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Nachdem der Einsatz von Betäubungsmitteln, mit denen die Vogelbestände reguliert werden konnten, verboten wurde, nehmen die alarmierenden Schäden in der Landwirtschaft immer mehr zu

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I 140/2004 VOL 18. August 2004 43C

Interpellation

2477 Lecomte, Diesse (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 14.06.2004

Krähenplage

Seit Jahren leidet die Landwirtschaft unter der Krähenplage. Nachdem der Einsatz von Betäubungsmitteln, mit denen die Vogelbestände reguliert werden konnten, verboten wurde, nehmen die alarmierenden Schäden in der Landwirtschaft immer mehr zu. Andere Präventivmassnahmen, wie das Auslegen von Federn auf den Maisfeldern oder das Abschiessen der Krähen, zeigen keine Wirkung und führen zu Problemen mit der Bevölkerung. Auch das Aufstellen von Fallen führt zu nichts, da die Fallen beschädigt werden.

Die Invasionen dieser Krähenkolonien, bei denen sich 200 bis 300 Vögel zusammenrotten, stellen für die Landwirte eine echte Plage dar. Die Krähen schlagen im Frühling nach der Aussaat des Maissaatguts zu, was zu sehr grossen Schäden führt. Sobald die Pflänzchen zu treiben beginnen, erscheinen die schlauen Krähen erneut, denn sie wissen, dass sie zu den ausgesäten Maiskörnern kommen, indem sie die Keimlinge aus der Erde ziehen.

Sobald sie eine Maislinie entdeckt haben, scheint es ihnen eine grosse Freude zu bereiten, unzählige Pflanzen zu zerstören. Krähenkolonien mit 200 Vögeln können so pro Tag mehrere Tausend Sämlinge zerstören.

Viele Landwirte mussten heuer ihr Maissaatgut bereits zum dritten Mal aussäen, was zu einer Verdreifachung der Aussaatkosten führt (jedes Mal rund CHF 400.--/ha). Sie haben jedoch nie die Garantie, dass die Krähen nicht erneut auftauchen. Die Folge dieser Krähenschäden ist, dass ein sehr grosser Teil der Flächen in diesem und in den folgenden Jahren unbebaut bleiben wird, wenn nichts unternommen wird.

Die grossen Verluste, welche die Landwirte durch diese Krähenplagen erleiden, werden durch niemanden gedeckt noch irgendwie entschädigt. Da diese Vögel über keinen natürlichen Feind verfügen, nutzen sie diesen für sie glücklichen Umstand, um sich in aller Ruhe zu vermehren. Die Krähenplage ist jedoch nicht nur ein regionales, sondern auch ein kantonales und gesamtschweizerisches Problem.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Ist dem Regierungsrat das dargestellte Problem bekannt?

2. Könnte die Regierung auf dem Verordnungsweg nicht Bestimmungen zum Jagdgesetz erlassen, um den Krähenbestand zu regulieren?

3. Könnte es — nach drei Aussaaten und falls 2004 grosse Flächen unbebaut bleiben — nicht in Betracht gezogen werden, die Verluste der Landwirte mit Geldern aus dem Jagdfonds zu entschädigen?

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4. Sollte der Regierungsrat nicht bei den eidgenössischen Instanzen intervenieren, damit der Einsatz von Betäubungsmitteln wieder erlaubt wird?

5. Verfügen die Personen, die den Einsatz von Betäubungsmitteln verboten haben, über die nötigen finanziellen Mittel, um die Schäden, die durch dieses Verbot entstehen, zu entschädigen?

6. Sollte man, falls dies nicht der Fall ist, ihre Weisungen nicht einfach ignorieren?

7. Kann sich der Regierungsrat nicht dafür stark machen, dass die Verantwortlichen zur Kasse gebeten werden, ganz nach dem Motto «Wer befiehlt, der zahlt!»?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 17.06.2004

Antwort des Regierungsrates

In den letzten Jahren haben Klagen über Schäden von Krähen an landwirtschaftlichen Kulturen stark zugenommen.

