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Hygienekonzept der Volkshochschule Berlin Mitte

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Academic year: 2022

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Sie brauchen mindestens eine medizinische Maske, die Sie am Platz abnehmen können.

Bild: Sandra Koch

Volkshochschulen Mitte Aktuelles Hygienekonzept

Hygienekonzept der Volkshochschule Berlin Mitte

für die Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebs an der Volkshochschule Berlin Mitte unter Pandemiebedingungen

2G/3G/Tests

Achtung: Ab sofort gilt in allen Kursen 2G. Ausnahme: Für Kurse in der Grundbildung und für

Deutschkurse gilt 3G. Für Bewegungskurse mit engem Körperkontakt und Kochkurse gilt 2G plus Test. Für alle anderen Bewegungskurse (z.B. Kurse im Gesundheitsbereich und Tanz) gilt 2G plus Abstand.

1. Einleitung

2. Allgemeine Regeln

3. Persönliche Hygieneregeln (inkl. Testpflicht für Kursleitende und Teilnehmende) 4. Gebäude- und Raumhygiene (inkl. neuer Lüftungsregeln)

5. Angebots- und Personalplanung

6. Unterrichtsgestaltung (inkl. Maskenpflicht während des Unterrichts, außer in Sportkursen) 7. Besonderheiten für bestimmte Angebotsbereiche (inkl. Theater, Sport, Kochen usw.) 8. Verwendete Quellen

9. Anhang

1. Einleitung

Für den Publikumsverkehr an den Berliner Volkshochschulen unter den Bedingungen der SARS-Cov-2-Pandemie ist die Einhaltung der

Hygienevorgaben zum lnfektionsschutz unerlässlich. Die Einhaltung dieser Hygienevorgaben erfordert für jede Volkshochschule einen

einrichtungsspezifischen Hygieneplan. Dieser wird auf Grundlage der SARS- CoV-2-Infektionschutzmaßnahmenverordnung in der geltenden Fassung erstellt.

Berücksichtigt sind alle für die Berliner Volkshochschulen verbindlichen Vorschriften und Verordnungen über erforderliche Maßnahmen zur

Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin. Diese finden ebenso Berücksichtigung wie die Regelungen der aktuell geltenden Fassung der SARS-CoV-2-Infektionschutzmaßnahmenverordnung.

Mit Ablauf des 25. November 2021 endete die bundesweit festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Mit der Änderung des § 28a IfSG wurde der bislang an das Bestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gebundene Maßnahmenkatalog gemäß § 28a Absatz 7 IfSG durch einen neuen bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog ersetzt, der nun auch ungeachtet des Bestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angewendet werden kann.

Der Katalog gilt zunächst bis zum 19. März 2022.

Version 3.8, Stand 29. November 2021

(2)

Das Hygienekonzept der Volkshochschule Berlin Mitte basiert auf den o.g. Rahmenkonzepten und Regelungen. Die vhs Berlin Mitte hat mit diesem Hygienekonzept, wie dort empfohlen, den eigenen Hygieneplan schriftlich (in digitaler, nicht veränderlicher Form) mit Stand vom 9.7.2021 fixiert und gibt diesen dem zuständigen Gesundheitsamt zur Kenntnis. Außerdem gilt:

Die Kursleitenden der vhs Berlin Mitte werden zur Einhaltung der getroffenen Regelungen durch einen

entsprechenden Zusatz zum Honorarvertrag vertraglich verpflichtet. Eine entsprechend geänderte Vorlage für die Vertragserstellung wurde durch das Servicezentrum zur Verfügung gestellt.

Die pandemiebezogenen Verhaltens- und Hygieneregelungen wurden in einer Ergänzung zur Hausordnung fixiert.

Sie werden nach Möglichkeit bereits mit der Anmeldung, spätestens am ersten Kurstermin an die Teilnehmer*innen kommuniziert.

Hinweisschilder mit Hygienevorschriften und Verhaltensregeln sind gut sichtbar an entsprechenden Stellen angebracht (am besten mehrsprachig sowie in einfacher Sprache, mit Piktogrammen).

Hygieneverantwortliche sind für die einzelnen Häuser festgelegt und können über die Mitglieder der Steuerungsrunde und info@vhsmitte.de kontaktiert werden.

