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Antrag auf Globalmittel - Ortsamt Vegesack

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Academic year: 2022

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Name, Anschrift, Telefon, E-Mail des/der Antragstellers/in

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An:

Ortsamt Vegesack Gerhard-Rohlfs-Str. 62 28757 Bremen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Allgemeine Hinweise:

Gemäß Beschluss des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2013 wird die Bewilligung der Anträge auf Gewährung einer Zuwendung ab dem Jahr 2014 mittels einer Eingabe der Antragsdaten in eine zentrale Zuwendungsdatenbank geprüft.

Die Antragsdaten werden aufgrund der Angaben in diesem Antrag erhoben.

Fehlende Angaben führen dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann.

Kurzbezeichnung / Art der Maßnahme

Inhaltliche Beschreibung der Maßnahme (ggf. gesondertes Blatt verwenden)

Ort der Maßnahme (genaue Anschrift)

Beginn der Maßnahme: Ende der Maßnahme:

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Wurde mit der Maßnahme bereits begonnen? Wenn ja, Begründung:

(Zustimmung muss erst durch ein Schreiben vom Ortsamt erfolgen!)

Ausgaben und Finanzierung

Allgemeine Hinweise:

Es wird grundsätzlich keine Vollfinanzierung gewährt.

Nicht zuwendungsfähig sind gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung Sachleistungen;

Leistungen, auf die der Empfänger einen dem Grund und der Höhe nach unmittelbar durch Rechtsvorschriften begründeten Anspruch hat; Ersatz von Aufwendungen […].

Dem Antrag sind für die jeweiligen Ausgabepositionen möglichst zwei Kostenvoranschläge beizufügen. Die geplanten Ausgaben sind zeitnah zu ermitteln.

Ausgaben (Positionen einzeln aufführen) ggf. gesondertes Blatt verwenden

Betrag

Gesamtausgaben €

Einnahmenbitte alle Einnahmen angeben und einzeln aufführen

Eigenmittel Spenden

Kostenübernahme Dritter (wer?)

Sonstiges

Gesamteinnahmen Antragssumme

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Wurden für o. a. Maßnahme bei anderen Stellen weitere Mittel beantragt?

Nein Ja Wenn ja,

bei welchen Trägern, Behörden etc. und Höhe der beantragten Mittel

Ist der Zuwendungsempfänger für diese Maßnahme vorsteuerabzugsberechtigt?

Nein Ja

Hat der Zuwendungsempfänger aus sonstigen Gründen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer?

Nein

Ja wenn ja, bitte Umsatzsteuer Nummer angeben:

Kann der Zweck der Zuwendung auch durch eine Bürgschaft oder ein Darlehen erreicht werden?

Nein Ja Hinweis:

Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss auch dann gesichert sein, wenn diesem Antrag nicht in vollem Umfang entsprochen wird.

Mindestlohnerklärung

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Mindestlohngesetzes für das Land Bremen (Landesmindestlohngesetz) vom 14. Mai 2019 wurde am 24. Mai 2019 im

Bremischen Gesetzblatt verkündet (Brem.GBl. S. 361) und trat am 1. Juli 2019 in Kraft. Die Freie Hansestadt Bremen und die Gemeinden Bremen und Bremerhaven sowie Einrichtungen im Sinne von § 4 Landesmindestlohngesetz gewähren

Zuwendungen gem. § 23 LHO nur, wenn sich die Empfänger/innen verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den festgelegten Mindestlohn – zurzeit ein Entgelt von 11,13 € (brutto) pro Stunde – zu zahlen.

Dementsprechend verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens ein Entgelt von 11,13 € (brutto) je Zeitstunde zu zahlen.

Soweit zutreffend:

In meinem/unseren Unternehmen kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, und zwar:

„………“ Unterschrift: _______________________

Es wird kein Personal beschäftigt.

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Vereinssatzung und aktueller Vereinsregisterauszug (nur für eingetragene Vereine)

sind in der Anlage beigefügt.

liegen bereits aufgrund einer früheren Förderung vor.

Seitdem haben sich keine Änderungen ergeben.

Verantwortlicher Ansprechpartner (für Rückfragen) Name, Vorname

Anschrift Telefon

Mir/Uns ist bekannt, dass die Erhebung personenbezogener Daten zur Ermittlung und Überprüfung der Höhe der Zuwendung und der Einhaltung des Besserstellungsverbots erforderlich ist – vgl. Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b Datenschutzgrundverordnung – DSGVO – in Verbindung mit § 3 Bremisches

Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutzgrundverordnung – BremDSGVOAG.

Mir/Uns ist ferner bekannt, dass zur Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben Daten der Zuwendung nach § 2 Datenschutzordnung der Bremischen Bürgerschaft veröffentlicht werden können und das Zuwendungsdaten aufgrund § 11 Absatz 4 Ziffer 5 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes – BremIFG – im Transparenzprotal veröffentlicht werden.

Personenbezogene Daten werden bei der Bezeichnung des Zuwendungszwecks nur genannt, sofern sie nicht aus Datenschutzgründen zu anonymisieren sind. Vorlagen des Haushalts- und Finanzausschusses sowie Bürgerschaftsdrucksachen werden auch im Internet veröffentlicht.

_______________________ ____________________________________

Ort, Datum Stempel / Unterschrift des Antragstellers

(rechtsverbindlich) Mail-Adresse

Aus der Vereinssatzung und dem

Vereinsregisterauszug muss erkennbar sein, wer in welcher Funktion berechtigt ist, den Verein nach außen zu vertreten.

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