in- nerhalb des TSV Scheinfeld die heute noch aktive Volkstanzgruppe und leitete diese 16 Jahre lang. Seit ca. 40 Jahren trägt sie auch in der Vorstandschaft Verantwortung. Auf Verbandsebene steht sie, neben ihrem fast 20-jährigen Engagement im Bayerischen Turnverband - Turngau Ansbach, seit Jahr- zehnten dem Bayerischen Landessport- verband im Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Funktionärin zur Verfügung.

1998 übernahm sie das Amt der stellvertre- tenden Vorsitzenden, bis sie schließlich im Jahr 2009 den ersten Vorsitz übernahm. In der Kommunalpolitik rückte Hildegard Schlez 1988 als Mitglied in den Kreistag des Land- kreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim nach und wirkte in zahlreichen Ausschüssen mit. Seit 1996 ist sie stellvertretende Frakti- onsvorsitzende der FWG-Kreistagsfraktion.

Außerdem war sie Kreisvorsitzende der Freien Wählergemeinschaft sowie Kreisvorsitzende und Kassiererin der Wählergruppe. Weiterhin war Hildegard Schlez einige Jahre Schöffi n

am Jugendgericht und engagierte sich für den Kreisjugendring Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim sowie das Ferienprogramm der Stadt Scheinfeld.

Dieter Mäckl aus Laubendorf/Langenzenn war von 1982 an 24 Jahre lang erster Vor- sitzender des Geschichts- und Heimatvereins Neustadt a.d.Aisch. Anschließend übernahm er den zweiten Vorsitz des Vereins. Dank sei- nes tatkräftigen Einsatzes ist der Geschichts- und Heimatverein ein wesentlicher Kulturträ- ger der Stadt Neustadt a.d.Aisch und darüber hinaus. Seit mehr als elf Jahren bringt Dieter Mäckl als Kreisheimatpfl eger für den östlichen Teil des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim seine hohe Sachkompetenz ein, um die örtliche Heimat- und Brauchtums- pfl ege zu erhalten und zu gestalten und das kulturelle Geschehen im Landkreis positiv zu bereichern. Beachtlich ist die Vielzahl der von ihm organisierten Aktivitäten, wie Exkursi- onen, Vorträge oder Wanderungen. Bereits seit über 30 Jahren bietet er auch regelmäßig bei der VHS Neustadt a.d.Aisch kultur- und kunsthistorische Studienfahrten an. Seit April 2013 ist Dieter Mäckl Archivpfl eger für den Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim und steht insbesondere den Gemeinden als kompetenter Ansprechpartner für Archi- vierungsfragen beratend zur Seite. Seit über

25 Jahren ist Dieter Mäckl zudem Mitglied in der Europa-Union. Den Kreisverband Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim führt er seit 2007. Daneben begleitet er die Arbeit des Be- zirksverbandes als Beisitzer. Auch im Rahmen seiner Tätigkeit als Gymnasiallehrer engagier- te sich Dieter Mäckl sozial und kulturell. So organisierte er zahlreiche Studienfahrten mit Schülern nach Rumänien, die mit umfang- reichen sozialen Aktivitäten und Hilfstrans- porten verbunden waren. Außerdem war er Regionalbeauftragter für Schule und Heimat- pfl ege in Mittelfranken des Bayerischen Lan- desvereins für Heimatpfl ege und auch Mit- glied im Landesvorstand des Arbeitskreises Schule und Heimatpfl ege.

Reduzierung der Abfallgebühren seit 01.01.2014

Die Abfallwirtschaft weist auf die durch den Kreistag in seiner Sitzung am 20.12.2013 be- schlossene Senkung der Abfallgebühren ab 01.01.2014 hin. Aufgrund der Reduzierung der Verbrennungskosten im Müllheizkraft-

werk Würzburg war es möglich, die Entlee- rungsgebühren zu senken. Die Jahresge- bühren bleiben unverändert.

Die Gebühren für die Restmüllgefäße setzen sich ab dem neuen Jahr wie folgt zusammen:

Volumen des Restmüllgefäßes Jahresgebühr Entleerungsgebühr

bisher neu

80 l 122,04 € 3,02 € 2,75 €

120 l 138,83 € 3,75 € 3,34 €

240 l 189,70 € 5,61 € 4,79 €

1.100 l 584,92 € 27,58 € 23,84 €

Volumen des Restmüllgefäßes

Gesamtgebühr für 12 Entleerungen

Gesamtgebühr für 26 Entleerungen

bisher neu bisher neu

80 l 158,28 € 155,04 € 200,56 € 193,54 €

120 l 183,83 € 178,91 € 236,33 € 225,67 €

240 l 257,02 € 247,18 € 335,56 € 314,24 €

1.100 l 915,88 € 871,00 € 1.302,00 € 1.204,76 €

Das Amtsblatt und Landkreisjournal im Internet:

www.kreis-nea.de > Amt & Verwaltung > Veröffentlichungen

E-Mail-Adresse: journal@kreis-nea.de

Sportförderricht- linien

Info für alle Sport- und Schützen- vereine

Ab sofort können alle Sport- und Schützen- vereine des Landkreises Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim wieder die Vereinspauschale des Freistaates Bayern beantragen. Grund- lage der Vereinsförderung ist die Anzahl der Mitglieder, Kinder/Jugendliche und Übungs- leiterInnen im Verein.

