Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXIII, Nummer 205, am 29.04.2003, im Studienjahr 2002/03.
205. Evaluation von Lehrveranstaltungen
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 10. April 2003 zur Evaluation von Lehrveranstaltungen Folgendes einstimmig beschlossen:
1.
Bei Lehrveranstaltungen (LV) mit 5 und weniger Teilnehmern steht es dem LV-Leiter frei, ob er mit Fragebögen evaluieren will, oder folgende Vorgangsweise wählt:
An das Zentrum für Evaluation und Controlling sollen durch den Lehrveranstaltungsleiter folgende Informationen über die Lehrveranstaltungen weitergleitet werden:
Ziel der Lehrveranstaltung Inhalt der Lehrveranstaltung Eingesetzte Methoden
Ergebnisse der Lehrveranstaltungen
Durchschnittliche Anzahl der Studierenden
Die Neuordnung tritt mit dem Beginn des WS 2003/2004 in Kraft.
2.
Der dreisemestrige Zyklus der Lehrveranstaltungsevaluation wird in gleicher Weise bis zum Übertritt in das UG 2002 fortgesetzt.
Demnach sind im WS 2003/2004 Lehrveranstaltungen folgender Fakultäten zu evaluieren:
WS 2003/2004: Katholisch-Theologische Fakultät, Evangelisch-Theologische Fakultät, Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät, Universitäre Weiterbildung.
Der Vorsitzende des Senates:
H o y e r