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Naturdenkmal Eisenbreche endgültig gerettet

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München, 02.10.2019 PM 44/19/LFGS-München Wasser

Naturschutz

BN-Landesfachgeschäftstelle München

Pettenkoferstr. 10a 80336 München Tel. 089/548298-63 Fax 089/548298-18 fa@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

LBV Landesgeschäftsstelle , Eisvogelweg 1

91161 Hilpoltstein Tel 09174/4775-0 Fax 09174/ 4775-75 infoservice@lbv.de www.lbv.de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München lehnt Antrag auf Berufung der Investoren für Wasserkraftwerk im Naturschutz- gebiet Allgäuer Hochalpen ab:

Naturdenkmal Eisenbreche endgültig gerettet!

„Wir freuen uns, dass das einzigartige Naturjuwel Eisenbreche im Natur- schutzgebiet Allgäuer Hochalpen auch für kommende Generationen als unberührte spektakuläre Wildflussklamm erhalten bleibt“, kommentiert der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München. „Wir hoffen, dass mit diesem Ur- teil auch ein Zeichen gegen weitere geplante Wasserkraftwerke in Natur- schutzgebieten gegeben wurde.“

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Wasserkraft nicht au- tomatisch Vorrang gegenüber Natur- und Landschaftsschutz genießt“, so Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. „Die Ostrach bleibt somit im Bereich der Eisenbreche als eine der letzten naturnahen Alpenwildfluss- landschaften und damit Lebensraum für viele geschützte Tier- und Pflan- zenarten erhalten.“

Die Eisenbreche ist eine bisher praktisch unberührte Klamm mitten im Natur- schutzgebiet Allgäuer Hochalpen. Geplant war eine 5 m hohe Staumauer und eine ca. 1,25 km lange, verrohrte Ausleitung, die das Wasser aus der spektakulären Wildwasserklamm Eisenbreche herausleiten sollte. „Ohne das Wasser in der Klamm verarmt die Eisenbreche nicht nur ökologisch, sondern sie wird auch ihres einzigartigen Charakters beraubt“, erläutert Carolin Köpping Co-Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu.

Im November 2017 hatte das Verwaltungsgericht Augsburg den Klagen des BUND Naturschutz (BN) und des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) stattgegeben und so den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Oberallgäu aufgehoben. Land- rat Anton Klotz hatte den Genehmigungsbescheid gegen die Empfehlung seiner Verwaltung unter rechtsstaatlich fragwürdigen Umständen selbst unterschrieben (siehe Pressemitteilung zur Klagebegründung PM_FA_19_15_Klagebegruendung- Eisenbreche.pdf).

Neben fachlichen Gründen hat der Verwaltungsgerichtshof auch ausgeführt, dass im Landratsamt Oberallgäu „gegen das Gebot der Unparteilichkeit“ und gegen das

„Gebot eines fairen Verfahrens“ verstoßen wurde. Fachlich hat das Gericht

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LBV Landesgeschäftsstelle , Eisvogelweg 1

91161 Hilpoltstein Tel 09174/4775-0 Fax 09174/ 4775-75 infoservice@lbv.de www.lbv.de nochmals ausgeführt, dass das Vorhaben aus dreifacher Sicht nicht genehmi-

gungsfähig ist:

1) Es verstößt gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtli- nie.

2) Es hätte zu einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebiets „Allgäuer Hochalpen“ geführt.

3) Es hat gegen die Verbotstatbestände der Naturschutzgebietsverordnung Allgäuer Hochalpten verstoßen.

Der BN kämpft seit Jahrzehnten für eine Energiewende mit ökologischen Leitplan- ken. Die großen Potenziale liegen bei der Energieeinsparung und dem Ausbau von Solar‐ und Windenergie. Die bayerischen Flüsse und Bäche haben aber Ihre Schul- digkeit zur Erzeugung erneuerbarer Energien bereits getan. Ca. 90 % des bayeri- schen Wasserkraftpotenzials sind bereits genutzt.

Der LBV setzt sich für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität an den weni- gen verbliebenen frei fließenden Gewässerstrecken ein, um die damit verbunde- nen negativen Auswirkungen für die Gewässerökologie zu verhindern.

Der BUND Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz hoffen, dass die Ei- senbreche nun dauerhaft vor wirtschaftlichen Verwertungsinteressen geschützt ist.

Hintergrund:

Ein Wasserkraftwerk an der Eisenbreche war schon in den 50er Jahren in der Dis- kussion. Prof. Otto Kraus, Bayerns erster amtlicher Naturschützer bezeichnete den Erhalt der Eisenbreche bereits damals als einen der großen Naturschutzerfolge der 50er Jahre. Danach wurde die Eisenbreche als Naturdenkmal geschützt. Spä- ter wurde das Gebiet als Naturschutzgebiet, als europäisches Fauna‐Flora‐Habitat‐

Gebiet und als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Mehr Naturschutz- status geht nicht. Nachdem 2001 schon einmal der Antrag für ein Wasserkraft- werk von der Regierung von Schwaben abgelehnt wurde, hatten

die Elektrizitätswerke Bad Hindelang 2013 erneut einen Vorstoß für ein Wasser- kraftwerk an dieser Stelle gewagt. Die Landtagsmehrheit hatte beschlossen, dass die Genehmigungshoheit für wasserrechtliche Eingriffsplanungen in Naturschutz- gebieten von der Regierung auf die Landratsämter verlagert wird. Die Planungsge- sellschaft sah darin die Chance, mit Unterstützung des Landrats das geltende Na- turschutzrecht auszuhebeln.

Für Rückfragen:

BUND Naturschutz Thomas Frey

Regionalreferent für Schwaben Tel.: 089/548298-64,

0160-95501313

thomas.frey@bund-naturschutz.de

Landesbund für Vogelschutz Helmut Beran

Geschäftsführer Naturschutzpolitik Tel: 09174-4775-7029,

0170-4540875 Helmut.beran@lbv.de

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