Das Konzept geht nicht auf die pandemiegerechte Ausgestaltung des Dienstbetriebes der vhs-

Mitarbeiter*innen ein. Hierfür sind die Arbeitsschutzvorschriften und die Regelungen des Bezirksamtes Mitte maßgeblich.

Die nachstehend für die vhs-Gebäude formulierten Regeln sind sinngemäß auch für die in externen

Lehrstätten stattfindenden Kurse und Veranstaltungen anzuwenden, unter zusätzlicher Beachtung der dort geltenden Vorschriften.

Die hier enthaltenen Informationen entsprechen dem Kenntnisstand vom

28. November 2021

. Im weiteren Pandemieverlauf werden die Hygienepläne an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst. Dabei werden die Maßgaben aktualisierter Eindämmungsmaßnahmenverordnungen sowie entsprechende Hinweise der Gesundheitsbehörden und des Robert-Koch-Instituts berücksichtigt.

2. Allgemeine Regeln

Kursteilnehmer*innen und Kursleitenden wird dringend empfohlen, bei nicht abgeklärten Symptomen, die mit SARS- CoV-2 in Verbindung stehen könnten, wie z. B. eine Atemwegserkrankung, Fieber oder

Geschmacks-/Geruchsverlust, nicht am Unterricht teilzunehmen bzw. nicht zu unterrichten. Die Mitarbeiter*innen der Volkshochschule sind berechtigt, Kursleitenden mit Symptomen einer Atemwegserkrankung das weitere

Unterrichten zu untersagen sowie Teilnehmer*innen mit solchen Symptomen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Zum Ausschluss von Teilnehmer*innen sind auch Kursleitende berechtigt und angehalten, nach Möglichkeit in Abstimmung mit zuständigen Mitarbeiter*innen der Volkshochschule.

Kursleitende und Teilnehmende sollten in o.g. Fall zur Abklärung der Symptome ihren Arzt oder ihre Ärztin kontaktieren bzw. sich bei diesen Untersuchungsstellen melden.

Das Kommunikations- und Verwaltungsgeschehen wird soweit wie möglich kontaktarm (digital oder telefonisch) abgewickelt, einschließlich Kursanmeldung und Beratung.

Der Aufenthalt in den Gebäuden ist auf den notwendigen Zeitraum zu beschränken. Das Haus ist unmittelbar vor Kursbeginn zu betreten. Nach Kursende sollen Teilnehmer*innen und Kursleitende das Gebäude zügig verlassen, nicht verweilen.

In den Eingangsbereichen der Gebäude werden die Besucher*innen auf die Einhaltung der Abstandsregeln und das Tragen einer mindestens medizinischen Maske in Innenräumen (außer in Sportkursen) hingewiesen und ggf.

angesprochen.

3. Persönliche Hygieneregeln

3.1 Allgemeine Regeln

Das Einhalten der AHA-L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen (hier: mindestens medizinische außer in Kursen mit sportlicher Betätigung, körperlich anstrengender Bewegung und direktem Körperkontakt), regelmäßig lüften) ist Voraussetzung für den Aufenthalt in der vhs Mitte.

(3)

Die Nachweispflicht in Innenräumen gilt unabhängig von der Gruppengröße.

Bild: patrick.daxenbichler – depositphotos.com

3.2 „2G-Regelung“ für alle Veranstaltungen

Ausnahmen: in den Programmbereichen Deutsch und Grundbildung gilt 3G.

An Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur Personen teilnehmen, die einen Impfnachweis („Geimpfte“) oder einen Genesenennachweis

(„Genesene“) nach einer Covid-19-Erkrankung für 6 Monate vorlegen. Daher ist im Zuge der Pandemiebekämpfung, der Kursbesuch sowie die Inanspruchnahme weiterer Präsenzangebote der vhs Berlin Mitte in Innenräumen an die Vorlage eines Impfnachweises oder Nachweis der Genesung. Die Nachweisepflicht in

Innenräumen gilt unabhängig von der Gruppengröße.

Die Maskenpflicht und Abstandsregelung bleibt auch für alle Kurse bestehen, auch für Kurse die, unter 2G stattfinden. Nur am zugewiesenen Platz kann die Maske abgenommen werden.