Die Antragsvordrucke fi nden Sie im Internet unter: www.kreis-nea.de >Amt und Verwal- tung > Formulare > Suchbegriff: Sportförde- rung

Der Zuschussantrag ist bis spätestens Sams- tag, 1. März 2013 (Ausschlussfrist) mit den Originalübungsleiterausweisen beim Land- ratsamt in Neustadt a.d.Aisch einzureichen.

Das Original ist an der Prägung unter dem BLSV-Logo erkennbar. Zudem bezuschusst der Landkreis die Übungsstunden lizenzierter Übungsleiter, an denen mehr als 50 Prozent Jugendliche unter 18 Jahren teilgenommen haben. Bitte füllen Sie hierzu das gesonderte Formblatt aus (ebenfalls im Internet abge- druckt).

Für weitere Informationen steht Ihnen Silvia Ripka (Tel. 09161 92-121, E-Mail: silvia.rip- ka@kreis-nea.de) gerne zur Verfügung.

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 1/2014

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„FerienFirmenTag“ im Landkreis

Im Zeichen des drohenden Fachkräftemangels bemühen sich die Unternehmen verstärkt, ei- genen Nachwuchs im Unternehmen auszubil- den. Die Schülerzahlen sinken, entgegenge- setzt gehen in den nächsten Jahren viele gut eingearbeitete Arbeitnehmer in Ruhestand.

Aus diesem Grund wurden von Olaf Dietz und Manfred Beuke, Vorsitzende des Ar- beitskreises SCHULEWIRTSCHAFT Neustadt/

Aisch - Bad Windsheim, ausbildende Unter- nehmen aus dem Landkreis zu einem Infor- mationsabend eingeladen. Im Sitzungssaal des Landratsamtes waren rund 35 Firmenver- treter, Schulrepräsentanten und Vertreter aus der Politik anwesend. Michael Capek, Wirt- schaftsreferent des Landkreises, stellte das Projekt „Ferienfi rmentag“ vor und Markus Löw von der Firma mloew[design] erläuterte die technische Umsetzung. Ziel des Projektes ist es, frühzeitig und unkompliziert Schüler und Ausbildungsbetriebe zusammenzubrin- gen, damit Schüler Einblicke in den jeweiligen Beruf/Ausbildungsbetrieb erhalten und sich

die Betriebe präsentieren und erste Kontakte mit den potenziellen Auszubildenden knüpfen können. Dreh- und Angelpunkt ist eine Web- seite. Hier können Unternehmen ihre jewei- ligen Ausbildungsberufe anbieten, die sich die Schüler dann aussuchen können. Über diese Plattform können eintägige Praktikumsplät- ze in den Schulferien angeboten werden.

Das einzige Kriterium ist der Schulabschluss, danach können Schüler aus maximal drei Wunschpraktika wählen und erhalten umge- hend eine Bestätigung.

Mögliche Programminhalte für die Firmentag- Termine wären eine Betriebsbesichtigung, Vorstellung von Ausbildungsberufen, Grup- pengespräche mit Lehrlingen, Rollenspiele/

Bewertungen oder eine Mitarbeit in einer Abteilung/Baustelle. Besonders kleinen Un- ternehmen soll hier die Möglichkeit geboten werden, auf sich als Ausbildungsbetrieb auf- merksam zu machen und sich zu präsentieren.

Das Projekt „FerienFirmenTag“ fi ndet in einer Zeit (Sommerferien) statt, in der es keine

Angebote für diese Zielgruppe gibt. Ein Un- ternehmen kann sich für einen oder mehre- re Praktikumstage in den Ferien entscheiden und an diesem Tag einen oder mehrere Prak- tikanten pro Ausbildungsberuf einladen. Da die Praktikumstage in den Ferien stattfi nden, soll eine hohe Motivation durch die freiwillige Teilnahme der Schüler erreicht werden. Un- ternehmen und Schüler haben einen Tag zur Verfügung, um sich besser kennenzulernen, dies bietet einen größeren Vorteil gegenüber einem 30-minütigen Vorstellungsgespräch.

Anschließend kann auch ein reguläres Prakti- kum angeboten werden.

Um dieses Projekt starten zu können, benö- tigt der Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Neustadt/Aisch - Bad Windsheim ca. 30 teil- nehmende Ausbildungsunternehmen.

Weitere Informationen und Anmeldeunterla- gen erhalten Sie gerne unter der Tel. 09161 92-140 oder E-Mail: neustadt.aisch@schule- wirtschaft-bayern.de

Vortrag:

Motivation für Chefs und Mitarbeiter

Donnerstag, 6. Februar 2014, 19:00 Uhr

Großer Sitzungssaal im Landratsamt in Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1 Referent: Hans-Harald Engels, Unternehmensberater (Zur Person: www.hans-harald- engels.de)

Veranstalter: Wirtschaftsförderung des Landkreises

Anmeldung: Tel. 09161 92-140, E-Mail: wirtschaft@kreis-nea.de. Der Eintritt ist frei.

Secondhand-Basar

Burghaslach, Grundschule

Sportartikel, Faschingskostüme und Spielwaren

Verkauf: Sa., 8. Februar 2014, 13:00 bis 15:30 Uhr

Informationen: Tel. 09552 980201 Veranstalter: Elternbeirat der Grund- schule

Ärztliche Leiter bestellt

Kliniken erweitern ärztliche Kompetenzen

Der Verwaltungsrat des Kommunalunter- nehmens Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat kürzlich für sei- ne beiden Kliniken ärztliche Leiter bestimmt.

