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Archiv "Lädiertes oder verschollenes Reisegepäck: Rechtzeitig reklamieren" (30.08.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 34–35

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30. August 2010 [127]

B E R U F

LÄDIERTES ODER VERSCHOLLENES REISEGEPÄCK

Rechtzeitig reklamieren

Bei Urlaubs- und Geschäftsreisen werden pro Jahr etwa 25 Millionen Gepäckstücke beschädigt oder gehen gar verloren. Geschädigte Reisende sollten den Verlust oder die Beschä- digung des Gepäcks so schnell wie möglich reklamieren, am besten noch vor Verlassen der Gepäckaus- gabe, rät die Europäische Reiseversi- cherung ERV. Wer Schäden an Kof- fern oder das Fehlen eines Gepäck-

stücks erst später bemerkt, hat nach internationalem Recht bis immerhin noch zu sieben Tage Zeit für die Re- klamation. Bei Totalverlust erhöht sich die Frist auf bis zu zwei Jahre.

Die meisten Airlines halten für Beschwerden in der Regel spezielle Formulare bereit. Ersatzansprüche gegen die Fluggesellschaften sind jedoch auf derzeit rund 1 200 Euro

beschränkt. WZ

Auch Klinikclowns lernen nie aus und benötigen Weiterbildungen, um die hohe Qualität ihrer künstleri- schen Arbeit in Krankenhäusern, Pflegeheimen und therapeutischen Einrichtungen in Zukunft gewähr- leisten zu können.

Deshalb fördert der Dachver- band Clowns für Kinder im Kran- kenhaus Deutschland dauerhaft Projekte zur Weiterbildung. Im ers- ten Halbjahr 2010 profitierten sechs Projekte von der Unterstützung des Dachverbands.

KLINIKCLOWNS

Weiterbildung für Spaßmacher

Schon seit einigen Jahren erleich- tern Klinikclowns den Heilungspro- zess kranker Kinder in Krankenhäu- sern, Pflegeheimen und therapeuti- schen Einrichtungen. Da ein Klinik- aufenthalt für ein Kind seelische und physische Verunsicherungen aus - lösen kann, versuchen die Klinik- clowns dem Krankenhausalltag der kleinen Patienten mit Spaß, Lachen und lustigen Witzen für kurze Zeit zu entfliehen (dazu DÄ, Heft 22/2009). Weitere Infos: www.dach verband-clowns.de. BIL Seit Juli haben in Berlin alle ge -

setzlich Versicherten die Möglich- keit, im Rahmen einer spezialisier- ten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) betreut zu werden. Den entsprechenden Vertrag schlossen der Verband „Home Care Berlin“

und die Kassenärztliche Vereini- gung (KV) Berlin jetzt mit allen Berliner Krankenkassen.

„Aufbauend auf den in Berlin bereits bestehenden guten Palliativ- Versorgungsstrukturen wollen wir die ambulante Versorgung zum Wohle der betroffenen Patienten spürbar verbessern“, sagte Angelika Prehn, Vorstandsvorsitzende der KV Berlin.

Die Berliner Home-Care-Ärzte, die derzeit eine Genehmigung zur Versorgung schwerstkranker Men- schen haben, behalten ihre Sonder- genehmigung und betreuen diese Patienten weiterhin.

„Neben ihnen können nun aber auch weitere Palliativärzte ihre Teilnahme am SAPV-Vertrag ge- genüber der KV Berlin erklären, so- fern sie die Qualifikationen erfül- len“, erklärte Prehn. Dazu gehören:

ein Eintrag ins Arztregister, eine Weiterbildung in Palliativmedizin und der Nachweis von mindestens 75 selbstständig ambulant versorg- ten Palliativpatienten in den ver- gangenen drei Jahren.

Die Versorgung der schät- zungsweise jährlich 3 000 tod- kranken Berliner Patienten im häuslichen Umfeld solle vorerst durch 40 Palliativärzte gewähr- leistet werden, erklärte Harald Möhlmann, Geschäftsführer Ver- sorgungsmanagement der AOK Berlin-Brandenburg.

Seit 2007 haben schwerstkranke Menschen einen Anspruch auf SAPV. Dafür wurden die gesetzli- chen Krankenkassen vom Gesetzge- ber verpflichtet, entsprechende Ver- sorgungsstrukturen aufzubauen und die ambulante Versorgung schwerst- kranker Menschen in der letzten Le- bensphase in den Bundesländern weiterzuentwickeln. TB

PALLIATIVVERSORGUNG BERLIN

Neues Angebot

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für Ärztinnen und Ärzte oft ein Spagat. Welche Regelungen der Gesetzgeber geschaffen hat, um Familien finanziell zu entlasten, hat der NAV-Virchow-Bund in seinem Merkblatt „Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen“ zusammenge- stellt.

Darin wird aufgeschlüsselt, wel- che Voraussetzungen Doppelver- diener, Alleinverdiener-Paare und Alleinerziehende erfüllen müssen, um Betreuungskosten steuerlich geltend machen zu können. Über- dies informiert das Merkblatt dar - NEUES MERKBLATT

Kinderbetreuungskosten absetzen

über, welche Arten der Kinderbe- treuung das Steuerrecht anerkennt und wie die Kosten in der Steuerer- klärung nachgewiesen werden müs- sen. Ferner wird die Möglichkeit ei- nes Arbeitgeberzuschusses zur Be- treuung von Kindern erläutert.

Verbandsmitglieder können das Merkblatt kostenlos als Datei oder für 1 Euro in Papierform unter fol- gender Adresse bestellen:

NAV-Virchow-Bund, Abteilung Service, Postfach 10 26 61, 50466 Köln, Telefon: 0221 973005–0, Fax:

0221 7391239, E-Mail: info@nav-

virchowbund.de. EB

Referenzen

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