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200. 1. Änderung des Erweiterungscurriculums Grundlagen der Weiterbildung

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2010/2011 – Ausgegeben am 29.06.2011 – 26. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

200. 1. Änderung des Erweiterungscurriculums Grundlagen der Weiterbildung

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2011 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 6. Juni 2011 beschlossene 1. Änderung des Erweiterungscurriculums Grundlagen der Weiterbildung, veröffentlicht am 23.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 34. Stück, Nummer 292, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

I) § 4 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung lautet nunmehr:

Das Erweiterungscurriculum umfasst drei Module

Modul 1: Bildung und Politik [Modul 5 des BA-Studiums Bildungswissenschaft] Den Studierenden ist die individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Bildung bewusst und sie verfügen über bildungswissenschaftliches Grundlagenwissen, das ihnen ermöglicht, bildungspolitische Diskussionen hinsichtlich Weiterbildung und lebenslangem Lernen fundiert einschätzen zu können. (5 ECTS, VO)

Modul 2: Biographie und Lebensalter [VO „Erziehungswissenschaftliche Biographieforschung und Bildung im Lebenslauf“ im Rahmen des Moduls 20 des BA- Studiums Bildungswissenschaft]

Die Studierenden erwerben exemplarisch vertiefte Kenntnisse über Lern- und Entwicklungsbiographien, lebensalterspezifische Entwicklungsverläufe und darauf bezogene Theorien von pädagogischer Relevanz. (5 ECTS, VO) [Spezifische Beschreibung der VO

„Erziehungswissenschaftliche Biographieforschung“: Die Studierenden verfügen über theoretische Konzepte der Biographieforschung zur Analyse von Bildung im Lebenslauf und Lebenslanges Lernen und können sie auf Phänomene institutioneller Bildung und Weiterbildung sowie auf pädagogische Praxen der Bildung und Beratung anwenden. (5 ECTS, VO)]

Modul 3: Allgemeine Didaktik [Modul 13 des BA-Studiums Bildungswissenschaft]

Die Studierenden kennen die grundlegenden Theorien und Modelle der Allgemeinen Didaktik, deren Anwendungsmöglichkeiten und - grenzen sowie dazugehörige Ergebnisse und Richtungen der Unterrichtsforschung. (5 ECTS, Vorlesung)

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II) § 8 Inkrafttreten

Abs 2 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Erweiterungscurriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 29.06.2011, Nr. 200, Stück 26, treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

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