Für die Klinik Neustadt a.d.Aisch wurde Dr.

Josef Stauber, Chefarzt der Anästhesie, und für die Klinik Bad Windsheim Dr. Mathias Bender, Chefarzt der Orthopädie und Unfall- chirurgie, bestellt.

„Die ärztlichen Leiter vertreten die Kliniken medizinisch nach außen und sehen sich als Ansprechpartner für ihre Kollegen“, so Land- rat Walter Schneider. Chefarzt Dr. Stauber betont, er sehe „diese Funktion nicht als hierarchische Spitze, sondern vielmehr als eine Bündelung medizinischer und ärztlicher Anliegen“.

Die beiden ärztlichen Leiter sind Mitglieder der Betriebsleitung, nehmen an den Ver- waltungsratssitzungen teil und sind auch an Umstrukturierungsmaßnahmen mitbeteiligt.

Dazu gehört auch die Mitauswahl leitender Mitarbeiter, die Umsetzung und Mitwirkung an strategischen Entscheidungen der Ge- schäftsführung und die Mitsprache bei Inves- titionen.

Weiterhin obliegt ihnen die ärztliche Fach- aufsicht über die medizinisch-technischen Dienste, den pfl egerischen Dienst und die medizinischen Versorgungsdienste. Der ärztliche Leiter ist Bindeglied zwischen Ge- schäftsführung und leitenden Ärzten.

Stefan Schilling, Vorstand des Kommunalun- ternehmens, sieht als einen der wichtigsten Aufgabenbereiche der Ärztlichen Leiter den permanenten Interessensaustausch mit nie- dergelassenen Ärzten, Notärzten und dem Rettungsdienst. Der Vorsitz in der Hygiene- kommission sowie die Mitarbeit in den Qua- litätszirkeln der Kliniken gehören ebenso zu den Aufgabenbereichen der ärztlichen Leiter wie auch das Beschwerdemanagement.

„Der ärztliche Leiter ist nicht nur das Binde- glied zur Geschäftsleitung, sondern zusätz- lich ein Ansprechpartner in medizinischen Belangen für alle Berufsgruppen in den Kli- niken“, so Dr. Mathias Bender.

Dr. med. Josef Stauber, Chefarzt Anästhe- sie, Klinik Neustadt a.d.Aisch

Dr. med. Mathias Bender, Chefarzt Orthopädie, Unfall- chirurgie, Endoprothe- tikzentrum, Klinik Bad Windsheim

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 1/2014

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Nachhaltigkeitspreis für den Steigerwald

Wettbewerb für Kinder und Jugendliche

Das Netzwerk Steigerwald lobt für das Jahr 2014 einen Nachhaltigkeitspreis Steigerwald für Kinder und Jugendliche aus. Das Motto ist „Kunst im Steigerwald - Steigerwald in der Kunst“.

Die Region Steigerwald ist prädestiniert als Nachhaltigkeitsregion. Viele Städte und Ge- meinden wie auch die zugehörigen Land- kreise haben die Nachhaltigkeit in ihren Leit- bildern fest verankert und entscheiden nach diesem Prinzip.

Das nachhaltige Denken und Handeln soll aber noch mehr in das Bewusstsein gerückt werden. Man kann gar nicht früh genug da- mit anfangen, sich mit dieser Thematik, mit dem schonenden und weitsichtigen Umgang mit seiner Umgebung und Umwelt, zu befas- sen. Daher spricht das Netzwerk Steigerwald mit dem Preis bereits Kinder und Jugendliche an und motiviert dazu, sich mit kreativen und nachhaltigen Projektideen einzubringen. Die Region Steigerwald bietet sich mit ihren wun- derschönen Natur- und Kulturlandschaften geradezu an.

„Kunst“ soll dabei ein weit gefasster Be- griff sein - es kann sich um „Landart“ oder

„Waldart“ handeln, beispielsweise ein Vi-

deoprojekt, ein Bild, ein Text, eine Collage oder die künstlerische Gestaltung eines Bie- nenstocks - der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Als Preise gibt es 500,00 Euro bzw. 250,00 Euro für die Klassenkasse oder einen Erlebnis- tag im Steigerwald-Zentrum mit Eintritt zum Baumwipfelpfad zu gewinnen.

Das Netzwerk lädt alle Kindergärten, Schu- len und Kommunen im Steigerwald ein, bis zum Mittwoch, 30. April 2014 ihre Arbeiten, Kunstwerke, Filmproduktionen oder künst- lerische Gestaltungen an das Netzwerk ein- zusenden. Anschließend wird eine Jury die Gewinner ermitteln. Im Juni werden die Prei- se verliehen und die Kunstwerke werden in einer Ausstellung im Steigerwald-Zentrum in Handthal zu sehen sein.

Weitere Informationen sind auf einem In- fofl yer unter www.netzwerk-steigerwald.de erhältlich.

Kontakt:

Netzwerk Steigerwald Andrea Fahrnholz

Tel. 09162 9291121, Fax: 09161 928175 E-Mail: andrea.fahrnholz@kreis-nea.de

Die Regierung von Mittelfranken hat mit Wirkung zum 1. Januar 2014 Schornstein- fegermeister Bernd Keck für den Kehrbezirk Neustadt - Land 2 zum Bezirksschornsteinfe- germeister bestellt. Bernd Keck ist Nachfol- ger von Erhard Echtner, welcher in den Ruhe- stand verabschiedet wurde.

