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Preisblatt Netzentgelte Gas

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Academic year: 2022

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5 Preisblatt UW - Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung

Die veröffentlichten Netzentgelte ab dem 01.01.2021 stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2021 erfordern.

Preisblatt RLM - Netzentgelte für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung

Preisblatt ME RLM - Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung bei Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung

Preisblatt SLP - Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung

Preisblatt ME SLP - Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung bei Entnahmestellen ohne Leistungsmessung

Beispielrechnung für Entnahmestellen mit Leistungsmessung

Beispielrechnung für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung

Preisblatt Netzentgelte Gas

(2)

Arbeitspreise

Das Entgelt für den Zugang zum Gasverteilernetz sowie der vorgelagerten Netze setzt sich zusammen aus einem

Arbeitsentgelt und einem Leistungsentgelt. Als maximale Leistung gilt der höchste ermittelte 1-h-Leistungsmittelwert der Gasdurchflussmenge des Abrechnungszeitraumes gem. § 18 Abs. 3 GasNEV.

Sockelbetrag

durch Sockelbetrag abgegoltene

Arbeit kWh

Gültig ab 01. Januar 2021 (Preisblatt RLM)

€/a Zone 1

Zone 2

von [kWh]

1 1.500.001

0,00 5.850,00

0,390 0,327 Zone 3

Zone 4 Zone 5 Zone 6 Zone 7 Zone 8 Zone 9 Zone 10

1.500.000 3.000.000 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 30.000.000 50.000.000 100.000.000

20.000.000 30.000.000 50.000.000 100.000.000 3.000.001

5.000.001 10.000.001 15.000.001 20.000.001 30.000.001 50.000.001 100.000.001

0,291 0,254 0,227 0,212 0,199 0,185 0,173 0,166 194.625,00

bis [kWh] ct/kWh

10.755,00 16.575,00 29.275,00 40.625,00 51.225,00 71.125,00 108.125,00

0 1.500.000 3.000.000 5.000.000 10.000.000 15.000.000

Arbeitspreis

Art: Jahresarbeit

Netzentgelte für Entnahmestellen

mit registrierender Leistungsmessung

(3)

Gültig ab 01. Januar 2021 (Preisblatt RLM)

Netzentgelte für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung

Leistungspreise

9.000

Sockelbetrag durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung

Die Preise beinhalten die Nutzung aller für den Gastransport erforderlichen technischen Anlagen im Netz, sowie die Nutzung von vorgelagerten Netzen Dritter. Die Preise gelten auch für die Entnahme von erdgasähnlichem Biogas.

Die Preise verstehen sich zzgl. Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung (Preisblatt ME RLM) und ggf. Konzessionsabgaben.

Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt.

Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Zone 5 Zone 6

500 1.000 2.000 3.000 4.000 6.000

0 500 1.000 2.000 3.000 4.000 Art:

maximale Leistung

von [kW]

37.920,00 51.860,00 71.030,00 134.830,00 Zone 7

Zone 8 Zone 9

0 501 1.001 2.001 3.001 4.001 6.001 9.001 20.001

bis [kW] €/a kW €/kW/a

Leistungspreis

6.000 9.000 20.000

13,41 11,29 9,61 8,35 7,61 6,97 6,39 5,80 5,51 20.000

0,00 6.705,00 12.350,00 21.960,00 30.310,00

(4)

(ohne Entgelt für Messstellenbetrieb und Messung, ggf. Konzessionsabgabe und gesetzlicher Umsatzsteuer) Beispielrechnung

Netzkunde mit einer Jahresarbeit von W = (Preisblatt RLM, Zone 4) (Preisblatt RLM, Zone 6)

Gültig ab 01. Januar 2021

10 Mio. kWh/a 4.100 kW und einer Jahreshöchstleistung von P =

AE =

67.892,00 €/a Netzentgelt =

LE =

Netzentgelt =

16.575,00 €/a + (10 Mio. - 5 Mio.) kWh/a * 0,254 ct/kWh / (100 ct/€) = 37.920,00 €/a + (4.100 - 4.000) kW * 6,97 €/kW/a = 29.275,00 €/a + 38.617,00 €/a = Arbeitsentgelt (AE) + Leistungsentgelt (LE)

29.275,00 €/a 38.617,00 €/a

Beispielrechnung für Entnahmestellen mit

registrierender Leistungsmessung

(5)

Messentgelte für Kunden mit Leistungsmessung (Preisblatt ME RLM)

Das Entgelt für den Messstellenbetrieb wird dann in Ansatz gebracht, wenn die Avacon Netz GmbH Messstellenbetreiber ist.

Das Netzentgelt für den Messstellenbetrieb beinhaltet die Messeinrichtung sowie deren Einbau, Betrieb und Wartung im Sinne des § 3 Nr. 26b EnWG sowie die Messung im Sinne des § 3 Nr. 26c EnWG.

€/a

Gültig ab 01. Januar 2021

Zählergruppe

Je Messeinrichtung (Messlokation) Messstellenbetrieb

€/a

Messung mit stündlicher

Messdaten- bereitstellung

mit täglicher Messdaten- bereitstellung

€/a

Gaszähler ≤ G25 67,32

295,08

Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt.