In Bewegungskursen in Innenraum lautet die Regelung 2G und Abstand oder Test (Maske ist nicht zulässig); § 31 Absatz 1. D.h. Wenn der Abstand nicht gehalten werden kann oder wird, müssen alle Teilnehmende einen negativen (zertifizierten) Test (Schnelltest) nachweisen.

Für Bewegungskurse mit engem Körperkontakt (Massagekurse oder Paar-Tanz- Kurse z.B.) gilt: 2G und außerdem ein negatives (zertifiziertes) Testergebnis (Schnelltest), das nicht älter als 24 Stunden ist. (schriftlicher oder elektronischer Nachweis über einen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test, (offiziell bestätigten) Selbsttest oder PCR-Test)

Die Kursleitung ist vertraglich verpflichtet, die Teilnahmeberechtigung zu überprüfen.

Falls die Kursleitung eine Corona-Testliste führt, ist sie nach 14 Tagen zu vernichten.

3.2.1 Testpflicht für Teilnehmende in den Programmbereichen Deutsch und Grundbildung

Teilnehmende in den o.g. Programmbereichen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen täglich (=bei jedem Unterrichtsbesuch) eine negative Testung auf das Coronavirus nachweisen, indem sie der Kursleitung entweder einen schriftlichen oder elektronischen Nachweis über einen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test, (offiziell bestätigten) Selbsttest oder PCR-Test beim Kursbesuch vorlegen. Der Nachweis kann von einem der Berliner Bürgertestzentren, einer (ggf. kostenpflichtigen) Corona-Teststelle oder der Teststelle eines

Dienstleistungsbetriebes, Einzelhandelsgeschäfts o.ä. ausgestellt worden sein.

Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Wird der Nachweis nicht erbracht, ist die Person so lange nicht berechtigt, am Kurs teilzunehmen, bis eine negative Testung wie gefordert nachgewiesen wird.

3.2.2 Testpflicht für Kursleitende in Innenräumen

Jede Kursleitung muss nachweisen können, wenn sie „nicht testpflichtig“ ist. Dies kann durch Vorlage des aktuellen Impfausweises oder eines Nachweises über die Genesung geschehen.

Wer beides nicht nachweisen kann oder will, muss täglich (=für jeden Unterrichtstag) der jeweiligen

Programmbereichsleitung einen zertifizierten negativen Coronatest (Schnelltest) zukommen lassen. Testpflichtige müssen vor Betreten der Lehrstätte über einen solchen Testnachweis verfügen. Den täglichen Testnachweis (nur für die Unterrichtstage) schicken Sie bitte vor Unterrichtsbeginn -je nach Möglichkeit digital – an die zuständige Programmbereichsleitung (Scan oder Foto und Mail). Da diese zertifizierten Tests eine Gültigkeit von 24h haben, kann dieser ggf. am Vortag erfolgen, wenn die Unterrichtszeit innerhalb des 24h-Gültigkeitszeitraums liegt.

Als Testnachweis gilt eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests, (offiziell bestätigten) Selbsttests oder PCR-Tests. Die Bescheinigung kann von einem der Berliner Bürgertestzentren, einer (ggf. kostenpflichtigen) Corona-Teststelle oder der Teststelle eines Dienstleistungsbetriebes, Einzelhandelsgeschäfts o.ä. ausgestellt worden sein.

Die Kursleitung hebt ihre Corona-Testnachweise für eventuelle Überprüfungen 14 Tage lang auf. Diese müssen auf Verlangen vorgezeigt werden, wenn z.B. ein positiver Fall im Kurs aufgetreten ist.

3.3 Es besteht keine Testpflicht für Kurse im Freien.

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3.4 Regelungen für geimpfte und genesene Personen in Innenräumen

„Geimpfte“: Für geimpfte, asymptomatische Personen, welche alle für den vollständigen Impfschutz

notwendigen Impfdosen erhalten haben, besteht ab dem 15. Tag nach Verabreichung der letzten Impfdosis keine Testpflicht mehr. Ein Nachweis hierüber ist vorzulegen.

„Genesene“: Genesene, asymptomatische Personen, sind ebenfalls von der Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses befreit. Als genesen gelten Personen, wenn der positive PCR-Test mind. 6 Monate zurückliegt und die erste Impfdosis verabreicht wurde oder wenn der positive PCR-Test mind. 28 Tage bis max. 6 Monate zurückliegt. Entsprechende Nachweise hierüber sind vorzulegen.