Der Kehrbezirk umfasst:

Aus dem Markt Baudenbach:

die Gemeinde Baudenbach und die Ortsteile Hambühl, Höfen, Mönchsberg und Roßbach Aus der Gemeinde Diespeck:

die Gemeinde Diespeck und die Ortsteile Ehe, Hanbach, Bruckenmühle, Klobenmüh- le, Neumühle, Sensenhammer, Schleifmühle und Stübach

Aus der Gemeinde Gutenstetten:

die Gemeinde Gutenstetten und Kleinsteinach

Aus dem Markt Markt Taschendorf:

die Gemeinde Markt Taschendorf und die Ortsteile Lerchenhöchstadt, Obersteinbach, Frankfurt, Birkach, Lachheim, Obertaschen- dorf, Butzenmühle, Klösmühle

Aus der Gemeinde Münchsteinach:

die Gemeinde Münchsteinach

Kontaktdaten von Bernd Keck:

Buchklingen 14 a, 91448 Emskirchen Tel. 09104 861792, Fax: 09104 861791 E-Mail: brndkeck@aol.com

Bernd Keck wurde am 12.12.2013 vom Land- ratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim auf die bestehenden gesetzlichen Bestim- mungen über das Schornsteinfegerwesen hingewiesen und zur gewissenhaften Er- füllung seiner Dienstobliegenheiten durch Handschlag verpfl ichtet.

Gut informiert:

Mittwoch, 29. Januar 2014, 19:30 Uhr Matthias Wellhöfer:

Heiz- und Solaranlagen für Gebäude - von technischen Unterschieden über die richtige Planung hin zur passenden Förderung

Sanierungsoffensive Diespeck, Rathaus, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck Dienstag, 4. Februar 2014, 19:30 Uhr Dipl.-Ing. (FH) Bernd Kaiser (Energie- berater):

Mein eigenes Haus - so soll es werden Produktneutrale Informationen für wer- dende Bauherren - verschiedene Bauwei- sen, Heizungssysteme + Energiesparge- danken vom Energie- und Bauberater Landgasthof Ehegrund, Hauptstr. 30, 91484 Sugenheim

Mittwoch, 5. Februar 2014, 19:30 Uhr Dipl.-Ing. (FH) Bernd Kaiser (Energie- berater):

Zu gut für den Abriss - Energetische Sa- nierung meines 70er Häuschens Sanierungsoffensive Diespeck, Rathaus, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck Freitag, 7. Februar 2014, 19:30 Uhr Thomas Popp:

Erdwärme in Verbindung mit Wärme- pumpen - notwendiger Bestandteil der Energiewende

Kulturscheune, Kirchweg 5, 91481 Münchsteinach

Die Wirtschaftsförderung im Landkreis, der Arbeitskreis Energie, die Energie- berater, der Bund Naturschutz und die Gemeinden im Landkreis laden Sie herz- lich zur Vortragsreihe E hoch Drei 2014 ein. Schauen Sie doch einfach vorbei, der Eintritt ist frei.

Neuer Schornsteinfeger für den Bezirk Neustadt - Land 2

Die IHK-Geschäftsstelle Ansbach bietet einen neuen Ausbilderlehrgang an. Er fi n- det vom 11. März bis zum 27. Mai 2014 jeweils am Dienstag und Donnerstag von 17:00 bis 21:00 Uhr in Neustadt a.d.Aisch statt und befähigt Sie, nach erfolgreich abgelegter Prüfung, zur Ausbildung von Auszubildenden in Ihrem Unternehmen.

Die Seminarinhalte reichen von den Aus- bildungsvoraussetzungen, die Einstellung von Auszubildenden bis zur Durchführung und Abschlussprüfung. Der Lehrgang ist geeignet für Fachkräfte aus allen Branchen.

Weitere Informationen und Anmeldung bei der IHK, Tel. 09861 86-666, oder E-Mail:

edda.veit@nuernberg.ihk.de

Ausbilderlehrgang in Neustadt a.d.Aisch

Werden Sie Leihgroßeltern

Viele nette Familien, die keine Unterstützung durch eigene Großeltern haben, wünschen sich eine Leihoma/einen Leihopa. Haben Sie Lust dazu? Dann melden Sie sich. Das Frei- willigenzentrum „mach mit!“ berät Sie gerne persönlich unter der Tel. 09161 888919 oder Sie informieren sich auf der Homepage www.

freiwilligenzentrum-nea.de

Die Aktion „Leihgroßeltern“ ist ein ge- meinsames Projekt von Caritas, Diakonie und Kreisjugendamt im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

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Nr. 01 J a h r g a n g 2 0 1 4 25.01.2014

NA C H R U F

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim trauert um Herrn Konrad Wallmüller

ehem. Fleischkontrolleur, Schauerheim

Der Verstorbene war ab Januar 1969 beim Altlandkreis Neustadt a.d.Aisch und ab der Kreisgebietsreform 1972 bis Ende September 1996 beim Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Fleischkontrolleur tätig. Darüber hinaus war er für den Bereich der Trichinenuntersuchung

im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung bis 14.09.2007 weiterhin für den Landkreis tätig.

