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205. Evaluation von Lehrveranstaltungen

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXIII, Nummer 205, am 29.04.2003, im Studienjahr 2002/03.

205. Evaluation von Lehrveranstaltungen

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 10. April 2003 zur Evaluation von Lehrveranstaltungen Folgendes einstimmig beschlossen:

1.

Bei Lehrveranstaltungen (LV) mit 5 und weniger Teilnehmern steht es dem LV-Leiter frei, ob er mit Fragebögen evaluieren will, oder folgende Vorgangsweise wählt:

An das Zentrum für Evaluation und Controlling sollen durch den Lehrveranstaltungsleiter folgende Informationen über die Lehrveranstaltungen weitergleitet werden:

Ziel der Lehrveranstaltung Inhalt der Lehrveranstaltung Eingesetzte Methoden

Ergebnisse der Lehrveranstaltungen

Durchschnittliche Anzahl der Studierenden

Die Neuordnung tritt mit dem Beginn des WS 2003/2004 in Kraft.

2.

Der dreisemestrige Zyklus der Lehrveranstaltungsevaluation wird in gleicher Weise bis zum Übertritt in das UG 2002 fortgesetzt.

Demnach sind im WS 2003/2004 Lehrveranstaltungen folgender Fakultäten zu evaluieren:

WS 2003/2004: Katholisch-Theologische Fakultät, Evangelisch-Theologische Fakultät, Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät, Universitäre Weiterbildung.

Der Vorsitzende des Senates:

H o y e r

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