610,32 565,32

610,32 230,40

1.438,08 610,32

2.472,48 610,32

Gaszähler ≥ G40 ≤ G65

Gaszähler ≥ G1000 Gaszähler ≥ G100 ≤ G250 Gaszähler ≥ G400 ≤ G650

230,40 230,40 230,40 230,40 610,32

Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung bei Entnahmestellen mit registrierender

Leistungsmessung

(6)

(Preisblatt SLP)

Gültig ab 01. Januar 2021

1,692 1,608 1,507 2,210 1,874 Brutto 2,764

durch Grundpreis abgegoltene

Arbeit kWh Brutto

ct/kWh

21,12 12,00 Netto

0

Die Preise beinhalten die Nutzung aller für den Gastransport erforderlichen technischen Anlagen im Netz, sowie die Nutzung 1,443

1,271 161,04

1,146 596,04

1.646,04 0,963

300.000 1.000.000 1.500.000

1,068 Stufe 8

Stufe 9

0 0

1,213 1,351 47,76

65,52 108,00

1,422 Stufe 3

Stufe 4 Stufe 5

Das Entgelt für den Zugang zum Gasverteilernetz sowie der vorgelagerten Netze setzt sich zusammen aus einem Arbeitsentgelt und einem Grundpreis. Die Ermittlung des Grundpreises und des Arbeitspreises erfolgt auf Basis der tatsächlich bezogenen Jahresarbeit.

1,266 32,40

1,857 1,575

Arbeitspreis

3,289 Netto

100.000 1.000

100.001 300.001

4.000 10.000 25.000 50.000

Stufe 7

0 14,28

25,13 38,56 56,83 77,97 128,52 191,64 709,29 1.958,79

0 0 0 0

1.000.001

0 Art:

von [kWh] bis [kWh]

Grundpreis

€/Jahr Jahresarbeit

Stufe 6

0 1.001 4.001 10.001 25.001 50.001 Stufe 1

Stufe 2

Netzentgelte für Entnahmestellen ohne

Leistungsmessung

(7)

Beispielrechnung mit Nettopreisen:

Netzkunde mit einer Jahresarbeit von W =

x / 100 = 341,28 €

= 47,76 €

+ = 389,04 €

Gültig ab 01. Januar 2021

(ohne Entgelt für Messstellenbetrieb und Messung, zuzüglich ggf. Konzessionsabgabe und gesetzlicher Umsatzsteuer)

341,28 € 47,76 €

24.000 kWh

24.000 kWh 1,422 ct/kWh Netzentgelt = Arbeitsentgelt + Grundpreis = Jahresarbeit x Arbeitspreis / 100 + Grundpreis

(Preisblattes SLP, Stufe 4)

Jahresarbeit x Arbeitspreis (Stufe 4) / 100 =

Grundpreis (Stufe 4) = 1 x 47,76 €/a Arbeitsentgelt + Grundpreis =

Beispielrechnung für Entnahmestellen

ohne Leistungsmessung

(8)

(Preisblatt ME SLP)

Jährliche Ablesung

Monatliche Ablesung

je Messeinrichtung (Messlokation) Messstellenbetrieb

€/a

8,79 27,33

3,25 3,25

Zählergruppe

Brutto Messung

€/a Soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 3 Nr. 26b & c EnWG getroffen worden ist, erhebt die Avacon Netz GmbH je Zählpunkt ein Entgelt für die Messung. Das Messentgelt besteht aus den Komponenten „Messstellenbetrieb“ und „Messung“.

Netto 7,39 7,39

22,97

Brutto 121,54

32,76

Netto Brutto 3,25

je Messeinrichtung (Messlokation) Messstellenbetrieb

€/a

2,73 144,63

Gültig ab 01. Januar 2021

Messung

€/a Brutto

Netto Netto

2,73

22,97 2,73

Standardgaszähler ≤ G6 Standardgaszähler ≥ G10 ≤ G25 Standardgaszähler ≥ G40 Zählergruppe

Standardgaszähler ≤ G6 Standardgaszähler ≥ G10 ≤ G25

8,79 27,33

38,98 32,76 38,98

Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung bei

Entnahmestellen ohne Leistungsmessung

(9)

(Preisblatt UW)

5

Netto Brutto

Unterbrechung am Zählerplatz (Ausführungskosten) 73,33 87,26

90,00 107,10 Wiederherstellung und Freigabe am Zählerplatz (Ausführungskosten) 92,67 110,28 Kosten für die Wiederherstellung nach physischer Netztrennung werden nach Aufwand kalkuliert

90,00 107,10

Die Bruttopreise ergeben sich aus dem Nettopreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

Bei physischer, zwangsweiser Trennung des Netzanschlusses sowie in höheren Druckstufen werden die Kosten für Unterbrechung und Wiederherstellung nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch vorgenannte Pauschalen.

Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses und

der Anschlussnutzung in Niederdruck

Gültig ab 01. Januar 2021

Kosten für die physische, zwangsweise Netztrennung werden nach Aufwand kalkuliert je Anfahrt mindestens mit

je Anfahrt mindestens mit

Unterbrechung und Wiederherstellung der

Anschlussnutzung

Referenzen

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