Der Landkreis, seine Berufskollegen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.

Dezember 2013

Landkreis Personalrat des Landratsamtes

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Walter Schneider, Landrat Andrea Baumann, Vorsitzende

NA C H R U F

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim trauert um Herrn Franz Woda

Kreisrat a. D., Iphofen

Der Verstorbene war von 1966 bis 1972 Mitglied im Kreistag des ehemaligen Landkreises Scheinfeld.

In dieser Zeit setzte er sich zielstrebig und pflichtbewusst zum Wohle der gesamten Kreisbevölkerung ein.

Der Kreistag, der Landkreis sowie die Verwaltung des Landratsamtes werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.

Dezember 2013 Landkreis

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Walter Schneider, Landrat

Sitzung des Kreisausschusses

Am Montag, 03.02.2014, findet um 14:00 Uhr die Sit- zung des 54. Kreisausschusses im Sitzungssaal des Landratsamtes in Neustadt a.d.Aisch, Konrad- Adenauer-Str. 1, statt. Die Bevölkerung ist zum öffent- lichen Teil der Sitzung freundlich eingeladen. Die Ta- gesordnung wird rechtzeitig im Landratsamt und in den Dienststellen aushängen.

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

Verleihung von Auszeichnungen des Landkreises Entsprechend § 6 Absatz 3 der Satzung über die Aus- zeichnungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wird bekannt gemacht, dass am 20.12.2013 Hildegard Schlez, Scheinfeld und Dieter Mäckl, Laubendorf für besondere Verdienste um den Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit der Kreisehrenmedaille in Silber ausgezeichnet wurde.

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Walter Schneider, Landrat

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfäl-

len im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Abfallwirtschaftssatzung) vom 02.01.2006

(Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006)

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim er- lässt folgende

Änderungssatzung:

Art. 1

Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Abfallwirtschaftssatzung) vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006), zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 16.11.2012 (Abl.-Nr. 22 v. 01.12.2012) wird wie folgt geändert:

(1) In § 15 Abs. 1 wird folgender Satz 4 angefügt:

„Bei missbräuchlicher Verwendung des Wert- stoffbehältnisses für Altpapier oder nur geringer Nutzung des zur Verfügung gestellten Volumens, insbesondere bei Gestellung eines Müllgroßbehäl- ters mit 1.100 l Füllraum kann der Landkreis die Einziehung bzw. den Tausch von Wertstoffbe- hältnissen anordnen.“

(2) In § 20 Abs. 2 wird die Bezeichnung „§ 61 KrW-/

AbfG“ ersetzt durch „§ 69 KrWG“.

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

Neustadt a.d.Aisch, den 20. Dezember 2013 Walter Schneider, Landrat

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 02.01.2006

(Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006)

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim er- lässt folgende

Änderungssatzung:

Art. 1

Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsor- gung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006), zu- letzt geändert mit Änderungssatzung vom 16.11.2012 (Abl.-Nr. 22 v. 01.12.2012) wird wie folgt geändert:

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch

Ansprechpartner: Günter Püschel Telefon: 09161 92-102 Telefax: 09161 92-106 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich für den Inhalt ist der

jeweilige Verfasser

(8)

,,

(1)§ 4 Abs. 2 Buchst. a Satz 1 erhält folgende Fas- sung:

Die Jahresgebühr und die Entleerungsgebühr be- trägt:

Jahresgebühr Gebühr je Entleerung für einen Müllnorm-

behälter 80 l

122,04 ¼ (10,17 ¼/mtl.)

2,75 ¼ für einen Müllnorm-

behälter 120 l

138,83 ¼ (11,57 ¼/mtl.)

3,34 ¼ für einen Müllnorm-

behälter 240 l

189,70 ¼ (15,81 ¼/mtl.)

4,79 ¼ für einen Müllgroß-

behälter 1.100 l

584,92 ¼ (48,74 ¼/mtl.)

23,84 ¼ für einen Müllgroß-

behälter 1.100 l

1.020,68 ¼ (85,06 ¼/mtl.)

23,84 ¼ (wöchentliche Ent-

leerung)

(2)In § 4 Abs. 6 werden folgende Sätze 7 und 8 an- gefügt:

„Für die Anlieferung, den Tausch oder die Abholung eines Wertstoffgefäßes für Altpapier wird keine Ge- bühr nach Satz 2 erhoben. Hiervon kann abgewichen werden, wenn der Vorgang entsprechend Satz 5 mit erhöhtem Aufwand verbunden ist.“

(3) In § 4 Abs. 7 wird der Betrag 199,00 ¼ ersetzt durch 179,00 ¼.

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

Neustadt a.d.Aisch, den 20. Dezember 2013 Walter Schneider, Landrat

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

BE K A N N T M A C H U N G

von Manövern

Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird:

Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen)

Übungszeitraum: 01.02.2014 bis 28.02.2014 Betroffene Gemeindegebiete:

Markt Erlbach und Uffenheim

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrich- tungen der übenden Truppe fernzuhalten. Entschädi- gungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schä- den an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anzumelden.