Die Rabenkrähen gehören zur Familie der Rabenvögel. Sie ernähren sich von pflanzlicher und tierischer Nahrung (u.a. frisch gesätes Sommergetreide und Maiskörner, auflaufende Keimlinge und frische Salatsetzlinge). Rabenkrähen übernehmen aber auch eine wichtige ökologische Funktion als Aasfresser und Vertilger von Schnecken und Mäusen.

Rabenkrähen sind im Kanton Bern vom 1. September bis Ende Februar jagdbar. Jährlich werden ca. 2000 Krähen auf der Jagd erlegt. Mit der Jagd allein kann der Krähenbestand jedoch nicht hinreichend beeinflusst werden.

Im Unterschied zu Wildschweinschäden werden Krähenschäden von den meisten Kantonen (darunter auch der Kanton Bern) nicht vergütet, weil die geschädigten Personen berechtigt sind, ganzjährig Selbsthilfemassnahmen gegen schadenstiftende Tiere zu ergreifen. Aus diesem Grunde ist die Schadenhöhe auch nicht bezifferbar. Die Krähen dürfen „vergrämt“, erlegt oder eingefangen werden. Aber weder diese Selbsthilfemassnahmen noch die Jagd reichen aus, um die Krähenschäden für die Betroffenen auf ein tragbares Mass zu reduzieren.

Auf Initiative des Jagdinspektorates wurde vor zwei Jahren mit Fachleuten in einer Arbeitsgruppe nach Lösungen zur Verminderung der Schäden gesucht. Es nahmen Vertreter der LOBAG, von Pro Natura, des BUWAL, des Tier- und Vogelschutzes, der Jägerschaft, der Vogelwarte Sempach, der Schweizerischen Falknervereinigung und der Wildhut teil. Einigkeit herrschte bei der Absicht, die Schäden zu vermindern. Uneinig war man sich teilweise in der Frage der geeigneten Massnahmen und deren Umsetzbarkeit.

Es wurden folgende Massnahmen gegen schadenstiftende Krähen diskutiert, die zwischenzeitlich im Kanton Bern teilweise bereits umgesetzt sind:

- Saatzeitpunkt und Saattiefe der Maiskulturen optimieren (Information durch LOBAG und Saatguthersteller erfolgte bereits 2003);

- Einsatz von Knallapparaten, Ballonen, Bändern und akustischen Geräten;

- Einfangen von Krähen mit Krähenfallen durch die Wildhut. (Diese Massnahme ist jedoch enorm zeitaufwändig und reicht nicht aus, um flächendeckend Abhilfe zu schaffen);

- Abschuss von Krähen;

- Einsatz von Beizfalken (kann lediglich punktuell die Probleme entschärfen);

- Teile von toten Krähen (Federn) auf Felder auslegen (wirkungsvolle Massnahme, allerdings für die Wildhut sehr aufwändig);

- Einsatz des Schlafmittels Gluccochloral (wird jedoch von Pro Natura, Vogelschutzorganisationen, Tierschutz und der Vogelwarte Sempach klar abgelehnt – das BUWAL und der Bernische Jägerverband befürchten negative Reaktionen gegen die Jagd).

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In den siebziger Jahren wurden Krähenschwärme in grösserem Stil im Winter durch Auslegen von „gebeiztem“ Futter eingeschläfert. Diese Methode erregte jedoch in der Bevölkerung mehrheitlich Abscheu und Kritik, so dass fortan auf diese Bekämpfungsaktion verzichtet wurde. Zudem erschwerten mildere Wintertemperaturen den wirkungsvollen Einsatz von Gluccochloral zusätzlich.

Der Kanton Thurgau hat versuchsweise im Jahr 2003 an drei Jagdgesellschaften die Bewilligung erteilt, das Schlafmittel Gluccochloral einzusetzen. Das Resultat war ernüchternd – nur eine Gesellschaft hat davon Gebrauch gemacht. An mehreren Stellen wurden diese präparierten Maiskörner im Februar ausgelegt. Nebst einzelnen Krähen, die Maiskörner aufnahmen, kamen unglücklicherweise auch andere Tiere zu Schaden. So mussten vier Hunde, die Maiskörner aufgenommen hatten, tierärztlich behandelt werden, was mit Kostenfolgen von Fr. 3 000.-- für die Jagdgesellschaft verbunden war.