Geimpfte und genesene Personen sind weiterhin dazu verpflichtet, sich an alle anderen Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot zu halten.

3.5 Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen (z.B. AHA-L-Regel) gelten unabhängig von der Testpflicht weiterhin fort:

Abstand halten:

mindestens 1,5 m – während des Unterrichts und im gesamten Gebäude, einschließlich der Sanitäranlagen.

Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

Ansprachen Auge-in-Auge/mit geringem Abstand vermeiden.

Händehygiene:

mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern (werden in den Sanitärräumen vorgehalten).

Spender zur Händedesinfektion in den Eingangsbereichen nutzen.

In allen Verkehrsflächen des Gebäudes eine mindestens medizinische Maske tragen. Das gilt für Besucher*innen, Kursteilnehmer*innen, Kursleitende und Mitarbeiter*innen.

Teilnehmer*innen und Kursleitende werden vorab auf die Maskenpflicht hingewiesen. Mund-Nasen-Bedeckungen richtig handhaben, sonst Erhöhung des Ansteckungsrisikos.

Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge.

Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen (v.a. keine Schleimhäute berühren).

Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw.

den Fingern anfassen (Ellbogen etc. nutzen).

Kein Verzehr von Lebensmitteln in den Fluren und anderen Verkehrsbereichen.

4. Gebäude- und Raumhygiene

Abstandsmarkierungen in Eingangs- und Wartebereichen, ggf. auch in Sanitärbereichen Wegeleitsystem im gesamten Gebäude

Steht für das Verlassen des VHS-Gebäudes ein alternativer Ausgang zur Verfügung, werden Ein- und Ausgang voneinander getrennt.

Einbahnwegsysteme werden ausgeschildert, ggf. mit Absperrbandgekennzeichnet Zutritts- und Nutzungsbeschränkungen:

Zutritt zu kleinen Räumen oder engen Verkehrsflächen immer nur einerPerson gewähren. Dies gilt ausdrücklich auch für Sanitärräume.

Aufenthalts-/Sozialräume werden geschlossen.

Husten-/Spuckschutzwände in Empfangsbereichen und in Servicebüros mit Publikumsverkehr Tische/Bestuhlung in Unterrichtsräumen:

mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen allen Plätzen Einzeltische

frontale Sitzordnung

Öffnung der Kursräume rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (Vermeidung von Ansammlungen vor den Räumen) Alle Räume (Kursräume, Flure, Büros) möglichst alle 20 min für 5 min an kalten Tagen und mind. 10-15 min an warmen Tagen gründlich lüften (Stoßlüftung, Querlüftung). Die Türen der Unterrichtsräume dürfen nur unter Aufsicht offen stehen bleiben. Räume ohne Möglichkeit zum gründlichen Lüften sind für den Unterricht nicht geeignet. Zur Unterstützung des Lüftens sind in den Unterrichtsräumen der VHS Mitte CO2 Messgeräte installiert.

Wird ein Überschreiten der CO2 Grenze signalisiert, ist sofort zu lüften.

(5)

Jacken und Mäntel sind von Teilnehmer*innen an ihrem Sitzplatz zu halten. Damit soll der Kontakt der Kleidung mehrerer Personen und die Verletzung der Abstandsregelungen an den Garderoben vermieden werden. Bei Kursen ohne Sitzplatz sind in Absprache mit der Kursleitung individuelle Ablagen zu wählen, die diese Anforderungen erfüllen.

Die Reinigung der Einrichtung durch die Reinigungskräfte muss täglich erfolgen.Die Reinigungspläne wurden ggf.

pandemiegerecht aktualisiert. Folgende Areale sind besonders gründlich zu reinigen oder zu desinfizieren:

Sanitärräume (2x täglich)

Türklinken und Griffe (z. B. Schubladen- und Fenstergriffe) sowie Umgriffe der Türen Tische, Stühle

Handläufe Lichtschalter

Tische, ggf. Stuhlarmlehnen sowie Türklinken in den Unterrichtsräumen sind vor und/oder nach jedem Kurstermin zu reinigen. Sofern das nicht durch Reinigungskräfte erfolgen kann, stellt die Volkshochschule den Kursleitenden und Teilnehmer*innen die benötigten Reinigungs-/Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Für Computertastaturen und –mäuse sowie andere von mehreren Personen genutzte Unterrichtsmittel sind geeignete Reinigungs-/Desinfektionszyklen einzuführen.