1. Schadensregulierungsstelle:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Regionalbüro Süd Nürnberg Krelingstraße 50

90408 Nürnberg Tel. 0911 376-0 Fax: 0911 376-2449

2. Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm:

Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Frau Helga Moser

Katterbach Army Airfield 91522 Ansbach Tel. 0152 09114369 und/oder

Luftwaffenamt Köln

Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 Postfach 90 61 10, 51127 Köln Tel. 0800 8620730 (gebührenfrei) Fax: 02203 9082776, E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org 3. Beschwerden bezüglich der festgelegten

Landepunkte:

Manöverbeauftragte der US-Army:

Tel. 09802 832634

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

Änderung der Kehrbezirke Neustadt-Bad Windsheim 6 und 8

Die Regierung von Mittelfranken hat am 20.12.2013 eine Änderung der Kehrbezirke Neustadt-Bad Winds- heim 6 und 8 gem. §§ 2 und 22 SchfG durchgeführt.

Die Neueinteilung gilt ab 01.01.2014. Die neuen Kehrbezirke sind im Anschluss aufgeführt. Der Ortsteil Fuchsau wird aus dem Kehrbezirk Neustadt-Bad Windsheim 8 ausgegliedert und dem Kehrbezirk Neu- stadt-Bad Windsheim 6 zugeschlagen. Die Bezirke sind außerdem auf der Internet-Seite des Landkreises (www.kreis-nea.de) abrufbar.

Kehrbezirk NEA 6

Bezirkskaminkehrermeister Joachim Prosch Altmannshausen 61, 91477 Markt Bibart Tel. 09162 7512, Fax 09162 928516 Mobil 0151/23530677

E-Mail: joachim@schornsteinfeger-prosch.de Aus dem Markt Burghaslach:

xdie Gemeinde Burghaslach und

xdie Ortsteile Breitenlohe, Buchbach, Buchmühle, Burghöchstadt, Freihaslach, Fürstenforst, Gleißen- berg, Harthof, Kirchrimbach, Münchhof, Niedern- dorf, Oberrimbach, Rosenbirkach, Seitenbuch und Unterrimbach

Aus dem Markt Markt Bibart:

xdie Gemeinde Markt Bibart und

xdie Ortsteile Altenspeckfeld, Altmannshausen, Enz- lar, Fuchsau und Ziegenbach

Aus dem Markt Oberscheinfeld:

xdie Gemeinde Oberscheinfeld und

xdie Ortsteile Appenfelden, Herper, Herpersdorf, Herrnberg, Krettenbach, Lohmühle, Mannhof, Oberambach, Oefelesmühle, Prühl, Prühlermühle, Schloßmühle, Schönaich, Schönaichermühle, Seufertshof, Stierhöfstetten, Ziegelhütte und Zie- gelmühle

Aus der Stadt Scheinfeld:

xdie Ortsteile Burgambach, Einsiedelei, Erlabronn, Grappertshofen, Neuses, Schnodsenbach und Zei- senbronn

Ergänzung:

Aus der Gemeinde Markt Bibart xFuchsau

Kehrbezirk NEA 8

Bezirkskaminkehrermeister Erwin Münch Laubanger 14

96152 Burghaslach

Tel. 09552 1451, Fax. 09552 921385 www.erwin-muench.schornsteinfeger.de Aus der Stadt Bad Windsheim:

xdie Stadt Bad Windsheim;

Ausgangspunkt: Oberntiefer Str. (Höhe Augusti- numstr.), Oberntiefer Straße, Bahnhofsplatz, Johan- niterstraße, Pastoriusstraße, vor: An der alten Weed, vor: der Schirmergasse, vor der Schwalbengasse, vor: Weinmarkt, hinter der Seegasse, Nürnberger Str., Staatsstraße 2253, Umgehungsstraße B 470 zur Ortsgrenze, östliche, westliche und nördliche Orts- grenze

und

xdie Ortsteile Berolzheim, Erkenbrechtshofen, Humprechtsau, Külsheim, Oberntief, Rehhof, Rüdis- bronn, Unterntief, Walkmühle und Wiebelsheim Aus dem Markt Ipsheim:

xdie Ortsteile Kaubenheim und Nundorfer Mühle Aus dem Markt Markt Nordheim:

xdie Gemeinde Markt Nordheim und xdie Ortsteile Kottenheim und Seehaus Aus dem Markt Sugenheim:

xdie Ortsteile Dutzental, Ezelheim, Hürfeld, Ingol- stadt, Krassolzheim, Krautostheim, Modelsmühle, Neundorf und Rüdern

Aus der Stadt Neustadt a.d.Aisch

xden Ortsteil Obernesselbach Aus der Gemeinde Dietersheim

xden Ortsteil Hausenhof Ausgliederung:

Aus dem Markt Markt Bibart:

xden Ortsteil Fuchsau

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

43.2-1711-I-2013-14

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -BImSchG-

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errich- tung und Betrieb zweier Windenergieanlagen Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21 a der 9. Bun-

des-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat gegenüber der VWPA GmbH & Co. KG, Wall- mersbach 71, 97215 Uffenheim, vertreten durch Her- bert Vorlaufer, mit Bescheid vom 05.12.2013 die im- missionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BIm- SchG zur Errichtung und dem Betrieb zweier Wind- energieanlagen bei Welbhausen erteilt.

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Die Windenergieanlagen befinden sich auf den Grund- stücken Fl.Nr. 483, 485 der Gmkg. Welbhausen auf einer Freifläche zwischen den Ortschaften Wallmers- bach und Welbhausen (Stadt Uffenheim), nördlich der Kreisstraße NEA 49 (Wallmersbach und Welbhausen) und östlich der BAB A 7 (Würzburg – Ulm).

