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Anwendung des Unionsrechts im innerstaatlichen Bereich

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Academic year: 2022

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Grundausbildung, Bildungsprogramm 2019 GA 8

Anwendung des Unionsrechts im innerstaatlichen Bereich

Inhalt und Ziele

Neben einer kurzen Darstellung der institutionellen Struktur der Europäischen Union werden Fragen der Kompetenzabgrenzung sowie die wesentlichen Unionsrechtsakte (Primärrecht und Sekundärrecht) behandelt. Schwerpunktmäßig werden die politische Willensbildung und die Rechtsetzungsmechanismen der Europäischen Union einschließlich der innerstaatlichen Möglichkeiten der Mitwirkung an diesen in Theorie und Praxis dargestellt.

Im Rahmen der Behandlung der Grundprinzipien des Unionsrechts werden insbesondere die Schnittstellen zwischen dem Unionsrecht und dem innerstaatlichen Recht näher beleuchtet.

In diesem Zusammenhang werden auch Fragen der Staatshaftung erörtert.

Ein weiteres Thema stellt der Rechtsschutz innerhalb der Europäischen Union dar, der anhand der wesentlichen Verfahrenstypen dargestellt wird. Hier wird insbesondere auch auf den „innerstaatlichen Umgang“ mit Vertragsverletzungs- und Vorabentscheidungsverfahren eingegangen werden.

Darüber hinaus wird eine kurze Einführung in das materielle Unionsrecht geboten.

Um zum einen den Praxisbezug zu gewährleisten und zum anderen den Lehrinhalt anschau- licher zu gestalten, werden die oben dargelegten Schwerpunktthemen – soweit möglich – anhand praktischer Beispiele aus der öffentlichen Verwaltung dargestellt.

Das Verstehen der europäischen Entscheidungsstrukturen und Erkennen der Schnittstellen mit dem innerstaatlichen Recht ist das Ziel.

Lernmethode Vortrag, Diskussion

Prüfungsform Schriftliche Klausur Zielgruppe

A1/v1 (nur für Juristinnen und Juristen)

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Grundausbildung, Bildungsprogramm 2019

Vortragende

Herr Priv.-Doz. Dr. Marcus Klamert, MA, Bundeskanzleramt

Herr Mag. Dr. Eckhard Riedl, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Frau Dr. Elizaveta Samoilova, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Zeit & Ort

Dauer: 3 Tage

Seminarnummer: GA 8

Termin/Prüfung: 9.–11. April 2019 / 7. Mai 2019

12.–14. November 2019 / 10. Dezember 2019 3.–5. Dezember 2019 / 17. Dezember 2019

Ort: Schloss Laudon

Organisation

In Verantwortung von: Frau Mag. Margret Lammert Koordination: Frau Gisela Hofbauer

Sekretariat: Frau Sabine Einsiedl

Über die Vortragenden

Priv.-Doz. Dr. Marcus Klamert, MA

Bundeskanzleramt, Abteilung IV/9 Rechtsdienst; Jurist marcus.klamert@bka.gv.at

Mag. Dr. Eckhard Riedl

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Leiter der Abteilung V3 Rechtliche Angelegenheiten des Datenschutzes und der elektronischen

Datenverarbeitung, Geschäftsstelle des Datenschutzrates; Lehrtätigkeit im Bereich des Europarechts an Universitäten und Fachhochschulen; Jurist

eckhard.riedl@bmvrdj.gv.at

Dr. Elizaveta Samoilova

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Abteilung V6 EU- Gerichtsbarkeit; Juristin

elizaveta.samoilova@bmvrdj.gv.at

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