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Archiv "Kapitalanlagen mit Steuervorteilen Realitäten und Illusionen: Ein Interview mit Johann Wieland" (02.12.1976)

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Leserdienst

Hinweise •Anregungen WIRTSCHAFT

Schwierigkeiten bei zahlreichen

„Abschreibungsgesellschaften" ha- ben diese in jüngster Zeit ins Zwie- licht gebracht. Welches sind die we- sentlichen Fehler, die bei den Ab- schreibungsgesellschaften gemacht worden sind?

In der Tat sind „Abschreibungsge- sellschaften" durch zum Teil spekta- kuläre Zusammenbrüche ins Gerede gekommen. Der Name „Abschrei- bungsgesellschaft" deutet hier schon an, worin oft die konzeptionel- len Fehler liegen. Viele Anleger lie- ßen sich einseitig zu sehr von den steuerlichen Vergünstigungen leiten und auch verleiten, während die wirt- schaftliche Seite nicht genügend be- dacht wurde. Im Ergebnis wurden so unrentable Investitionen finanziert.

Häufig traten aber nicht einmal die versprochenen steuerlichen Vergün- stigungen ein, weil die vom Gesetz verlangten Voraussetzungen fehlten.

Es gab auch Fälle, in denen lediglich die Initiatoren den Rahm durch zu hohe Vorlauf- und Beratungskosten abschöpften. Zeitweilig mag auch die sogenannte Betongold-Euphorie eine gewisse Rolle gespielt haben.

Besonders im Immobilienbereich gibt es weithin bekanntgewordene Fälle, in denen solide Grundsätze einfach über Bord geworfen wurden.

Vielfach stimmten weder der Preis noch die Fertigstellungstermine, und manche Objekte blieben unvermie- tet. So läßt sich nachträglich ein gan- zer Fehlerkatalog aufstellen.

Haben sich die Anlagen in bestimm- ten Wirtschaftsbereichen und in be-

stimmten Rechtsformen als beson- ders gefährdet erwiesen?

Schlagzeilen machte besonders der große Bereich der Bauwirtschaft:

Hotels, Sanatorien, Ferienzentren und ähnliches. Aber auch in der Schiffahrt, nämlich dort, wo bran- chenfremde Initiatoren ohne ausrei- chende Erfahrung und Sachkunde investierten, gab es für die Anleger bittere Enttäuschungen. Ungünstig verliefen auch manche Auslandsin- vestitionen, vor allem im Touristikbe- reich. Der Markt wurde vielfach falsch eingeschätzt, aber auch ande-

re Managementfehler führten zu Ver- lusten.

Wie wirkt sich das „Erste Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskrimi- nalität" aus; besteht nicht bei eini- gen Gesellschaften die Gefahr der

Oberschuldung?

Das Gesetz betrifft „Abschreibungs- gesellschaften" nur teilweise. Zur Frage der Überschuldung: Sie liegt nur dann vor, wenn die Verbindlich- keiten die Vermögenswerte überstei- gen. Maßgebend sind hier die Ver- kehrswerte und nicht die aufgrund von Abschreibungen niedrigen Buchwerte. Sofern Konzeption und Finanzierung der Gesellschaften so- lide sind, besteht kein Anlaß, sie als gefährdet anzusehen.

Generell ist nach den negativen Er- fahrungen, die viele Anleger sam- melten, die Initiative des Gesetzge- bers nur zu begrüßen. Sie wird dazu beitragen, daß seriöse Grundsätze der Vermögensanlage wieder stärker beachtet werden.

Um die Geldanlage in Ab- schreibungsgesellschaften wird zum Jahresende beson- ders intensiv geworben. Viele, aber keineswegs alle Anlagen steuerbegünstigter Art sind unter den Oberbegriff Ge- schäftemacherei zu bringen;

seriöse Angebote sind einer Prüfung — ohne Illusionen und unrealistische Gewinnvorstel- lungen! — wert. Mit dem Thema befaßt sich das folgende Inter- view, veröffentlicht zunächst in „Börsenbild und Wirt- schaftsspiegel". Interview- partner ist Johann Wieland, Di- rektor der Deutschen Bank.

Der Text ist hier etwas gekürzt wiedergegeben.

Welche Möglichkeiten hat man heute für Kapitalanlagen mit Steuervor- teilen?

Zunächst sollte gelten, daß man aus dem breitgefächerten Angebot nur solche Objekte in die engere Wahl zieht, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Der Initiator muß eine erfahrene und seriöse Adresse sein.

• Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Beteiligung müssen strengen Maßstäben standhalten können. Hier kommt es weniger auf Phantasie als auf Fakten an.

• Sind die Anleger nicht direkt, sondern über einen Treuhänder be- teiligt, sollte dieser von unzweifel- hafter Bonität sein. Dies gewährlei- stet die richtige Mittelverwendung und Interessenvertretung der An- leger.

• Die steuerlichen Aspekte einer Beteiligung müssen, wo immer auch nur geringste Zweifel bestehen könnten, durch verbindliche Aus-

Kapitalanlagen mit Steuervorteilen

Realitäten und Illusionen

Ein Interview mit Johann Wieland

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 3202 Heft 49 vom 2. Dezember 1976

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Kapitalanlage mit Steuervorteilen

künfte der zuständigen Finanzbe- hörden abgesichert sein. Das gilt auch für Investitionen im internatio- nalen Bereich- das Konzept für Inve- stitionen in den USA zum Beispiel sollte von den dortigen Steuerbehör- den geprüft und -was möglich ist- durch einen verbindlichen Bescheid bestätigt worden sein.

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Vertriebs-, Beratungs- und ande- re Vorlaufkosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum ge- samten Investitionsaufwand bleiben.

Als Vermögensanlagen mit Steuer- vorteilen sind zum Beispiel Ber- lin-Darlehen zu nennen. Da es sich nicht um gesellschaftsrechtliche Be- teiligungen handelt, scheiden von vornherein die Risikopunkte aus, die bei Unternehmerischen Beteiligun- gen geprüft werden' müssen.

Berlin-Darlehen eignen sich vor- zugsweise für Anleger, die längerfri- stig disponieren können. Die Lauf- zeiten dieser Darlehen betragen je nach Typ acht Jahre (mittlere Lauf- zeit sechs Jahre) oder fünfundzwan- zig Jahre (mittlere Laufzeit siebzehn- einhalb Jahre). Bei dem längerfristi- gen Typ lassen sich durch Kreditauf- nahme zur Finanzierung des Darle- hens zusätzliche Renditevorteile er- zielen.

Da die langfristig erzielbare Rendite das entscheidende Anlagekriterium ist, werden auch geschlossene lm- mobilierifonds wieder stärker beach- tet. Der Erwerberven Zertifikaten ge- schlossener Fonds nimmt steuerlich die gleiche Stellung ein wie ein un- mittelbarer Eigentümer von Immobi- lien.

Für welche Anlageformen sich der Anleger auch entscheidet, hohe Ab- schreibungen und Verlustzuweisun- gen führen allein noch nicht zu Steuerersparnissen; sie bewirken zunächst nur eine Steuerstundung.

ln welchem Umfang die Steuerstun- dungdem Anleger endgültige Rendi- tevorteile vermittelt, hängt letztlich von den laufenden Erträgen und dem Preis ab, der bei einer eventuellen Veräußerung erzielt wird.

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DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft

49

vom 2. Dezember

1976

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