Es handelt sich jeweils um eine Windenergieanlage des Typs VESTAS V 112 mit einer Nennleistung von 3,0 MW, einer Nabenhöhe von 140,0 m, einer Gesamthö- he von 196,0 m und mit einem Rotordurchmesser von 112,0 m.

Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich be- kannt zu machen, da das Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen war (§ 21 a Satz 1, Alt. 1 der 9. BImSchV).

Der verfügende Teil des Bescheides lautet:

„Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt folgenden

B E S C H E I D :

1. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 BImSchG)

Für das nachstehend bezeichnete Vorhaben wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 BImSchG) nach Maßgabe der in Nr. 2 und Nr. 3 ent- haltenen Inhalts- und Nebenbestimmungen erteilt.

1.1 Beschreibung des Genehmigungsgegenstandes:

2 Windenergieanlagen vom:

Typ Vestas V 112

Nennleistung 3,0 MW

Nabenhöhe 140,0 m

Gesamthöhe 196,00 m

Rotordurchmesser 112,00 m 1.2 Bezeichnung der genehmigungsbedürftigen An-

lage nach Anhang 1 der 4. BImSchV:

„Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weni- ger als 20 Windkraftanlagen (Nr. 1.6.2 des An- hangs 1 der 4. BImSchV).“

1.3 Standort der Anlage/n

Flur-Nummern Gemarkung Koordinaten (WGS 84) WEA 1 483 Welbhausen 49° 32' 01,07" N

10° 11' 15,87" O WEA 4 485 Welbhausen 49° 31' 52,65" N

10° 11' 28,12" O 1.4 Genehmigungsunterlagen

Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zu- grunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind:

(…)“

Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingun- gen), einer Begründung und folgender Rechtsbehelfs- belehrung versehen wurde:

„RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des

Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens be- zeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be- weismittel sollen angegeben, der angefochtene Be- scheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer- den. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschrif- ten für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

- Die Klagerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.“

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids mit Be- gründung liegt in der Zeit vom 27. Januar 2014 bis einschl. 10. Februar 2014 im Landratsamt in Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer-Nr. A 205, Herr Herr, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus und kann dort eingesehen werden. Ebenso die zugehörigen Ge- nehmigungsunterlagen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 10. Feb- ruar 2014) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfristen.

Neustadt a.d.Aisch, den 13. Dezember 2013 Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

-Immissionsschutz- Dr. Achatz, Regierungsrat

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

AU S S C H R E I B U N G

Offenes Verfahren gemäß VOB/A 2012, Abschnitt 2 (Veröffentlichung auch unter http://www.simap.europa.eu) ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim SG 12.3 Technische Liegenschaften

Konrad-Adenauer-Straße 1 91413 Neustadt a.d.Aisch Deutschland (DE) Telefon: +49 9161 92-144 Telefax: +49 9161 92-129

E-Mail: waldemar.blank@kreis-nea.de http://www.kreis-nea.de

Sonstige Adressen und Kontaktstellen

I) Adressen und Kontaktstellen, die weitere Auskünf- te erteilen:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, SG 12.3 Technische Liegenschaften

Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Deutschland (DE), Herr W. Blank, Telefon: +49 9161 92-144, Telefax: +49 9161 92- 129, E-Mail: waldemar.blank@kreis-nea.de II) Adressen und Kontaktstellen, bei denen Aus-

schreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, SG 12.3 Technische Liegenschaften

Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Deutschland (DE), Herr W. Blank, Telefon: +49 9161 92-144, Telefax: +49 9161 92- 129, E-Mail: waldemar.blank@kreis-nea.de III) Adressen und Kontaktstellen, an die Angebo-

te/Teilnahmeanträge zu richten sind:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, SG 12.3 Technische Liegenschaften

Raum B112, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Deutschland (DE) ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) Beschreibung:

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:

Staatl. Berufsschule Neustadt a.d.Aisch, Raum- NOT-AUS

II.1.2) Art des Auftrags:

Bauauftrag für die Ausführung des Maschinen- Raum-NOT-AUS-Systems

Ort der Ausführung:

Ansbacher Str. 28-36, 91413 Neustadt a.d.Aisch II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaf-

fungsvorhabens:

Gewerk 21012 Raum-NOT-AUS II.1.8) Lose:

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote:

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags:

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

Gewerk 21012 Raum-NOT-AUS

Die Ausschreibung umfasst die Ausstattung von 12 Unter- richtsräumen mit dem Raum-NOT-AUS-System 1 St Demontage und Umzug der Bestandsanlage 2 St Schaltanlagen mit Elektroverteilung (neu) 1 St Schaltanlage (Anpassung)

2 St Unterverteilungen mit Tableaus 4 St Tableaus

53 St Maschinenanschlüsse 27 St NOT-AUS-Schaltgruppen

12 St Sicherheits-NOT-AUS-Steuerungen mit Program- mierung und Inbetriebnahme

1 St Dokumentation und Sachverständigenabnahme II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auf-

tragsausführung Gewerk 21012 Raum-NOT-AUS

Beginn: Juni 2014 / Abschluss: 9. KW. 2015

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE ANGABEN

III.1) Bedingungen für den Auftrag:

