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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 14. Mai Nr. 19 2010

I n h a l t :

104 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);

Antrag der Firma Walser GbR, Römerstraße 8, 85098 Theißing auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Neubau eines Schweinemaststalles mit Güllegrube und Aufstellung von drei Getreidesilos auf dem Grundstück Fl.Nr.

287, Gemarkung Theißing, Gemeinde Großmehring;

Entscheidung über die Durchführung einer Umweltverträglich- keitsprüfung nach § 3a UVPG

105 Luftwaffeneinsatzübung „ELITE 2010” Übungsanteil Luft 106 Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach Vorlage bei der

Rechtsaufsichtsbehörde des Zweckverbandes zur Wasserversor- gung der Böhmfelder Gruppe

Bekanntmachungen des Landratsamtes

104 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVPG);

Antrag der Firma Walser GbR, Römerstraße 8, 85098 Theißing auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Neubau eines Schweinemaststalles mit Güllegrube und Aufstellung von drei Getreidesilos auf dem Grundstück Fl.Nr. 287, Gemarkung Theißing, Gemeinde Großmehring;

Entscheidung über die Durchführung einer Umweltver- träglichkeitsprüfung nach § 3a UVPG

Mitteilung

Die Firma Walser GbR hat die Genehmigung zur Errichtung und zum Neubau eines Schweinemaststalles mit Güllegrube und Auf- stellung von drei Getreidesilos auf dem Grundstück Fl.Nr. 287, Ge- markung Theißing, Gemeinde Großmehring beantragt. Das Vorhaben wird im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- verfahrens überprüft. Im Zuge dieses Verfahrens war nach den Vor- schriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in einer sog. Einzelfalluntersuchung zu beurteilen, ob für das Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Das Vorhaben wurde einer allgemeinen Vorprüfung nach § 3c Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 7.7.3 Spalte 2 und Nr. 7.8.2 Spalte 2, Anlage 2, § 3b UVPG unterzogen.

Die betroffenen Behörden und Fachstellen wurden an dieser Vor- prüfung beteiligt. Unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale des Vorhabens und der örtlichen Gegebenheiten sind keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Das Landratsamt Eichstätt stellte darauf hin fest, dass eine Umweltverträglichkeitsprü- fung nicht durchzuführen war. Diese Feststellung wird nach § 3a Satz 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben.

Weitere Informationen hierzu werden im Rahmen des Umweltin- formationsgesetzes der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (An- sprechpartner: Herr Albrecht, Landratsamt Eichstätt, Sachgebiet 44,

Zimmer-Nr. 131, I. Stock, Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt, Tel.

08421/70-332).

Eichstätt, den 06.05.2010 Landratsamt Eichstätt

gez. A. E r h a r d , Regierungsrat

105 Luftwaffeneinsatzübung „ELITE 2010” Übungsanteil Luft

Die Einsatzübung „ELITE 2010“ der Luftstreitkräfte wird in der Zeit vom 17.06. bis 02.07.2010 durchgeführt.

Der fliegerische Teil der Übung findet in den Lufträumen von BAYERN und BADEN-WÜRTTEMBERG statt.

Während der Übung werden Einsätze unter Einhaltung der natio- nal geltenden Flugbetriebsbestimmungen

jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 12.15 und von 13.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 08.15 bis 14.00 Uhr geflogen.

Der Flugbetrieb ist an den Wochenenden ausgesetzt.

Im begrenzten Umfang werden im deutschen Luftraum auch Tief- flüge in einer Flughöhe von 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund im Rah- men einer Ausnahmeregelung durchgeführt.

Für alle militärischen Flugplätze Deutschlands ist mit einem er- höhten Flugaufkommen zu rechnen.

Für die Medien werden rechtzeitig vor Beginn der Übung Presse- veröffentlichungen erfolgen. Beschwerden können über das kosten- freie Bürgertelefon 0800 – 8620 730 direkt an das Luftwaffenamt herangetragen werden.

Schriftlich ist das Luftwaffenamt unter folgender Adresse zu er- reichen:

Luftwaffenamt

Fliegerhorst Wahn 501/11 Postfach 906110

51127 Köln

Fax: (02203) 908 – 2776

Bekanntmachungen anderer Behörden

Zweckverband zur Wasserversorgung der Böhm- felder Gruppe

106 Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

I.

Auf Grund der §§ 10 u. 18 ff der Verbandssatzung und Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusam- menarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeinde

A M T S B L A T T

(2)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 19 vom 14. Mai 2010 Seite: 2

ordnung (GO) hat der Zweckverband am 15.03.2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit gemäß Art. 24 Abs. 1 Art.

40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird:

H a u s h a l t s s a t z u n g

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Böhmfelder Gruppe, Landkreis Eichstätt für das Haushaltsjahr 2010 Auf Grund der §§ 10 u. 18 ff der Verbandssatzung und Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusam- menarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeinde- ordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 427.868 € und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 432.078 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Betriebskostenumlage: Eine Betriebskostenumlage wird nicht er- hoben.

Investitionsumlage: Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010 in Kraft.

Böhmfeld, den 11.05.2010

gez. O s t e r m e i e r , 1. Vorsitzender II.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in 85113 Böhmfeld, Hofstetter Str. 24, innerhalb der allgemeinen Geschäfts- stunden zur Einsicht auf.

Böhmfeld, den 11.05.2010

gez. O s t e r m e i e r , Verbandsvorsitzender Für die Richtigkeit der Abschrift:

gez. S c h n e i d e r , Geschäftsleiterin

Referenzen

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