Nutzung von Fahrstühlen nur einzeln und vorwiegend für mobilitätseingeschränkte Personen (Hinweisschilder an Fahrstuhltüren anbringen)

5. Angebots- und Personalplanung

Für alle Kursangebote – inkl. die kursbegleitende Kinderbeaufsichtigung oder Mutter-Kind-Sprachlerngruppen – ist zu prüfen, ob sie unter Einhaltung der in der jeweils aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegten Distanz- und Hygieneregeln durchgeführt werden können. Die Kurskonzepte sind pandemiebezogen zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Sie sind von den Kursleitungen zur Abstimmung und Bestätigungvorzulegen.

In den Raumnutzungskonzepten ist für jeden Raum die maximale Belegungszahl, abhängigvon der Raumgröße und der Nutzungsart, pandemiegerecht neu zu definieren.

Kursbeginn und –ende sowie Pausen nach Möglichkeit mit zeitlicher Staffelung (zeitversetzt) planen, um Personenansammlungen in Fluren, auf Treppen und in den Räumen zuvermeiden. Pufferzeiten zwischen den Unterrichtsstunden vorsehen, um ausreichend lüftenzu können.

Alternative Kursformate prüfen:

Angebote oder Angebotsteile nach Möglichkeit im Freien durchführen (nach Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)

Gruppen aufteilen und in verschiedenen Räumen zeitgleich oder abwechselnd (wöchentlich rotierend oder im Schichtbetrieb) unterrichten.

Einbindung/Aufbau digitaler Vermittlungsformen (blended learning, Onlinekurs).

Für Bewegungskurse und ähnliche Angebote sind gesonderte Regelungen zu treffen (siehe Punkt 7)

Bei Nutzung externer Räume (Schulen, Stadtteilzentren, andere Kooperationspartner etc.) ist die Umsetzung von Schutzmaßnahmen gemeinsam und rechtzeitig abzustimmen.

6. Unterrichtsgestaltung

Die Pflicht zum Tragen einer mindestens medizinischen Maske (außer in Sportkursen) gilt für alle Teilnehmenden und Kursleitenden auch während des Unterrichts. Sogenannte Face Shields/Gesichtsvisiere, Alltagsmasken u.ä. bieten keinen ausreichenden Schutz und sind somit nicht erlaubt. Es besteht derzeit keine Maskenpflicht am Platz in geschlossenen Räumen bei Einhaltung des

Mindestabstands.

Die Anwesenheit der Teilnehmer*innen ist in den Teilnahmelisten korrekt zu dokumentieren, um ggf. Infektionsketten nachverfolgen zu können.

Der Nachweis über den absolvierten Test der Teilnehmer*innen in der Corona- Testliste ist korrekt zu dokumentieren, um ggf. Infektionsketten nachverfolgen zu können.

Die Raumausstattung und Tischanordnung folgt dem Hygieneplan und darf daher

(6)

Kontaktlose Umgangs- und Sozialformen. Auf jeglichen Körperkontakt (wie Händeschütteln oder etwa bei Hilfestellungen/Korrekturen im Unterricht) ist zu verzichten.

Partner- und Kleingruppenarbeit nur unter Einhaltung der Abstandsregel.

Gemeinsame Nutzung und Austausch von Arbeits- und Unterrichtsmitteln, Sportgeräten, Werkzeugen, Maschinen, Hilfsmitteln und Materialien vermeiden.

Wenn sich eine gemeinsame Nutzung nicht vermeiden lässt, sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen.

Durchmischung mit anderen Gruppen (z.B. in den Pausen) vermeiden.

7. Besonderheiten für bestimmte Angebotsbereiche

Die Testpflicht in Innenräumen gilt unabhängig von der Gruppengröße.

Bild: patrick.daxenbichler – depositphotos.com

Alle Angebote, die mit einer deutlich erhöhten Aerosolproduktion einhergehen, insbesondere in geschlossenen Räumen (z.B. Theater) sind einer besonderen Prüfung zu unterziehen und ggf. zu vermeiden.

