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Beitrittserklärung. Durch meinen Beitritt zum Verein Spielplätze für Odenheim e.v. möchte ich diesen aktiv unterstützen. Name. Vorname.

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Academic year: 2022

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(1)

Beitrittserklärung

Durch meinen Beitritt zum Verein Spielplätze für Odenheim e.V. möchte ich diesen aktiv unterstützen.

Name _____________________________________________________

Vorname _____________________________________________________

Geburtsdatum _____________________________________________________

Straße _____________________________________________________

PLZ + Ort _____________________________________________________

Telefon/ E-Mail _____________________________________________________

(Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)

Ich bezahle den Standardbeitrag von derzeit 12,00 Euro im Jahr

Ich bezahle freiwillig einen höheren Beitrag in Höhe von _________ Euro pro Jahr (zutreffendes bitte ankreuzen)

Zur Abbuchung des Mitgliederbeitrages erteile ich eine Einzugsermächtigung und ein SEPA-

Lastschriftmandat auf dem beiliegenden Formblatt. Der Beitrag wird mit der Aufnahme für das ganze Jahr fällig.

Mit meinem Eintritt in den Verein erkenne ich dessen Satzung und Verordnung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung an.

Die Datenschutzhinweise des Vereins wurden mir bei meinem Eintritt übergeben. Mir wurde mitgeteilt, dass ich die Datenschutzverordnung des Vereins auf dessen Homepage im

Mitgliederbereich einsehen kann.

……….. ………..

Ort und Datum Unterschrift

Nach Vorlage der Beitrittserklärung an den Vorstand geht Ihnen eine Mitteilung über die Aufnahme

in den Verein zu.

(2)

Erteilung der Einzugsermächtigung und eines SEPA- Lastschriftmandats

Wiederkehrende Zahlungen/Recurrent Payments Name und Anschrift des Zahlungsempfängers (Gläubiger) Name und Anschrift des Kontoinhabers

Spielplätze für Odenheim e.V.

1. Vorsitzender Andreas Staudt Venningerstraße 27 76684 Odenheim

Gläubiger- Identifikationsnummer (Cl/Creditor Identifer) Mandatsreferenz

DE05663500360007134860 Einzugsermächtigung

Ich/ Wir ermächtige(n) Sie widerruflich, die von mir/ uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/ unserem Konto mit der

genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts

einzuziehen

SEPA- Lastschriftmandat

Ich/ Wir ermächtige(n) Sie, die Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/ unser Kreditinstitut an, die von

(Name des Zahlungsempfängers)

Spielplätze für Odenheim e.V.

Auf mein/ unser Konto innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Kreditinstitut

Sparkasse Kraichgau BIC

BRUSDE66XXX

Iban

DE05663500360007134860

Ort, Datum Unterschrift

Vor dem Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift werden Sie mich / uns über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.

Iban BIC

(3)

Datenschutzhinweise

des Vereins: Spielplätze für Odenheim e.V.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Verarbeitung der erhobenen Mitgliederdaten und die Rechte der Mitglieder nach der Datenschutz-Grundverordnung.

Darüber hinaus hat der Verein eine Datenschutzverordnung erlassen, die für Mitglieder in dem Mitgliederbereich unserer Homepage eingesehen werden kann.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Spielplätze für Odenheim e.V.

1. Vorsitzender Andreas Staudt, Venningerstraße 27 in 76684 Odenheim Telefon: 07259/7953765

E-Mail: andreas_staudt@t-online.de

Zwecke der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz und nur soweit sie zur Verfolgung der satzungsgemäßen Vereinsziele sowie der Mitgliederbetreuung und Mitgliederverwaltung erforderlich sind.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Durch den Eintritt in den Verein entsteht zwischen dem Verein und dem Mitglied ein zweiseitiger Vertrag mit gegenseitigen Rechten und Pflichten.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich, Art 6 Abs. 1b DSGVO.

Empfänger der Daten / Weitergabe an Dritte

Datenübermittlungen finden grundsätzlich nur an die Funktionsträger des Vereines statt, die diese Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Eine Weitergabe an andere Mitglieder findet nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Datenschutzgrundverordnung statt, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse hat oder wenn der Betroffene mit der Weitergabe einverstanden ist.

Im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation oder bei Vereinssitzungen werden

personenbezogene Daten übermittelt, sofern keine schutzwürdigen Interessen des Betroffenen entgegenstehen.

(4)

Auf dem öffentlich zugänglichen Bereich der Homepage des Vereines werden

personenbezogene Daten nur veröffentlicht, wenn der Betroffene sich damit einverstanden erklärt hat. Bildaufnahmen, die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung des Vereines zum Zwecke der Information und Dokumentation aufgenommen worden sind, werden auf der Homepage oder in den Printmedien veröffentlicht. Porträtaufnahmen sind davon

ausgenommen. Datenübermittlungen an die Stadtverwaltung der Stadt Östringen erfolgen nur, wenn der Verein oder die Stadt ein berechtigtes Interesse daran hat. Personenbezogene Daten werden nur an die Versicherungen mitgeteilt, die der Verein zum Schutz der Mitglieder, Besucher oder seiner Liegenschaften abgeschlossen hat oder abzuschließen beabsichtigt.

Zur Werbezwecken werden keine Daten übermittelt.

Übermittlung in ein Drittland

Personenbezogene Daten werden in Drittländer nicht übermittelt.

Dauer der Datenspeicherung

Die erhobenen Daten werden bis zur Beendigung der Mitgliedschaft gespeichert, sofern der Betroffene der Speicherung nicht vorher widerspricht.

Die Rechte der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung. Weiter haben sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht.

Widerrufsrecht einer Einwilligung

Ein Mitglied, das in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingewilligt hat, hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zum Widerruf bleibt davon unberührt.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Für Fragen steht der Verantwortliche des Vereins für den Datenschutz jederzeit zur

Verfügung. Jedes Mitglied hat das Recht, sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu wenden: Landesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 / 615541-0 oder poststelle@lfd.bwl.de.

(5)

Information über das Widerspruchsrecht

nach Art. 21 der DatenschutzGrundverordnung Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 e oder f der Datenschutzgrundverordnung

(Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen;

dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling.

Wir werden daraufhin Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Ihren Widerspruch senden Sie bitte formlos an den Verantwortlichen des Vereins für den Datenschutz.

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