Die Kommission für Jagd und Wildtierschutz hat am 29. August 2003 über den Einsatz von Betäubungsmitteln zur Reduktion von Krähenschäden diskutiert. Sie lehnt aus nachstehenden Gründen einen Einsatz ab:

- Beim Einsatz von Gluccochloral handelt es sich nicht um eine jagdliche Aufgabe im engeren Sinne der Jagdgesetzgebung;

- Mit dem Einsatz von Gluccochloral kann keine nachhaltige Reduktion der Krähenschäden herbeigeführt werden;

- Es besteht ein hohes Risiko von negativen Begleiterscheinungen (grundsätzliche Ablehnung von "Gifteinsätzen"; Vergiftung anderer Vögel/Tiere; Imageschäden für Landwirtschaft, Jagd und Behörden und öffentliche Polemik).

Die Kommission empfahl deshalb der Volkswirtschaftsdirektion, auf den Einsatz des Schlafmittels Gluccochloral (weiterhin) zu verzichten und alle bereits eingeleiteten Massnahmen des Jagdinspektorates zur Entschärfung der Krähenschäden weiterzuführen.

Die Jägerschaft ist bereit, die Jagd auf die Krähen zu intensivieren, wenn die Bevölkerung gleichzeitig durch die Behörden (Landwirtschaft und Jagd) über die Problematik der Krähensituation besser informiert wird.

Die Fragen des Interpellanten werden wie folgt beantwortet:

1. Der Regierungsrat ist sich dieser Problematik bewusst und unterstützt unter Berücksichtigung des Volksempfindens alle geeigneten Massnahmen, die eine Entschärfung des Problems herbeiführen.

2. Der Regierungsrat erachtet die geltenden Bestimmungen der Jagdgesetzgebung als ausreichend, um Massnahmen zu vollziehen. Erwiesenermassen reicht die Jagd allerdings nicht aus, um die Krähenschäden auf ein tragbares Mass zu reduzieren.

3. Der Jagdfonds dient zur Unterstützung verschiedener Projekte und Aktivitäten im Sinne einer weidgerechten Jagd (Hirsch-, Feldhasen- und Auerwildprojekte, Massnahmen gegen Störungen von Wild etc.). Eine Entschädigung von Wildschäden aus dem Jagdfonds wäre demzufolge unzulässig. Gemäss Artikel 38 des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz wird zudem nach dem Verzehr der Mittel der Jagdfonds aufgehoben - Ende 2004 ist dies bereits der Fall.

4. Eine Intervention bei Bundesstellen erübrigt sich, da die Kompetenz für den Einsatz von Betäubungsmitteln zur Krähenbekämpfung auf Stufe Kanton vorhanden ist. Der Einsatz wurde aber in Anbetracht der Proteste aus der Bevölkerung nicht gestattet. Was eine künftige Verwendung betrifft, verweisen wir auf die ablehnende Empfehlung der Kommission für Jagd und Wildtierschutz für den Einsatz von Betäubungsmitteln.

5. Gemäss den Bestimmungen der eidgenössischen und kantonalen Jagdgesetzgebung haben Bund und Kanton angemessene Abgeltungen für Schäden zu leisten, den die

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bezeichneten Tierarten an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren anrichten.

Andere Institutionen sind dazu nicht verpflichtet.

6. Es bestehen keine diesbezüglichen Weisungen. Wir verweisen auf Punkt 4.

7. Der Regierungsrat hat keine Einflussmöglichkeit auf Organisationen und Institutionen, die gegenüber einem Einsatz von Betäubungsmitteln zur Krähenbekämpfung kritisch eingestellt sind.

An den Grossen Rat

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