Bildungsangebote, in denen es zu Nahrungszubereitung oder Nahrungsverzehr kommt, dürfen derzeit in Präsenz stattfinden. Damit sind Veranstaltungen in Lehrküchen (Bereich Kochen/Ernährung) möglich.

Sportangebote im Freien können ohne Beschränkung der Gruppengröße unter der Beachtung der 3G-Regelung“ stattfinden.“

Für Sportangebote in Innenräumen gilt die “3G-Regelung“ebenso wie bei Sport im Freien.

Für unsere Sport und Bewegungskurse gelten die Regelungen für Sport der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ohne weitere

Einschränkungen. Beachten Sie bitte insbesondere, dass bei Kursen mit engem Körperkontakt sowie bei Kochkursen zusätzlich zur “2G-Regelung” ein Test (siehe Punkt 3.2) zu jedem Kurstermin vorgezeigt werden muss.

8. Verwendete Quellen

Deutscher Volkshochschul-Verband (DVV): Rahmenkonzept für dieschrittweise Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebs in denVolkshochschulen (Stand: 7. Mai 2020) volkshochschulen/Rahmenkonzept- Wiederaufnahme-vhs-Praesenzbetrieb.pdf

Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren der Berliner Volkshochschulen: Rahmenhygienekonzept für die Wiederaufnahmedes Präsenzlehrbetriebs an den Berliner Volkshochschulen unter Pandemiebedingungen (Stand: 20. Mai 2020)

Die Corona-Verordnung der Landesregierung (SARS-CoV-2-EindmaßnV)

Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen der Senatsverwaltungfür Bildung, Jugend und Familie schulen/20200423_hygieneplan_a4_final.pdf

Verband deutscher Musikschulen: Orientierungspunkte für denWiedereinstieg in den Betrieb von Musikschulen nach der Corona-Schließung – zur Unterstützung der Entscheidungsfindung in denKommunen (Stand: 27. April 2020) wiedereinstiegs-musikschulen-nach-corona.pdf

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Hinweise des BfArMzur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sog. „Community-Masken“), medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS) sowie filtrierendenHalbmasken (FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus(SARS-CoV-2 / Covid-19)

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin, AbteilungArbeit und berufliche Bildung, Referat II A: § 12 SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung. Hinweise und Erläuterungen für dieWiederaufnahme des Lehrbetriebs durch „sonstige Einrichtungen derberuflichen Bildung“ (Stand: 27.4.2020)

Empfehlungen des Robert Koch-Institutes

Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung VBG für den BereichUnternehmen der beruflichen Bildung sowie für die Branche Bühnenund Studios.http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen

/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard /Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard_node.html

Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vom 12.05.2021

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Anhang

Anhang 1: Ergänzendes zur Anmeldung/Beratung in der Antonstraße (vom 26.10.2021) Anhang 2: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in der Antonstraße (vom 24.6.2020) Anhang 3: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in der Linienstraße (vom 24.6.2020)

Anhang 4: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in der Turmstraße (wird an dieser Stelle veröffentlicht)

Anhang 5: Ergänzung zu den Kursen im Programmbereich Kultur und Gestalten (Tanzkurse, Schauspiel, Stimmbildung, Malen und Zeichnen, Kunsthandwerk, Keramik, Bildhauer, Werkstatt, Holzarbeit, Fotografie, Nähen und Schneidern) (Stand 15.12.2021)

Anhang 6: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in externen Einrichtungen (vom 15.7.2021, wenn nicht anders vermerkt)

DRK-Kiezzentrum Humboldthain

Moabiter Ratschlag (Stadtschloss Moabit)

Moabiter Ratschlag (Mädchen- Kultur-Treff Dünja) Hygiene-Konzept OPZ-Nachbarschaftstreff Fabrik Osloer Str. e.V.

Selbsthilfe im Vor-Ruhestand e.V. (Grüntaler Treff) AktionsRaum Kongostraße (FiPP e.V.)

Gustav-Falke-Schule

Paul Gerhardt Stift (Zukunftshaus Wedding) Palästina Jugendclub

John-Lennon-Gymnasium: Hygienekonzept der Schule vom August 2020 und Ergänzungen der

Volkshochschule Berlin Mitte zum Hygienekonzept vom September 2020 (zuletzt aktualisiert 17.9.2020 zum Punkt “Wegeleitsystem”)

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