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten Sicherheit für die Vertragserfüllung: 5 % der Auf- tragssumme sofern die Auftragssumme mindes- tens 250.000 Euro für Rohbaugewerke und 100.000 Euro für Ausbaugewerke beträgt. Sicher- heit für Mängelansprüche: 3 % der Schlussrech- nungssumme

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin- gungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Nach VOB/B

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

(10)

,9

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtig- tem Vertreter

III.2) Teilnahmebedingungen:

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Be- rufs- oder Handelsregister:

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigener- klärungen gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen auf ge- sondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähig- keiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzu- legen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eig- nung“ ist erhältlich bei http://www.innenministerium.bayern.de/bauen/

themen/vergabe-vertragswesen/16505/ bzw.

liegt den Vergabeunterlagen bei.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis IV.3) Verwaltungsangaben:

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschrei- bung:

Der Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nach Anforderung. Zusätzlich werden die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis als DA 83-Datei und die Planunterlagen als PDF- Datei auf CD-Rom mitgeliefert. Zahlungsweise:

Verrechnungsscheck mit Angabe des Verwen- dungszwecks. Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht er- stattet.

Gewerk 21012 Raum-NOT-AUS Preis: 15,00 EUR IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder

Teilnahmeanträge:

Gewerk 21012 Raum-NOT-AUS 11.02.2014, 10:00 Uhr

Ort: Anschrift siehe I.1) III), Raum B 112 IV.3.6) Sprache, in der Angebote verfasst werden können:

DEUTSCH

IV.3.7) Bindefrist des Angebots: bis: 31.03.2014 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote:

Ort:

Anschrift siehe I.1) III), Raum B 112 Tag und Zeit: siehe IV.3.4) Personen, die bei der Öffnung der Angebote an- wesend sein dürfen:

Bieter und ihre bevollmächtigten Vertreter ABSCHNITT VI: WEITERE ANGABEN

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungs-verfahren:

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nach- prüfungsverfahren:

Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mit- telfranken, Promenade 27, D - 91522 Ansbach,

Deutschland (DE), Telefon: +49 98153-1277, Fax:

+49 98153-1837

Die Struktur und Nummerierungen sind analog der EU- Bekanntmachungen übernommen worden.

Neustadt a.d.Aisch, den 10. Dezember 2013 Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Walter Schneider, Landrat

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

VE R W A L T U N G S G E M E I N S C H A F T UF F E N H E I M

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 I. Die Gemeinschaftsversammlung der Verwal-

tungsgemeinschaft Uffenheim hat in der Sitzung am 27.11.2013 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Die Haushalts- satzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Die Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht. Sie liegt in der Geschäftsstelle der Ver- waltungsgemeinschaft in Uffenheim, Rathaus, Marktplatz 16 (Zi.Nr. 202) zur allgemeinen Ein- sichtnahme auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang, nämlich in der Zeit vom 27. Ja- nuar bis 4. Februar 2014, öffentlich aufgelegt (Ar- tikel 65 Absatz 4 GO).

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan lie- gen außerdem während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Uffenheim (Rathaus, Zi.Nr. 202) während der all- gemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung).

II. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmi- gungspflichtigen Bestandteile.

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 der Verwaltungsgemein- schaftsordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020- 2-1-I) in Verbindung mit den Art. 40, 41 ff des Geset- zes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff der Gemeindeord- nung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) er- lässt die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim folgen- de Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haus- haltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.612.400,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 105.000,00 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden nach Art. 8 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung werden wie folgt festgesetzt:

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanz- bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2014 auf 1.440.000,00 Euro festgesetzt. Davon tragen

1. die Stadt Uffenheim:

61,5 % v. 1.440.000,00 Euro = 885.600,00 Euro 2. die Mitgliedsgemeinden (ohne Uffenheim):

38,5 % v. 1.440.000,00 Euro = 554.400,00 Euro Das Umlagesoll der übrigen Gemeinden richtet sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mit- gliedsgemeinden nach dem Stand vom 31.12.2012.

§ 5

Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden für die Grund- und Mittelschule Uffenheim werden wie folgt festge- setzt:

Verwaltungsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Fi- nanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes für das Jahr 2014 wird auf 561.000,00 Euro festgesetzt und nach der Schülerzahl auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01. Okto- ber 2013 auf 477 Schüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.176,10 Euro festgesetzt.

Investitionsumlage

1. Die Investitionsumlage im Vermögenshaushalt für das Jahr 2014 wird auf 46.000,00 Euro festgesetzt und nach der Schülerzahl auf die Mitgliedsge- meinden umgelegt.

2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01. Okto- ber 2013 auf 477 Schüler festgesetzt.

3. Die Investitionsumlage wird je Schüler auf 96,44 Euro festgesetzt.

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000,00 EURO festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.

Uffenheim, den 20. Dezember 2013 Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim

Schöck, Gemeinschaftsvorsitzender LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

ZW E C K V E R B A N D

KU R Z E N T R U M BA D WI N D S H E I M

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013/2014 I. Der Zweckverband „Kurzentrum Bad Windsheim”

hat der Regierung von Mittelfranken als Rechts- aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 vorgelegt. Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben der Regie- rung von Mittelfranken vom 12.12.2013, AZ 12.12.-1512 i - 5/2013, genehmigt.

II. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Sie liegt eine Woche in der Ge- schäftsstelle des Zweckverbandes Kurzentrum im Rathaus Bad Windsheim, Marktplatz 1, Zimmer 24, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht auf.

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